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Vizepräsident des OLG a.D. Wever, Reinhardt
FamRZ-Buch 08: Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 8. Aufl. (April 2023)
8., völlig neu bearb. Auflage (April 2023)
€ 84,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1290-1
2023/04 | XXXIV und 668 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Alle Achtung: Achte Auflage. Nach 5 Jahren ist es wieder höchste Zeit für einen neuen „Wever". Rundum aktualisiert, u.a. zu:
- Familienheim (Nutzungsvergütung/Lastentragung – Teilungsversteigerung – Herausgabeverlangen des Alleineigentümers)
- Gesamtschulden (Mietschulden nach Trennung – Befreiung von Gesamtschuld)
- Konten und Wertpapiere
- Steuerfragen (Wechsel Veranlagungsart – Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht bei Zusammenveranlagung/Realsplitting)
- Ehebezogene Zuwendungen (Bemessung des Rückgewähranspruchs)
- Vermögensauseinandersetzung mit Schwiegereltern (Investitionen Schwiegerkind/Leistungen Schwiegereltern)
- Auswirkungen der EuGüVO auf Fälle mit Auslandsbezug und Nebengüterrecht (u.a. ehebezogene Zuwendung, Ehegatteninnengesellschaft, Kooperationsvertrag, Brautgabe).
„... bietet somit alles, was sich der Praktiker wünscht: eine exzellente Struktur, Praxisbezug, Rechtsprechungsübersichten, zahlreiche Hilfestellungen zur Zeitersparnis, neueste Rechtsprechung usw. Es muss somit wahrhaft als "juristische Bibel" bezeichnet werden!" (RAin/FAin FamR Annette Wolf, FamRZ 2018, 1229 f., zur Voraufl.)
Aus Rezensionen...
... der 8. Auflage:
„Seit gut 25 Jahren ist das Buch ein unverzichtbarer Begleiter der familienrechtlichen Praxis. Unter dem Titel „Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" werden zahlreiche Themenkomplexe behandelt, mit denen jeder Familienrechtler befasst wird. Dabei bleibt der Titel des Buchs in vielfacher Hinsicht hinter seinem umfangreichen Inhalt zurück. Ein regelmäßiger Blick in das Inhaltsverzeichnis lohnt schon deshalb, weil die behandelten Themen in ihrer Geschlossenheit, Übersicht, Tiefe und Prägnanz an anderer Stelle kaum zu finden sind. Mir war zum Beispiel nicht bewusst, dass das in der Praxis selten geliebte Brautgabeversprechen dort übersichtlich und umfassend aufbereitet wird.
Das Buch behandelt zunächst die erwartbaren klassischen nebengüterrechtlichen Fragen der Nutzung und Auseinandersetzung beweglicher (Auto) und unbeweglicher (Ehewohnung) Vermögensgegenstände, die Zahlung entsprechender Nutzungsvergütungen, die Zuordnung von Bankkonten bzw. Wertpapierdepots, den Ausgleich alleiniger oder gemeinsamer Schulden, den Streit um Steuererstattungen und Steuerschulden, die Einordnung sowie Rückforderung von Zuwendungen der Ehe- gatten untereinander oder ihrer Eltern (Schwiegerelternschenkungen) sowie die Ansprüche aus Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehegatten. Es macht aber – um nur einige weitere Themenkreise zu benennen – auch vor familienrechtlichen Ausgleichsansprüchen (z. B. wegen Kindesunterhalt), Schadensersatzansprüchen der Ehegatten untereinander (z. B. wegen Pflichtverletzungen im Unterhaltsverhältnis oder fehlender Mitwirkung am Hausverkauf), der Behandlung von Treuhand- verhältnissen, Bürgschaften oder eines Anspruchs auf Übertragung eines KFZ-Versicherungsrabatts nicht halt. Zahlreiche Fragen betreffen dabei nicht nur Eheleute, sondern gelten – wie etwa Schadensersatzansprüche aufgrund der Verweigerung eines Umgangs mit dem gemeinsamen Kind – für sämtliche Eltern. Dabei werden die behandelten Themen nicht nur rechtlich eingeordnet, sondern es wird der Weg aufgezeigt, vor welchem Gericht, in welchem Verfahren und mit welchem Antrag der Prozess am besten geführt wird. Die richtige Wahl des Verfahrens kann, wie die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe der Ehewohnung nach Rechtskraft der Ehescheidung aus § 985 BGB zeigt, für den Erfolg einer Klage entscheidend sein. Entsprechend widmet sich das erste Kapitel der schwierigen Frage der Einordnung als Zivil- oder Familien(streit)sache.
Eines der herausragenden Merkmale des Buches ist es, dass die Frage der Vermögensauseinandersetzung stets vor dem Hintergrund anderer Ausgleichssysteme, insbesondere des güterrechtlichen Ausgleichs, behandelt wird. Es werden die verschiedenen Wechselwirkungen aufgezeigt. Nicht selten erlebe ich, dass ein Streit über einzelne Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten hätte vermieden werden können, wenn den Beteiligten bewusst gewesen wäre, dass über den Zugewinnausgleich ohnehin ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen ist. Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird umfassend und verständlich nachgezeichnet. Nur auf diese Weise lassen sich zahlreiche vermeintlich einschlägige Entscheidungen einordnen und belastbare Ergebnisse finden, denn zahlreiche gerichtliche Entscheidungen sind entweder überholt oder mit dem Blick darauf zu lesen, dass mit ihnen – um mit Wever zu formulieren – das Ziel verfolgt wurde, eine unbefriedigende Vermögensbilanz zu korrigieren. Besonders plastisch zeigt sich dies an der jüngeren Rechtsprechung zur konkludenten Ehegatteninnengesellschaft, zum Kooperationsvertrag bei Ehegattenmitarbeit und zur Rückgewähr von Schenkungen der Schwiegereltern.
Dem Verfasser gelingt es seit Jahrzehnten in großartiger Weise, nicht nur die Änderungen der Rechtslage (zuletzt Europäische Güterrechtsverordnung) und die höchstrichterliche Rechtsprechung einzuarbeiten, sondern auch die obergerichtliche Rechtsprechung und (kritische) Literatur ausnahmslos zu berücksichtigen und zu bewerten. Letztlich hat dies dazu geführt, dass sich der Umfang des Buches seit der ersten Auflage auf knapp 700 Seiten nahezu verdoppelt hat. Es findet sich damit ein Füllhorn an Argumentationshilfen für die Interessenwahrnehmung des Mandanten. Plastisch wird dies z. B. beim Ausgleich gemeinsamer Mietschulden. Sind diese schon mit der Trennung der Eheleute, der endgültigen Trennung, dem Ablauf des Trennungsjahrs, dem Scheitern der Ehe, dem endgültigen Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung oder der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags untereinander auszugleichen? Für jeden Ansatz finden sich Nachweise. Wever zeigt jeweils aufgrund seines umfassenden Überblicks über die Themenkreise und des Verweises auf Parallelproblematiken – wie hier die (unberechtigte) Kontoabhebung in der Trennungszeit – überzeugende Lösungen auf.
Das Buch ist aufgrund der vielen praktischen Fallbeispiele einfach zu lesen und die Schemata und Checklisten helfen, einen schnellen Überblick zu gewinnen sowie haftungsträchtige Fallstricke zu vermeiden. Berechnungsbeispiele tragen dazu bei, die Darstellung besser nachzuvollziehen und Fehlschlüsse zu vermeiden. Gerade deswegen muss jeder Familienrechtler das Buch allzeit griffbereit auf dem Tisch stehen haben. Noch besser lässt sich allerdings mit der auch bei juris verfügbaren Online-Ausgabe arbeiten, weil sich damit die vielen internen und externen Verweise kinderleicht nachklicken lassen."
(Richter am OLG Dr. Sven Billhardt, FamRZ 2023, 1851)
„... Fazit: Muss man als Berater einen Fall zum Nebengüterrecht lösen, greift man am besten sofort auf den Band von Wever zurück. In der Regel gibt er bereits eine allumfassende Darstellung von Rechtsprechung und Literatur. Dieses Buch vorzustellen, bedeutet eigentlich, „Eulen nach Athen zu tragen". Schon in der Besprechung zur 1. Auflage (Bergerfurth, FamRZ 1999, 80) bezeichnete dieser den Band 8 der FamRZ-Buch-Reihe als „Volltreffer" – vollkommen zurecht. Der Verfasser hatte die Freude, die 6. Auflage in FamRB 2014, 159 f. rezensieren zu dürfen. Der damaligen Erkenntnis, dass dieses Werk zum Nebengüterrecht das Buch der ersten Wahl ist, muss eigentlich nichts hinzugefügt werden. Mögen diesem Werk noch viele Neuauflagen beschieden sein. Es nicht in seiner Handbibliothek zu haben und rege zu nutzen, stellt ein aus Anwaltssicht gravierendes Versäumnis dar."
(RA/FA FamR Dr. Walter Kogel, famrb 2023, 483 f.)
„... Unter dem Strich: Der Band ist außerordentlich nützlich und für den Praktiker ein nachdrücklich zu empfehlendes Arbeits- und Nachschlagewerk."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, MittBayNot 2023, 579 f.)
„... Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Zulässigkeit der Teilungsversteigerung in der Trennungszeit, die Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern sowie kollisionsrechtliche Probleme durch die europäische Güterrechts-Verordnung. Unabhängig von diesen Aktualisierungen besticht die mit vielen Fallbeispielen versehene Darstellung in allen Bereichen durch die klare Struktur, eine verständliche Sprache und ihre überzeugende Argumentation."
(Vors. Richter am OLG Dr. Alexander Schwonberg, ZfF 2024, 172)
„... Fazit: Das Buch ist ein Standardwerk für die Vermögensauseinandersetzung, speziell aber auch zur Bearbeitung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Es sollte immer wieder zu Rate gezogen werden. Ich gehe sogar so weit zu sagen, es ist ein Buch, welches man zur Hand nimmt, wenn man in seinem konkreten Fall nicht mehr „richtig weiter weiß und meint, mit seinem Latein am Ende zu sein"...."
(RA/FA FamR Klaus Schnitzler, FF 2024, 379 f.)
„... Zur Vermeidung etwaiger übersehener Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sei die Lektüre dieses Werks auch für die erbrechtliche Praxis nachdrücklich empfohlen."
(RA/FA für ErbR und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2024, 39 f.)
„... Für den Praktiker sind die jeweiligen Ausführungen, in denen der Autor nicht nur die vorliegende Rechtsprechung, sondern auch die Literatur umfassend heranzieht, über das detaillierte Inhaltsverzeichnis (und das beigefügte Stichwortregister) nahezu sofort zugänglich. Die sprachlich gelungene Darstellung wird darüber hinaus durch gut verständliche Beispiele illustriert. Am Ende der meisten Kapitel finden sich Checklisten, mit denen der Praktiker die Voraussetzungen des jeweils bearbeiteten Anspruches rasch überblicken kann. Neben die für die Fallbearbeitung sofort verwertbare Darstellung der einzelnen Rechtsfragen tritt zudem allenthalben eine kritische und anregende Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur. Beispielhaft sei hier auf die eingehende Erörterung der Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft (Rn. 1107-Rn. 1165, insbesondere ab Rn. 1158) verwiesen. Grundsätzlich offene Fragen des Rechtsgebiets erörtert der Autor abschließend in einem „Kritik und Reformbedarf" gewidmeten Kapitel.
Fazit: Auch in der vorliegenden aktualisierten Neuauflage stellt der „Wever" ein unentbehrliches Hilfsmittel dar, um die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Ehegatten rechtlich zu begleiten. Er ist auch unabhängig von der konkreten Fallbearbeitung lesenswert. Für Rechtsprobleme aus dem Bereich des Nebengüterrechts ist das Werk nur als unverzichtbar zu bezeichnen, es gehört auf den Schreibtisch eines jeden Familienrechtlers."
(Richter am OLG Dr. Martin Maaß, NZFam 2023, 639)
„... Das sogenannte „Nebengüterrecht", über dessen Definition man sich trefflich unterhalten kann, nimmt mit diesem Werk den Raum ein, den die Praxis ihm zugewiesen hat. Es bleibt – nach wie vor – keine Frage unbeantwortet. Hier merkt man bei der Bearbeitung auch den Unterschied zwischen der anwaltlichen Bearbeitung und der richterlichen Bearbeitung: Diese geht – berufsmäßig – einfach mehr in die Tiefe. Als Beispiel mag die Problematik von Zuwendungen von und mit Schwiegereltern in jeglicher Konstellation dienen. Hier bleibt keine Alternative unbearbeitet und unbeantwortet. Die Rechtsprechung wird ausführlich dargelegt und kommentiert. Es ist das Verdienst des Autors, dass er zu den jeweiligen Problempunkten nicht nur eine eigene Stellungnahme abgibt, sondern auch Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese Lösungsvorschläge haben zumeist den Vorzug, dass sie nicht nur eine Stütze im Gesetz finden, sondern auch praxisgerecht anzuwenden sind.
Die hervorragenden Checklisten erleichtern die sichere Bearbeitung. ...
Das Fazit: Nach wie vor ein Gewinn für die familienrechtliche Praxis."
(RA/FA FamR Jörg Kleinwegener, FuR 2023, 328)
... der 7. Auflage:
"Über dieses Buch wurden bereits zahlreiche Lobeshymnen verfasst. "Juristische Bibel", "unverzichtbar", "Buch der ersten Wahl" sind nur einige der Schlagworte, die von den Vorrezensenten hierfür verwendet wurden. Und nun wird sich auch diese Rezension in die lange Liste der begeisterten Leser einordnen.
Die erste Auflage stammt von 1998, zwanzig Jahre sind somit seit der Erstauflage vergangen. Nicht zuletzt auch dieser Zeitraum spricht für sich: Nur ein Buch von besonderer Qualität und Aktualität wird immer wieder neu aufgelegt. Seitdem sind zahlreiche Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung eingetreten. Die Vorauflage stammt aus 2014, sodass in einigen Bereichen notwendige Erweiterungen stattzufinden hatten. Dies hat der Verfasser sodann auch zum Anlass genommen, eine grundlegende Überarbeitung vorzunehmen, indem u. a. die Kapitelreihenfolge verändert wurde, vieles neu gegliedert, aber auch zahlreiche neue Fallbeispiele zum besseren Verständnis eingefügt wurden. Erfreulich ist dabei insbesondere auch, dass einige Anregungen aus den Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Anwälte im Buch umgesetzt wurden. Damit wird der erwünschte Praxisbezug hergestellt.
Bereits im Vorwort befindet sich auch die Erläuterung zur zugrunde gelegten Struktur. Die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts umfasst zwei Bereiche: Zum einen geht es um das Auseinanderdividieren der im Laufe der Ehe eingegangenen schuld- und sachenrechtlichen Verbindungen, im Buch in den Kap. 2-10 dargestellt. Zum anderen geht es um Möglichkeiten, eine unbefriedigende Vermögensbilanz am Ende der Ehe zu korrigieren (Kap. 11-12); hier werden insbesondere auch Rechtsfiguren der Ehegatteninnengesellschaft sowie des Kooperationsvertrags behandelt. In Kap. 13 wird sodann das besondere Verhältnis zwischen Ehegatten und Schwiegereltern näher beleuchtet. Das Kap. 14 bietet dann noch einen Blick auf die Vermögensauseinandersetzung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Für den Praktiker von großem Nutzen ist sodann auch immer wie- der die Veranschaulichung anhand von Fallbeispielen. So wird z. B. unter den Rz. 470 ff. anhand eines Beispielfalls dargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen aus § 426 BGB gegen den anderen Ehegatten mit Blick auf die Zuge- winnausgleichsberechnung überhaupt lohnt. Auch bei der Vermögensauseinandersetzung mit den Schwiegereltern in Kap. 13 werden anhand von Beispielsfällen, die sich u. a. an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientieren, die einzelnen Problembereiche aufgegriffen und anschaulich erklärt.
Sehr empfehlenswert ist auch ein Blick in die einzelnen "Checklisten", die insbesondere zur Rückabwicklung von Ehegattenzuwendungen (Rz. 1082), zu Ansprüchen aus Ehegatteninnengesellschaften (Rz. 1228) wie auch zur Vermögensauseinandersetzung mit den Schwiegereltern (Rz. 1335) enthalten sind und eine exzellente Grundlage für die Überprüfung im konkreten Einzelfall bieten.
Besonders hilfreich sind die umfangreichen Zusammenstellungen von Beispielen aus der Rechtsprechung, wie z. B. im Zusammenhang mit Streitigkeiten bei Gemeinschaftskonten (Rz. 576 f.), mit der Rück- abwicklung von ehebezogenen Zuwendungen (Rz. 979 ff.) oder auch der Mitarbeit des Ehegatten (Rz. 1141 ff.). Dieser kompakte Überblick über die vorhandene Rechtsprechung erleichtert dem Praktiker die Arbeit wesentlich. Auch hier wurden notwendige Aktualisierungen vor- genommen, indem die neuesten Entscheidungen aufgegriffen wurden.
Und schließlich zeigt sich deutlich, weshalb es sich immer wieder lohnt, Bücher auch wirklich bis zur letzten Seite durchzusehen: Mit seinen kritischen Anmerkungen in Kap. 15 spricht Wever wohl einem großen Teil der Anwaltschaft aus dem Herzen. Da ist zum einen der Wunsch, trotz Einzelfallentscheidungen mehr konkrete Vorgaben für mehr Beratungssicherheit zu erhalten. Zum anderen ist da der Ruf nach einer personellen Aufstockung der Familiengerichte sowie nach Schaffung von Anreizen, um wieder mehr Richter für den Weg des Familienrichters begeistern zu können, indem eine qualitativ hochwertige Ausbildung etc. angeboten wird.
Ergänzend - aber nicht ersetzend - lohnt sich übrigens auch das Studium von Wevers Beitrag in der FamRZ 2018, 649 ff., in dem die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts nochmals kompakt und eingehend dargestellt wird.
Das Werk von Wever bietet somit alles, was sich der Praktiker wünscht: eine exzellente Struktur, Praxisbezug, Rechtsprechungsübersichten, zahlreiche Hilfestellungen zur Zeitersparnis, neueste Rechtsprechung usw. Es muss somit wahrhaft als "juristische Bibel" bezeichnet werden!
In diesem Sinne: alles Gute zum 20. Geburtstag, auf viele weitere Jahre mit dieser hervorragenden juristischen Literatur!"
(RAin/FAin FamR Annette Wolf, FamRZ 2018, 1229 f.)
"(…) Zusammenfassung: ohne "den Wever" geht gar nicht. Die 7. Auflage ist eine notwendige Bereicherung jeder familienrechtlichen Handbibliothek, auch indem sie eine evtl. bereits vorhandene 6. Auflage ersetzt: Nebengüterrecht betrifft jeden Familienrechtler, ob er es bemerkt oder nicht."
(RA/FA FamR Dr. Thomas Herr, FuR 2019, 211 f.)
"(…) Bereits durch die Vorauflagen hat sich Wever mit seinem Buch den Titel des "Klassikers" eingehandelt. Auch nach der 7. Auflage bleibt es bei der Einschätzung, dass es sich bei der hier vorgelegten Darstellung weiterhin um das ,,Buch der Bücher" handelt, die sich mit der Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts befassen. Mit der Frage umzugehen, ob sich die Anschaffung der 7. Auflage lohnt, wenn schon die Vorauflage vorhanden ist, erscheint vor dem Hintergrund einer Rechtsentwicklung im Verlauf von vier Jahren zumindest leichtfertig. Denn zu bedenken gilt die alte Weisheit, dass zuletzt "niemand an dem aktuellen Wever vorbeikommt" (vgl. zuletzt etwa BGH FamRZ 2017, 693 Rn 26, 32, 36 und 41). Der Recht suchende Anwalt hat im Zweifel den "sicheren Weg" zu gehen. Die Anschaffung des Buches steht deshalb kostenmäßig in keinem Verhältnis zu einem denkbaren Waterloo beim Endergebnis der Beratung vor Gericht. Auch der verständige Familienrichter dürfte bestrebt sein, auf die aktuellste Vorarbeit des ,,Klassikers" in der Alltagsarbeit aufbauen zu können."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dietrich Schmitz, FF 2018, 466 f.)
"… Alles in allem: Bei dem Band handelt es sich unverändert um eines der Standardwerke zur Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts; es ist ein ausgesprochen nützliches, sehr zu empfehlendes Nachschlage- und Arbeitsbuch."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, MittbayNot 2018, 433 f.)
"Das Werk von Wever ist eine der heimlichen Perlen der familienrechtlichen Literatur. Das Rechtsgebiet des Familienrechts führt während der juristischen Ausbildung ein Schattendasein und der Schritt in die Praxis hin zu einem erfolgreichen Prozessbevollmächtigten bzw. kundigen Richter ist mühsam. Naturgemäß greift man zunächst zu klassischen Lehrbüchern und Kommentaren, Handbüchern oder Kompendien, die sich mit dem Familienrecht als Ganzem befassen. Aber mit der Zeit bemerkt man, dass es Spezialwerke gibt, um die man gar nicht herumkommt, insbesondere weil die Könner der Branche ständig daraus zitieren. Zu eben diesen Werken gehört das Buch von Wever, das im Jahr 2018 bereits in der siebten Auflage in der FamRZ-Buchreihe erschienen ist und damit trotz des unglaublich sperrigen Titels eindrucksvoll bewiesen hat, dass es seinen Platz auf dem Buchmarkt gefunden und verteidigt hat.
Mit über 600, für die Haptik erfreulich dicken Seiten wird das Thema umfassend beleuchtet. Nach einem obligatorischen einleitenden Kapitel, in dem das Thema des "Nebengüterrechts" erst einmal positioniert und abgegrenzt werden muss, befasst Wever die Leser und Rechtsanwender mit verschiedenen Eigentums- und Vermögenskonstellationen. Dies beginnt mit Alleineigentum und Miteigentum, setzt sich fort mit vorhandenen Schulden beider oder eines Ehegatten, streift Kosten, Steuerfragen, Schadensersatzansprüche, den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch oder auch sonstige Ansprüche mit schuldrechtlichem Bezug. Weitere Kapitel erläutern die Rückabwicklung von Ehegattenzuwendungen, Ansprüche aus Ehegattenmitarbeit sowie die Vermögensauseinandersetzung mit Schwiegereltern und bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Beschlossen wird das Buch erfreulicherweise mit einem Kapitel "Kritik und Reformbedarf", das sich - derzeit - noch mit der Entwicklung hin zum FamFG und der Schaffung des § 266 FamFG beschäftigt. Durch den offenen Titel des Kapitels kann Wever aber in jeder Auflage auf neue Entwicklungen reagieren.
Inhaltlich möchte ich drei Kapitel herausgreifen, deren Inhalt mir ständig in Verfahren begegnet und die ich deshalb nach der Lektüre auch besonders lobenswert einstufe, da die Darstellung klar, prägnant und doch geboten variantenreich erfolgt ist. (…)
Insgesamt erachte ich das Buch von Wever für unverzichtbar für ein familienrechtliches Dezernat, sei es in der Kanzlei oder bei Gericht. Auf teilweise engem Raum werden Rechtsverhältnisse präzise filetiert und Lösungen je nach Fallgestaltung präsentiert. Die Lektüre ist stellenweise ein Genuss."
(Richter am AG Dr. Benjamin Krenberger, http://dierezensenten.blogspot.com/2019/01/rezension-vermogensauseinandersetzung.html)
"Das mittlerweile in 7. Aufl. in der FamRZ-Schriftenreihe erschienene Buch von Reinhardt Wever zählt zu den Standardwerken über zivilrechtliche Ausgleichsansprüche zwischen Ehegatten untereinander sowie von Schwiegereltern. Die Darstellung ist umfassend, unbedingt lesenswert und unverzichtbar für den familienrechtlichen Praktiker. Es ist für den Bereich der bezeichneten Ausgleichsansprüche das Standardwerk. (…)
Das Werk von Wever stellt eine wahre Fundgrube dar. Es überzeugt nicht nur durch seine umfassende Darstellung des Sach und Streitstands zu den unterschiedlichen vermögensrechtlichen Ausgleichsansprüchen, sondern auch durch die praxisorientierte Art seiner Darstellung."
(RA/FA FamR Gerd Uecker, NZFam 2018, 930)
... der 6. Auflage:
"Der `Wever´ liegt jetzt in der 6. Auflage vor. Das bekannte Werk zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts in der gelben Reihe der FamRZ-Bücher des Gieseking-Verlages hat sich Auflage für Auflage zum Klassiker auf diesem zwar sehr praxisnahen, jedoch unübersichtlichen Rechtsgebiet gemausert. Es war und ist ein Buch aus einem Guss aus der Hand des Vizepräsidenten des OLG Bremen, Reinhardt Wever, der als erfahrener Familienrechtler und Praktiker ein Werk für den Praktiker vorlegt. Angesprochen sind in erster Linie Familienrichter und Fachanwälte für Familienrecht; aber auch Wissenschaftler, Zivilrichter, Rechtspfleger, Referendare und insbesondere Rechtsanwälte, die sich nur sporadisch mit Familienrecht beschäftigen, werden dieses Werk nicht nur als unverzichtbare Quelle von Anregungen für Entscheidungen und Schriftsätze, sondern auch als nützliche Dokumentation von höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung zu schätzen wissen.
Das Vorwort listet im Einzelnen die Sachgebiete auf, die die 6. Auflage erforderlich gemacht haben. Der Praktiker wird dort bekannte Probleme finden wie die Nutzungsvergütung bzw. Miete bei Auszug eines Ehegatten aus dem Familienheim, Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung, Zusammentreffen von Gesamtschulden und Unterhalt, Befreiung von der Mithaftung im Außenverhältnis bei Gesamtschulden, Mithaftung für Alleinschulden und der Umfang der Zuständigkeit der Familiengerichte. Mit Recht hebt der Autor hervor, dass auch das Nebengüterrecht von überraschenden Entwicklungen nicht verschont geblieben ist, wenn man an die Entscheidungen des BGH zur Täuschungsanfechtung bei vorehelichen und ehelichen Zuwendungen denkt oder an die filigrane und für die Praxis nicht leicht zu handhabende Rechtsprechung zu Ausgleichsforderungen für Investitionen in die Immobilie der Schwiegereltern.
Die Materie ist komplex und die Neuauflage des Werks belegt einmal mehr, welche Bedeutung familienrechtliche Fragen außerhalb des Güterrechts in der letzten Zeit zukommt. Dem Autor gelingt jedoch eine klare und stringent durchgehaltene Gliederung des ansonsten unübersichtlichen Stoffes - in geschlossenen zehn Kapiteln präsentiert, eingeleitet von einem Kapitel über allgemeine Fragen, welches auch die diversen Reformvorhaben und die neuen familiengerichtlichen Zuständigkeiten (§ 266 FamFG) aufgreift, und abgeschlossen mit einem Kapitel "Kritik und Reformbedarf'. Für den Praktiker von besonderer Relevanz sind die Kapitel 4 - Rückabwicklung von Zuwendungen (einschließlich Zuwendungen zwischen Ehegatten und Schwiegereltern) - und Kapitel 6 - Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher, Bausparkonten und Wertpapiere. Außerdem Kapitel 7 über die Auseinandersetzung um Steuerfragen, welches die drei Fragenkomplexe Aufteilung von Steuererstattungen und Steuerschulden, Streitigkeiten um die Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung und um die Zustimmung zum Realsplitting behandelt und dem damit befassten Rechtsanwalt besonders ans Herz gelegt werden kann. Immer wieder lobenswert ist die Formatierung: klare Überschriften, überschaubare Absätze, fett gedruckte Leitbegriffe und gut lesbarer Text, dessen Fluss nicht durch zeilenlange Zitate unterbrochen wird. Wer nicht schon mit dieser Gliederung schnell zum Ziel kommt, den führt ein ausführliches Inhaltsverzeichnis rasch zum Problem. Die Rechtsprechung ist übersichtlich in ausführlichen Fußnoten dokumentiert und befindet sich auf allerneuestem Stand. Ein weiteres Plus ist der faire Preis von 59 EUR für ein Werk, das immerhin 544 Seiten und damit rund 90 Seiten mehr als die Vorauflage umfasst.
Die in der vorliegenden Auflage hervorzuhebende Besonderheit sind die Checklisten am Schluss der Kapitel, die man nur als ausgesprochen gelungen bezeichnen kann. Nicht nur, dass sie den Stoff des jeweiligen Kapitels stichwortartig strukturieren und als kurze Wiederholung des Leseerlebnisses dienen können. Sie sind gleichermaßen Anleitung für den forensischen Praktiker bei der Abfassung seiner Entscheidungen wie auch Strukturanleitung an die Adresse des Anwalts. So befasst sich die Checkliste Rz. 688i zur Ehegatteninnengesellschaft beispielsweise zunächst mit dem konkludenten Zustandekommen der Gesellschaft als solcher und zählt unter Angabe der entsprechenden Randziffern die wesentlichen Prüfungskriterien vollständig auf, um dann unter Ziffer 2 stichwortartig auf Einzelheiten der Auseinandersetzung einzugehen. Selbst ohne profunde Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Materie wird dem Bearbeiter so eine wertvolle Navigation an die Hand gegeben, die den Zugang zu den Einzelproblemen deutlich erleichtert. An zahlreichen Stellen werden die Ausführungen durch instruktive Beispiele ergänzt, deren didaktischer Wert sich aus Fällen speist, die bereits Gegenstand ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen waren.
Von besonderem Interesse sind die kritischen Anmerkungen des Autors im 12. Kapitel `Kritik und Reformbedarf´. Da zeigt sich das ganze Dilemma dieses Rechtsgebiets: Von den dogmatischen Bedenken über den Vorwurf mangelnder Rechtssicherheit bis hin zur unterbliebenen personellen Ausstattung der Familiengerichte aus Anlass der Reform des Familienverfahrensrechts im Jahr 2009 blättert der Autor das ganze Spektrum literarischer Meinungen auf. Von der Kritik bleibt auch der Gesetzgeber nicht verschont, der es bisher gescheut hat, diese komplexe und schwierige Materie in einer praktikablen Form zu regeln und damit der Judikatur fortwährend Spielräume bietet, ihre rechtsfortbildende Tätigkeit auszudehnen.
Das Werk zur Anschaffung zu empfehlen, wäre ein zu geringes Lob. Die Frage lautet vielmehr: Wie kann man Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts ohne den `Wever´ betreiben?"
(RA/FA FamR+ArbR Rolf Schlünder in FamRZ 2014, 1175)
"In der familienrechtlichen Praxis gewinnt das Nebengüterrecht eine immer stärkere Bedeutung. Eindrucksvoll wird dies durch die nunmehr 6. Auflage des Buches von Wever belegt. Gegenüber der Vorauflage weist das Standardwerk einen um 90 Seiten größeren Umfang auf. Umfassend wird der Familienrechtler in puncto Vermögensauseinandersetzung vor allem über folgende Themenkreise informiert: Schuldenverteilung, Zuordnung von Konten/Wertpapieren, Steuerfragen, ehebezogene Zuwendungen, Ehegatteninnengesellschaft, Kooperationsvertrag, familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, Nutzungsvergütung/Mietansprüche, Mietschulden, Aufteilung von Miteigentum einschließlich Teilungsversteigerung des Familienheims sowie gegenseitige Schadensersatzansprüche der Ehegatten unter den verschiedensten Gesichtspunkten. (...)
Breiten Raum nimmt die gegenüber der Vorlage völlig geänderte Rechtsprechung des BGH zur Schwiegerelternzuwendung ein (grundlegend BGH v. 21.7.2010 -XII ZR 180/09, FamRZ 2010, 1626 = FamRB 2010, 325). Wever beschränkt sich dabei nicht darauf, die entsprechende Judikatur und Literatur nur darzustellen. Er geht zusätzlich darauf ein, welche Konsequenzen diese Rechtsprechung auf Arbeitsleistungen von und für Schwiegereltern haben kann. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen mit Zuwendungen von Ehegatten untereinander untersucht. Dabei geizt Wever - völlig zu Recht - nicht mit Kritik an der geänderten BGH-Rechtsprechung (Rz. 571c). Vielleicht nimmt der BGH diese zumindest einmal zur Kenntnis, werden doch die bislang vielfältig geäußerten Bedenken in keiner weiteren Entscheidung überhaupt erwähnt.
Erneut hervorzuheben ist zum einen die geschlossene Darstellung der einzelnen Themenkreise in einer "bewundernswerten Systematik'' (so schon Bosch, FamRZ 2010, 352). Zum anderen werden aber auch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Themenbereichen durch praxisrelevante Fälle verdeutlicht. Beispielhaft seien hier nur das Zusammenspiel von Schulden bzw. Nutzungsrechten im Unterhalts- und Güterrecht erwähnt. In welchen Dschungel von schuld- und sachenrechtlichen Fragen sich ein Anwalt bei der Bearbeitung selbst eines scheinbar alltäglichen familienrechtlichen Falls begibt, wird anhand der erstmals eingeführten Checklisten deutlich. Zusammenfassend werden diese am Ende eines jeden Kapitels für die Bearbeitung an die Hand gegeben. Beispiel: Nehmen Ehegatten Zuwendungen während der Ehe vor, können diese Leistungen unter dem Gesichtspunkt der ehebezogenen Zuwendung, der Ehegatteninnengesellschaft oder des familienrechtlichen Kooperationsvertrags subsumiert werden. Will man hier nicht sehr leicht in die Haftung geraten, sollten unbedingt die entsprechenden Abgrenzungskriterien beachtet werden (Rz. 575a sowie 688i). Je nachdem, wie die Rechtslage beurteilt wird, kann sich sogar anstelle einer Rückforderungsmöglichkeit eine teilweise Mithaftung ergeben. (...)
In den Vorrezensionen wurde das Buch von Wever bereits als "juristische Bibel'', die "unverzichtbar'' sei, bezeichnet. Die 6. Auflage bestätigt diese positive Bewertung. (...)
Bei der sog. zweiten, für die Praxis aber immer bedeutenderen Schiene der Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts mit all ihren Haftungsrisiken ist der "Wever'' ein ebenso verlässlicher wie unentbehrlicher Begleiter. Er bleibt das Buch der ersten Wahl!"
(RA/FA FamR Dr. Walter Kogel in FamRB 2014, 159 f.)
" (...) Das Buch von Wever gilt, wie Bosch bereits zur Vorauflage angemerkt hat (FamRZ 2010, 351), unter Praktikern als die Bibel für die Lösung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten. Dieser Einschätzung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das Werk von Wever ist ein herausragendes Produkt der juristischen Literatur und eines der wenigen Bücher, das für den Familienrechtler unverzichtbar ist."
(Richterin am OLG Dr. Regina Bömelburg in FF 2014, 262 f.)
"(...) In der Neuauflage finden sich am Ende der meisten Kapitel (vgl. etwa Rz. 264a, 397b, 575a, 688i, 755a) nunmehr äußerst praktische "Checklisten", in denen die im betreffenden Abschnitt behandelte Problematik noch einmal stichwortartig und mit Querverweis auf die entsprechenden Erläuterungen im Band zusammengefasst werden, um die Fallbearbeitung zu erleichtern und dazu beizutragen, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Gerade für den eiligen Nutzer des Buches sicher eine willkommene Ergänzung!
Von diesen Neuerungen abgesehen, blieb das Gesamtkonzept des Bandes unverändert; (...) gehört es weiterhin zum absoluten, unverzichtbaren Kernbestand der Literatur zum ehelichen Vermögensrecht. Das Werk besticht nicht nur durch die klare, sehr übersichtliche Gliederung und die eingängigen, überzeugenden Erläuterungen sowie die für den Nutzer sehr praktische, durchgehende Randnummerierung, sondern vor allem durch Inhalt und Form der Darstellung: Die Materie wird durch zahlreiche, zumeist in Aufzählungsform gebrachte Anwendungsbeispiele für den Leser transparent und gut nachvollziehbar; zusätzlich tragen in den Text eingestreute, zumeist aktuellen Entscheidungen nachgebildete Beispielsfälle weiter zur besseren Durchdringung des Stoffes bei. Sehr zu begrüßen ist, dass den einzelnen Kapiteln umfangreiche Literaturverzeichnisse vorangestellt sind, in denen nicht nur aktuelle Zeitschriftenbeiträge, sondern auch wichtige Dissertationen oder grundlegende Festschriftbeiträge und Monographien nachgewiesen sind. Ebenfalls ein klarer Vorzug des Werkes sind die wirklich umfangreichen Nachweise in den Fußnoten auf die Rechtsprechung, die Querverweise zu den Steuer- oder versicherungsrechtlichen Bezügen sowie die weiterführenden Hinweise auf Spezialliteratur etwa aus der Kautelarpraxis. Ein weiterer Trumpf des Bandes ist schließlich die breite Auffächerung der behandelten Thematik: Es werden keineswegs nur die "großen" Standardthemen ausführlich und tiefgründig abgearbeitet, sondern im Werk finden sich auch sehr gehaltvolle, hilfreiche Ausführungen zu Materien, die man spontan eher weniger dem Oberbegriff "Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts" zuordnen würde. Dazu gehört beispielsweise die - jeweils mit aktuellen Rechtsprechungsnachweisen unterlegte! - Darstellung des Anspruchs auf Ersatz von Detektiv-, Telefon- und Reisekosten nach einer Kindesentziehung (Rz. 836 ff.), Erstattungsansprüche im Falle der Verletzung des Umgangsrechts (Rz. 841 ff.) oder die Erörterung des Kindergeldausgleichs (Rz. 929 ff.). Zu begrüßen ist schließlich, dass der Autor sich nicht nur auf die - äußerst gelungene! - Aufbereitung und Systematisierung der Materie beschränkt, sondern auch deren Fortentwicklung kritisch begleitet und kommentiert (vgl. u.a. Rz. 403, 495 ff., 638 ff., 688a) sowie auf Fehlentwicklungen bzw. Risiken hinweist; etwa die wiederholt angesprochene Thematik einer vielfach unzureichenden Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit einer Rechtsprechung, die sich in weiten Bereichen auf Richterrecht, Billigkeitsüberlegungen und allgemeine Gerechtigkeitspostulate stützt (u.a. Rz. 496, 978a). Kein Wunder, dass ein solcher Meister der Materie wie Reinhardt Wever dann auch bedenkenswerte Alternativen und Perspektiven für neue Lösungen aufzeigen kann (Rz. 688a ff.; 977 ff.).
Das Fazit überrascht nicht: Bei dem Werk von Wever handelt es sich zu Recht um ein Standardwerk, das jedem, der sich ernsthaft mit Fragen der Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Ehegüterrechts beschäftigt, nachdrücklich zu empfehlen ist. (...)"
(Richter am KG Dr. Martin Menne in NotBZ 2014, 319 f.)
" (...) Es besteht kein Zweifel: Der Leser findet hier zu jedem Problem der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten eine Lösung und vielfältige Nachweise auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur."
(Richter am OLG Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 2014, 240)
... der 5. Auflage:
"Die im Familienrecht tätigen Autoren hatten in den beiden letzten Jahren viel zu tun. Auch Wever hat sein besonders unter Praktikern als eine Art Bibel angesehenes Werk jetzt in 5. Auflage völlig neu bearbeitet; denn während die tatsächliche Bibel nicht an geänderte Verhältnisse anzupassen ist, musste hier eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und auch von Änderungen in der Rechtsprechung eingearbeitet werden, die es seit der im Jahr 2006 erschienenen Vorauflage gegeben hat. Da die besonderen Qualitäten des Werkes bereits in den Besprechungen der Vorauflagen zutreffend geschildert worden sind (zuletzt FamRZ 2006, 603) und sich daran nichts geändert hat, sollen hier nur einige wesentliche Änderungen und Verbesserungen angesprochen werden.
Zu den einzuarbeitenden Gesetzesänderungen gehörte natürlich in erster Linie das FamFG mit dem nunmehr eingeführten Großen Familiengericht. Diese von Wever bereits in der 1. Auflage geforderte Reform macht eine Vielzahl von bisherigen Zuständigkeitsstreitigkeiten überflüssig und vermeidet bei Fragen aus dem - bisherigen - Grenzbereich des Familienrechts divergierende Entscheidungen. Wever stellt die jetzige Zuständigkeit in Rz. 24 ff. eingehend dar. Besonders hilfreich ist die in Rz. 26a zu findende Auflistung der nun familiengerichtlich zu entscheidenden Fallgestaltungen, die verbunden ist mit dem Hinweis auf die jeweilige Rz., unter der das Thema abgehandelt wird. In Rz. 26b wird zu Recht betont, dass der in § 266 I Nr. 3 FamFG geforderte "Zusammenhang" mit Trennung, Scheidung oder Eheaufhebung nur inhaltlich, jedoch nicht zeitlich zu beurteilen sei, und dies großzügig; nur so wird ein wesentliches Ziel des FamFG erreicht.
Völlig neu bearbeitet ist das umfangreiche Kapitel über das Miteigentum. Es geht dabei nicht nur um die Auseinandersetzung, sondern um nahezu sämtliche Fragen, die bei Miteigentum auftreten können, wie z. B. im Zusammenhang mit der Nutzung durch einen Ehegatten und den damit verbundenen finanziellen Problemen bis hin zum Unterhalt. Der Text ist jetzt noch systematischer gegliedert als in den Vorauflagen: Nun beginnt Wever mit einer eingehenden Schilderung der allgemein geltenden Regeln; es folgt die Detailerörterung aller Fragen zunächst für bewegliche Sachen und anschließend für Immobilien. Diese Neukonzeption rührt zu einer nochmals verbesserten Anwendbarkeit, weil die für Mobilien und Immobilien durchaus unterschiedliche Rechtslage (z. B. Pfandverkauf gemäß § 753 BGB bei der Auseinandersetzung beweglicher Sachen und Teilungsversteigerung bei Grundstücken) nun gesondert geschildert wird; es ergibt sich damit für die verschiedenen Vermögensarten jeweils eine geschlossene Darstellung von der Eigentumsfeststellung über die Nutzung, Nutzungsentschädigung und Kostentragung bis hin zur Auseinandersetzung, und zwar in allen Verästelungen, jedoch - wie generell in dem ganzen Werk - in einer bewundernswerten Systematik. Besonders lesenswert ist dabei die eingehende Erörterung der nun einheitlich vom Familiengericht zu beurteilenden Abhängigkeiten, wenn Unterhalt zu zahlen ist und von einem Ehegatten-Miteigentümer die gemeinsame Wohnimmobilie genutzt wird (Rz. 157 ff.).
Um etwa die Hälfte ist auch die Darstellung betreffend gemeinsame Schulden erweitert. Dieses Thema, das in vielen Scheidungsverfahren existenzielle Bedeutung hat, wird in allen Details unter Auswertung auch der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur behandelt einschließlich der Überschneidungen mit Unterhalt und Zugewinnausgleich. Weiter vertieft und mit der nach der Vorauflage erlassenen BGH-Rechtsprechung belegt worden sind ebenfalls die steuerlichen Fragen; die auch von Wever bisher schon vertretene Ansicht, die Steuerschuld sei wie bei einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen, dürfte sich nun endgültig durchsetzen, nachdem sie auch vom BGH gebilligt worden ist.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das ganze Werk die Erörterung des Problems, wie sich die Lösung von Rechtsfragen in einem Bereich rechtlich und wirtschaftlich auf andere Bereiche auswirkt, und zwar in beide Richtungen: Rückabwicklung von Ehegatten- oder Schwiegereltern-Zuwendungen und Zugewinnausgleich, Aufteilung von Steuerschulden oder -erstattungen und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich, Gesamtschuldausgleich und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich usw. Wever vertritt konsequent und zu Recht die Ansicht, der gleiche Lebenssachverhalt dürfe nur einmal berücksichtigt werden, sodass er in aller Regel mit der Berücksichtigung in einem Bereich für andere Bereiche "verbraucht" ist.
Durchgängig gelingt es Wever, die ungezählten Rechtsfragen gut verständlich sowie mit Beispielen belegt darzustellen, dabei die unterschiedlichen Auffassungen prägnant wiederzugeben und seine eigene Ansicht mit guten Argumenten zu vertreten. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Werk nochmals verbessert worden ist. Es war schon in den früheren Auflagen als mustergültig und als unentbehrliches Standardwerk bezeichnet worden; für die jetzige 5. Auflage gilt das erst recht."
(RA und FA FamR Rainer Bosch in FamRZ 2010, 351 f.)
"Auch in der nunmehr 5. Auflage wird ‚Der Wever' seinem Ruf als Standardwerk voll und ganz gerecht. Knapp 4 Jahre nach Erscheinen der Vorauflage sind die Themen auf den aktuellen Stand gebracht und völlig neu überarbeitet. Das Werk gehört zum notwendigen Handwerkszeug eines jeden familienrechtlich Tätigen. Die prozessualen Änderungen der Zuständigkeit sind durchgehend dargestellt, ebenso wie die verbleibenden Ausnahmen und die Auswirkung der Güterrechtsreform sowie die Änderungen in Bezug die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung. Die Themen Auseinandersetzung von Miteigentum, Regulierung von Schulden, der Umgang mit Grundpfandrechten, die Behandlung von Konten und Verfügungen über diese, bis hin zu Streitigkeiten in Steuerfragen und Schadensersatzansprüchen unter Ehegatten sowie die Teilungsversteigerung werden ausführlich behandelt. Dies gilt umso mehr für die Rückabwicklung von Zuwendungen, insbesondere auch im Verhältnis zu Schwiegereltern. Das Werk führt hier sicher durch das Dickicht der Literatur und Rechtsprechung, auch wenn es naturgemäß die Entscheidung des BGH vom 03.02.2010 zur Rückforderung von Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr berücksichtigen konnte, wobei gerade Wever im Rahmen seiner Kritik in Kapitel 12 auf die schwere Kalkulierbarkeit der Durchsetzung dieser Ansprüche hingewiesen hat. Dies mildert der BGH nunmehr augenscheinlich ab, soweit diese Zuwendungen von Schwiegereltern nicht mehr dem engen Korsett - jedenfalls im gesetzlichen Güterstand - der Rückforderung nach den Grundsätzen der ‚unbenannten Zuwendung' unterworfen werden. Die sich hieran anschließende Diskussion wird mit Interesse zu verfolgen sein.
Besonders hervorzuheben ist erneut die hervorragende Lesbarkeit des Buches, die Klarheit der Darstellung, die jederzeit auch eine Einarbeitung in und einen Überblick über vielleicht nicht so geläufige oder alltäglichen Themen ermöglicht. Auch wenn das Werk selbst bereits eine nahezu unerschöpfliche Quelle zu den verschiedensten Problembereichen darstellt, sind diese ergänzt durch sehr ausführliche Verweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung, wobei sich teilweise in den Fußnoten ergänzende Hinweise und Kommentare finden.
Wie ein roter Faden ziehen sich darüber hinaus die Aspekte und Auswirkungen der familienrechtlichen Überlagerung durch die einzelnen Kapitel. Es gibt wenige Bereiche, die nicht auch Wechselwirkungen oder Kompensationen in anderen Bereichen aufweisen, sei es im Güterrecht oder in Unterhaltsfragen. Hier liegt ein besonderer Verdienst des Buches, dass es in jedem relevanten Themenbereich diese Wechselwirkungen behandelt und so die Auseinandersetzung mit alternativen Lösungen ermöglicht. Ergänzt werden diese Themenbereiche durchgängig mit praxisrelevanten Fallbeispielen, die teilweise auch selbst die Alternativen rechnerisch in ihren Auswirkungen darstellen, z. B. für den schwierigen Bereich des Nutzungsentgelts und der Lastentragung im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen oder den Gesamtschuldnerausgleich im Verhältnis zum Güterrecht. Natürlich fehlen auch die Bereiche Ehegattenmitarbeit, Innengesellschaft und verwandte Rechtsinstitute nicht. Kurzum: Das Werk lässt für den Familienrechtler keine Wünsche offen. Auf wenige Werke passt die Feststellung, dass es auf keinem Schreibtisch fehlen darf, so zutreffend wie auf ‚Den Wever'."
(RA u. FA FamR/SteuerR Ralf Engels in Rpfleger 2010, 452)
"Das auf den Stand vom 1.9.2009 aktualisierte Werk von Wever behandelt die Fragen, die sich beim Scheitern einer Ehe neben der güterrechtlichen Auseinandersetzung
stellen können. Als Beispiele sind hier die Auseinandersetzung bei Miteigentum, der Ausgleich gemeinsamer Schulden, Streitigkeiten um Bankkonten, Sparbücher und Wertpapiere oder die Auseinandersetzung um Steuerfragen zu nennen. Ferner wird neben weiteren Einzelfragen (Gesamtschuldnerausgleich der Ehegatten, Unterhalt, Nutzungsvergütung betreffend das Familienheim) insbesondere auch die Rechtsprechung zur Behandlung unbenannter ehebedingter Zuwendungen und zur Ehegatteninnengesellschaft ausführlich dargestellt. Wever gelingt es, die anspruchsvolle Materie übersichtlich und verständlich, dennoch zugleich vollständig unter Berücksichtigung der aktuellen Gerichtsentscheidungen darzustellen. Für den Notar bietet das Buch eine verlässliche Hilfestellung bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute, die über die reine güterrechtliche Abwicklung hinausgeht. Es kann zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden."
(Notarassessor Dr. Jens Tersteegen in DNotI-Report 2010, 51)
... der 4. Auflage:
"... Mit seinem Buch befriedigt Wever [...] ein eminentes Bedürfnis der Praxis. Die darin behandelten Fragen [...] stellen sich bei fast jeder Scheidung oder Trennung. [...] Erreicht ist eine wohl lückenlose Darstellung des Rechtsgebiets.
Wever schreibt in einem angenehmen und flüssigen Stil. Das Buch liest sich ohne Schwierigkeiten, aber auch ohne dass man "darüber hinweg" liest. Dabei wird die Rechts- oder besser Rechtsprechungslage mit vielen Fallbeispielen ausführlich dargestellt und auch bewertet. Literatur und Rechtsprechung sind sorgfältig ausgewertet. Der Verschränktheit des Rechtsgebiets wird durch Querverweise Rechnung getragen. Sinnvolle Untergliederung, ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein erschöpfendes Stichwortverzeichnis gewährleisten gute Übersichtlichkeit. [...]
Wevers Buch ist ein Standardwerk. Für den mit Scheidung und Trennung befassten Juristen ist es unentbehrlich."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz in FamRZ 2006, 603 f.)
"... Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor rund 4 Jahren musste zu allen Bereichen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen - u.a. zur Ehegatteninnengesellschaft und zum Schadensersatz beim Umgangsrecht - eingearbeitet werden. Wever stellt durch den systematischen Aufbau, zahlreiche Fallbeispiele sowie seine klare und präzise Sprache nicht nur die Strukturen der einzelnen Problemkreise dar, sondern geht auf alle Einzelfragen ein, sodass dieser Band eine schnelle und zuverlässige Orientierung in den vielschichtigen vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bietet. Er ist daher für alle Praktiker einfach unverzichtbar."
(Dr. Alexander Schwonberg in ZfF 8/2006, 191)
...der 3. Auflage:
"... Mit seinem erstmals 1998 erschienenen Werk hat Wever den verdienstvollen Versuch unternommen, die Vielzahl von Einzelproblemen dieses verzweigten Rechtsgebiets zu ordnen und in einer geschlossenen Darstellung sowohl praxisgerecht aufzubereiten als auch wissenschaftlich zu vertiefen. Dieser Versuch ist ihm glänzend gelungen. Sein Buch, das innerhalb von vier Jahren jetzt schon die dritte Auflage erlebt und in Literatur und Rechtsprechung als Spezialwerk zum gesamten Bereich der nicht güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung zunehmend Beachtung findet, bedarf keiner Empfehlung mehr. Nimmt man hinzu, dass Wever sich auch ansonsten zu einschlägigen Fragen immer wieder überzeugend zu Wort meldet ..., wird seine spezielle Kompetenz evident ...
Fazit: Dem Buch, das sich als ständiger Weggefährte für ein ausgesprochen schwieriges Rechtsgebiet anbietet, sind noch viele Neuauflagen zu wünschen. Die besondere Wertschätzung der Praxis ist ihm gewiss."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Bruno Bergerfurth, in FamRZ 2003, 83)
...der 2. Auflage:
„… Bei dieser schwierigen Materie ist man Wever für die jeweils genaue Beschreibung der Problemstellung, die Schilderung der bisherigen Rechtsentwicklung, die ausführliche Darstellung der Literatur und der Rechtsprechung anhand der einzelnen Fälle, die Beurteilung aus eigener Sicht, den Bericht über die Kritik der Literatur und schließlich über die Tendenz der BGH-Rechtsprechung … ganz besonders dankbar.
Dieses Buch ist ein äußerst zuverlässiger Führer auf einem sehr unübersichtlichen und mit vielen Fällen gespickten Gelände. Die nach weniger als zwei Jahren erforderlich gewordene Neuauflage, die zudem stark erweitert ist und selbstverständlich dem letzten Stand von Rechtsprechung und Literatur entspricht, beweist, welch großen Anklang dieses Buch insbesondere bei Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten gefunden hat. Wever hat seine Aufgabe auch in wissenschaftlicher Hinsicht glänzend gelöst, wie die sehr häufige Verweisung des BGH und der Instanzgerichte auf dieses Buch beweist.“
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, in FamRZ 2001, 147)
„... Für den Praktiker erleichtert ein Blick in den ‚Wever’ die Rechtsfindung ... ein echtes Highlight im Rahmen dieser Buchreihe.“
(Rechtanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schnitzler in FF 2001, 106)
„... unverzichtbare Ergänzung zur Lösung der Probleme außerhalb des Güterrechts bei Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten ..."
(Rechtsanwältin Barbara Motz in FPR 6/2000, VI)