Seite
Prof. Dipl.-Rpfl. Böttcher, Roland
Grundbuchverfahrensrecht, 6. Aufl. 2024
Lehr- und Praxisbuch
6., völlig neu bearb. Auflage 2024, unter Mitarbeit von Prof. Alexander Dressler-Berlin
€ 69,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1297-0
2024/01 | XXVII und 548 Seiten | Broschur
Das gefragte Standardwerk stellt präzise und praxisnah die grundbuchamtlichen Verfahrensabläufe in allen Facetten dar. Die Neuauflage bringt das Werk – neben zahlreicher neuer Literatur und Rechtsprechung – auf aktuellen Gesetzesstand:
So ist insbesondere das MoPeG (ab 1.1.2024) zu nennen, das die GbR grundlegend reformiert. Zudem finden auch wichtige Neuerungen wie das WEMoG oder die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts entsprechende Berücksichtigung.
Das Buch ist nicht nur für Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwaltschaft (Notarfachprüfung) ein großer Gewinn, sondern auch für die Grundbuchpraxis ein besonders wertvolles Hilfsmittel.
„.... Dieses Lehr¬ und Praxisbuch ist eine Qualität für sich – ein Werk erster Güte. Es ist ideal zur Vorbereitung für die Rechtspfleger- und notarielle Fachprüfung." (Notar a.D. Prof. Walter Böhringer, BWNotZ 2019, 309, zur Voraufl.)
Das passende "Rechtspfleger-Studienbuch" (Fallsammlung): Böttcher, Grundbuchrecht, 7. völlig neu bearb. Aufl. 2023, weitere Informationen finden Sie hier...
... zur 6. Auflage:
„... Diese Beispiele sollen genügen, um aufzeigen zu können, dass das Werk allen Entwicklungen und Strömungen des Liegenschaftsrechts Rechnung trägt . Das gut gelungene Werk kann Praktikern wie auch Studierenden (Rechtspflegerprüfung bzw. Notarfachprüfung) gleichermaßen empfohlen werden. Das Buch ist der ,Klassiker des Grundbuchverfahrensrechts'."
(Notar a.D. Prof. Walter Böhringer, BWNotZ 2023, 273 f.)
„(...) Fazit: Das Lehr- und Praxisbuch Böttcher Grundbuchverfahrensrecht vermittelt von jeher anschaulich und verständlich die anspruchsvolle und facettenreiche Materie des formellen Grundstücksrechts. Auf hohem wissenschaftlichem Niveau ist es hervorragend geeignet für alle mit Grundbuchsachen Betrauten. Das Studium dieses Werkes bildet ein sicheres Fundament für das Lernen, die praktische Anwendung, die Lehre und die Jurisprudenz. Das Werk ist auf Grund seiner hervorragenden Qualität uneingeschränkt zu empfehlen! Bei Böttcher Grundbuchverfahrensrecht handelt es sich um ein Standardwerk auf höchstem Niveau!"
(Dipl-Rpfl. Oliver Weber, Rpfleger 2024, 273 f.)
„... Das Fazit zum lesenswerten Handbuch ist durchgehend positiv: Die wesentlichen Fragestellungen zum Grundbuchverfahren treffen hier erfolgreich auf hilfreiche Information oder lösungsorientierte Erläuterung."
(RA/FA FamR und ErbR Ernst Sarres, famrb 2024, 267 f.)
... zur 5. Auflage:
„(...) Fazit: Das Lehr- und Praxisbuch Eickmann/Böttcher Grundbuchverfahrensrecht vermittelt von jeher anschaulich und verständlich die anspruchsvolle und facettenreiche Materie des formellen Grundstücksrechts. Auf hohem wissenschaftlichem Niveau ist es hervorragend geeignet für alle mit Grundbuchsachen Betrauten. Das Studium dieses Werkes bildet ein sicheres Fundament für das Lernen, die praktische Anwendung, die Lehre und die Jurisprudenz. In meiner Bibliothek hat es als Standardwerk seinen festen Platz. Selbst habe ich bereits als Rechtspflegeranwärter mit der dritten Auflage studiert, während meiner praktischen Tätigkeit als Rechtspfleger im Grundbuch amt in dem Werk nachgeschlagen, diese und die Folgeauflage für die Aufbereitung des Lehrstoffs im Studienfach Grund buchrecht im Rahmen der Aus- und Fortbildung genutzt sowie des Öfteren in juristischen Fachbeiträgen Ausführungen mit dem „ Eickmann/Böttcher" belegt. Daran wird sich auch zukünftig mit der nunmehr erschienenen fünften Auflage nichts ändern. Ich kann das Lehr- und Praxisbuch Eickmann/Böttcher Grundbuchverfahrensrecht uneingeschränkt empfehlen!"
(Dipl.-Rpfl. Oliver Weber, RPflStud 2020, 23f.)
"(...) Das Werk strukturiert das grundbuchamtliche Verfahren in hervorragender Weise. Es stellt präzise die Verfahrensabläufe dar. Das Werk besticht durch viele neue Passagen. Hervorzuheben sind z. B. notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Gesellschaft bürgerli chen Rechts, Vertretung von Beteiligten, Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben bei Finanzierungsgrundschuld), Wirksamwerden und Rücknahme der Bewilligung, Prüfungspflicht des Grundbuchamts. Eingehend, prägnant und übersichtlich werden die Themen erläutert. (...)
Wer das Grundbuchverfahrensrecht studieren will, kommt an diesem vorzüglichen Werk nicht vorbei, nimmt es mit sehr großem Gewinn in die Hand. Die für die Abwicklung von Grundstücksgeschäften eminent wichtigen Bereiche sind praxisgerecht aufgearbeitet. Dieses Lehr und Praxisbuch ist eine Qualität für sich - ein Werk erster Güte. Es ist ideal zur Vorbereitung für die Rechtspfleger und notarielle Fachprüfung."
(Notar a.D. Prof. Walter Böhringer, BWNotZ 2019, 309)
... zur 4. Auflage:
"Im Spätsommer 2011 erschien die lang ersehnte 4. Auflage zum Grundbuchverfahrensrecht, ein wertvolles Handwerkszeug im Grundbuchverfahrensrecht für Praxis und Lehre.
Bestechend in diesem Buch sind die klare Gliederung und der Aufbau. Die Autoren kommen schnell auf den Punkt. Es dient Notaren und Rechtspflegern, präzise und klare Lösungen für praktische Fälle zu erarbeiten. So manch ein Fallstrick im Grundbuchverfahrensrecht muss dank dieses Buches erst zu gar keinem werden.
In diesem Lehrbuch findet man das gesamte Grundbuchverfahrensrecht gegliedert nach Recht, Rechtsprechung und aktueller Lehrmeinung, und dies auf kompakten 318 Seiten.
Die Autoren gehen ausführlich auf den Übergang vom FGG auf das FamFG, auf die Entwicklungen zur GbR im Grundstücksrecht, auf die Neuerungen bei Genehmigungen nach dem FamFG, den Rechtsbehelfen im Grundbuchrecht und auf alle Änderungen im Grundbuchverfahrensrecht ein.
Insgesamt liest sich das Lehrbuch flüssig und sehr verständlich. Die Lernenden werden pragmatisch und eingehend in das Rechtsgebiet eingeführt.
Wir Notare können schnell und leicht Probleme aus dem Grundbuchverfahrensrecht nachlesen und Lösungsansätze finden.
Leitsätze und Prüfungsschemen ergänzen und erleichtern das Lernen. Sie helfen, die Inhalte zu verstehen und sich einzuprägen. Die Grundsätze des formellen Konsensprinzips werden klar zum Ausdruck gebracht.
Die 4. Auflage dieses längst bewährten Lehrbuchs stellt eine Fortführung des bisher eingeführten Standardwerks im Grundbuchverfahrensrecht dar. Prof. Dieter Eickmann und Prof. Roland Böttcher machen in dem Werk ihrem Ruf als ausgewiesene Grundbuchrechtsspezialisten alle Ehre. Sie haben ihr ganzes Wissen um Lehre und Rechtsprechung in dieses Lehrbuch eingearbeitet.
Für jeden, der sich in diesen Bereich, sei es Grundbuch oder Notariat, einarbeiten will oder dort arbeitet, ist dieses Lehrbuch eine sehr gute Anschaffung und ein unentbehrlicher täglicher Begleiter."
(Notar Andreas Oberländer in notar 2012, 374 f.)
"Zweifellos ist das Grundbuchverfahrensrecht eine der Materien, die im Notariat von besonderer Bedeutung ist. Nicht zuletzt die Diskussion über die GbR im Immobilienverkehr hat gezeigt, welche zentrale Bedeutung das Verfahrensrecht haben kann. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass das bewährte Lehrbuch jetzt in Neuauflage erscheint. Erstmals zeichnet Prof. Roland Böttcher, den Mitgliedern der Notarkammer aus zahlreichen Vorträgen bestens bekannt, für weite Teile des Werkes verantwortlich.
Die Voraussetzungen und Strukturen des Grundbuchverfahrens werden prägnant, aber nicht überbordend, erläutert. Das Werk will ein Lehrbuch sein, nicht aber ein Handbuch oder ein Kommentar.
Zu berücksichtigen war in der Neuauflage das FamFG mit seinen wesentlichen Änderungen des Verfahrensrechts. Hervorzuheben sind zudem folgende Themen: GbR im Immobilienverkehr, Verfügungsbeeinträchtigungen (z. B. Insolvenz, Zwangsversteigerung), Rechtsmittel in Grundbuchsachen, gerichtliche Genehmigungen zu Grundstücksverfügungen, Erwerbsverbot, Anteilsverhältnisse mehrerer Berechtigter bei Grundstücksrechten, Rechtsnatur, Wirksamwerden und Rücknahme der Bewilligung, Prüfungspflicht des Grundbuchamts.
Das Lehrbuch von Eickmann und Böttcher eignet sich nicht nur zur täglichen Nutzung im Notariat insbesondere auch durch leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern idealerweise auch zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung."
(Rechtsanwalt Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 5/2011, S. 43)
"Nach 18 Jahren wurde nunmehr das Lehrbuch von Eickmann zum Grundbuchverfahrensrecht neu aufgelegt und völlig neu bearbeitet. Die dritte Auflage war längst vergriffen. Mit Böttcher konnte für dieses Lehrbuch ein Kenner des Grundbuchrechts hinzugewonnen werden. Das Lehrbuch ist nunmehr auf dem aktuellen Stand. Insbesondere wurden die mit der Einführung des FamFG einhergehenden Änderungen eingearbeitet.
Das Werk ist übersichtlich gegliedert. Mit beeindruckender Gründlichkeit haben sich die Autoren den verschiedenen Problemen des Grundbuchverfahrensrechts gewidmet.
Dies soll anhand folgender Beispiele dargestellt werden. So vertritt Eickmann die Auffassung, dass der Notar aufgrund der Vollmachtsvermutung des § 15 GBO befugt ist, eine Rangbestimmung im Sinne des § 45 Abs. 3 GBO zu treffen (Rn. 108). Im Rahmen der Erläuterung des § 20 GBO (materielles Konsensprinzip) erläutert Böttcher ebenso zutreffend, dass es wohl heute herrschender Meinung entspricht, dass neben der Auflassung auch die Bewilligung (§ 19 GBO) erforderlich ist (Rn. 120). Sodann wird die Rechtsnatur der Bewilligung als rein verfahrensrechtliche Erklärung dargestellt (Rn. 121 bis 123). Daran schließen sich Ausführungen zur notwendigen Mitwirkung mittelbar Betroffener an (Rn. 136 ff.). Böttcher vertritt hierbei die derzeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Auffassung, dass bei der Teilung gem. § 8 WEG der Globalgrundpfandrechtsgläubiger zustimmen müsse, da sich der Gläubiger in einem etwaigen Versteigerungsverfahren die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG vorgehen lassen müsse und deswegen der Gläubiger der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG erlöschen würde (anders aber BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 95/11).
Ab Rn. 141 (bis Rn. 171) erörtert Böttcher mit gebotener Genauigkeit die möglichen Verfügungsbeeinträchtigungen (Verfügungsentziehung, -beschränkung und -verbote) und die Heilungsmöglichkeiten gem. §§ 185, 878, 892 BGB. Sodann folgen Ausführungen zum Erwerbsverbot; den aus dem Erwerbsverbot fließenden Schutz erreicht Böttcher, indem er diesem die Wirkung beimisst, die Wirksamkeit der Auflassung nebst Bewilligung vorläufig auszusetzen mit der Folge, dass im Eintragungsverfahren ein echtes Eintragungshindernis vorliegt, sodass der Verfügungsgegner nicht mehr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden kann. Mit dieser Lösung vertritt Böttcher eine andere Auffassung als eine im Vordringen befindliche Ansicht in der Literatur, die das Erwerbsverbot als Pendant zum Verfügungsverbot betrachtet und somit ebenso zu tragbaren Ergebnissen kommt, gleichwohl setzt dieser Lösungsansatz voraus, dass es als solche eine Erwerbsfähigkeit gibt, was Böttcher verneint.
Umfangreiche Ausführungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverfahren schließen sich an (Rn. 182b). So wird dargestellt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Weiteres als Berechtigte/Gläubigerin eines Rechts in Abt. II und III eingetragen werden kann. Ferner wird erörtert, dass die GbR unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch als Eigentümerin eines Grundstücks in Abt. I ohne größere Nachweisprobleme eingetragen werden kann; bei dieser gewichtigen Frage hätten sicherlich die Argumente der anderen Ansicht (eindringlich beispielsweise OLG Köln FGPrax 2011, 13 = RNotZ 2011, 160) eine kurze Würdigung verdient.
Sehr umfangreich wird das Thema "Gerichtliche Genehmigungen im Grundbuchverfahren" erörtert (ab Rn. 201). Hierbei gehen die Ausführungen weit über das hinaus, was der Leser von einem Lehrbuch zum Grundbuchverfahrensrecht erwarten kann, da Böttcher Probleme erörtert, die ihren Ursprung im FamFG haben und eher den Familienrechtspfleger als den Grundbuchrechtspfleger betreffen; freilich steht das der Qualität des Gesagten nicht entgegen. So ist Böttcher der Meinung, dass ein Beschluss gegenüber einem vergessenen Beteiligten nicht in Rechtskraft erwächst (Rn. 207 S. 177). Ferner führt er aus, dass für ein unter 14-jähriges Kind ein Ergänzungspfleger gem. § 1909 BGB im Genehmigungsverfahren zu bestellen ist, da der gesetzliche Vertreter nach § 41 Abs. 3 FamFG ausgeschlossen ist und ein Verfahrensbeistand gem. § 158 Abs. 1 FamFG in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht bestellt werden und dieser auch nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes sein kann.
Ab Rn. 375 folgen Ausführungen Eickmanns zur grundbuchlichen Behandlung der Vor- und Nacherbschaft. Interessant ist, dass Eickmann die Auffassung vertritt, dass der gesetzliche Vertreter des Nacherben, der zugleich Vorerbe ist, für den Nacherben die Zustimmung erteilen kann, sofern sie gegenüber dem Dritten (Vertragspartner) abgegeben wird (Rn. 379).
Ergebnis: Die 4. Auflage ist auf der Höhe der Zeit. Sie ist ein würdiger Nachfolger der Vorauflage und knüpft qualitativ ohne Einschränkung an die Vorauflage an. Das Lehrbuch ist daher allen Studenten der Rechtspflege einschränkungslos zu empfehlen. Doch auch dem Praktiker wird sich dieses Buch als hilfreich erweisen, wenn er einen Rat braucht und eine Antwort sucht."
(Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler in Rpfleger 2012, 415)
... zur 3. Auflage:
„... Unter den ohnehin nicht zahlreichen Lehrbüchern des Grundbuchrechts nimmt dieses Werk einen besonderen Rang ein. Es gelingt dem Autor, die wesentlich durch Kasuistik und Aufsatzliteratur geprägte Materie ohne die Gefahren problematischer Kürze oder ermüdender Langatmigkeit prägnant zu vermitteln. Das bereits bewährte Prinzip der angemessenen Darstellungsweise, unterlegt mit zahlreichen Mustern und Beispielen, erschließt die Geheimnisse des Grundbuchverfahrens nicht nur dem Studierenden, der sich sichere Rechtsanwendung aneignen muß, auch der Praktiker findet auf dem Weg der systematischen Suche wertvolle Hinweise, die zudem über die Grundbuchordnung hinaus in andere Rechtsmaterien mit Grundbuchberührung führen ...“
(Dr. Werner Schmidt in JurBüro 9/1995, V)
„Das Grundbuchverfahrensrecht von Eickmann hat sich längst seinen festen Platz in Praxis, Rechtsprechung und Lehre erobert. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, daß nach nunmehr acht Jahren das Lehrbuch wiederum auf den neuesten Stand (Winter 93/94) von Rechtsprechung und Literatur gebracht ist. Äußerlich fällt sofort die Einführung von Randnummern auf, die die Benutzung wesentlich erleichtert. Inhaltlich ist das Werk angereichert durch wiederholte Hinweise auf die Besonderheiten, die für die neuen Bundesländer durch die Vereinheitlichung der Rechtsordnung bestehen ... Wer das Grundbuchverfahrensrecht systematisch studieren will, sollte zu diesem Buch greifen. Aber auch wer zu einer konkreten verfahrensrechtlichen Frage eine Lösung sucht, wird in vielen Fällen eine Antwort finden oder doch zumindest auf den Weg zu einer Lösung verwiesen.“
(Dipl.-Rpfl. Rudolf Streuer in Rpfleger 1995, 186)