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Ministerialrätin Schnellenbach, LL.M., Annette
Richterin am AG Normann-Scheerer, Sabine
Direktor des AmtsG Dr. Giers, Michael
Dipl.-Rechtspflegerin Thielke, Ulrike
FamRZ-Buch 03: Betreuungsrecht für die Praxis (2023)
Das neue Recht ab 1.1.2023
1. Auflage 2023
€ 69,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1274-1
2022/12 | XXIX und 496 Seiten | Broschur
Ab Erscheinen online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Alles neu ab 1.1.2023. Das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt „kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
- Mehr Selbstbestimmung für Betroffene
- Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
- Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis
- Änderungen im Verfahrensrecht
- Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Betreuer, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörden/-vereine, Gesundheitsbehörden, Pflegeheime, Ärzte und weitere professionelle Akteure.
Alles auf aktuellem Stand, das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) v. 13.7.2022 (BGBl. I S. 1154) sind schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit den relevanten neuen Gesetzestexten rundet das Werk ab.
Die spezialisierten Autoren verfügen über langjährige Praxiserfahrungen und haben teilweise den Gesetzesentwurf mit erarbeitet bzw. waren am Reformprozess aktiv beteiligt. Sie bieten daher eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.
„... Die Praxisnähe prägt das FamRZ-Buch zum neuen Betreuungsrecht titelgerecht, wie schon die Beispiele zeigen. Das kostengünstige Werk ist uneingeschränkt zu empfehlen. Es wendet sich vornehmlich an Richter und Rechtspfleger (Rn. 1). Seine Anschaffung ist aber auch jedem interessierten Anwalt dringend anzuraten, da die Betreuungsrechtsreform erhebliche Folgen für Anwälte hat. Sie müssen sich als Berufsbetreuer nun auch registrieren lassen. Ihre Sachkunde wird dabei nach § 7 Abs. 5 BtRegV nF vermutet (vgl. Christl, NJ 2022, 496 ff.). Die Empfehlung für das Buch gilt ebenso allgemein für Betreuer, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörden und -vereine sowie alle mit dem Betreuungsrecht sonst beruflich Befassten, z. B. Notare, Verantwortliche in Sozialverwaltung und Betreuungseinrichtungen."
(RiAG a.D. Dr. Gerhard Christl, NJ 2023, 43 f.)