Seite
Dr. Flatow, Anneke
Band 201: Die Ehewohnung in der Trennungsphase der Ehegatten
- Recht zum Besitz und Besitzschutz -
€ 58,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0909-3
2002/01 | XVI und 236 Seiten | Broschur
Die Ehewohnung als elementare Lebensgrundlage ist eines der am heftigsten umkämpften Streitobjekte zwischen Eheleuten, wenn die Ehe in die Krise gerät und sich zumindest ein Ehegatte trennen will. Der Gesetzgeber hat jedoch mit § 1361b BGB und der HausrVO kein ausreichendes Instrumentarium zur Klärung aller Streitigkeiten um den Besitz und die Nutzung der Ehewohnung in der Trennungsphase zur Verfügung gestellt. So gewinnt einerseits die dogmatisch schon lang umstrittene Frage nach einem Besitzrecht an der Ehewohnung als Möglichkeit, sich gegen den drohenden Verlust derselben zu wehren, praktische Bedeutung, wenn die endgültige Auflösung der Wohnung einseitig gegen den Willen des anderen Ehegatten betrieben wird. Bisher nicht befriedigend gelöste Rechtsfragen sind auch mit dem soziologischen Phänomen, dass sich ein Ehegatte ohne Rücksicht auf die rechtlich vorgesehenen Instrumentarien den alleinigen Besitz an der Wohnung auf eigene Faust verschafft, verbunden. Aufgrund der uneinheitlichen Judikatur sind hier in der Praxis bislang weder die gerichtliche Zuständigkeit noch der Ausgang eines Besitzrechtsstreites vohersagbar.
In der vorliegenden Schrift wird nach der einleitenden Entwicklung der Grundlagen der Untersuchung zunächst die Frage der Rechtsgrundlage eines Besitzrechtes an der Wohnung in der Trennungsphase geklärt. Es werden ausführlich die dazu vertretenen Auffassungen analysiert und sowohl die Konstruktion eines Gebrauchsüberlassungsvertrages als auch die Herleitung eines Besitzrechtes aus dem Unterhaltsrecht oder aus der Generalklausel des § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB abgelehnt. In diesem Zusammenhang setzt sich die Autorin eingehend mit den verschiedenen Ehelehren auseinander und zeigt auf, dass und warum die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft heute keine Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft mehr einschließt. Ausgehend von der pluralistischen Gesellschaftsordnung, dem partnerschaftlichen Eheverständnis der Eherechtsreform und der Autonomie der Ehegatten wird stattdessen eine Lösung vorgeschlagen, die an den unabhängigen, freiwilligen Gestaltungsakt der Eheleute in Form der Widmung der Ehewohnung anknüpft. Auf dem Weg zu dieser Lösung wird auch das Konkurrenzverhältnis zwischen § 1361b BGB und § 985 BGB eingehend behandelt.
Anschließend wird dann die Problematik des Besitzschutzes nach verbotener Eigenmacht an der Wohnung sowohl in materiellrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht untersucht und einer dogmatisch sauberen und praktikablen Lösung zugeführt. Zum einen geht es dabei um das Verhältnis des possessorischen Besitzschutzes nach § 861 BGB zu der Regelung des § 1361b BGB und zum anderen um die Frage, ob es sich bei dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes um eine Familiensache handelt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Familiengerichte fällt und im Hausratsverfahren zu entscheiden ist, oder ob es ein allgemeiner Zivilrechtsstreit ist, für den der Weg zu den Prozessgerichten eröffnet ist. Dabei werden die vielfältigen Meinungen in Rechtsprechung und Literatur, auch zur abweichenden Rechtslage bei der eigenmächtigen Hausratsteilung, einer gründlichen Analyse und Kritik unterzogen.
In der vorliegenden Schrift wird nach der einleitenden Entwicklung der Grundlagen der Untersuchung zunächst die Frage der Rechtsgrundlage eines Besitzrechtes an der Wohnung in der Trennungsphase geklärt. Es werden ausführlich die dazu vertretenen Auffassungen analysiert und sowohl die Konstruktion eines Gebrauchsüberlassungsvertrages als auch die Herleitung eines Besitzrechtes aus dem Unterhaltsrecht oder aus der Generalklausel des § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB abgelehnt. In diesem Zusammenhang setzt sich die Autorin eingehend mit den verschiedenen Ehelehren auseinander und zeigt auf, dass und warum die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft heute keine Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft mehr einschließt. Ausgehend von der pluralistischen Gesellschaftsordnung, dem partnerschaftlichen Eheverständnis der Eherechtsreform und der Autonomie der Ehegatten wird stattdessen eine Lösung vorgeschlagen, die an den unabhängigen, freiwilligen Gestaltungsakt der Eheleute in Form der Widmung der Ehewohnung anknüpft. Auf dem Weg zu dieser Lösung wird auch das Konkurrenzverhältnis zwischen § 1361b BGB und § 985 BGB eingehend behandelt.
Anschließend wird dann die Problematik des Besitzschutzes nach verbotener Eigenmacht an der Wohnung sowohl in materiellrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht untersucht und einer dogmatisch sauberen und praktikablen Lösung zugeführt. Zum einen geht es dabei um das Verhältnis des possessorischen Besitzschutzes nach § 861 BGB zu der Regelung des § 1361b BGB und zum anderen um die Frage, ob es sich bei dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes um eine Familiensache handelt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Familiengerichte fällt und im Hausratsverfahren zu entscheiden ist, oder ob es ein allgemeiner Zivilrechtsstreit ist, für den der Weg zu den Prozessgerichten eröffnet ist. Dabei werden die vielfältigen Meinungen in Rechtsprechung und Literatur, auch zur abweichenden Rechtslage bei der eigenmächtigen Hausratsteilung, einer gründlichen Analyse und Kritik unterzogen.