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Prof. Dr. Arzt, Gunther
Prof. Dr. Weber, Ulrich
Prof. Dr. Heinrich, Bernd
Prof. Dr. Dr. Hilgendorf, Eric
Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. (Sept. 2021)
Lehrbuch
4. Auflage (Sept. 2021)
€ 84,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1247-5
2021/09 | LVIII und 1.279 Seiten | Broschur
Klassiker in der Kategorie „großes Lehrbuch": Klare, leicht verständliche Darstellung mit den examensrelevanten Fragestellungen im Mittelpunkt. Mittels bewährtem didaktischen Konzept prägt sich die Materie gut ein, zugleich werden wertvolle Impulse zur eigenständigen Reflektion gegeben. Stand Juni 2021, auf strafrechtsrelevante Fragen zur Corona-Pandemie wird eingegangen. Weitere Neuerungen sind u.a.:
- Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche
- Gesetze zur Bekämpfung der Korruption (§ 299 StGB n.F sowie §§ 299a, 299b StGB)
- neuer Qualifikationstatbestand des § 244 IV StGB (Wohnungseinbruchsdiebstahl)
- 49. und 50. StÄG (Reform des Sexualstrafrechts)
- Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
- die neue Datenhehlerei (§ 202d StGB)
- § 217 StGB (Einführung und Nichtigkeitserklärung).
Zielgruppe: Studenten und Referendare, aber auch für Wissenschaftler oder Praktiker zur Vertiefung.
... und im Paket das passende Buch zum
Strafrecht, Allgemeiner Teil (Baumann/Weber/Mitsch/Eisele), 13. Aufl. 2021, 59,- € (Einzelverkaufspreis)
zum Sondergesamtpreis von 119,- € [D] (ISBN 978-3-7694-1248-2), gleich hier bestellen...
Das Fallbuch zu den Lehrbüchern:
Eisele/Heinrich/Mitsch, Strafrechtsfälle und Lösungen, 7. Aufl. 2019, 29,- €, hier bestellen...
... zur 4. Auflage:
"... Es ist immer wieder erfreulich, wie viel Vergnügen die Lektüre von Lehrbüchern machen kann, auch wenn man längst in der Praxis angekommen und eigentlich nur noch mit Kommentaren befasst ist. Aber erst mit diesem praktischen Wissensstand lernt man viele der kritischen Ausführungen, die sich in diesem Werk finden, richtig zu schätzen und kann manche Auslassung mit einem Schmunzeln quittieren. Gerade wegen der begleitenden Einschätzungen der Autoren eignet sich das Buch aber auch sehr gut zur Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens, für den Prüfling und für den Prüfenden: um einen Blick hinter die Norm zu werfen.
Für Studenten ist das Lehrbuch natürlich ebenfalls zielführend und hilfreich, wenngleich die Lektüre an mancher Stelle schon sehr konzentriert erfolgen muss, um den Wissensschatz der Autoren voll erfassen und nutzen zu können. Es ist kein Skript, sondern ein anspruchsvolles Werk. Wer sich darauf einlässt und die Lektüre mit Zeit und Konzentration angeht, wird auch entsprechend belohnt werden."
(Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger,https://dierezensenten.blogspot.com/2022/04/rezension-strafrecht-besonderer-teil.html)
„... Was aber auch in den wieder gründlich überarbeiteten Neuauflagen sogleich ins Auge springt, ist der didaktische Ansatz: Niemand sollte sich von den „großen Lehrbüchern" abschrecken lassen, denn hier wird der Leser an die Hand genommen und Schritt für Schritt in die examensrelevanten und mitunter auch darüber hinausgehenden Gebiete des strafrechtlichen Wissens geführt.
Die Aktualisierung beinhaltet im Allgemeinen Teil z.B. die Vorsatzproblematik beim sogenannten „Berliner Autoraserfall", die Diskussion zur Nothilfe für Tiere, die Erweiterungen beim erfolgsqualifizierten Delikt, die Begründung der Ingerenz-Garantenstellung, die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei abstrakten Gefährdungsdelikten, die objektive Vorhersehbarkeit bei Mitverschulden beim Fahrlässigkeitsdelikt sowie die objektive Zurechnung bei Waffenverkäufen im sogenannten. Darknet. Im Besonderen Teil sind die Behandlung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Gesetze zur Bekämpfung der Korruption (§ 299 StGB n.F sowie §§ 299a, 299b StGB), des neuen Qualifikationstatbestands des § 244 IV StGB (Wohnungseinbruchsdiebstahl), der 49. und 50. StÄG (Reform des Sexualstrafrechts), des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der neue Datenhehlerei (§ 202d StGB) sowie des § 217 StGB (Einführung und Nichtigkeitserklärung) hervorzuheben. Und last, but noch least: Auch auf strafrechtsrelevante Fragen zur Corona-Pandemie wird in beiden Bänden eingegangen.
So kommt, wer sich durch diese beiden klar strukturierten Bände gearbeitet hat, gleichsam auf die Höhe der gegenwärtigen Strafrechtslehre. Connaisseure wissen es zu schätzen."
(Rainer Stumpf in https://justament.de/archives/12440, zu Strafrecht AT, 13. Aufl., und Strafrecht BT, 4. Aufl.)
... zur 3. Auflage:
"(…) Die Insolvenzstraftaten - und nur diese interessieren im Rahmen dieses Überblicks - bearbeitet unter § 16 Rdnrn. 50 ff. Bernd Heinrich. Dabei gelingt es Verf. auf wenigen Seiten, dem studentischen Leser die schwierige Materie der §§ 283 ff. StGB näherzubringen. Insbesondere die Diskussion, unter welchen Voraussetzungen sich die Gemeinschuldnerstellung eines Personenverbands auf den Geschäftsleiter übertragen lässt, zeichnet Verf. umfassend nach (Rdnr. 69). Obschon das Insolvenzstrafrecht nicht zum Pflichtstoff im Ersten Juristischen Staatsexamen zählt, ist es mit Blick auf die an den meisten Universitäten existierenden Schwerpunktbereiche zum Wirtschaftsstrafrecht höchst verdienstvoll, einem Lehrbuch zum Besonderen Teil ein Kapitel über die Insolvenzdelikte beizufügen. Am Wirtschaftsstrafrecht interessierten Studenten kann deshalb die Lektüre des von Bernd Heinrich verfassten Kapitels
zu den Insolvenzstraftaten nur empfohlen werden!"
(Akad. Rat a.Z. Dr. iur. Christian Brand in WiJ 2016, 138)
"(…) Das Buch ist für Studierende und Referendare gemacht und hat dort einen vernünftigen und preisgünstigen Platz; der alltäglichen, ohnehin notwendig einseitig an der Rechtsprechung ausgerichteten Praxis kann es gleichwohl als ein Art papiernes (in elektronischer Form so nicht vorhandenes) "back up" der Materie dienen."
(Vors. Richter am LG Dr. Thomas Wolf in Rpfleger 2015, 676)
"Das anzuzeigende Lehrbuch hat sich vorgenommen, über bloßes Klausurlösungswissen hinaus Verständnis für Grundfragen des Besonderen Teils zu vermitteln und den kriminalpolitischen Hintergrund der einzelnen Normierungen zu erläutern. Die Leserinnen und Leser sollen in die Lage versetzt werden, zu Fragen des Strafrechts eigenständig Positionen zu beziehen. Neben die Wissensvermittlung soll die Verständnisvermittlung treten.
Diesen selbstgesetzten Zielen wird das Lehrbuch gerecht. Die Autoren verlangen dafür von ihren Leserinnen und Lesern eine aktive Lektüre, in der sich die einzelnen Themengebiete eigenständig erarbeitet werden. Ein zentrales didaktisches Element stellt hierbei die Auseinandersetzung mit der sog. hM dar. Das Werk ist bekannt dafür, dass es an vielen Stellen eine eigene Meinung verfolgt. Man merkt den Autoren aber stets an, dass es ihnen nicht um Originalität durch Abweichung geht, sondern um die im Kontrast liegende Verdeutlichung der "hM". Durch das Abwägen des Für und Wider der herrschenden Ansicht und durch das Aufzeigen von Denkalternativen prägen sich die Problemstellungen bei den einzelnen Normen ebenso wie die höchstrichterliche Rechtsprechung detailreich ein. Zugleich werden hierdurch die rechtswissenschaftlichen Arbeitsmethoden eingeübt und der juristische Verstand geschult. Gerade den Studierenden, die über noch keine große praktische Anschauung verfügen, werden darüber hinaus die kriminologischen Ausführungen helfen, die einzelnen Straftatbestände in ihrer praktischen Relevanz für die Lebenswirklichkeit einzuordnen. Examenskandidatinnen und -kandidaten, die in den Prädikatsbereich vordringen wollen, sind gut beraten, sich der intensiven Lektüre des Buches zu widmen.
Fast bin ich geneigt zu sagen, dass schon die ersten 25 Seiten die Anschaffung des Buches lohnen. Hier geht es um die Grundlagen staatlichen Strafens, um Sicherheit als Basiswert, um Rechtsgüterschutz als Resultat von Güterabwägungen, um Verdachtsstrafen und symbolische Tatbestände, um erwünschte und unerwünschte Dunkelfelder, um Viktimologie und Präventionsstrategien. Diese Ausführungen, die nie im luftleeren Raum hängen, sondern immer an Normen orientiert sind, sind nicht nur eine solide erste Einführung in die Strafrechtswissenschaft. Sie motivieren auch sehr, sich mit den einzelnen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches unter dem Aspekt der individuellen und gesellschaftlichen Relevanz auseinanderzusetzen.
In summa: Keine einfache Lektüre. Aber eine lohnende und gewinnbringende. Und deswegen auch eine angenehme und erfreuliche."
(Ministerialrat Dr. Frank Wamser, LL.M., Hess. Staatsanzeiger 2016, 798)
... zur 2. Auflage:
"Das StGB war seit Erscheinen der Erstauflage des hier zu besprechenden Werks im Jahre 2000 bis zur Neuauflage aus 2009 einer Reihe von Modifizierungen unterworfen. Hierfür seien exemplarisch die Novellen zur Bekämpfung der Graffiti, der Nachstellung (Stalking) und der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen genannt. Zudem stieg in der Zwischenzeit die Zahl der veröffentlichten strafrechtlichen Literatur und verkündeten höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu inflationsartig an. Die Neuauflage war somit überfällig. Das Lehrbuch gliedert sich in sieben umfangreiche Teile, welche systematisch gesehen - wie die Erstauflage - nicht an der Paragraphenreihenfolge im Besonderen Teil des StGB, sondern an dem Grad ihrer Examensrelevanz orientiert sind.
In Teil I (S. 1-312) werden neben der Einführung in den Besonderen Teil des StGB und kriminalpolitischen Ausführungen Delikte gegen die Person, allen voran Mord und Totschlag, behandelt; der zweite Teil (S. 313-527) ist mit "Straftaten gegen das Eigentum und sonstige Vermögenswerte; Raub und Erpressung" betitelt. In Teil III (S. 527-750) führen die Autoren den Leser in das Wirtschaftsstrafrecht ein, wobei die Tatbestände "Betrug" und "Untreue" - wohl nicht zuletzt auch wegen ihrer großen Examensrelevanz - den Löwenanteil ausmachen. Teil IV (S. 751 -836) behandelt Verletzungen öffentlicher und privater Interessen durch Anschluss an Straftaten: Strafvereitelung, Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche (§§ 257-262). In Teil V (S. 837-912) wenden sich die Autoren Delikten gegen das Vertrauen in Beweismittel zu, insbesondere Urkundenfälschung, Fälschung von technischen Aufzeichnungen sowie Geld- und Wertzeichenfälschung. Schließlich werden die Gefährdungsdelikte in Teil VI (S. 913-1074) und die Delikte gegen den Staat, gegen Amtsträger und durch Amtsträger in Teil VII (S. 1075-1278) erläutert.
Die Didaktik bei der Wissensvermittlung führt wie ein roter Faden durch das gesamte Werk und trägt somit zum einen dem primären Zweck Rechnung, Examenskandidaten sowie Studierenden beim Erstellen ihrer Schwerpunktarbeiten im Strafrecht und Nebenstrafrecht ein gehaltvolles und zuverlässiges Buch an die Hand zu geben, welches den Besonderen Teil des StGB aus einem Guss behandelt. Zum anderen hilft der didaktische Stil auch Lehrenden, den umfangreichen Besonderen Teil des StGB verständlich zu vermitteln. Dies soll anhand zweier Beispiele verdeutlicht werden.
Zu Beginn des ersten Teils § 2 "Mord und Totschlag §§ 211-213" lädt Hilgendorf - wie schon in der Erstauflage Arzt - den Leser zur aktiven Mitarbeit mit der folgenden Aufforderung ein: "Schreiben Sie drei Mordsachverhalte, die Ihnen spontan einfallen, stichwortartig nieder. Die Fälle mögen passiert oder erdacht sein." Sodann folgt eine tour d'horizon zu kriminalpolitischen und dogmatischen Erwägungen zum Rechtsgut "Leben" und verfassungsrechtlichen Aspekten zu der schwersten aller Strafen im deutschen StGB, der lebenslangen Freiheitsstrafe. Im Anschluss daran erfolgt auf neun Seiten (S. 44-52) die Darstellung einer der schwierigsten und - wegen der zwangsläufigen Verstrickung mit den die Akzessorietät lockernden bzw. durchbrechenden Regelungen der §§ 28 und 29 StGB - kompliziertesten Materien, die allerdings bzw. eben gerade deshalb Examensrelevanz erlangt: die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag. Besonders erfreulich für den Leser, insbesondere für Studierende, ist der Umstand, dass die Verständlichkeit der Ausführungen anhand von vielen, unter anderem aus den "Klassikern" der BGH-Rechtsprechung entnommenen, Fallbeispielen unterstrichen wird. Schließlich rundet ein Schaubild zur Teilnahme an §§ 211, 212 StGB (S. 50) den Gesamteindruck ab.
B. Heinrich tritt in der Neuauflage in die Fußstapfen Webers und geht in Teil III, § 19 der Frage nach, was unter Wirtschaftskriminalität und -strafrecht zu verstehen ist (S. 529-538). Wegen der zunehmenden Bedeutung der Wirtschaftsstrafdelikte im Rahmen des universitären strafrechtlichen Schwerpunktexamens ist eine übersichtliche Herangehensweise an die Begriffsbestimmung von besonderem Interesse. Heinrich geht hierbei auf zwei sich gegenüberstehende Definitionsansätze kritisch ein: einen an einen bestimmten Täterkreis anknüpfenden Ansatz, in der Fachliteratur unter "white collar crime" bekannt, und einen Ansatz, der das zu schützende Rechtsgut "Wirtschaft" der Begriffsbestimmung zugrunde legt. Gegen den ersten an die "Leute mit den weißen Krägen" anknüpfenden Definitionsansatz wendet Heinrich geradezu höhnisch ein: "Aber soll auch ein Arzt, der ja nicht nur einen weißen Kragen, sondern sogar einen weißen Kittel trägt, Wirtschaftsstraftäter sein, wenn er um einer Erbschaft willen einem Patienten die tödliche Spritze gibt?" "Und soll andererseits der Arbeiter oder Hausmeister, der einen blauen Kragen trägt, keine Wirtschaftsstraftat begehen, wenn er im Auftrag einer ausländischen Konkurrenzfirma Formeln eines neuen Arzneimittels oder kosmetischen Produkts ablichtet und weitergibt, also eine Betriebsspionage betreibt?" Diesem Definitionsversuch widerspricht Heinrich schließlich mit dem überzeugenden Argument, "dass im Strafrecht der Gesetzgeber nicht den Tätertyp, sondern die Tat zu erfassen habe - und zwar in einer Weise, die dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt" (S. 532). Auch dem zweiten Definitionsansatz, welcher unter Wirtschaftsstrafrecht die Strafvorschriften versteht, die das Rechtsgut "Wirtschaft" schützen, steht Heinrich wegen der uferlosen Reichweite des Begriffs "Wirtschaft" kritisch gegenüber (S. 533). Daher plädiert er nach der Darstellung der oben genannten Definitionsansätze letztlich für eine relative Offenheit der Begriffe "Wirtschaftsstrafrecht" und "Wirtschaftskriminalität": "Mit der Hinnahme der relativen Offenheit der Begriffe wird auch der nicht von der Hand zu weisenden Gefahr vorgebeugt, immer neue überindividuelle Rechtsgüter zu postulieren, die zum Ziel haben, unter Berufung auf Interessen der Allgemeinheit (an der Vertrauenswürdigkeit von Institutionen der Gesamtwirtschaft) neue Strafvorschriften zu schaffen, ohne dass hinreichend geprüft ist, ob nicht das hergebrachte strafrechtliche Instrumentarium zur Erfassung strafwürdiger Verhaltensweisen ausreicht" (S. 538). In diesem Zusammenhang weist Heinrich Studierende und - aus der Sicht der Rezensenten - auch Lehrende darauf hin, "dass die Wirtschaftskriminalität im Wesentlichen Unternehmenskriminalität ist. Daher sollte ein Schwerpunkt der Examensvorbereitung bei den für ihre strafrechtliche Bewältigung maßgebenden Regelungen des Allgemeinen Teils gelegt werden: Täterschaft und Teilnahme, strafrechtliche Verantwortlichkeit von Organen, Vertretern und Beauftragten (§14 StGB), Rechtsfolgen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG) sowie Aufsichtspflichtverletzungen in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)" (S. 538).
Nicht zuletzt aufgrund der jedem Leser augenfälligen didaktischen Vorgehensweise verteidigt die Neuauflage mühelos ihre Stellung im strafrechtlichen Schrifttum als ein umfangreiches Standardwerk, welches in keiner Universitätsbibliothek fehlen darf: ein echter Klassiker! Mit der Verjüngung des Autorenteams durch Heinrich und Hilgendorf ist ohne Zweifel sichergestellt, dass die Bedeutung dieses Lehr- und Lernbuchs lange anhalten wird. Auch der 2. Auflage wünschen die Rezensenten weite Verbreitung."
(Professor Dr. Andreas Hoyer und Dr. Amir Makee Mosa in JZ 2011, 948)
"Das anzuzeigende Werk stellt den gesamten Inhalt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches umfassend dar. Dargestellt wird nicht nur die Dogmatik der einzelnen Delikte, sondern auch der jeweilige kriminalpolitische Hintergrund. Durch den Einstieg in die Erörterung der jeweiligen Straftatbestände über das Rechtstatsächliche wird stets vor Augen geführt, dass strafrechtliche Dogmatik nicht um ihrer selbst willen, sondern zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte zu betreiben ist. Dieser Ernst und dieses Engagement in der Darstellung setzen sich im dogmatischen Teil fort. Dort werden nicht nur Rechtsprechung und herrschende Lehre detailliert dargestellt, sondern an zahlreichen Stellen eigene Ansichten und Theorien entwickelt. Mit dieser Herangehensweise wendet sich das Buch nicht an solche Lernenden, die sich mit der Abspeicherung der hM zufrieden geben; im Blick hat es vielmehr den ernsthaft an der Materie Interessierten, der die einzelnen Deliktstypen wirklich durchdringen, sie verstehen und sich zu ihnen eine eigene Meinung bilden will.
Mit diesem Akzent ist das Buch gleichermaßen geeignet für Examenskandidaten, die eine Note im oberen Notenbereich anstreben, als auch für Praktiker, die nicht so sehr an einer schnellen Falllösung interessiert sind, als sich vielmehr ein umfassendes Konzept zur Bewältigung der Vielfalt der ihrer Beurteilung unterliegenden Lebenssachverhalte aneignen wollen. Diesen Zielsetzungen wird das Werk hervorragend gerecht. Es wertet die Rechtsprechung und Literatur umfassend aus. Neue Gesetze (etwa zum Stalking, zu Graffiti oder zum Computer- und zum Sexualstrafrecht) werden ebenso berücksichtigt wie Deliktstypen, die zwar nicht in der Ausbildung, aber doch in der Praxis eine erhebliche Rolle spielen (Sexualdelikte, Geldwäsche, Staatsschutzdelikte). An den zahlreichen Stellen, an denen die Autoren eine von der hM abweichende Ansicht vertreten, mögen sie zwar möglicherweise nicht immer überzeugen. Stets regen sie damit jedoch zum Nachdenken an und verdeutlichen durch ihre Kontrastsetzung die hM in lehrreicher Weise. Das Buch ist sehr leserfreundlich gestaltet. Jedem Kapitel ist eine Gliederung vorangestellt, aus der sich der Gang der Darstellung ergibt. Der Text selbst ist durch eine gründliche Durchgliederung, dem Hervorheben der Schlüsselbegriffe durch Fettdruck sowie durch Groß- und Kleindruck übersichtlich gestaltet. Die theoretischen Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Für eine Neuauflage würde man sich das Hinzufügen von Prüfungsschemata und gelegentlicher Merksätze und Definitionen hinsichtlich der wichtigsten Delikte wünschen, was gerade Examenskandidaten die Arbeit mit dem sehr anspruchsvollen Werk erleichtern würde. Nicht völlig überzeugen kann, dass die Fußnoten häufig weiterführenden Fließtext enthalten, dessen zusätzliche Informationen den Rahmen eines Lehrbuches verlassen und ins Monographische übergehen. Die übliche Darstellung, dass die Fußnoten nur Nachweise enthalten und zusätzliche Sachinformationen entweder in den Haupttext aufgenommen werden oder aber im Sinne einer Straffung ganz weggelassen werden, ist für den Leser hilfreicher. Dies gilt im besonderen Maße für das vorliegende Werk, das vom Leser bereits ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Konzentration verlangt.
Wer sich die Zeit nimmt, das Werk sorgfältig durchzuarbeiten, wird mit einem umfassenden Verständnis des Besonderen Teils des Strafrechts belohnt. Er wird hierbei nicht nur mit dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur detailliert vertraut gemacht, sondern auch zum selbständigen Denken und Stellung beziehen aufgefordert. Damit ist dieses Buch ein Muss für jeden, der an einer intellektuell anspruchsvollen Strafrechtsdogmatik interessiert ist."
(Richter am LG Dr. Frank Wamser in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2009, 1806)
"Nach der positiven Aufnahme der Erstauflage war es nur eine Frage der Zeit bis das ambitionierte Lehrbuch zum Besonderen Teil neu erscheinen würde. Mit zwei neuen, jungen Autoren gelingt auch der Brückenschlag zu den heute Lehrenden, sodass sich die Leser auf eine gesunde Mischung aus Grundlagenwissen und aktueller Diskussion freuen können. Auf knapp über 1300 Seiten erwartet den Leser eine speziell auf die Examensbedürfnisse abgestimmte Darstellung des Stoffes, sodass Delikte mit geringerer Prüfungsrelevanz wie die Sexual- oder die Staatsschutzdelikte in entsprechend gebotener Kompaktheit abgehandelt werden.
Trotz der etwas unruhigen Gestaltung der Textteile mit vielen Hervorhebungen und verschiedenen Textgrößen geht die Lektüre flott und effektiv voran. Kleiner gedruckt sind Beispielsfälle oder vertiefende Erläuterungen der Autoren. Dabei wird die BGH-Rechtsprechung schön mit einbezogen. Ganz vereinzelt werden sogar Übersichten verwendet, aber meistens muss man sich anhand der einleitenden Inhaltsverzeichnisse vor den Normen und Themen das Prüfungsschema zusammenreimen. Da könnte man, wenn man schon auf die Examenskandidaten abstellt, in der nächsten Auflage den zusätzlichen Service von Prüfungsübersichten anbieten. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur findet man in separaten Fußnoten und auch die zusätzlichen Literaturnennungen sind opulent.
Das Lehrbuch beginnt mit einer Einführung in den Besonderen Teil, wo dieser in Relation zum Allgemeinen Teil und zum Verfahrensrecht gesetzt, aber auch der Schutz der diversen Rechtsgüter erläutert wird. Wie in der Klausur beginnen die Autoren mit dem stärksten Delikt und befassen den Leser zuerst mit Mord und Totschlag. Dabei werden Klassiker wie das Verhältnis der beiden Tatbestände und die Folgen für die Teilnahmestrafbarkeit, die Heimtückerechtsprechung oder die Verdeckungsabsicht ebenso angesprochen wie die Rolle des Sachverständigen im Mordprozess. Erstaunlich umfangreich wird der Schutz des ungeborenen Lebens erläutert, wobei vor allem die Darstellung des Verhältnisses zu den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten gefällt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lehrbüchern wird die Körperverletzung als Klausurdauerbrenner entsprechend ausführlich gewürdigt, wobei allerdings das knappe Unterkapitel zum gefährlichen Werkzeug ohne großen Hinweis auf die parallele Problematik bei Diebstahl und Raub erstaunt. Immerhin wird die Diskussion dann bei § 244 StGB gründlich nachgeholt.
Erfreulich für den Leser ist es, dass auch der strafrechtliche Horizont erweitert wird, wenn etwa im Rahmen der Beleidigungstatbestände auf die effektivere Verfolgung von Ansprüchen auf dem Zivilrechtsweg hingewiesen wird. Als weiteren Höhepunkt des ersten Teils des Buches darf man die Darstellung der Nötigung herauspicken: dort wird nicht nur der Gewaltbegriff schulmäßig erklärt, sondern auch die Problematik von Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit genau aufbereitet.
Im zweiten Teil des Buches darf sich der Leser mit Straftaten gegen das Eigentum beschäftigen, wobei zu Beginn wiederum eine Einführung steht, lesenswert die Begriffserläuterungen zu Vermögen und Eigentum. Enthalten sind sodann Kapitel zu Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub und Erpressung, sowie zu Sonderdelikten aus dem Bereich des Vollstreckung oder des Insolvenzrechts. Bei den ausbildungswichtigen Details glänzen die Autoren durch umsichtige wie umfassende Beschreibungen, sodass man klar die richtigen Schwerpunkte in der Prüfung setzen kann. Beispielhaft genannt seien hier die Unterkapitel zur Zueignung beim Diebstahl, zur Einordnung des besonders schweren Falles in die Systematik des AT, zur Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl oder zur Vermögensverfügung bei der Erpressung.
Im nächsten Teil werden Vermögensdelikte besprochen, sodass man nach einführenden Worten zur Wirtschaftskriminalität in die Untiefen des Betruges, des Computerbetruges und der Untreue eintauchen kann. Die großen Prüfungspunkte Irrtumserregung, Vermögensverfügung und Vermögensschaden werden instruktiv und umfassend sowie mit vielen Beispielen abgearbeitet, sodass der Leser sich sicher durch die Materie bewegen kann. Sodann folgen ein Abschnitt zu Anschlusstaten wie Hehlerei oder Begünstigung sowie ein eigener Abschnitt zu den Urkundendelikten, hier lesenswert die differenziert ausgeführten Fragen zur Beweiseignung der Gedankenerklärung. Ein Höhepunkt ist schließlich im Abschnitt zu den Gefährdungsdelikten zu finden, wo Klausurklassiker wie Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt und die Brandstiftungsdelikte besprochen werden. Im voranstehenden Grundlagenkapitel überzeugen die Autoren mit ihren Überlegungen zur Notwendigkeit der Existenz von Gefährdungstatbeständen, der Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Gefährdung sowie mit lobenswert herausgearbeiteten Details zu den Konkurrenzen, die im Übrigen auch bei den Brandstiftungsdelikten exzellent dargestellt sind. Komplizierte Zusammenhänge wie das Verhältnis von Vollrausch und actio libera in causa oder die verwaltungsakzessorischen Umweltdelikte werden in klaren Worten erläutert. Den Schlusspunkt des Buches setzen dann die Delikte gegen den Staat, zu denen nicht nur der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zählt, sondern auch die erfreulich genau vorgestellten Aussagedelikte, ein Pluspunkt für das Referendariat, gerade was die schwierigen Zusammenhänge zum AT betrifft.
Dieses Lehrbuch ist in Komposition und Schwerpunktsetzung beeindruckend und eine erfreuliche Bereicherung gerade für das Studium. Eine besondere Stärke des Werks sind natürlich auch die kriminalpolitischen Erwägungen der Autoren zu den jeweiligen Tatbeständen, sodass sich der Leser in Ausbildung ein abgerundetes Bild von der Problematik im Einzelnen machen kann. Die Verknüpfungen zum Strafverfahren und die Rückbezüge auf die wirtschaftliche Praxis machen das Buch darüber hinaus zu einem vielseitig und langfristig verwendbaren Medium bis zum zweiten Staatsexamen. Lektüre und sogar Kauf lohnen sich definitiv, auch in einem frühen Semester."
(Dr. Benjamin Krenberger in StudJur-Online 2/2010)
"Fast zehn Jahre nach der Erstauflage ist das Gesamtwerk überarbeitet worden. Hinzugekommen sind als neue Autoren die Professoren Heinrich und Hilgendorf.
Der Aufbau des Werkes entspricht den üblichen Bahnen, er richtet sich nach den Vorgaben, die das Gesetz macht, also nach den einzelnen Straftatbeständen. In insgesamt 49 Kapiteln werden die einzelnen Tatbestände umfassend behandelt, beginnend mit den Delikten gegen die Person (u. a. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Nötigung) über die Vermögensdelikte (u. a. Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Betrug, Untreue) bis hin zu den ebenfalls examensrelevanten Themen Strafvereitelung, Urkundenfälschung, Brandstiftung, sowie Straßenverkehrs-, Bestechungs- und Aussagedelikten.
Die Erläuterungen beginnen nach umfassenden Literaturhinweisen meist mit Ausführungen zum kriminalpolitischen Hintergrund. Das macht strittige Einzelfragen verständlicher (und damit einprägsamer). Die Ausführungen sind sprachlich gelungen und leicht verständlich. Zahlreiche Beispielsfälle verstärken diesen Effekt.
Zu beachten ist freilich, dass das Werk mit über 1.300 Seiten als Lernbuch zu umfangreich ist; es ist ein Lehrbuch im klassischen Stil. Gerade die Hinweise zur Entstehungsgeschichte der Normen können aber auch für den Studenten hilfreich sein, ebenso eignet sich das Buch als Nachschlagewerk."
(Dr. Tobias Windhorst in JuS-Magazin 5/09, S. 26)
... und zur 1. Auflage:
"... Selbstverständlich vermittelt es das gesamte examensrelevante Wissen, es bietet aber weit mehr. Der stattliche Umfang beruht (auch) darauf, dass die Autoren konsequent ihre Auffassung umsetzen, zur Dogmatik des Besonderen Teils gehöre auch ein wenigstens skizzenhafter Überblick über den kriminalpolitischen Hintergrund. Damit beginnen folglich jeweils die Ausführungen zu den einzelnen Delikten. Außerdem liegt einer der großen Vorzüge darin, dass übergreifende Zusammenhänge herausgearbeitet und - wo es für das Verständnis förderlich ist - Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Dies braucht seinen Raum, insbesondere wenn man, wie in diesem Werk vorbildlich umgesetzt, nicht nur fertige Ergebnisse liefern, sondern den Leser zu ihnen hinführen will. So werden sowohl die großen Linien gezeichnet als auch Detailprobleme erschöpfend behandelt. Streitfragen sind zuverlässig und vollständig dokumentiert; wo es ihnen erforderlich erscheint, beziehen die Autoren engagiert Position. Arzt und Weber gelingt es in souveräner Weise, auf hohem wissenschaftlichen Niveau den Stoff übersichtlich zu ordnen und verständlich darzustellen. Nicht nur wegen des Formats und des Umfangs ein 'großes' Lehrbuch."
(Vizepräsident des LG Dr. Bernd Müller-Christmann in JuS 8/2001, XLII)
"... Das Ergebnis ist ein vom Umfang her beachtliches Werk, das auch inhaltlich höchsten Ansprüchen genügt und aus der Strafrechtsausbildung nicht mehr wegzudenken ist. ..."
(Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Christoph Krehl in GA 2005, 184)