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Präsident des AmtsG a.D. Borth, Helmut
FamRZ-Buch 24: Praxis des Unterhaltsrechts, 3. Aufl. (Aug. 2016)
3. völlig neu bearb. Auflage (Aug. 2016)
€ 79,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1166-9
2016/08 | XLVII und 688 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
In der familienrechtlichen Praxis sind fundierte, grundlegende Kenntnisse des Unterhaltsrechts unabdingbar! Die gibt es in allen Facetten, systematisch und klar gegliedert (schnelle Orientierung auch bei Einzelfragen!) vom renommierten Spezialisten. Eingehend und aktuell geht es u.a. um
- Neuer Mindestunterhalt (ab 1.1.2016) samt Auswirkungen
- Vereinfachtes Verfahren (Neuregelungen)
- Auskunftsansprüche/Grundlagen der Einkommensermittlung
- Begrenzung/Befristung gemäß § 1578b BGB
- Konkurrierende Unterhaltsansprüche (Stichwort: Dreiteilung)
- § 1615l BGB einschl. Vorsorgeunterhalt u. Härteklausel
- Besondere Rechtsfragen (z.B. Wechselmodell im Unterhaltsrecht - familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - Unterhalt als Darlehen - Verwirkung).
Immer im Kontext zu den praktischen Auswirkungen (zahlreiche Rechenbeispiele!) samt Umsetzung im Unterhaltsverfahren!
Ein "vorzügliches Werk" (Dr. Martin Menne, ZKJ 2012, 245, zur Voraufl.), insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte, Jugend- und Sozialämter!
... zur 3. Auflage:
"Seit August 2016 liegt die "Praxis des Unterhaltsrechts" von Borth in 3. Auflage vor. Dabei handelt es sich im besten Wortsinne und in jeder Hinsicht um ein echtes "Schwergewicht", sowohl rein physisch als auch - und vor allem - inhaltlich.
Gegenüber der Vorauflage aus dem Jahr 2011, deren Seitenzahl diejenige der noch unter dem Titel "Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG)" pünktlich zum Inkrafttreten desselben zum 1.1.2008 erschienenen 1. Auflage bereits um knapp 300 überstieg, ist die aktuelle Fassung des Werks nochmals um 64 auf nunmehr stolze - und gerade noch handliche - 688 Seiten angewachsen. Mit diesem Umfang dürfte es sich vermutlich um das derzeit voluminöseste aktuelle Exemplar aus der Reihe der FamRZ-Bücher handeln. Ein ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie eine übersichtliche Gliederung gewährleisten allerdings eine völlig unkomplizierte Orientierung in dem Werk.
Dem wohl so gut wie jedem Familienrechtler durch die erstaunlich große Anzahl seiner Publikationen als absoluter Experte - nicht allein, aber auch und in besonderem Maße - auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts bekannten Autor gelingt es auf beeindruckende Weise, den Leser sehr instruktiv und strukturiert durch alle relevanten Bereiche des Unterhaltsrechts zu geleiten. Nachdem eingangs zunächst in aller Kürze grundlegende unterhaltsrechtliche Begriffe (Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit) erläutert und wichtige unterhaltsrechtliche Bestimmungen vorgestellt werden, folgt ein Überblick über die Entwicklung des Unterhaltsrechts der vergangenen 40 Jahre, der nicht nur den jüngeren oder erst seit kurzer Zeit auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Nutzern des Werks zu einem tieferen Durchdringen der aktuellen Rechtslage verhelfen kann.
Diese wird anschließend umfassend, ausführlich und detailliert bearbeitet. Dabei wird die Qualität der Bearbeitung durchgehend höchsten Ansprüchen gerecht - echte "Schwachstellen": Fehlanzeige. Hier erweist es sich eindeutig als Vorteil, dass "alles aus einer Hand" stammt. Der Autor, der sich mit dem Werk laut Vorwort ausdrücklich an alle im Familienrecht Tätigen, insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Notare, Rechtspfleger, Steuerberater sowie Mitarbeiter der Sozial- und Jugendämter wendet, wird den Bedürfnissen dieser heterogenen Zielgruppe problemlos gerecht. Sein jahrzehntelanges wissenschaftliches Engagement und seine zumindest ebenso ausgeprägte Praxiserfahrung als Amtsgerichtspräsident a. D. wirken sich dergestalt aus, dass der wissenschaftlich interessierte Leser nicht weniger auf seine Kosten kommt als der "nur" nach einer raschen Hilfe bei der Lösung eines konkreten Falles Suchende.
Die einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des BGH, wird auf aktuellem Stand berücksichtigt. Borth beschränkt sich aber nicht auf deren bloße Wiedergabe, sondern setzt sich an zahlreichen Stellen kritisch mit ihr auseinander, so etwa wenn es um die Frage des Bestehens eines praktischen Bedürfnisses nach einer gewissen Pauschalierung im Zusammenhang mit der Darlegung einer überobligationsmäßigen Belastung des Betreuungsunterhalt über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus verlangenden Elternteils geht (Rz. 95, 117), oder darum, ob eine Anknüpfung an das Einkommen des anderen Elternteils bei der Bemessung des Bedarfs eines nach § 1615l Abs. 2 BGB unterhaltsberechtigten Elternteils in Betracht kommt, wenn beide Elternteile in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben (Rz. 979). Darüber hinaus ist das Buch mit zahlreichen Berechnungsbeispielen "gespickt", die - beispielsweise im Rahmen der sehr anschaulichen Ausführungen zur anteiligen Haftung der Eltern beim Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen eines privilegierten volljährigen und eines minderjährigen Kindes (Rz. 900 ff.) - für den Rechtsanwender eine willkommene Unterstützung sein können. Gleiches gilt für im Text hervorgehobene "Praxistipps" zu verschiedenen Problembereichen, z. B. zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Krankheitsunterhalts nach § 1572 BGB (Rz. 180) oder der Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrags beim Kindesunterhalt (Rz. 636). Dem Titel des Werks gerecht werdend, finden sich über seinen gesamten Inhalt verteilt, und zwar jeweils dort, wo sie von Bedeutung sind, gut verständliche und erschöpfende Darstellungen der wesentlichen Verfahrensfragen, so unter anderem zur Problematik der Präklusion des Einwands der Befristung oder Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB im Abänderungsverfahren (Rz. 430 ff.).
Da hier nicht auf jeden Abschnitt des Werkes im Einzelnen eingegangen werden kann, sei lediglich exemplarisch darauf hingewiesen, dass der nacheheliche Unterhalt in all seinen Facetten ein Kernstück darstellt. Der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB wird einschließlich einer kompakten und sehr übersichtlichen Zusammenfassung der Rechtsprechung des BGH (Rz. 89 ff.) besonders intensiv behandelt. Spezielles Augenmerk wird dabei etwa auf die Begriffe der angemessenen Erwerbstätigkeit nach § 1574 Abs. 1, 2 BGB (Rz. 217 ff.) und der ehelichen Lebensverhältnisse i. S. des § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB (Rz. 282 ff.) gerichtet. Die Ausführungen zu § 1578b BGB befassen sich vertieft mit dem Begriff des ehebedingten Nachteils (Rz. 396 ff.).
Zusammenfassend kann die Anschaffung des "Borth" jedem, der mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen befasst ist, ruhigen Gewissens empfohlen werden. Angesichts dessen, was das Buch bietet, erscheint die dafür erforderliche Investition von 79 EUR moderat und gut angelegt."
(Richter am OLG Dirk Hoffmann in FamRZ 2016, 1994 f.)
"(…) Alles in allem: Das Werk von Helmut Borth gehört - leider und völlig zu Unrecht - zu den versteckten Perlen des Unterhaltsrechts. Eine "Entdeckung" lohnt sich außerordentlich, um den in diesem Band verborgenen "Schatz" an unterhaltsrechtlicher Erfahrung, den der Verfasser dort ausbreitet, zu heben. Denn auch in der dritten Auflage bleibt der Band ein vorzügliches Werk, das dem engagierten Unterhaltsrechtler ungeheuer viel zu bieten hat."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2017, 139 f.)
“In der familienrechtlichen Praxis sind fundierte, grundlegende Kenntnisse des Unterhaltsrechts unabdingbar. Diese vermittelt das FamRZ-Buch 24 in allen Facetten, systematisch und klar gegliedert. Es bietet dabei eine schnelle Orientierung auch bei Einzelfragen, insbesondere zu Themen wie, Mindestunterhalt, vereinfachtes Verfahren, Auskunftsansprüche/Grundlagen der Einkom mensermittlung, Begrenzung/Befristung gemäß § 1578 b BGB, konkurrierende Unterhaltsansprüche (Stichwort: Dreiteilung), § 1615 l BGB einschl. Vorsorgeunterhalt u. Härteklausel sowie zu besonderen· Rechtsfragen (z. B. Wechselmodell im Unterhaltsrecht - familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - Unterhalt als Darlehen - Verwirkung).
Das Buch enthält zudem eine Vielzahl von Rechenbeispielen und stellt damit ein vorzügliches Werk, insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte und für Praktiker*lnnen der Jugend- und Sozialämter dar.”
(Wolfgang Glatzel, ZfF 2019, 168)
"(...) Ein vorzügliches Werk auch für die PraktikerInnen in den Jugend- und Sozialämtern!"
(Ulrich Harmening in ZfF 2016, 284)
... zur 2. Auflage:
"Während die 1. Aufl. mit ihren rund 330 Seiten noch die notwendige Standfestigkeit vermissen ließ und keinen (Stamm) Platz auf dem Arbeitsplatz des Familienrechtlers gefunden haben dürfte, wird die 2. Aufl. mit ihren ebenso beachtlichen wie auch überaus stolzen 625 Seiten, die dem Buch nunmehr ein standfestes Format verleihen, fraglos sicherstellen, dass Borths "Praxis des Unterhaltsrechts" fortan auf jedem Schreibtisch des in der Praxis tätigen Unterhaltsrechtlers griffbereit zur Verfügung steht und - im Interesse der Optimierung seiner Arbeitsqualität - auch stehen sollte.
Aber beginnen wir mit dem Jahr 2008: Borth war (wohl) der einzige Autor, der es schaffte, zeitlich parallel zum Inkrafttreten des UÄndG Anfang 2008 ein Buch vorzulegen, das er entsprechend der Reform "Unterhaltsänderungsgesetz" nannte. Mit diesem Buch gelang es Borth nicht nur, bei gleichzeitiger Gegenüberstellung der "alten" mit der "neuen" Rechtslage das neue Unterhaltsrecht, mit dem der Gesetzgeber zwar keinen mit dem 1. EheRG vergleichbaren Umbruch im System geschaffen, immerhin aber doch eine in Teilbereichen vorzufindende vollständige Neukonzeption des Unterhaltsrechts vorgenommen hatte, eingehend und verständlich zu erläutern. Borth wagte es auch - und dies machte das Buch so verdienstvoll -, mit einer bemerkenswerten Weitsicht die Entwicklungen, die das neue Unterhaltsrecht wohl nehmen würde, nicht nur in materiell-rechtlicher, sondern auch verfahrensrechtlicher Hinsicht - so etwa bei der Erläuterung des Anwendungsbereichs der Überleitungsbestimmung des § 36 EGZPO - aufzuzeigen und den - wie sich aus der Retrospektive sagen lässt - "steinigen" Weg für ein neues Verständnis des gesetzgeberischen Willens, dem Unterhaltsrecht in Folge des feststellbaren Wertewandels in der Gesellschaft eine neue "Geschäftsgrundlage" zu geben, zu ebnen.
Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollte man in einer Nachbetrachtung zu diesem von Borth gesetzten Meilenstein ergänzen, dass seine Erstauflage zuverlässiger Wegweiser in eine neue Unterhaltslandschaft wurde: Nicht zuletzt eine Reihe von Entscheidungen des BGH, mit denen neues Unterhaltsterrain betreten und Borth zitiert wurde, belegen, dass dieses Buch bei der Entscheidungsfindung zu Rate gezogen wurde.
Drei Jahre später stellte sich für Borth eine mit der Erstauflage durchaus vergleichbare Situation, freilich mit einem für einen Autor, über dem in aller Regel das Damoklesschwert der vom Verlag diktierten Abgabefrist hängt, nicht unmaßgeblichen Unterschied:
Während die "§ 1615l-Entscheidung" des BVerfG vom 28.02.2007 Borth in zeitlicher Hinsicht ein wenig begünstigt haben dürfte, weil sie dazu führte, dass das Inkrafttreten des UÄndG um 6 Monate verschoben werden musste, hatte sich doch mit dieser Entscheidung der am 22.03.2007 im Koalitionslager gefundene Kompromiss zum Betreuungsunterhalt der §§ 1570, 16151 BGB erledigt, Borth mithin für Feinschliffarbeiten an seinem Buch Zeit gewonnen hatte, die er freilich zur Einarbeitung der Entscheidung des BVerfG und der sich, nachdem die in der Politik hervorgerufenen Lähmungserscheinungen abgeklungen waren, anstehenden weiteren Beratungen auch benötigte, dürfte bei der Planung des Erscheinungstermins der 2. Aufl. die "Dreiteilungs-Entscheidung" des BVerfG vom 25.01.2011 wie eine Bombe eingeschlagen haben, wenn Borth selbst erklärt, dass ihr die Wirkung eines Paukenschlags gleichgekommen sei (FamRZ 2011, 445): Dass die Auswirkungen dieser Entscheidung, mit der der Dreiteilung - jedenfalls auf der Bedarfsebene - der Garaus gemacht wurde, gleichwohl in der 2. Aufl. unter den Rn. 245 a-l (Bedarf und Bedürftigkeit) sowie den Rn. 496 a-q (Mangelfall) ausführlich und mit vielen Berechnungsbeispielen versehen dargestellt und zudem noch die zu dieser Entscheidung ergangenen Aufsätze und Anmerkungen anderer Autoren bis Mitte April 2011 Erwähnung finden, belegt die bewundernswerte Aktualität (auch) dieser 2. Aufl., die vergleichbar der Erstauflage schon deshalb anderen Unterhaltskompendien wiederum ein Schritt voraus zu sein scheint. Bereits auf diesem Hintergrund lässt sich feststellen, dass Borth auch mit der 2. Aufl. "Erstaunliches" gelungen ist, wie dies Meier in seiner Rezension der Erstauflage (FamRZ 2008, 578) völlig zu Recht konstatierte.
Die Entscheidung des BVerfG ist es aber allein nicht, die ein Anwachsen der Erstauflage von 360 Seiten auf 625 Seiten der 2. Aufl. verständlich werden lässt:
Während mit der Erstauflage - um im Bild des Unterhaltsrechts zu bleiben - eine Prognose vom künftigen Unterhaltsrecht auf der Grundlage des soeben in Kraft getretenen UÄndG in den Blick genommen wurde, die sich bei Borth aus heutiger Sicht zuverlässiger erwiesen hat als so manche mit anwaltlichem Support getroffene Unterhaltsvereinbarung, weicht diese Unterhaltsprognose in der 2. Aufl. einer Art Bestandsaufnahme. Bei dieser hatte Borth nicht nur die sich aus drei Jahren durch weitere gesetzgeberische Änderungen ergebenden Hürden zu nehmen, sondern vor allem die Urteilsflut, die die Rechtsprechung des Familiensenats des BGH mit ebenso scheinbar nicht nachlassender Schaffenskraft wie auch unermüdlichem Änderungsbedürfnis ergriffen hat, zu bewältigen: Eine Herkulesaufgabe, die, wie nicht anders zu erwarten, Borth souverän meistert, indem es ihm nicht nur gelingt, dem Leser ein vertieftes Verständnis von den unterhaltsrechtlichen Problemwelten zu geben, sondern auch eine praxisorientierte Lösung zu präsentieren, die freilich an der Rechtsprechung des BGH nicht vorbeikommt, wenn man Autor eines Buches zur "Praxis des Unterhaltsrechts" ist.
Aber auch die ausführliche Bestandsaufnahme des in den zurückliegenden drei Jahren gewachsenen und sich ständig wandelnden Unterhaltsrechts seit dem Inkrafttreten des UÄndG ergeben noch keine zusätzlichen 270 Seiten. Diese ergeben sich erst aufgrund vollständig neu eingearbeiteter wie auch ergänzter und deutlich erweiterter Kapitel:
So hatte sich Borth - mit zutreffendem Blick auf das UÄndG - in der Erstauflage im Wesentlichen auf die geänderte Bestimmung des § 1585c BGB beschränkt und lediglich auf wenigen Seiten die notarielle Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt abgehandelt. In der 2. Aufl. hingegen widmet Borth - selbst für denjenigen Leser, dem die Erstauflage bestens bekannt ist, einigermaßen überraschend - solchen Vereinbarungen ein ganzes Kapitel. In diesem Kapitel R. stellt Borth - für ein Buch zum Unterhaltsrecht bemerkenswert ausführlich - die Ehevertragsrechtsprechung des BGH vor, arbeitet diese bei der Frage nach möglichen Regelungsinhalten von Unterhaltsvereinbarungen bei gleichzeitiger Darstellung der zu diesem Themenkreis ergangenen 17 Entscheidungen des BGH sorgfältig ein und widmet sich hierbei - ebenso folgerichtig wie eingehend - dem insbesondere bei § 1578b BGB zur Frage der Begrenzung und Befristung bekannten Prinzip des Nachteilsausgleichs, mit dem ein ganz oder teilweise vereinbarter Unterhaltsausschluss noch so gerade die Ausübungs-, in jedem Fall aber die Wirksamkeitshürde nimmt. Dieses Kapitel, mag es auch eher bei den Handbüchern zum Ehevertrag angesiedelt sein, stellt ein schöne Ergänzung der bereits erschöpfenden Erläuterungen Borths zu § 1578b BGB unter den Rn. 291-355 mit insgesamt rund 40 Seiten neben ergänzenden Erläuterungen zur Befristung des Betreuungsunterhalts (Rn. 84 ff.) dar: Eine lesenswerte Fundgrube für den Praktiker, der sich in diesem Zusammenhang mit der Darlegungs- und Beweislast wie auch mit verfahrensrechtlichen Fragen beschäftigt, sei es, dass der Mandant keinen Scheidungsunterhalt zahlen will, sei es, dass die am häuslichen Herd verkümmerte Mandantin, die sich beruflich ebenso wie partnerschaftlich chancenlos erweisen dürfte, Unterhalt bis ins Grab verlangt. Wer seinen Mandanten oder seine Mandantin bei einem "Befristungsmandat" ernst nimmt, was bisweilen schwer genug fällt, sollte jedenfalls den "Borth" zur Hand nehmen.
Weitere verfahrensrechtliche und für den Praktiker deshalb so wichtige Erläuterungen lassen sich bei Borth nunmehr teilweise in neuen, teils auch in gegenüber der Erstauflage verselbständigten Kapiteln finden. So verhält sich beispielsweise das Kapitel L. zum (materiell-rechtlichen) Umfang der Auskunft- und Belegpflicht, wobei Borth sogar Hilfestellungen bei der Antragsformulierung gibt, während das Kapitel N. dem familiengerichtlichen Verfahren weiten Raum gibt, indem die Bestimmungen der §§ 235 ff. FamFG, die es ja zum Zeitpunktpunkt der Erstauflage noch nicht gab, erläutert werden und denen sich weitere Hinweise zu den §§ 238 ff. FamFG anschließen, die - wie vor dem Inkrafttreten des FamFG § 323 ZPO - zu den regressträchtigsten Problemfeldern der anwaltlichen Praxis zählen. Und weil mit § 36 EGZPO kein eigener, neu geschaffener Abänderungsrechtsbehelf geschaffen werden sollte, bindet Borth - wie bereits in seiner Erstauflage - folgerichtig weitere aufschlussreiche Hinweise zum Abänderungsverfahren in sein letztes Kapitel, das der Uberleitung gewidmet ist, ein: Nicht zuletzt aufgrund seiner Kommentierung des § 323 ZPO (Musielak, ZPO) kann Borth hier aus dem Vollen schöpfen und das tut er auch.
Zusammenfassend: Borth hat seine Erstauflage einer Komplettrevision unterzogen und seine 2. Aufl. der Dynamik des Unterhaltsrechts, die seit dem Erscheinen der Erstauflage zunehmend an Fahrt aufgenommen hat, "angepasst". Dies allerdings verkürzt die Leistung von Borth, denn herausgekommen ist bei der Anpassung ein an den praktischen Bedürfnissen ausgerichtetes und mit vielen Rechenbeispielen versehenes Handbuch zum Unterhaltsrecht, das an Aktualität und Umfang einschließlich zahlreicher Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast wie auch - für den Praktiker in besonderer Weise bedeutsam - zur verfahrensrechtlich gebotenen Vorgehensweise nichts zu wünschen übrig lässt. Und nicht nur das: Auch der wissenschaftlich ambitionierte Leser wird an diesem Werk, mit dem Borth nunmehr eine geschlossene Darstellung des gesamten Unterhaltsrechts mit hoher inhaltlicher Dichte bietet, sein Gefallen finden, weil es ihm die Durchdringung der gesamten unterhaltsrechtlichen Materie einschließlich nahezu sämtlicher Randbereiche ermöglicht, ohne dass er hierbei Gefahr läuft, den Überblick zu verlieren. Und wer gleichwohl meint, 69 € nicht investieren zu wollen oder zu können, mag sich aus dem Kollegenkreis den Borth mit dem dolus der Nichtrückgabe ausleihen."
(RA/FA FamR+ArbR Dr. Eberhard Jüdt in FuR 2011, 617 f.)
"Die Reform des Unterhaltsrechts und die damit verbundenen Änderungen machen es für den Praktiker unverzichtbar, die Umsetzung durch die Rechtsprechung zu verfolgen und in die eigene Fallarbeit zu integrieren. Nachdem Borth bereits das zum 1.1.2008 in Kraft getretene UÄndG in seinen Auswirkungen detailreich beleuchtet hat, setzt er mit der zweiten Auflage den eingeschlagenen Weg konsequent mit Blick auf die Praxis fort. Mit beeindruckender Ausführlichkeit widmet sich Borth den aktuellen und zentralen Fragen des Unterhaltsrechts nach der Reform. Dabei gilt - wie er in seinem Vorwort selbst ausführt - "sein besonderes Augenmerk" der Entwicklung der Rechtsprechung des BGH. Von seiner Ausrichtung her ist das Buch daher genau auf die Bedürfnisse des Praktikers im Unterhaltsrecht zugeschnitten.
In den ersten Kapiteln (A-C) befasst sich Borth mit der Notwendigkeit der Reform des Unterhaltsrechts und stellt darüber hinaus die Entwicklung von dessen Leitgedanken seit dem 1. EheRG dar. Dabei werden auch der Grundsatz der Eigenverantwortung und das Prinzip der nachehelichen Solidarität einer eingehenden Betrachtung unterzogen.
Es folgt eine ausführliche Darstellung des neu gefassten Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB, der weiteren nachehelichen Unterhaltstatbestände sowie des Erfordernisses der angemessenen Erwerbstätigkeit nach § 1574 Abs. 1, 2 BGB (Kapitel D-F). Für den Praktiker erweist sich die Lektüre dieser Kapitel als Leitfaden für die Fallaufbereitung, zumal die Rechtsprechung des BGH zum Betreuungsunterhalt sogar in eine "Prüfungsfolge" gefasst und auch die Darlegungs- und Beweislast erörtert wird. Borth beschränkt sich natürlich nicht nur auf das systematische Zusammentragen der Entscheidungen des BGH, sondern nimmt diese auch kritisch ins Visier. Im Rahmen der Ausführungen zum Betreuungsunterhalt etwa klingt deutlich an, dass die Anforderungen des BGH an den betreuenden Elternteil außerordentlich hoch sind, was z. B. im Hinblick auf die Darlegungslast bei überobligationsmäßiger Belastung letztlich zu einer Erschwerung der Durchsetzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs führt. Aus Sicht der Praxis ist hier eine pauschalere Betrachtungsweise wünschenswert. Borth weist auch zu Recht mahnend darauf hin, dass bei der Prüfung des Umfangs der Drittbetreuung die Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht aus den Augen verloren werden darf. Ein Prüfungsmaßstab, der vorrangig auf das Bestehen einer Möglichkeit der Drittbetreuung abstellt, mag praktisch leicht zu handhaben sein, verliert aber ebenso leicht den verfassungsrechtlichen Hintergrund aus dem Blick: Es gilt deshalb stets auch zu bedenken, dass die unterhaltsrechtliche - monetäre - Sicht nicht dazu führen darf, die elterliche Verantwortung für die gedeihliche Entwicklung des Kindes grenzenlos auf Dritte zu verlagern. Den Eltern muss immer ein Freiraum verbleiben, innerhalb dessen sie ihrer Verantwortung tatsächlich selbst gerecht werden können.
Bedarf und Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und die Rangfolge werden als weitere zentrale Fragen des Unterhaltsanspruchs ebenfalls einer intensiven Betrachtung unterzogen (Kapitel G und J). Hervorzuheben ist insoweit, dass Borth in diesem Kontext die Entscheidung des BVerfG v. 25.1.2011 (FamRZ 2011, 437 ff.) systematisch analysiert und ihre Auswirkungen für die Unterhaltspraxis darstellt. Dabei werden die nach dem Wegfall der Dreiteilungsmethode sowie der Thesen zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" nunmehr klaffenden Lücken bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs klar sichtbar. Borth bringt in diesem Zusammenhang freilich auch seine eigenen Vorstellungen zur Ausfüllung dieser Lücken - einschließlich diverser Rechenbeispiele - ein. Auch wenn man seinen Vorschlägen - etwa bei den Mangelfallberechnungen - nicht immer uneingeschränkt folgen mag, bieten die Ausführungen wichtige Impulse für die in der Fallbearbeitung notwendige eigene Auseinandersetzung mit den zugrunde liegenden Fragestellungen.
In den Kapiteln H und I findet sich die ebenfalls sehr praxisnahe Darstellung der Begrenzungen des Unterhaltsanspruchs durch die Herabsetzung und/oder zeitliche Befristung nach § 1578b sowie die Härteklausel des § 1579 BGB.
Neben dem Trennungsunterhalt und dem Familienunterhalt befasst sich Borth zudem mit dem Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB. Schließlich werden auch die Kindesunterhaltsansprüche sowie die für die Unterhaltsansprüche im Übrigen praxisrelevanten Fragen einschließlich der verfahrensrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Abänderung von Titeln erörtert (Kapitel K-S).
Fazit: Das Buch richtet sich vornehmlich an Praktiker und wird seinem Anspruch, Literatur und Rechtsprechung zu sämtlichen Bereichen der Reform aufzuarbeiten, gerecht. Es ist uneingeschränkt empfehlenswert."
(RA/FA FamR Dr. Monika Görtz-Leible in FamRZ 2011, 1556)
"Das vorliegende, von Helmut Borth, dem zwischenzeitlich pensionierten Präsidenten des AG Stuttgart und sicherlich einem der besten Kenner des Unterhaltsrechts verfasste Werk ist aus einem der "Schnellschüsse" bzw. Einführungswerke zum neuen, Anfang Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrecht hervorgegangen: Die Vorauflage unter dem Titel "Unterhaltsrechtsänderungsgesetz" beschränkte sich seinerzeit noch auf eine ausführliche, kompetente und kritische Darstellung des gerade neu geschaffenen reformierten Unterhaltsrechts. Das ist jetzt anders. Mit der Neuauflage wurde das Werk nicht nur deutlich umfangreicher - von 330 auf jetzt über 600 Seiten -, sondern auch der Fokus hat sich merklich geändert: Ging es in der ersten Auflage noch vornehmlich um eine kritische Auseinandersetzung mit der Reform, so greift die Neuauflage wesentlich weiter aus. Im Mittelpunkt der Darstellung steht nun nicht mehr die Neuregelung des Unterhaltsrechts, sondern das neue Recht wird im Gesamtzusammenhang und in seinen systematischen Strukturen betrachtet. Das Werk hat sich damit deutlich gewandelt; es entwickelt sich mehr in Richtung einer kritischen Gesamtdarstellung des Unterhaltsrechts.
Der Band ist sehr systematisch gegliedert; nach einer kurzen Einleitung, in der die Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts herausgestrichen wird, geht der Autor ausführlich auf den Ehegatten unterhalt und den Kindesunterhalt ein. Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen des Ehegattenunterhalts stellt dabei der Betreuungsunterhalt dar, der mit sehr großer Genauigkeit, hohem Detailreichtum und vor dem Hintergrund einer langjährigen praktischen Erfahrung sehr überzeugend erörtert wird: Die in der Vorauflage von Helmut Borth im Anschluss an die in der damaligen Literatur noch verhältnismäßig breit diskutierte "Neujustierung des Altersphasenmodells" (vgl. näher Bü-te/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht [2. Auflage 2009], § 16151 Rdnr. 32) wird, nachdem der BGH das "08/15-Modell" verworfen hat und Entscheidungen, die hierzu noch Andeutungen enthalten, in der Rechtsbeschwerde der Aufhebung und Zurückverweisung unterliegen, nicht mehr vertreten. Die diesbezüglichen Ausführungen wurden eingehend überarbeitet; nunmehr findet sich an der betreffenden Stelle eine Darstellung der früheren Altersphasen (Rdnr. 43 f.), eine kurze Auseinandersetzung mit der Ablehnung jeglicher Fortführung eines wie auch immer gearteten Schematismus' durch den BGH (Rdnr. 65) und eine - höchst lesensund bedenkenswerte -, betont kritische Aufbereitung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter ausführlicher, sehr gelungener Einbeziehung der tatsächlichen Verhältnisse (Rdnr. 69 ff., 74 ff., 88) und ihrer Folgen beispielsweise für die Darlegungs- und Beweislast (Rdnr. 73, 92 ff., 796). Zu begrüßen ist, dass auch die weiteren, sich in der Praxis stellenden Fragen, etwa nach der Behandlung der Kosten der Kindesbetreuung (Rdnr. 97 f., 793) eingehend erörtert werden und die Ausführungen anhand von Rechenbeispielen abgerundet und nachvollziehbar gemacht werden. Schön ist auch, dass insbesondere bei der Darstellung von § 16151 BGB auf die verbliebenen Unterschiede zwischen den beiden Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt eingegan-gen und auf das Problem der im Rahmen des § 16151 BGB fehlenden "Parallele" zu § 1579 BGB sowie die Diskrepanzen beim Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen aufmerksam gemacht wird (Rdnr. 811, 812). (…)
Bemerkenswert sind die beiden neuen Kapitel, die mit der Neuauflage Eingang in den Band gefunden haben: Einmal handelt es sich dabei um eine sehr schöne, durch Musterformulierungen ergänzte Ausarbeitung zu den Auskunfts- und Belegpflichten im Unterhaltsrecht (Rdnr. 627 ff.) und damit zu einem Bereich, der in der forensischen Praxis immer wieder Schwierigkeiten und vielfach auch Verdruss bereitet. Zum anderen geht es um die Einkommensermittlung im Unterhaltsrecht (Rdnr. 649 ff.): Der Nutzer des Werkes darf insoweit keine "Volldarstellung" erwarten, da die Thematik hierzu viel zu umfangreich ist. Aber der Leser findet einen guten Überblick über bestimmte, dem Unterhaltspraktiker häufig Probleme bereitende Fallgestaltungen wie etwa die Behandlung von Abschreibungen, zur Behandlung des steuerlichen Realsplittings und des Splittingvorteils oder der ergänzenden Altersvorsorge und weiterer, den "Unterhalts-Profi" interessierender Aspekte der Einkommensermittlung.
Insgesamt sehr gut gelungen sind schließlich auch die umfangreichen Ausführungen zum Kindesunterhaltsrecht (Rn. 697 ff.), namentlich zum Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 BGB und den geänderten Kindergeldausgleich, auf den Borth sehr ausführlich eingeht (Rn. 722 f.). (…)
Alles in allem legt Helmut Borth (…) ein vorzügliches Werk vor, das von der Darstellung her überzeugt und mit dem sich prima arbeiten lässt. Der Unterhaltspraktiker wird es zu schätzen wissen."
(RiKG Dr. Martin Menne in ZKJ 2012, 245)
"Nahezu zeitgleich mit Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes im Jahr 2008 war die erste Aufl. des Kommentars mit einem Umfang von 310 Seiten erschienen. Drei Jahre später liegt nunmehr die zweite Auflage vor. Ihr auf mehr als das Doppelte angewachsener Umfang lässt erkennen, um wieviel schwieriger das Unterhaltsrecht insbesondere durch die neuen Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt geworden ist. Ohne strukturierte Darstellung der dazu inzwischen zahlreich vorliegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und ohne Auseinandersetzung mit ihr ist es ohne großen zeitlichen Aufwand kaum möglich, Unterhaltsfälle aus diesem Bereich ebenso sachgerecht wie zügig zu bearbeiten. Unschätzbare Hilfe leistet hier der von Borth vorgelegte Kommentar, der sich schwerpunktmäßig eingehend mit den Neuregelungen dieses Unterhaltsverhältnisses befasst, ohne indessen Probleme der geänderten Vorschriften zum Kindesunterhalt und zum Unterhalt nach § 1615l BGB zu vernachlässigen. Schon das Inhaltsverzeichnis ist so detailliert gestaltet, dass sich langes Herumsuchen erübrigt. Die einschlägige Rechtsprechung ist bis einschließlich 2010 um-fassend, vereinzelt selbst diejenige von Anfang 2011, eingearbeitet. So stellt Borth sogar bereits die Entscheidung des BVerfG vom 25. Januar 2011 zur Dreiteilung dar, erörtert sie ausführlich und schlägt für die verschiedenen Fallkonstellationen Lösungswege vor, wobei er einräumt, nicht sicher zu sein, ob sie in jedem Fall Gnade vor den Augen des BVerfG finden werden. Das ist anzuerkennen, hat doch die Rechtsunsicherheit, wie mit Fällen aus diesem Problemkreis künftig zu umzugehen sein wird, nach aktueller Auskunft von juris inzwischen zu immerhin 24 Aufsätzen mit durchaus unterschiedlichen Lösungsansätzen geführt, während die Gerichte dazu bislang in eine Art Schockstarre gefallen zu sein scheinen. Berechnungsbeispiele finden sich in dem Kommentar auch in zahlreichen anderen Zusammenhängen. Es wäre wünschenswert, ihre Zahl in der nächsten Auflage noch über den bisherigen Umfang hinaus zu erhöhen, um auch Lesern, die sich nicht täglich mit Unterhaltsrecht zu befassen haben, das Verständnis und damit den Umgang mit diesem Rechtsgebiet weiter zu erleichtern. Außerordentlich hilfreich ist es, dass Borth bei Erörterung der neuen Vorschriften jeweils einen kurzen Rückblick auf die bis 2007 geltende Rechtslage gibt und auf die Reihenfolge hinweist, in der die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift zu prüfen sind. Beispielhaft erwähnt seien insoweit nur seine dahingehenden Ausführungen zu §§ 1570 und 1574 BGB. Ergänzt wird seine Darstellung des materiellen Unterhaltsrechts durch die punktuelle Erörterung verfahrensrechtlicher Probleme. Das betrifft unter umfassender Berücksichtigung der Rechtsprechung die Darlegungs- und Beweislast, die verfahrensrechtliche Auskunftspflicht nach §§ 235 f. FamFG, das Titulierungsinteresse von Unterhaltsberechtigten und vor allem die Probleme des Unterhaltsabänderungsverfahrens. Besonders zu schätzen wissen wird jeder Praktiker auch Borths Ausführungen zur Anwendung des neuen Rechts auf Unterhaltstitel, die unter der Geltung des bisherigen Rechts geschaffen worden sind, und dort vor allem zu Problemen des Vertrauensschutzes des Unterhaltsberechtigten.
Für jeden Richter, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter von Jugend-, Sozialamt und ARGE, der sich mit Problemen des Unterhaltsrechts, insbesondere mit den Neuregelungen dieses Rechtsgebiets zu befassen hat, ist der Kommentar von Borth unverzichtbar. Er kann - gerade auch angesichts seiner Aktualität - nur wärmstens empfohlen werden."
(Richterin am AG a.D. Frauke Günther in Hessischer Staatsanzeiger 2011, 1057)
" (…) Noch früher als der Wendl/Dose haben der Gieseking Verlag und Helmut Borth als alleiniger Autor es geschafft, Anfang 2011 das FamRZ-Buch 24 in zweiter Auflage herauszubringen und hierin die Entscheidung des BVerfG vom 25.01.2011 darzustellen und zu analysieren und die zahlreichen Rechtsfragen, die dieser Beschluss aufwirft, zu beantworten, sie zumindest praktikablen Lösungen zuzuführen (s. insb. Rn 245a ff und 496a ff). Wie die Autor/inn/en des Wendl/Dose hat Borth die Vorauflage, die 2007 erschienene Erstauflage, auf den neuesten Stand gebracht. So hat er beim Kindesunterhalt die Regelung des Mindestunterhalts (s. Rn 706 ff) unter Einbeziehung der neuen Düsseldorfer Tabelle dargestellt. Soweit er die neueste Rechtsprechung darlegt und analysiert, hat er vor allem die des BGH aufgearbeitet, und dies wiederum besonders im Hinblick auf die Schwerpunkte der Reform des Unterhaltsrechts.
Er hat die Zweitauflage aber nicht nur aktualisiert. Er hat - wie im Vorwort zutreffend ausgeführt - eine "neue Konzeption" eingefahren. So wurden mit dem Kap. L "Umfang der Auskunfts- und Belegpflicht im Unterhalt" sowie dem Kap. M "Einkommensermittlung im Unterhalt" erweiternd neue Schwerpunkte gesetzt; aus dem auf § 1585c BGB konzentrierten Kap. J wurde ein stark erweitertes Kap. R mit der Überschrift "Vereinbarungen zum Unterhaltsrecht". So ist ein Werk entstanden, das fast doppelt so dick wie die Vorauflage ist (624 statt vorher 331 Seiten) und so ein glänzender Wegweiser für nahezu das gesamte Unterhaltsrecht geworden ist. Nur einige in der Praxis selten relevante Bereiche bleiben ausgeklammert.
Das FamRZ-Buch ist - trotz manch kritischer Stellungnahme zur höchstrichterlichen Rechtsprechung - so konzipiert, dass der/die Praktiker/in, also auch der/die mit dem Unterhaltsrecht befasste Praktiker/in von Sozial- und Jugendämtern und ARGE, den zu bearbeitenden Einzelfall lösen kann. Hierzu dienen zahlreiche Beispiele, Praxistipps, "Wichtige Vermerke", die Auflistung von "Rechenschritten", die dem BGH zufolge geboten sind, sowie die aufgezeigte Reihenfolge der Tatbestandsmerkmale, die bspw in § 1570 BGB zu prüfen sind."
(RiAG a.D. Dr. Hans van Els in JAmt 2012, 56)
"Helmut Borth legt die zweite Auflage seines zur Unterhaltsreform verfassten Titels "Unterhaltsrechtsänderungsgesetz" vor. Erstaunlich ist die weit verzweigte Gliederung - allein das Inhaltsverzeichnis erstreckt sich über 37 Seiten - und der verdoppelte Umfang. Wie in der ersten Auflage gibt der Autor einen systematischen Überblick über die Entwicklungsgeschichte, Hintergründe und Zielrichtung der Reform. Jetzt ist sie in der Anwendung, zu der er nun die gewachsene Rechtsprechung und die Beurteilung der Auswirkungen der Reform vorstellt. Erfreulich sind dabei die zu verschiedenen Themen zusammengestellten Rechtsprechungszitate und Besprechungen einzelner bahnbrechender Entscheidungen (z.B. Aufhebung der Dreiteilungsmethode). Manches bleibt ein wenig akademisch, darf aber für den interessierten Leser und zur Einordnung der Systematik mit dabei sein.
Die Bearbeitung von Unterhaltssachen ist nicht einfacher geworden, die vermeintliche Klarheit durch die Reform ist uneinheitlicher Rechtsprechung zum Opfer gefallen. Das Buch versucht hier Erleichterung, der deutlich gewachsene Umfang ist Beleg für die Schwierigkeit des Unterfangens. Der Autor gibt Hilfen durch klare Strukturierung, Prüfungsschemata, Berechnungsbeispiele und Rechtsprechungshinweise. Ausführungen zur Beweislast erweisen sich in der Praxis als außerordentlich hilfreich, ist diese doch gerade im Unterhaltsrecht eine schwierige Balance.
Die Mischung aus systematischer Darstellung des Unterhaltsrechts und konkreter Bezugnahme auf die Reform spricht sowohl den Einsteiger als auch den Profi an. Das Buch weist Literatur- und ausführliches Sachverzeichnis auf, so dass man sich gut zurecht findet. Alles in Allem wieder ein gelungenes Werk, das die Anschaffung lohnt."
(RA´in Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2012, 179)
... zur 1. Auflage:
"Borth ist mit diesem Buch Erstaunliches gelungen. Es ist nur wenige Tage nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes, das auch bei Familienrechtlern zu einer gewissen Orientierungslosigkeit geführt hat, erschienen. Dennoch durchdringt es das geänderte Recht mit einem beeindruckenden Anspruch auf Vollständigkeit. Das Buch eignet sich sowohl dazu, einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen, als auch Antworten auf ganz konkrete Einzelfragen zu erhalten. (...)
Borth nimmt es genau. Kenntnisreich und präzise stellt er dar, wie sich das neue Recht unter Berücksichtigung der bisherigen BGH-Rechtsprechung auf die Lösung des praktischen Falles auswirkt. (...) Borth belässt es nicht dabei, diese Fragen zu stellen, sondern liefert sehr konkrete Antworten. (...)
Dem praktischen Familienrechtler gibt Borth aber nicht nur in dieser grundlegenden Frage Orientierung. Dieses Buch kann man getrost zur Hand nehmen, um den konkreten Fall zu lösen. Es ist so detailreich, dass man davon ausgehen kann, eine kompetente Antwort auf die alten und neuen Fragen, vor die uns das neue Recht stellt, zu erhalten. Nur exemplarisch seien hier die Übergangsvorschriften genannt. Wie häufig sind sie auch bei dieser gesetzlichen Neuregelung selbst für begabte Juristen nur schwer zu durchdringen. Borths Ausführungen helfen dabei sehr (sie dazu auch seinen Aufsatz in FamRZ 2008, 105 ff.).
Dieses Buch setzt Maßstäbe. Es wird noch einige Zeit auf den Schreibtisch eines jeden Unterhaltspraktikers gehören. Wer mit dem neuen Recht zurecht kommen will, sollte es nicht außer Griffweite legen."
(Richter am OLG Werner Meier in FamRZ 2008, 578 f.)
„(…) Der Autor stellt die wesentlichen Änderungen des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vor und nimmt eine kritische Bewertung der Neuerungen vor, u.a. die steuerlichen Auswirkungen und die Begrifflichkeit der Ehe von langer Dauer, kurz und knackig, wie man es von einem Borth kennt. Dieses Aufzeigen von Schwachstellen sensibilisiert für Probleme in der Rechtsanwendung.
Immer wieder nimmt der Autor Bezug auf die Rechtsentwicklung seit dem 1. EheRG ab 1977. Das verwundert zunächst, aber in seiner Konsequenz dient es hervorragend dazu, den Übergang zu der neuen Diktion des Reformgesetzes nachzuvollziehen und damit praxistauglich nach dem neuen Recht beraten, vertreten und entscheiden zu können. (…)
Da sich die Rechtsprechung erst entwickeln wird, braucht die Anwaltschaft eine Handlungsempfehlung, mit der sie sich den gesetzlichen Intentionen und der sich daran orientierenden Gerichtspraxis annähern kann. Dafür bietet das Buch eine zuverlässige Grundlage, gerade weil es sich nicht nur auf die Beschreibung und Auslegung des Gesetzestextes beschränkt, sondern durch Quellenrecherche und kritische Auseinandersetzung mit Besonderheiten der Reform ein Gefühl für die Rechtsanwendung vermittelt.
Selbstverständlich wartet der Autor mit Beispielrechnungen auf, die u.a. die unleserliche Vorschrift des § 36 Nr. 3 EGZPO illustrieren, so dass auch hier Praxisrelevanz gegeben ist. Das Buch schließt mit Synopse und ausführlichem Sachverzeichnis.
Auch vor dem Hintergrund des Preis-Leistungsverhältnisses ist es sehr zu empfehlen.“
(RA u. FA FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2008, 195)
"(...) Bei dem angezeigten Werk handelt es sich um die aus meiner Sicht derzeit empfehlenswerteste Darstellung des neuen Rechts.
Auch wenn das Buch den Vereinbarungsbereich weitgehend ausspart, ist es aufgrund seiner zahlreichen Fall- und Rechenbeispiele auch zur Heranziehung in der notariellen Praxis sehr geeignet."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2008, 96)
„(…) Obwohl das Buch eher auf die tägliche Praxis der Gerichte und Anwälte abgestimmt ist, ist die Anschaffung auch für den vertragsgestaltenden Notar lohnend, der sich mit dem neuen Unterhaltsrecht befassen muss.“
(Notarvertreter Daniel Schaal in BWNotZ 2008, 67)
"(...) Zusammenfassend handelt es sich bei dieser Abhandlung um ein inhaltlich wie strukturell überzeugendes Werk, das im Hinblick auf die Informationstiefe wie deren -darstellung keine Wünsche offenlässt und zudem mit einem attraktiven Preis aufwarten kann. Es kann sowohl für einen ersten Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen wie für eine intensivere Beschäftigung mit dem neuen Unterhaltsrecht verwendet werden. Für die notarielle Praxis ist es uneingeschränkt zu empfehlen."
(Notarassessor Dr. Jan Eickelberg, LL.M. in RNotZ 2008, 373 f.)
"(...) Wer mit der Lektüre dieses Buches beginnt, muss damit rechnen, dass er es erst wieder aus der Hand legt, wenn er es zu Ende gelesen hat. Die Schlichtheit und Einfachheit, mit der Borth Spannungsfelder und Entwicklungen vorführt, ziehen in ihren Bann - sie sind spürbar Ausdruck stiller Wissens- und Gedankenfülle, die in langjähriger Erfahrung gewachsen und gereift sind. Wer nicht nur ein vertretbares, sondern ein praktikables Verständnis des Gesetzes erlangen möchte, muss neben dem Wortlaut auch die Begründung des Gesetzgebers in die Auslegung mit einbeziehen. Borth als erfahrener Praktiker weiß dies und gibt dem Leser - fern von doktrinärem Eifer - ein wirklich brauchbares Gesetzesverständnis an die Hand. Der Ertrag der Schrift geht dabei aber über den Wert eines bloßen Praxiswerkes hinaus - wer ihre Ansätze nachdenkt und ihre Argumentationsmuster nachvollzieht, gewinnt neben profunden Kenntnissen über das neue Unterhaltsrecht auch an Denktechnik und -struktur.
Wer das aktuelle Unterhaltsrecht lernen, verstehen, anwenden will, kann sich keinen größeren und vergnüglicheren Gefallen tun, als dieses Werk zu lesen. Nur zum Nachschlagen ist es zu schade."
(Thomas A. Heiß in FPR 2008, 445 f.)