Seite
Dr. Guttenberger, Till
Band 217: Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
€ 78,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0950-5
2004/04 | XXI und 313 Seiten | Broschur
Am 2. Oktober 1999 verabschiedete die Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht das Übereinkommen über den internationalen
Schutz von Erwachsenen (ESÜ) und legte damit erstmals
seit 1905 wieder ein Vertragswerk vor, das sich mit den internationalen
Aspekten der Erwachsenenbetreuung beschäftigt. Es
waren vor allem zwei Faktoren, die zur Ausarbeitung des ESÜ
drängten. Zum einen hatte sich das materielle Erwachsenenfürsorgerecht
auf nationaler Ebene in den Jahrzehnten nach dem
Zweiten Weltkrieg höchst unterschiedlich entwickelt, sodass die
Frage nach den zuständigen Behörden bzw. Gerichten und dem
anwendbaren Recht immer bedeutsamer wurde. Zum anderen
war bei den älteren Menschen als der vorwiegend von Fürsorgemaßnahmen
betroffenen Bevölkerungsgruppe in den letzten Jahrzehnten
eine kontinuierliche Zunahme der Mobilität zu verzeichnen,
sodass sich parallel hierzu auch die Anzahl grenzüberschreitender
Sachverhalte erhöhte.
Das ESÜ regelt – ähnlich wie das wenige Jahre zuvor ausgearbeitete
Schwesterabkommen zum internationalen Schutz von Kindern
– zentral die internationale Zuständigkeit von Behörden und
Gerichten bei Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen, das bei
der Entscheidung anwendbare Recht und die Anerkennung und
Vollstreckung von Maßnahmen zwischen den Vertragsstaaten.
Daneben entwickelt es ein umfassendes System der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist,
dass das ESÜ als erstes internationales Abkommen überhaupt
das auf Vorsorgevollmachten anwendbare Recht behandelt.
Der Autor beschäftigt sich zunächst mit der zurzeit geltenden
Rechtslage auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes in ausgewählten
Staaten. Dabei bestätigt sich die Feststellung der Haager
Konferenz einer weitgehenden Rechtszersplitterung, die von der
immer noch weit verbreiteten Erwachsenenentmündigung bis hin
zu modernen Rechtsinstituten wie der deutschen Betreuung
reicht. Es folgt sodann eine eingehende Untersuchung der einzelnen
Kapitel des ESÜ, dessen Vorschriften den Regelungen der
nationalen Rechte deutlich überlegen sind. Abschließend stellt der
Autor anhand von fünf Beispielsfällen dar, wie sich die Einführung
des Übereinkommens in Deutschland auf die Rechtspraxis von
Gerichten und Rechtsanwälten auswirken würde.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Haager Übereinkommen
über den internationalen Schutz von Erwachsenen im Dezember
2003 gezeichnet, mit der Ratifizierung und dem In-Kraft-Treten ist
also in Kürze zu rechnen. Die Arbeit kann dabei einen wichtigen
Beitrag für die Handhabung des neuen Übereinkommens in der
Praxis leisten.
Internationales Privatrecht das Übereinkommen über den internationalen
Schutz von Erwachsenen (ESÜ) und legte damit erstmals
seit 1905 wieder ein Vertragswerk vor, das sich mit den internationalen
Aspekten der Erwachsenenbetreuung beschäftigt. Es
waren vor allem zwei Faktoren, die zur Ausarbeitung des ESÜ
drängten. Zum einen hatte sich das materielle Erwachsenenfürsorgerecht
auf nationaler Ebene in den Jahrzehnten nach dem
Zweiten Weltkrieg höchst unterschiedlich entwickelt, sodass die
Frage nach den zuständigen Behörden bzw. Gerichten und dem
anwendbaren Recht immer bedeutsamer wurde. Zum anderen
war bei den älteren Menschen als der vorwiegend von Fürsorgemaßnahmen
betroffenen Bevölkerungsgruppe in den letzten Jahrzehnten
eine kontinuierliche Zunahme der Mobilität zu verzeichnen,
sodass sich parallel hierzu auch die Anzahl grenzüberschreitender
Sachverhalte erhöhte.
Das ESÜ regelt – ähnlich wie das wenige Jahre zuvor ausgearbeitete
Schwesterabkommen zum internationalen Schutz von Kindern
– zentral die internationale Zuständigkeit von Behörden und
Gerichten bei Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen, das bei
der Entscheidung anwendbare Recht und die Anerkennung und
Vollstreckung von Maßnahmen zwischen den Vertragsstaaten.
Daneben entwickelt es ein umfassendes System der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist,
dass das ESÜ als erstes internationales Abkommen überhaupt
das auf Vorsorgevollmachten anwendbare Recht behandelt.
Der Autor beschäftigt sich zunächst mit der zurzeit geltenden
Rechtslage auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes in ausgewählten
Staaten. Dabei bestätigt sich die Feststellung der Haager
Konferenz einer weitgehenden Rechtszersplitterung, die von der
immer noch weit verbreiteten Erwachsenenentmündigung bis hin
zu modernen Rechtsinstituten wie der deutschen Betreuung
reicht. Es folgt sodann eine eingehende Untersuchung der einzelnen
Kapitel des ESÜ, dessen Vorschriften den Regelungen der
nationalen Rechte deutlich überlegen sind. Abschließend stellt der
Autor anhand von fünf Beispielsfällen dar, wie sich die Einführung
des Übereinkommens in Deutschland auf die Rechtspraxis von
Gerichten und Rechtsanwälten auswirken würde.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Haager Übereinkommen
über den internationalen Schutz von Erwachsenen im Dezember
2003 gezeichnet, mit der Ratifizierung und dem In-Kraft-Treten ist
also in Kürze zu rechnen. Die Arbeit kann dabei einen wichtigen
Beitrag für die Handhabung des neuen Übereinkommens in der
Praxis leisten.