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Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Familienrecht Dr. Kogel, Walter
FamRZ-Buch 35: Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims, 3. Aufl. (Febr. 2016)
3. völlig neu bearb. Auflage (Febr. 2016)
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1159-1
2016/02 | XXVI und 374 Seiten | Broschur
- BGH-Rspr. zum Zurückbehaltungsrecht bei der Erlösverteilung (FamRZ 2013, 285). Folge: Soll überhaupt bzw. erst später die Teilungsversteigerung beantragt werden?
- Problem nichtvalutierter Grundschulden (aktuell: OLG Hamburg, FamRZ 2015, 1962): Möglicher Löschungsanspruch / Anspruch auf Bildung von gleichrangigen Teilgrundschulden.
- Neue Strategien: Titulierung eigener Ansprüche gegen den Ehepartner (z.B. Zugewinn/Unterhalt) mit anschl. Sicherungshypothek und Forderungsversteigerung.
- Neuregelung der VKH-Bewilligung
- Absetzbarkeit von Kosten (komplexe BFH-Rspr.).
Insbesondere für (Fach-)Anwälte "von großem Nutzen"! (Dipl.-Rpfl.Erhard Alff, Rpfleger 2014, 456, zur Voraufl.)
...zur 3. Auflage:
"(...) Fazit: Mit zahlreichen Praxistipps und strategischen Überlegungen hat Kogel ein Praxishandbuch geschaffen, das die schwierige Materie der Teilungsversteigerung greifbar macht. Das Buch ist jedem zu empfehlen, der regelmäßig mit diesem Thema in Berührung kommt oder sich dem künftig stellen möchte."
(Rechtsanwältin Martina Knoop in NZFam 11/2016, VII)
"Nach der 1. Auflage im Jahr 2012 erscheint das Werk bereits in 3. Auflage. Von ursprünglich 302 Seiten ist es auf374 Seiten angewachsen. Das Buch orientiert sich, so der Autor im Vorwort, "strikt" an den aus Anwaltssicht relevanten Problemen. Deshalb eignen sich die Ausführungen zwar besonders für Anwälte, aber auch Richter und insbesondere Rechtspfleger erhalten hilfreiche Hinweise. (…)
Das Buch ist klar gegliedert, flüssig geschrieben und gut lesbar. Die schwierige Materiewird verständlich aufgearbeitet. Das Werk empfiehlt sich für Einsteiger wie für Profis gleichermaßen."
(Rechtsanwalt Richard Romeyko in FamRZ 2016, 1433f.)
... zur 2. Auflage:
"Nach nur eineinhalb Jahren war die erste Auflage des neuen "Strategien"-Buchs von Kogel vergriffen. Zeit für eine Neuauflage, die auch die bis September 2013 ergangene neue Rechtsprechung und Literatur zur "Teilungsversteigerung des Familienheims" berücksichtigt. Bereits Titel und Vorwort machen deutlich, dass der Autor, selbst Fachanwalt für Familienrecht in Aachen, insbesondere die anwaltliche Perspektive beleuchtet. Aber auch für mit Teilungsversteigerungen befasste Richter oder Rechtspfleger wird die Lektüre des Buches ein Gewinn sein. Kogel führt detailliert aus, wie man als Rechtsanwalt zugunsten seiner Mandantschaft agieren kann, um z. B. das Verfahren zu verzögern oder den Preis für das Grundstück zu drücken bzw. zu steigern. Für den Richter bzw. Rechtspfleger kann es hilfreich sein, die hinter den Anträgen stehenden Strategien zu kennen. Ob die für die jeweils unterschiedlichen Interessen der Mandanten vielfach gegebenen Tipps und Tricks immer einer gerichtlichen Entscheidung standhalten werden, wird die Praxis erweisen - gewisse Zweifel äußert der Autor selbst z. B. bezüglich seines mehrfach im Buch gegebenen Ratschlags, einen geringen Anteil (1 %) des bisher nur im Miteigentum der getrennten Eheleute stehenden Grundstücks auf einen "uneingeschränkt vertrauenswürdigen Dritten" (Rz. 108) zu übertragen, um so die "Probleme" zu §§ 180 Abs. 3 ZVG, 1365 BGB und 1568a BGB oder dem geringsten Gebot zu umgehen (Rz. 526). Doch solange die Rechtslage noch ungeklärt ist, kann ein "Austesten" - nach entsprechenden Hinweisen an die Mandantschaft - sicher nicht schaden; diese anwaltliche Sicht wird in dem Buch konsequent durchgehalten.
Der anwaltliche Kollege wird mit Hilfe des Buches um die "Klippen" des Teilungsversteigerungsverfahrens gelotst: Der Autor beginnt mit einer Betrachtung der "Ausgangslage". Hier müssen laut Kogel erst einmal sechs Fragen, u. a. hinsichtlich der aktuellen Grundstücksbelastung, eines möglichen Verstoßes gegen § 1365 BGB oder Rechtsansprüchen Dritter (insbesondere Banken), beantwortet werden, ehe Rechtsanwalt und Mandant eine Teilungsversteigerung beantragen sollten. Chronologisch geht es dann im Detail weiter mit dem Verfahrensgang, begonnen mit der Antragstellung über die Einstellungsmöglichkeiten des Antragsgegners nach § 180 ZVG und § 765a ZPO, den - nach Auffassung Kogels dringend anzuratenden - Beitritt zum Verfahren und die Ermittlung des Grundstückswerts. Der folgende Abschnitt über die Vorbereitung des Versteigerungstermins enthält ebenfalls etliche Ratschläge für den anwaltlichen Praktiker, so z. B. zum taktischen Kalkül bezüglich der (Nicht-)Valutierung von Grundstücksbelastungen und unterschiedlicher Ausgebotsarten. Besonders hervorzuheben ist hier der sehr ausführliche Teil zum geringsten Gebot i. S. des § 182 ZVG. Hier wird anhand diverser Fallvarianten, die mit Hilfe von kleinen Tabellen gut visualisiert werden, erläutert, wie sich das jeweilige geringste Gebot errechnet. Zudem werden auch die Folgen der Belastung des Miteigentumsanteils und der Anmeldung von Rechten, insbesondere Mieterrechten, behandelt. Im Sinne der Chronologie des Verfahrens stellt Kogel dann den konkreten Ablauf des Versteigerungstermins von der Terminsladung bis zur Zuschlagserteilung dar. Der Autor hat hier - wie auch an vielen anderen Stellen - die Nachvollziehbarkeit der Darstellung geschickt durch das Einflechten von Musterbeschlüssen, u. a. zur Terminierung nach § 37 ZVG und zur Zuschlagserteilung, weiter gesteigert. Die Erlösverteilung wird ebenfalls ausgiebig erörtert, wobei Kogel sich insbesondere mit der überaus praxisrelevanten Frage beschäftigt, ob der ehemalige Miteigentümer, der das Grundstück ersteigert hat, den gesamten Steigerlös an die Bruchteilsgemeinschaft der ehemaligen Miteigentümer zahlen bzw. zu deren Gunsten hinterlegen muss oder sich auf den dem anderen Miteigentümer zustehenden Erlösanteil beschränken darf. Für die letztgenannte Alternative plädiert Kogel, insbesondere unter Hinweis auf die - zum Zeitpunkt des Erscheinens der Zweitauflage - noch nicht rechtskräftige Entscheidung des OLG Koblenz v. 17.4.2012 (FamRZ 2012, 1665). Der BGH hat Kogels Auffassung durch seine Entscheidung v. 13.11.2013 (FamRZ 2014, 285) mittlerweile bestätigt und damit die von Kogel noch als unsicher dargestellte Rechtslage geklärt. Gleiches gilt für die weitere bedeutende Frage, ob die Erlösauskehr durch Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen verzögert werden kann. Dies hat der BGH nun eindeutig verneint. Die "Strategien der Teilungsversteigerung" rundet Kogel mit weiteren Tipps zu den - insbesondere für Anwälte - bedeutenden Themen "Kosten" und "Rechtsmittel" ab.
Das Buch ist insgesamt in einer gut verständlichen Sprache geschrieben. Es enthält viele Mustertexte, was die Verständlichkeit der Ausführungen weiter erhöht. Auch angesichts der geschliffenen Formulierungen der anwaltlichen Musteranträge lässt sich gut vorstellen, dass man als Rechtsanwalt bei der Formulierung von Anträgen auf die dargebotenen Mustertexte zurückgreift. Zur guten Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung tragen die am Ende eines Abschnitts jeweils zu findenden, durch ihre graue Hinterlegung auch optisch hervorgehobenen "Praxistipps" bei. Sie enthalten zum Teil in wenigen Worten eine Zusammenfassung der zuvor behandelten Thematik sowie darüber hinausgehende Tipps für den anwaltlichen Praktiker. Verglichen mit der Erstauflage ist diese zweite insbesondere dadurch noch verbessert, dass sich am Ende das "ABC zur Teilungsversteigerung" findet, eine tabellarische, alphabetisch geordnete Zusammenstellung der erörterten Probleme und der hierzu vorhandenen Rechtsprechung und Literatur samt kurzer Inhaltsangabe des mit Randnummer angegebenen Buchabschnitts. Die nun vorliegende Neuauflage wird den Praxistest ohne Einschränkungen bestehen."
(Richterin am OLG Dr. Gabriele Röfer, FamRZ 2014, 820)
"(…) Im ersten Abschnitt gibt Kogel einen Überblick über die rechtliche Ausgangslage bei der Teilungsversteigerung. Schon hier wird deutlich, dass das Buch sich vor allem an Profis wendet: Die Darstellung erfolgt durchweg auf hohem Niveau und ist mit Vorkenntnissen des Teilungsversteigerungsverfahrens deutlich zugänglicher. Das ist aber kein Nachteil, sondern erspart dem Praktiker die zeitraubende Lektüre von schon Bekanntem. Im weiteren Verlauf folgt eine klar strukturierte und gut nachvollziehbare Darstellung des Versteigerungsverfahrens von dessen Anordnung bis zur Erlösverteilung. Der Schluss der Erläuterungen behandelt die Gerichtskosten und die einschlägigen Rechtsbehelfe.
Erfreulich ist zum einen, dass Kogel seine Ausführungen streng an den Bedürfnissen der Praxis orientiert hat. Vor allem Rechtsanwälte finden zahlreiche und gute Hinweise, wie sie sich in einer bestimmten Beratungssituation verhalten sollten. Dabei berücksichtigt Kogel die vielschichtigen Interessen der Beteiligten und erläutert neben den Kernthemen der Zwangsversteigerung und wirtschaftlichen Aspekten z.B. stets auch die Kosten- und Gebührenseite sowie steuerliche Gesichtspunkte. Rechtsanwälte warnt er vor den wichtigsten Haftungsfallen, die er anschaulich erläutert und zu deren Vermeidung er hilfreiche Ratschläge gibt. Für zahlreiche Verfahrensschritte bietet das Buch Musterschreiben und Checklisten von hoher Qualität. Besonders relevante Kernaussagen werden in optisch hervorgehobenen Praxistipps kurz zusammengefasst, die sich am Ende jedes Abschnitts noch einmal in komprimierter Form finden. So hat der Anwender schnellen Zugriff auf die wichtigsten Punkte zum jeweiligen Thema. (…)
Auch die Mitarbeiter der Justiz, hier in erster Linie mit Teilungsversteigerungen befasste Rechtspfleger, finden Antworten auf alle wesentlichen Fragen der Praxis, die durch Beispielsfälle anschaulich dargestellt und durch Musterbeschlüsse hilfreich ergänzt werden. So erfährt der Leser stets genau, was wann zu tun ist. Auf die eigentliche Sachdarstellung mit einem Umfang von etwa 250 Seiten folgt ein umfangreicher Anhang. (…)
Fazit: Das Buch ist auch in der zweiten Auflage durchweg gelungen und wertvoll für jeden, der beruflich mit Teilungsversteigerungen zu tun hat."
(DirAG Andreas Frank in FamRB 2014, 358 f.)
"(...) Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Lektüre des Buches ist ein Gewinn. Rechtsanwälten werden die von Kogel aufgezeigten Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims von großem Nutzen sein. Rechtspfleger werden die taktische Vorgehensweise der Verfahrensbevollmächtigten besser verstehen."
(Dipl.-Rechtspfleger Erhard Alff in Rpfleger 2014, 455 f.)
... zur 1. Auflage:
"Es gibt Rechtsgebiete, die fasst der Anwalt mit spitzen Fingern an. Das sind Rechtsmaterien, bei denen sich der Anwalt in eine passive, fast ohnmächtige Rolle gedrängt sieht, weil das Gericht das Verfahren dominant betreibt. Dazu gehören z. B. der Versorgungsausgleich und eben auch die Teilungsversteigerung. Die Praxis zeigt, dass die Anwälte auf diesem Gebiet zu wenig engagiert sind, was bei der Teilungsversteigerung - im Gegensatz zum Versorgungsausgleich - nicht an den geringen Gebühren liegen kann.
Kogel unterstreicht in seinem der Teilungsversteigerung gewidmeten Buch, dass die passive Zuschauerrolle des Anwaltes alles andere als vorgegeben ist, dass der Anwalt sehr wohl und ganz erheblich in den Verfahrensablauf eingreifen könne. Und dass ein aktives anwaltliches Mitwirken bei der Teilungsversteigerung aus Haftungsgründen auch unbedingt geboten sei.
Natürlich kennt jeder Anwalt die Möglichkeit, mit § 765a ZPO zu agieren. Nicht ohne Weiteres bekannt sein dürfte aber, dass ein solcher Antrag auch erstmals mit der Zuschlagsbeschwerde nach der Zuschlagserteilung geltend gemacht werden kann, also zu einem ganz späten, eigentlich hoffnungslosen Zeitpunkt. Kogel gibt zahlreiche solcher speziellen Tipps, die das Buch deshalb äußerst hilfreich machen. Er weist im Zusammenhang mit der Zuschlagsbeschwerde i. V. mit § 765a ZPO darauf hin (Rz. 118), dass mit diesem Vorgehen beträchtliche Zeit gewonnen werden könne. Wenn Kogel insofern unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2008, 260, von einer Verfahrensdauer von "mindestens" einem Jahr ausgeht, erscheint mir dies jedoch allzu optimistisch.
Breiten Raum nimmt die Behandlung der Selbstmordgefahr im Rahmen des § 765a ZPO ein, wenn dem Schuldner der endgültige Eigentumsverlust droht. Die neueste, wichtige Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2012, 185) wird bereits dargestellt. (Rz. 122). Danach muss in Zukunft bei hinreichenden Anhaltspunkten ein beantragtes medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Ein ärztliches Attest oder ein amtsärztliches Zeugnis sind nicht ausreichend; sie geben aber den begründeten Anlass, in eine regelrechte Beweisaufnahme einzutreten (so schon BGH, FamRZ 2011, 478). Das kann zu einer erheblichen Verzögerung des Teilungsversteigerungsverfahrens führen, Kogel spricht sogar von einer Blockadesituation. Er weist allerdings daraufhin, dass die zuständigen Behörden tätig werden müssen zum Zweck der Eindämmung der Suizidgefahr. Dabei hat auch das Betreuungsgericht vorstellig zu werden. Der pfiffige Anwalt des Schuldners könne dann aber das Kompetenzgerangel zwischen Betreuungsgericht und Vollstreckungsgericht "weidlich" ausnutzen.
Was ist, wenn neben dem Schuldner sein neuer Lebenspartner im Hause wohnt und noch ein volljähriges Kind? Der Zuschlagsbeschluss gilt als Räumungstitel auch gegen diese Personen. Allerdings ist insoweit eine Klauselerteilung gemäß § 727 ZPO erforderlich. Kogel zeigt, dass das nicht unproblematisch verlaufen kann, wenn die betreffenden Personen den Besitz nicht zugestehen oder ihr Besitz nicht durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden kann (Rz. 409). Dann muss der Gläubiger gemäß § 731 ZPO Klage auf Erteilung der Klausel erheben. Aufgrund des dann ablaufenden Prozessverfahrens wird die Räumung erheblich verzögert. Ob das bloße Zeitgewinnen dem Schuldner wirklich dienlich ist und ob der Anwalt dabei mitspielen soll, ist eine andere Frage. (...)
Kogel, der auf Seminaren unterrichtet und selber Rechtsanwalt ist, schreibt einen flüssigen, gut lesbaren Stil. Zahlreiche grafisch hervorgehobene Praxistipps sowie Musterformulierungen machen das Werk zu einem ausgesprochenen Praktikerhandbuch. Selbst schwierige Abschnitte des Versteigerungsverfahrens werden anschaulich dargestellt.
Das Buch ist unbedingt zu empfehlen. Es sollte bei jedem Anwalt im Bücherschrank stehen."
(RA Richard Romeyko in FamRZ 2012, 1620 f.)
"Aus einem "kleinen Juwel" (so die Besprechung von Münch, FamRZ 2009, 1205), dem Sonderheft des FamRB in mittlerweile drei Auflagen, ist ein veritabler gefasster Stein geworden. Kogel hat seine Darstellung zu Strategien im Rahmen der Teilungsversteigerung zu einem FamRZ-Buch ausgeweitet. Dies ist dem gesteigerten Interesse der Leserschaft geschuldet, aber auch der Aktualität des Themas, steht doch bei einer steigenden Zahl von Scheidungen die Verwertung der Scheidungsimmobilie durch Übernahme, Verkauf oder eben Versteigerung im Mittelpunkt.
Das Werk behandelt die Teilungsversteigerung in allen Einzelheiten und gibt sowohl dem Familienrechtler, der nur gelegentlich mit solchen Verfahren konfrontiert ist, aber auch dem Anwalt, der sich auf Mandate zur Teilungsversteigerung spezialisiert hat, sowie dem Rechtspfleger oder Richter wertvolle Hinweise zur Durchführung solcher Verfahren und zur Vermeidung von Haftungsfallen. Strategien sind sowohl aus der Sicht des Antragstellers als auch des Antragsgegners dargestellt. Kogel wendet sich mit seinem Buch an den Praktiker. Dieser wird es zu schätzen wissen, dass ihm zahlreiche, auch optisch hervorgehobene Hinweise und Praxistipps geboten werden. Mit der Erweiterung des Umfangs dieses Werks bestand auch Gelegenheit, zahlreiche Muster für Anträge und Beschlüsse aufzunehmen, so z.B. Versteigerungsanträge (S. 37 f.), Drittwiderspruchs- und Fortsetzungsanträge sowie -beschlüsse, gerichtliche Einstellungshinweise und Einstellungsanträge, Beitrittsantrag und -beschluss (S. 68 f.), Hinweismuster zur Sicherheitsleistung in der Zwangsversteigerung (S. 100) sowie Muster für einen Zuschlagsbeschluss (S. 168) und einen Teilungsplan (S. 183 f.). Der Autor hat zusätzlich zahlreiche Checklisten ausgearbeitet, z.B. für Einstellungsanträge (S. 59) aus Gläubiger- und Schuldnersicht oder zur Überprüfung von Wertgutachten (S. 82), und erläutert die schwierige Materie anhand zahlreicher Beispielsfälle.
Neben der Darstellung der Rechtslage, die aktuell (z.B. neue Rechtsprechung des BGH zur Erlösverteilung bei noch offenen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen, S. 177 f.) aufgearbeitet ist, liegt der Schwerpunkt des Werks in taktischen Hinweisen aus der Sicht des jeweiligen Mandats. Erläutert werden so z.B. die Möglichkeiten, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, die unterschiedliche Belastung von Miteigentumsanteilen und der Rat, noch Vorbelastungen vorzunehmen, die Verzahnung von Zugewinn und Erlösverteilung oder die Antragstellung nach § 94 ZVG.
Kogel will damit zuallererst aus Anwaltssicht die juristischen Weggabelungen auf dem Wege der Teilungsversteigerung (S. 223) aufzeigen und dem Praktiker das Rüstzeug für den beschwerlichen Weg eines erfolgreichen Mandats einer Teilungsversteigerung mitgeben.
Dies ist ihm wohlgelungen. Das neue FamRZ-Buch zur Teilungsversteigerung wird in der Bibliothek eines jeden familienrechtlich tätigen Anwalts daher völlig zu Recht einen festen Platz finden, bei denjenigen aber, die Teilungsversteigerungen häufig begleiten, wird es den Schreibtisch nicht mehr verlassen."
(Notar Dr. Christof Münch in FamRB 2012, 295)
"Teilungsversteigerung ist das gerichtliche Verfahren zur Zwangsversteigerung von Grundbesitz zum Zwecke der Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft (§ 180 ZVG). Durch sie wird die - von Natur nicht teilbare - Immobilie zu Geld gemacht und somit die Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft vorbereitet. Diese Möglichkeit zur Vermögensauseinandersetzung ist in der Öffentlichkeit nicht sehr bekannt und wird in der Praxis kaum genutzt. Selbst bei Anwälten sind für Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens oft nur unzureichende Kenntnisse vorhanden. Eheleute sind regelmäßig gemeinsam Eigentümer des Familienheimes. Sie sind Miteigentümer, meistens in einer Bruchteilsgemeinschaft. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Auseinandersetzung und Teilung. Hierbei kollidieren regelmäßig unterschiedliche Interessen (Verkauf, Eigenerwerb, Nutzungsrecht, Verzögerung), die sowohl beim freihändigen Verkauf als auch bei dem gerichtlichen Verfahren möglichst berücksichtigt werden sollen. Mit dem vorliegenden Werk wird in Buchform das bisher im Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienene Sonderheft "Angriffs- und Verteidigungsstrategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims" in überarbeiteter und erweiterter Fassung fortgeführt. Es wendet sich vor allem an Anwälte als Vertreter der beteiligten Eheleute. Neben den Erörterungen, Praxistipps und Mustern zu dem Verfahren und den taktischen Möglichkeiten sind in dem Buch auch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) und das Hinterlegungsgesetz NRW sowie steuerrechtliche Vorschriften und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) enthalten.
Der Aufbau orientiert sich am Verfahrensablauf. Die einzelnen Verfahrensabschnitte werden ausführlich erläutert, ergänzt durch praxisgerechte Vorschläge für die sachgerechte Vertretung sowohl von Antragsteller und auch Antragsgegner. Für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens reicht zwar der Antrag eines Miteigentümers, ein Vollstre-ckungstitel und auch das Einverständnis der übrigen Miteigentümer sind nicht erforderlich. Gleichwohl sind für einen erfolgreichen Verfahrensabschluss u. U. umfangreiche, nicht zu unterschätzende Vorbereitungen zu treffen, wie z. B. Feststellung des Grundbuchstandes und der möglichen Versteigerungsbedingungen, Rücksprachen mit dinglichen Gläubigern. Dabei sollte auch, worauf zu Recht hingewiesen wird, bereits im Vorfeld des Verfahrens das Problem der Spekulationssteuer sowie die Versteigerungsfähigkeit des Grundbesitzes unter Berücksichtigung der in der Versteigerung von einem Erwerber zu übernehmenden Rechte überprüft werden. Nicht mehr oder nur noch teilweise valutierte Grundschulden sollten möglichst vorher im Grundbuch gelöscht werden, wobei die notwendige Mitwirkung des anderen Miteigentümers evtl. gerichtlich erzwungen werden kann (vgl. Wever, FamRZ 2008, 1486). Insoweit ist eine obergerichtliche Klärung bisher aber noch nicht erfolgt. Für die Ermittlung des Grundstückswertes außerhalb des Versteigerungsverfahrens wird auf die Möglichkeit eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO hingewiesen. Zur Umgehung des Zustimmungserfordernisses aus § 1365a BGB wird die vorherige Übertragung eines kleinen Anteils auf einen "Treuhänder" und Antragstellung durch den Erwerber vorgeschlagen. Als wichtigstes Verteidigungsmittel des Antragsgegners wird zu Recht der Verfahrensbeitritt bezeichnet, ein Unterlassen schließt wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten aus und gilt für einen Anwalt als der wohl schwerwiegendste Beratungsfehler. Mietverträge können das Versteigerungsergebnis beeinflussen. Zu den störenden Verträgen kann auch die Überlassung an den Ehegatten oder die Wohnungszuweisung nach § 1568a BGB gehören und damit einer späteren Räumung auf Grund des Zuschlagsbeschlusses entgegenstehen. Erlösanteile für die Miteigentümer werden grundsätzlich durch das Gericht hinterlegt, soweit keine Einigung erreicht wird. Vorabzahlungen können durch vorherige Belastungen des Miteigentumsanteils im Zusammenwirken mit einer Treuhandübertragung gesichert werden. Ausführlich und lehrreich sind die Hinweise zur Erlösverteilung für die Miteigentümer und zur Auseinandersetzung bei nichtvalutierten Grundschulden.
Das Buch ist von einem Fachmann für die Praxis geschrieben, es informiert und hilft. Jeder Anwalt, der mit Scheidungssachen befasst ist, sollte auch Kenntnisse in dem Rechtsgebiet der Vermögensauseinandersetzung und somit auch in der Teilungsversteigerung haben. Diese Kenntnisse kann er mit dem vorliegenden Leitfaden erwerben. Er ist Pflichtlektüre und gehört auf den Schreibtisch jedes Anwalts in Familiensachen. Interessant ist er auch für Rechtspfleger des Versteigerungsgerichts, die so Motive von Anwaltshandeln in der Teilungsversteigerung kennen und verstehen lernen."
(Dipl.-Rpfl. Horst Klawikowski in Rpfleger 2013, 60)