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Dr. Wiemer, Eike
Band 241: Inhaltskontrolle von Eheverträgen
- Eine kritische Auseinandersetzung mit der Kernbereichslehre des BGH -
€ 64,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-1024-2
2007 | XXXI und 280 Seiten | Broschur
Der BGH hat im Urteil vom 11.2.2004 seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen völlig neu entworfen. Zentrales Konstrukt hierbei ist die so genannte „Kernbereichslehre“, die eine abstrakte Gewichtung der Scheidungsfolgenansprüche vornimmt.
Die neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Probleme: Rechtssicherheit konnte durch die Kernbereichslehre, die mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen hantiert, bislang nicht erreicht werden – ständige Nachkorrekturen des BGH sind die Folge.
Der Autor leistet eine eingehende Auseinandersetzung mit der neuen höchstrichterlichen Ehevertragsrechtsprechung, analysiert ihre dogmatischen Grundlagen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Er weist Widersprüche nach und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Besondere Beachtung kommt dabei den Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre zu. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen ehevertraglicher Inhaltskontrolle wird als zentrales Dispositionskriterium die zumutbare Belastung mit ehebedingten Nachteilen herausgearbeitet; dieses Kriterium macht die Kernbereichslehre insgesamt überflüssig. Berücksichtigt wird auch das bislang weitgehend unbeachtete, aber praktisch sehr bedeutsame Problem des Pflichtteilsverzichts, der im Zusammenhang mit einem Ehevertrag vereinbart wird.
Ein Schwerpunkt liegt in der eingehenden Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung. Daneben geht es um die Lösung ganz praktischer Probleme, z.B.: Welche konkreten Umstände veranlassen den BGH zur Vertragskontrolle? Wann liegt ein ehebedingter Nachteil vor und wie lässt er sich praktisch ermitteln? Nach wie vielen Jahren ehebedingter Erwerbsunterbrechung wird ein Partner durch einen ehevertraglichen Verzicht unzumutbar belastet? Kann die Nichtigkeitssanktion der Wirksamkeitskontrolle auf einen Teil des Vertrages beschränkt werden oder ist stets Gesamtnichtigkeit anzunehmen? Welche Bedeutung kommt dabei salvatorischen Klauseln und Ersetzungsklauseln zu? Welche Rechtsfolgen können im Rahmen der Ausübungskontrolle angeordnet werden? Welche Besonderheiten bestehen beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen? Oder auch: Sind die vom BGH zu den Eheverträgen entwickelten Kriterien auch auf Lebenspartnerschaftsverträge anzuwenden?
Die neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Probleme: Rechtssicherheit konnte durch die Kernbereichslehre, die mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen hantiert, bislang nicht erreicht werden – ständige Nachkorrekturen des BGH sind die Folge.
Der Autor leistet eine eingehende Auseinandersetzung mit der neuen höchstrichterlichen Ehevertragsrechtsprechung, analysiert ihre dogmatischen Grundlagen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Er weist Widersprüche nach und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Besondere Beachtung kommt dabei den Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre zu. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen ehevertraglicher Inhaltskontrolle wird als zentrales Dispositionskriterium die zumutbare Belastung mit ehebedingten Nachteilen herausgearbeitet; dieses Kriterium macht die Kernbereichslehre insgesamt überflüssig. Berücksichtigt wird auch das bislang weitgehend unbeachtete, aber praktisch sehr bedeutsame Problem des Pflichtteilsverzichts, der im Zusammenhang mit einem Ehevertrag vereinbart wird.
Ein Schwerpunkt liegt in der eingehenden Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung. Daneben geht es um die Lösung ganz praktischer Probleme, z.B.: Welche konkreten Umstände veranlassen den BGH zur Vertragskontrolle? Wann liegt ein ehebedingter Nachteil vor und wie lässt er sich praktisch ermitteln? Nach wie vielen Jahren ehebedingter Erwerbsunterbrechung wird ein Partner durch einen ehevertraglichen Verzicht unzumutbar belastet? Kann die Nichtigkeitssanktion der Wirksamkeitskontrolle auf einen Teil des Vertrages beschränkt werden oder ist stets Gesamtnichtigkeit anzunehmen? Welche Bedeutung kommt dabei salvatorischen Klauseln und Ersetzungsklauseln zu? Welche Rechtsfolgen können im Rahmen der Ausübungskontrolle angeordnet werden? Welche Besonderheiten bestehen beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen? Oder auch: Sind die vom BGH zu den Eheverträgen entwickelten Kriterien auch auf Lebenspartnerschaftsverträge anzuwenden?
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Die frühere Rechtsprechung des BGH und die Entscheidungen des BVerfG
I. Ausnutzung einer Zwangslage
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
II. Verzicht auf Betreuungsunterhalt
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
III. Übernahmevereinbarungen bezüglich des Kindesunterhalts
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
C. Die neue Rechtsprechung des BGH
I. Die „Kernbereichslehre“
II. Durchführung der Inhaltskontrolle
D. Indisponibilität von Regelungen des Scheidungsfolgenrechts?
I. Ansatz des BGH
II. Verfassungsrechtliche Wertungen
1. Schutz eines Kernbereichs der Ehe durch Art. 6 I GG
2. Das Prinzip der Ehe als einer gleichberechtigten Partnerschaft
III. Teleologische Reduktion für die Einverdienerehe
IV. Indisponibilität nachehelicher Verantwortung und obligatorischer Nachteilsausgleich
V. Abwägung und eigene Stellungnahme
1. Obligatorischer Nachteilsausgleich?
2. Teleologische Reduktion für die Einverdienerehe?
3. Ergebnis zu V.
VI. Gesamtergebnis
E. Begrenzung ehevertraglicher Gestaltungsfreiheit durch den Schutzzweck der Scheidungsfolgenansprüche
I. Abgrenzung von Störungen in der Verhandlungs- und der Vertragsparität
1. Begriffsbestimmung
2. Einordnung der BGH-Rechtsprechung
3. Problemstellung
II. Vertragskontrolle aufgrund gestörter Vertragsparität
1. Die rechtsethische Prägung der Ehe
a) Das Prinzip reziproker ehelicher und nachehelicher Verantwortung
b) Ehevertragsfreiheit als verantwortete Freiheit zur Vertragsgestaltung
c) Die BGH-Rechtsprechung
d) Ergebnis
2. Benachteiligung wegen des Geschlechts
3. Eheschließungs- und Ehescheidungsfreiheit
4. Ergebnis
III. Vertragskontrolle aufgrund gestörter Verhandlungsparität
1. Selbstbestimmungslehre und Theorie der Richtigkeitsgewähr
2. Strukturelle Unterlegenheit der Frau bei Abschluss von Eheverträgen?
3. Vermutung für Störung der Verhandlungsparität aufgrund Störung der Vertragsparität
a) Die Rechtsprechung zu Angehörigenbürgschaften
b) Die Ausnutzung emotionaler Verbundenheit bei Eheverträgen
c) Schlussfolgerungen
d) Ergebnis
4. Notarielle Beurkundung und Vertragskontrolle wegen gestörter Verhandlungsparität
IV. Gesamtergebnis
F. Konkretisierung ehevertraglicher Gestaltungsfreiheit anhand des Schutzzwecks der Scheidungsfolgenansprüche
I. Einleitung
II. Die Unterhaltstatbestände
1. Betreuungsunterhalt
a) Indisponibilität von § 1570?
aa) Ansicht des BGH
bb) Stellungnahmen in der Literatur gegen eine Disponibilität
cc) Stellungnahmen in der Literatur für eine Disponibilität
dd) Abwägung und eigene Stellungnahme
(1) Gesetzesteleologische Untersuchung
(2) Insbesondere: Der Kindeswohlaspekt der persönlichen Betreuung
(3) Interessen des Unterhaltsverpflichteten
(4) Die Rechtsprechung des BVerfG
(5) Ergebnis zu dd)
ee) Ergebnis zu a)
b) Konkretisierung der Dispositionsgrenzen von § 1570
aa) Ansicht des BGH
bb)Abwägung und eigene Stellungnahme
cc) Begrenzung der Vertragskontrolle auf den Umfang von §§ 1615l II, III 1, 1610?
c) Ergebnis
2. Alters- und Krankheitsunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
aa) Inkohärenz der Argumentation des BGH
(1) Widerspruch zwischen den Kriterien für Vertragskontrolle und Ranking
(2) Besondere Solidarpflichten gerade bei Eheschließung im Alter oder bei Krankheit
(3) Zu weit reichende Einschränkung der eigenen Grundsätze durch den BGH
(4) Das Verhältnis zu § 1570
(5) Das Primat der Unterhaltssicherung
(6) Ergebnis
bb) Ausgleich ehebedingter Nachteile als alleiniges Kriterium für die Bestimmung von Disponibilität
(1) Gesetzesteleologische Untersuchung – Einleitung und Problemstellung
(a) Der Geschiedenenunterhalt als Ausfluss „nachehelicher Solidarität“
(b) Konzeptionelle Ausrichtung des Geschiedenenunterhalts auf den Nachteilsausgleich
(c) Untauglichkeit des Begriffs der „nachehelichen Solidarität“
(2) Die Gesetzesmaterialien
(3) Die Systematik von Ehevertragsfreiheit und Ehetypenfreiheit
(4) Die Systematik der §§ 1573 V, 1578 I 2, 1579
(5) Die Systematik des Scheidungsrechts
(6) Nachteilsausgleich aufgrund schutzwürdigen Vertrauens
(a) Nachteilsausgleich und Vertrauensschutz
(b) Lebensstandardgarantie und Vertrauensschutz
(c) Ergebnis
(7) Das Prinzip der Ehe als einer gleichberechtigten Partnerschaft
(a) Teilhabe am gemeinsam erwirtschafteten Lebensstandard
(b) Das Prinzip gemeinsamer Folgenverantwortung
(c) Ergebnis zu (7)
(8) Ergebnis zu bb)
cc) Das Kriterium der Unzumutbarkeit der Lastenverteilung
dd) Ergebnis
3. Erwerbslosenunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
4. Alters- und Krankheitsvorsorgeunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
5. Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
aa) Der Ausbildungsunterhalt
bb) Der Aufstockungsunterhalt
(1) Allgemein
(2) Der Aufstockungsunterhalt zu § 1570
(a) Verfassungswidrige Ungleichbehandlung teilerwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Eltern
(b) Differenzierung zwischen Grundanspruch und Aufstockungsteil?
(aa) Wortlaut
(bb)Aufstockungsunterhalt beruht auf weiterer Teilhabe am Einkommen des Ehepartners
(cc) Erforderlichkeit erweiterter Vertragskontrolle zum Schutz des Kindeswohls
(dd) Ergebnis zu (b)
(c) Ergebnis zu (2)
(3) Der Aufstockungsunterhalt zu §§ 1571, 1572
6. Billigkeitsunterhalt
7. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt
8. Zusammenfassung und Ergebnis
a) Allgemein
b) Insbesondere: der Betreuungsunterhalt
III. Der Zugewinnausgleich
1. Die Ansicht des BGH
2. Ableitungen aus der güterrechtlichen Systematik für die Disponibilität
3. Gesetzesteleologische Untersuchung
a) Ausgleich für Erwerbstätigkeitsverzicht (Kompensationsgedanke)
b) Beteiligung an gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen (Teilhabegedanke)
4. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Teilhabegedanken
a) Bestimmung der Dispositionsfreiheit
aa) Der Teilhabeanspruch als Ausfluss gleichberechtigter Partnerschaft
bb) Die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft
cc) Parallele zur Klassifizierung des Versorgungsausgleichs
dd) Zwischenergebnis
ee) Bestimmung des einer Vertragskontrolle unterliegenden Betrags
ff) Ergebnis
b) Stellungnahmen für eine weitergehende Dispositionsfreiheit
aa) Einwand: Gemeinsame Erwirtschaftung ist „gesetzliche Fiktion“
bb) Einwand: Praktische Bedürfnisse für völlig freie Disposition
c) Verhältnis zum Unterhaltsrecht
d) Verhältnis zur Rechtsprechung des BGH zur Differenzmethode
5. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Kompensationsgedanken
a) Gemeinsame Folgenverantwortung aufgrund gleichberechtigter Partnerschaft und Vertrauensschutz
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
6. Verhältnis der teleologischen Ansätze zueinander
7. Ergebnis
IV. Der Versorgungsausgleich
1. Die Ansicht des BGH
a) Darstellung
b) Bewertung des BGH-Ansatzes
aa) Bedarfsunabhängigkeit des Versorgungsausgleichs
bb) Zukunftsgerichtetheit des Versorgungsausgleichs
cc) Diskrepanz von Begründung und Rechtsfolge der BGH-Vertragskontrolle
c) Ergebnis
2. Gesetzesteleologische Untersuchung
a) Ausgleich für Erwerbstätigkeitsverzicht (Kompensationsgedanke)
aa) Vertrauensschutzprinzip
bb) Nacherbringung pauschalen Altersvorsorgeunterhalts
b) Beteiligung an gemeinsam erwirtschaftetem Versorgungsvermögen (Teilhabegedanke)
3. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Teilhabegedanken
a) Der Teilhabeanspruch als Ausfluss gleichberechtigter Partnerschaft
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
4. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Kompensationsgedanken
a) Gemeinsame Folgenverantwortung aufgrund gleichberechtigter Partnerschaft und Vertrauensschutz
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
5. Verhältnis der teleologischen Ansätze zueinander
6. Ergebnis
V. Exkurs: Der Ehegattenpflichtteil
1. Verhältnis des Ehegattenpflichtteils zu den Scheidungsfolgenansprüchen
2. Gesetzesteleologische Untersuchung und Ableitungen für die Disponibilität
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
b) Vermögensstreuung
c) Traditionsvermögen
d) Befriedungsfunktion
e) Selbstbindung des Erblassers
f) Beiträge zur Bildung des Erblasservermögens
g) Familiäre Solidarität
h) Existenzsicherung
aa) Argumente gegen eine Begrenzung der Dispositionsfreiheit
bb)Argumente für eine Begrenzung der Dispositionsfreiheit
cc) Kriterien für die Bestimmung der Disponibilität
dd) Ergebnis zu h)
3. Ergebnis zu V.
VI. Gesamtergebnis
G. Die Instrumente ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Ansatz des BGH: §§ 138 I, 242 BGB
1. Wirksamkeitskontrolle gemäß § 138 I
2. Ausübungskontrolle gemäß § 242
II. Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle
1. Verdrängung der Ausübungskontrolle durch die Wirksamkeitskontrolle?
2. Verdrängung der Wirksamkeitskontrolle durch die Ausübungskontrolle?
III. Dogmatische Qualifizierung der Ausübungskontrolle
1. Abgrenzung zur ergänzenden Vertragsauslegung
2. Abgrenzung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
3. Abgrenzung zur „Allgemeinen Inhaltskontrolle“
4. Der Rechtsmissbrauch
a) Eintritt einer unvorhergesehenen Situation?
b) Verletzung höherwertiger Pflichten
aa) Verletzung wesentlicher nachehelicher Pflichten – der Schutzzweck der Scheidungsfolgenansprüche
bb) Die Risikoverteilung für nachvertragliche Entwicklungen und das Verantwortungsprinzip
(1) Allgemeine Regeln zur Risikoverteilung bei zukunftsgerichteten Verträgen
(2) Das Prinzip ehelicher und nachehelicher Verantwortung
(3) Überforderung der Selbstverantwortung
(4) Ergebnis zu bb)
cc) Ergebnis zu b)
5. Ergebnis zu III
H. Die Kriterien ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Sonderstellung des Betreuungsunterhaltsanspruchs
II. Der ehebedingte Nachteil
1. Der Begriff des ehebedingten Nachteils
2. Die Einvernehmlichkeit ehelicher Entscheidungen als maßgebliches Kriterium
3. Die Betreuung gemeinsamer Kinder als ehebedingter Nachteil
4. Die Einschränkung von Ausbildung und Beruf im Übrigen
III. Konkretisierung des Zumutbarkeitskriteriums
1. Bestimmung der Belastungen aufgrund phasenweiser Erwerbsunterbrechung
a) Zeitliche Konkretisierungen aus Normen des Unterhaltsrechts
aa) § 1579 Nr. 1
bb) § 1582 I 2
cc) § 1573 V (§ 1578 I 2)
b) Ableitungen für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen
aa) Erwerbsunterbrechung von bis zu fünf Jahren
bb) Erwerbsunterbrechung von bis zu zehn Jahren
cc) Erwerbsunterbrechung ab zehn bis 15 Jahren
dd) Fortgesetzte Ausübung einer Teilzeittätigkeit
c) Ergebnis
2. Das Zumutbarkeitskriterium für den Teilhabeansatz
3. Vermögensverhältnisse des Verzichtenden
a) Allgemeine Grundsätze
b) Kompensationen
c) Schicksal der übrigen Scheidungsfolgenansprüche
d) Bestimmung fiktiver Vermögens-, Versorgungs- und Einkommensentwicklung
aa) Fiktive Vermögensentwicklung
bb) Fiktive Versorgungsentwicklung
cc) Fiktive Einkommensentwicklung
4. Besonderheiten für die Ausübungskontrolle
a) Die Bedeutung der Lebensphase zum Scheidungszeitpunkt
b) Änderung ursprünglich einvernehmlich geplanter Betreuungsformen
IV. Subjektive Faktoren
1. Zwangslage
2. Sonstige subjektive Faktoren bei der Wirksamkeitskontrolle
3. Verschuldensgesichtspunkte bei der Ausübungskontrolle
V. Vereinbarungen zu Lasten der Sozialhilfe oder Dritter
1. Vereinbarungen zu Lasten der Sozialhilfe
2. Vereinbarungen zu Lasten nachrangig verpflichteter Unterhaltsschuldner
3. Verhältnis zur „allgemeinen Vertragskontrolle“
VI. Zur Beweislast
I. Die Rechtsfolgen ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Rechtsfolge der Wirksamkeitskontrolle
1. Gesamt- oder Teilnichtigkeit einzelner Verzichtsklauseln?
a) Rechtsprechung des BGH zur Teilnichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
b) Anwendung dieser Grundsätze auf ehevertragliche Verzichtsklauseln
aa) Einwand: Ein Verzicht ist eine einheitliche und keine komplexe Regelung
bb) Einwand: Unvereinbarkeit mit Abschreckungszweck und Verantwortungsprinzip
c) Ergebnis
2. Gesamt- oder Teilnichtigkeit des Vertrags?
a) Problem: Beurteilungsgegenstand ist der Gesamtcharakter des Ehevertrags
b) Einwände gegen die Annahme von Teilnichtigkeit
c) Mutmaßlicher Parteiwille
d) Salvatorische Klauseln
e) Ergebnis
3. Bestimmung einer Ersatzregelung bei (Teil-) Nichtigkeit
a) Ergänzende Vertragsauslegung
b) Umdeutung gemäß § 140
c) Ersetzungsklauseln
aa) Allgemeine dogmatische Qualifizierung von Ersetzungsklauseln
bb) Unvereinbarkeit mit Abschreckungszweck und Verantwortungsprinzip
cc) Ausnahmsweise Zulässigkeit bei gerechtfertigtem Regelungsbedürfnis
dd) Ergebnis zu c)
d) Ergebnis zu 3.
II. Zur Durchführung der Vertragsanpassung bei der Ausübungskontrolle
1. Der Ansatz des BGH
2. Eigene Stellungnahme und Bewertung des Ansatzes des BGH
a) Ableitungen aus dem Kontrollgrund
b) Keine konzeptionelle Nachrangigkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs
c) Unterhaltsanspruch kein Äquivalent zum Zugewinnausgleich
3. Ergebnis
4. Insbesondere: Der Betreuungsunterhalt
J. Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen
K. Inhaltskontrolle von Lebenspartnerschaftsverträgen
L. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Die frühere Rechtsprechung des BGH und die Entscheidungen des BVerfG
I. Ausnutzung einer Zwangslage
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
II. Verzicht auf Betreuungsunterhalt
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
III. Übernahmevereinbarungen bezüglich des Kindesunterhalts
1. Die frühere Rechtsprechung des BGH
2. Die Rechtsprechung des BVerfG
C. Die neue Rechtsprechung des BGH
I. Die „Kernbereichslehre“
II. Durchführung der Inhaltskontrolle
D. Indisponibilität von Regelungen des Scheidungsfolgenrechts?
I. Ansatz des BGH
II. Verfassungsrechtliche Wertungen
1. Schutz eines Kernbereichs der Ehe durch Art. 6 I GG
2. Das Prinzip der Ehe als einer gleichberechtigten Partnerschaft
III. Teleologische Reduktion für die Einverdienerehe
IV. Indisponibilität nachehelicher Verantwortung und obligatorischer Nachteilsausgleich
V. Abwägung und eigene Stellungnahme
1. Obligatorischer Nachteilsausgleich?
2. Teleologische Reduktion für die Einverdienerehe?
3. Ergebnis zu V.
VI. Gesamtergebnis
E. Begrenzung ehevertraglicher Gestaltungsfreiheit durch den Schutzzweck der Scheidungsfolgenansprüche
I. Abgrenzung von Störungen in der Verhandlungs- und der Vertragsparität
1. Begriffsbestimmung
2. Einordnung der BGH-Rechtsprechung
3. Problemstellung
II. Vertragskontrolle aufgrund gestörter Vertragsparität
1. Die rechtsethische Prägung der Ehe
a) Das Prinzip reziproker ehelicher und nachehelicher Verantwortung
b) Ehevertragsfreiheit als verantwortete Freiheit zur Vertragsgestaltung
c) Die BGH-Rechtsprechung
d) Ergebnis
2. Benachteiligung wegen des Geschlechts
3. Eheschließungs- und Ehescheidungsfreiheit
4. Ergebnis
III. Vertragskontrolle aufgrund gestörter Verhandlungsparität
1. Selbstbestimmungslehre und Theorie der Richtigkeitsgewähr
2. Strukturelle Unterlegenheit der Frau bei Abschluss von Eheverträgen?
3. Vermutung für Störung der Verhandlungsparität aufgrund Störung der Vertragsparität
a) Die Rechtsprechung zu Angehörigenbürgschaften
b) Die Ausnutzung emotionaler Verbundenheit bei Eheverträgen
c) Schlussfolgerungen
d) Ergebnis
4. Notarielle Beurkundung und Vertragskontrolle wegen gestörter Verhandlungsparität
IV. Gesamtergebnis
F. Konkretisierung ehevertraglicher Gestaltungsfreiheit anhand des Schutzzwecks der Scheidungsfolgenansprüche
I. Einleitung
II. Die Unterhaltstatbestände
1. Betreuungsunterhalt
a) Indisponibilität von § 1570?
aa) Ansicht des BGH
bb) Stellungnahmen in der Literatur gegen eine Disponibilität
cc) Stellungnahmen in der Literatur für eine Disponibilität
dd) Abwägung und eigene Stellungnahme
(1) Gesetzesteleologische Untersuchung
(2) Insbesondere: Der Kindeswohlaspekt der persönlichen Betreuung
(3) Interessen des Unterhaltsverpflichteten
(4) Die Rechtsprechung des BVerfG
(5) Ergebnis zu dd)
ee) Ergebnis zu a)
b) Konkretisierung der Dispositionsgrenzen von § 1570
aa) Ansicht des BGH
bb)Abwägung und eigene Stellungnahme
cc) Begrenzung der Vertragskontrolle auf den Umfang von §§ 1615l II, III 1, 1610?
c) Ergebnis
2. Alters- und Krankheitsunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
aa) Inkohärenz der Argumentation des BGH
(1) Widerspruch zwischen den Kriterien für Vertragskontrolle und Ranking
(2) Besondere Solidarpflichten gerade bei Eheschließung im Alter oder bei Krankheit
(3) Zu weit reichende Einschränkung der eigenen Grundsätze durch den BGH
(4) Das Verhältnis zu § 1570
(5) Das Primat der Unterhaltssicherung
(6) Ergebnis
bb) Ausgleich ehebedingter Nachteile als alleiniges Kriterium für die Bestimmung von Disponibilität
(1) Gesetzesteleologische Untersuchung – Einleitung und Problemstellung
(a) Der Geschiedenenunterhalt als Ausfluss „nachehelicher Solidarität“
(b) Konzeptionelle Ausrichtung des Geschiedenenunterhalts auf den Nachteilsausgleich
(c) Untauglichkeit des Begriffs der „nachehelichen Solidarität“
(2) Die Gesetzesmaterialien
(3) Die Systematik von Ehevertragsfreiheit und Ehetypenfreiheit
(4) Die Systematik der §§ 1573 V, 1578 I 2, 1579
(5) Die Systematik des Scheidungsrechts
(6) Nachteilsausgleich aufgrund schutzwürdigen Vertrauens
(a) Nachteilsausgleich und Vertrauensschutz
(b) Lebensstandardgarantie und Vertrauensschutz
(c) Ergebnis
(7) Das Prinzip der Ehe als einer gleichberechtigten Partnerschaft
(a) Teilhabe am gemeinsam erwirtschafteten Lebensstandard
(b) Das Prinzip gemeinsamer Folgenverantwortung
(c) Ergebnis zu (7)
(8) Ergebnis zu bb)
cc) Das Kriterium der Unzumutbarkeit der Lastenverteilung
dd) Ergebnis
3. Erwerbslosenunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
4. Alters- und Krankheitsvorsorgeunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
5. Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt
a) Ansicht des BGH
b) Abwägung und eigene Stellungnahme
aa) Der Ausbildungsunterhalt
bb) Der Aufstockungsunterhalt
(1) Allgemein
(2) Der Aufstockungsunterhalt zu § 1570
(a) Verfassungswidrige Ungleichbehandlung teilerwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Eltern
(b) Differenzierung zwischen Grundanspruch und Aufstockungsteil?
(aa) Wortlaut
(bb)Aufstockungsunterhalt beruht auf weiterer Teilhabe am Einkommen des Ehepartners
(cc) Erforderlichkeit erweiterter Vertragskontrolle zum Schutz des Kindeswohls
(dd) Ergebnis zu (b)
(c) Ergebnis zu (2)
(3) Der Aufstockungsunterhalt zu §§ 1571, 1572
6. Billigkeitsunterhalt
7. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt
8. Zusammenfassung und Ergebnis
a) Allgemein
b) Insbesondere: der Betreuungsunterhalt
III. Der Zugewinnausgleich
1. Die Ansicht des BGH
2. Ableitungen aus der güterrechtlichen Systematik für die Disponibilität
3. Gesetzesteleologische Untersuchung
a) Ausgleich für Erwerbstätigkeitsverzicht (Kompensationsgedanke)
b) Beteiligung an gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen (Teilhabegedanke)
4. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Teilhabegedanken
a) Bestimmung der Dispositionsfreiheit
aa) Der Teilhabeanspruch als Ausfluss gleichberechtigter Partnerschaft
bb) Die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft
cc) Parallele zur Klassifizierung des Versorgungsausgleichs
dd) Zwischenergebnis
ee) Bestimmung des einer Vertragskontrolle unterliegenden Betrags
ff) Ergebnis
b) Stellungnahmen für eine weitergehende Dispositionsfreiheit
aa) Einwand: Gemeinsame Erwirtschaftung ist „gesetzliche Fiktion“
bb) Einwand: Praktische Bedürfnisse für völlig freie Disposition
c) Verhältnis zum Unterhaltsrecht
d) Verhältnis zur Rechtsprechung des BGH zur Differenzmethode
5. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Kompensationsgedanken
a) Gemeinsame Folgenverantwortung aufgrund gleichberechtigter Partnerschaft und Vertrauensschutz
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
6. Verhältnis der teleologischen Ansätze zueinander
7. Ergebnis
IV. Der Versorgungsausgleich
1. Die Ansicht des BGH
a) Darstellung
b) Bewertung des BGH-Ansatzes
aa) Bedarfsunabhängigkeit des Versorgungsausgleichs
bb) Zukunftsgerichtetheit des Versorgungsausgleichs
cc) Diskrepanz von Begründung und Rechtsfolge der BGH-Vertragskontrolle
c) Ergebnis
2. Gesetzesteleologische Untersuchung
a) Ausgleich für Erwerbstätigkeitsverzicht (Kompensationsgedanke)
aa) Vertrauensschutzprinzip
bb) Nacherbringung pauschalen Altersvorsorgeunterhalts
b) Beteiligung an gemeinsam erwirtschaftetem Versorgungsvermögen (Teilhabegedanke)
3. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Teilhabegedanken
a) Der Teilhabeanspruch als Ausfluss gleichberechtigter Partnerschaft
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
4. Bestimmung der Disponibilität ausgehend vom Kompensationsgedanken
a) Gemeinsame Folgenverantwortung aufgrund gleichberechtigter Partnerschaft und Vertrauensschutz
b) Ableitungen für die Dispositionsfreiheit
c) Ergebnis
5. Verhältnis der teleologischen Ansätze zueinander
6. Ergebnis
V. Exkurs: Der Ehegattenpflichtteil
1. Verhältnis des Ehegattenpflichtteils zu den Scheidungsfolgenansprüchen
2. Gesetzesteleologische Untersuchung und Ableitungen für die Disponibilität
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
b) Vermögensstreuung
c) Traditionsvermögen
d) Befriedungsfunktion
e) Selbstbindung des Erblassers
f) Beiträge zur Bildung des Erblasservermögens
g) Familiäre Solidarität
h) Existenzsicherung
aa) Argumente gegen eine Begrenzung der Dispositionsfreiheit
bb)Argumente für eine Begrenzung der Dispositionsfreiheit
cc) Kriterien für die Bestimmung der Disponibilität
dd) Ergebnis zu h)
3. Ergebnis zu V.
VI. Gesamtergebnis
G. Die Instrumente ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Ansatz des BGH: §§ 138 I, 242 BGB
1. Wirksamkeitskontrolle gemäß § 138 I
2. Ausübungskontrolle gemäß § 242
II. Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle
1. Verdrängung der Ausübungskontrolle durch die Wirksamkeitskontrolle?
2. Verdrängung der Wirksamkeitskontrolle durch die Ausübungskontrolle?
III. Dogmatische Qualifizierung der Ausübungskontrolle
1. Abgrenzung zur ergänzenden Vertragsauslegung
2. Abgrenzung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
3. Abgrenzung zur „Allgemeinen Inhaltskontrolle“
4. Der Rechtsmissbrauch
a) Eintritt einer unvorhergesehenen Situation?
b) Verletzung höherwertiger Pflichten
aa) Verletzung wesentlicher nachehelicher Pflichten – der Schutzzweck der Scheidungsfolgenansprüche
bb) Die Risikoverteilung für nachvertragliche Entwicklungen und das Verantwortungsprinzip
(1) Allgemeine Regeln zur Risikoverteilung bei zukunftsgerichteten Verträgen
(2) Das Prinzip ehelicher und nachehelicher Verantwortung
(3) Überforderung der Selbstverantwortung
(4) Ergebnis zu bb)
cc) Ergebnis zu b)
5. Ergebnis zu III
H. Die Kriterien ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Sonderstellung des Betreuungsunterhaltsanspruchs
II. Der ehebedingte Nachteil
1. Der Begriff des ehebedingten Nachteils
2. Die Einvernehmlichkeit ehelicher Entscheidungen als maßgebliches Kriterium
3. Die Betreuung gemeinsamer Kinder als ehebedingter Nachteil
4. Die Einschränkung von Ausbildung und Beruf im Übrigen
III. Konkretisierung des Zumutbarkeitskriteriums
1. Bestimmung der Belastungen aufgrund phasenweiser Erwerbsunterbrechung
a) Zeitliche Konkretisierungen aus Normen des Unterhaltsrechts
aa) § 1579 Nr. 1
bb) § 1582 I 2
cc) § 1573 V (§ 1578 I 2)
b) Ableitungen für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen
aa) Erwerbsunterbrechung von bis zu fünf Jahren
bb) Erwerbsunterbrechung von bis zu zehn Jahren
cc) Erwerbsunterbrechung ab zehn bis 15 Jahren
dd) Fortgesetzte Ausübung einer Teilzeittätigkeit
c) Ergebnis
2. Das Zumutbarkeitskriterium für den Teilhabeansatz
3. Vermögensverhältnisse des Verzichtenden
a) Allgemeine Grundsätze
b) Kompensationen
c) Schicksal der übrigen Scheidungsfolgenansprüche
d) Bestimmung fiktiver Vermögens-, Versorgungs- und Einkommensentwicklung
aa) Fiktive Vermögensentwicklung
bb) Fiktive Versorgungsentwicklung
cc) Fiktive Einkommensentwicklung
4. Besonderheiten für die Ausübungskontrolle
a) Die Bedeutung der Lebensphase zum Scheidungszeitpunkt
b) Änderung ursprünglich einvernehmlich geplanter Betreuungsformen
IV. Subjektive Faktoren
1. Zwangslage
2. Sonstige subjektive Faktoren bei der Wirksamkeitskontrolle
3. Verschuldensgesichtspunkte bei der Ausübungskontrolle
V. Vereinbarungen zu Lasten der Sozialhilfe oder Dritter
1. Vereinbarungen zu Lasten der Sozialhilfe
2. Vereinbarungen zu Lasten nachrangig verpflichteter Unterhaltsschuldner
3. Verhältnis zur „allgemeinen Vertragskontrolle“
VI. Zur Beweislast
I. Die Rechtsfolgen ehevertraglicher Inhaltskontrolle
I. Rechtsfolge der Wirksamkeitskontrolle
1. Gesamt- oder Teilnichtigkeit einzelner Verzichtsklauseln?
a) Rechtsprechung des BGH zur Teilnichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
b) Anwendung dieser Grundsätze auf ehevertragliche Verzichtsklauseln
aa) Einwand: Ein Verzicht ist eine einheitliche und keine komplexe Regelung
bb) Einwand: Unvereinbarkeit mit Abschreckungszweck und Verantwortungsprinzip
c) Ergebnis
2. Gesamt- oder Teilnichtigkeit des Vertrags?
a) Problem: Beurteilungsgegenstand ist der Gesamtcharakter des Ehevertrags
b) Einwände gegen die Annahme von Teilnichtigkeit
c) Mutmaßlicher Parteiwille
d) Salvatorische Klauseln
e) Ergebnis
3. Bestimmung einer Ersatzregelung bei (Teil-) Nichtigkeit
a) Ergänzende Vertragsauslegung
b) Umdeutung gemäß § 140
c) Ersetzungsklauseln
aa) Allgemeine dogmatische Qualifizierung von Ersetzungsklauseln
bb) Unvereinbarkeit mit Abschreckungszweck und Verantwortungsprinzip
cc) Ausnahmsweise Zulässigkeit bei gerechtfertigtem Regelungsbedürfnis
dd) Ergebnis zu c)
d) Ergebnis zu 3.
II. Zur Durchführung der Vertragsanpassung bei der Ausübungskontrolle
1. Der Ansatz des BGH
2. Eigene Stellungnahme und Bewertung des Ansatzes des BGH
a) Ableitungen aus dem Kontrollgrund
b) Keine konzeptionelle Nachrangigkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs
c) Unterhaltsanspruch kein Äquivalent zum Zugewinnausgleich
3. Ergebnis
4. Insbesondere: Der Betreuungsunterhalt
J. Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen
K. Inhaltskontrolle von Lebenspartnerschaftsverträgen
L. Schlussbetrachtung
" (...) Insgesamt ein lesenswertes Buch, das zum Nachdenken über die Ehevertragsfreiheit und deren Grenzen anregt."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2008, 104)
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2008, 104)