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Dr. Kastrissios, Eleftherios
Band 214: Schadenszurechnung bei Rückabwicklungsstörungen in gegenseitigen Austauschverträgen
€ 68,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0937-6
2004/02 | LVIII und 264 Seiten | Broschur
Liegt ein Grund vor, der zur Rückabwicklung des Vertrages
führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit,
Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung
eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten
Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher
der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen
er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht,
dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache
untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis
vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage,
vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom
Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten
oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist?
Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den
Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen
Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung
für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für
Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken,
die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die
Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr
rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung
einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn
auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein
Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass
Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch
verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der
Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache
zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund
der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften
des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden
Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den
§§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien
zugrunde liegen, die eine sachgerechte
Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie
bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger
Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts
und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit
anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
bietet die Arbeit eine aktuelle,
zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten
und praxisrelevanten Materie.
führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit,
Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung
eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten
Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher
der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen
er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht,
dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache
untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis
vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage,
vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom
Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten
oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist?
Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den
Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen
Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung
für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für
Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken,
die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die
Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr
rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung
einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn
auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein
Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass
Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch
verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der
Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache
zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund
der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften
des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden
Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den
§§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien
zugrunde liegen, die eine sachgerechte
Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie
bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger
Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts
und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit
anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
bietet die Arbeit eine aktuelle,
zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten
und praxisrelevanten Materie.