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Dipl.-Rechtspflegerin Baronin von König, Renate
Prof. Dr. Horsky, Oliver, LL.M.
Vizepräsident des OLG a.D. Bischof, Hans Helmut
FamRZ-Buch 31: Kosten in Familiensachen, 3. Aufl. (Jan. 2022)
- Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation -
3., neu bearb. Auflage 2022
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1258-1
2022/01 | XXVI und 377 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Das Kostenrecht hat durch das KostRÄG 2021 zahlreiche Änderungen erfahren. Die Neuauflage berücksichtigt daneben die Neuerungen im Beratungshilferecht und das sog. Legal-Tech-Gesetz, das sich v.a. auf die Erfolgshonorare auswirkt. Wegen der Corona-Pandemie wird auch auf die sog. Online-Verhandlungen nach § 128a ZPO und die speziellen Anhörungs- und Erörterungskonstellationen des FamFG eingegangen.
Alles in bewährter, übersichtlich-strukturierter Weise mit vielen Beispielen und Mustern.
„... kann als äußerst nutzbringendes Hilfsmittel allen mit Kostenfragen in Familiensachen, insbesondere natürlich Rechtsanwälten, Richtern und Rechtspflegern sowie Studierenden empfohlen werden." (Richter am LG a.D. Dr. Dieter Meyer, JurBüro 2/2016, V, zur Voraufl.)
... zur 3. Auflage:
"(...) Beigefügt ist noch ein Anhang über die wichtigsten Verfahrens- und Gegenstandswerte in Familiensachen. Diese tabellarische Übersicht erleichtert den schnellen Zugang zu den maßgeblichen Wertvorschriften. Das Werk lässt hinsichtlich der Kosten in Familiensachen keine Frage offen und kann nicht nur dem versierten Familienrechtler dringend empfohlen werden, sondern auch dem Anwalt, der nur hin und wieder mit Familiensachen zu tun hat."
(RA und FA FamR Norbert Monschau, AGS 3/2022, IV)
„... Alles in allem: Bei dem Band von Baronin von König/Horsky/ Bischof handelt es sich um ein in jeder Hinsicht empfehlenswertes Werk, dass dem Nutzer eine sehr solide Einführung in das familiengerichtliche Kostenwesen vermittelt und umfassenden Rat und Unterstützung bei der Bearbeitung einschlägiger Fragestellungen bietet."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RpflStud 2023, 196 f.)
„... Gerade aufgrund seiner klaren und übersichtlichen Struktur, verbunden mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, ist das Werk für die anwaltliche und gerichtliche Praxis ein wertvolles Hilfsmittel."
(Rechtsanwalt Norbert Schneider, NZFam 2022, 735)
„... Das Buch Kosten in Familiensachen ist weiterhin ein wichtiges Praxiswerk mit reichhaltigen Informationen. Schon aufgrund der zahlreichen Beispielsfälle dürfte der Praktiker in dem Buch für viele Berechnungsfragen in Familiensachen eine Antwort finden."
(Vors. Richter am LG Peter Fölsch, FamRZ 2022, 1760)
„... Neben umfangreichen Berechnungsbeispielen für die jeweilige Fall-Situation, die die Bearbeitung des eigenen Mandates erleichtern, fehlt es nicht an hilfreichen Tipps. Es kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, um sich nicht gebührenrechtlich selbst zu schädigen. Hier wird - schon selbstverständlich - bei nachfolgender gerichtlicher Vertretung selbstverständlich die Geschäftsgebühr in Anrechnung gestellt. An sich ein ganz normaler Vorgang, der aber in der Kollegenschaft oft gescheut wird. Ein großes Plus dieses Buches ist der Anhang: Alphabetisch sortiert findet sich dort eine Übersicht über die Verfahrens-/Gegenstandswerte in Familiensachen. Eine fundierte Abrechnung bzw. Geltendmachung des Honorars ist damit gewährleistet. Das Buch ist im wahrsten Sinne des Wortes eine gewinnbringende Investition."
(RA/FA FamR Jörg Kleinwegener, FuR 2022, 475)
... zur 2. Auflage:
"(…) Als Fazit bleibt die uneingeschränkte Empfehlung des Buches für Anwaltskanzleien und Gerichte sowie sonstige mit Kosten in Familiensachen in Berührung kommende Fachstellen (z. B. Mediatoren, Beratungsstellen, Jugendämter), aber wegen der Kompetenz und didaktischen Befähigung der Autoren auch für Hochschulen und Universitäten."
(Richter am AmtsG a. D. und RA Dr. Gerhard Christl, FamRZ 2016, 1237 f.)
"... In sämtlichen Abschnitten sind die Erläuterungen durch zahlreiche anschauliche, der Praxis entnommener Beispiele für die Kostenberechnungen veranschaulicht. Die dem Werk vorangestellten Literaturvereichnisse ("Bücher" und "Aufsätze") ermöglichen ein vertiefendes Eindringen in die jeweils behandelten Materien. Abgerundet wird das Werk durch eine sehr umfangreiche und für die Arbeit des Praktikers ungemein nutzbringende tabellarische alphabetische Übersicht der Verfahrens-/Gegenstandswerte in Familiensachen sowie ein sehr detailliertes Stichwortverzeichnis.
Die rundum gelungene Neuauflage über die Grundlagen des Kostenrechts in Familiensachen kann als äußerst nutzbringendes Hilfsmittel allen mit Kostenfragen in Familiensachen, insbesondere natürlich Rechtsanwälten, Richtern und Rechtspflegern sowie Studierenden empfohlen werden."
(Richter am LG a.D. Dr. Dieter Meyer in JurBüro 2016, Heft 2, S. V)
"(…) Fazit:
Ein handliches Praxisbuch, das dem Leser schnell einen Überblick über die Kosten in Familiensachen gibt, ohne sich allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren."
(Vors. Richter am LG a.D. Heinz Hansens in RVGreport 2016, 8f.)
"Nachdem die erste Auflage dieses Werkes unmittelbar nach der Reform des FamFG und des FamGKG sich vornehmlich auf die Gesetzesmaterialien und die "Erstliteratur" zu diesen Gesetzen stützte, verarbeiten die Autoren nunmehr eine Fülle von Rechtsprechung und aktueller Beiträge zum neuen Kosten- und Gebührenrecht in Familiensachen. Die Darstellung zielt darauf ab, die Strukturen des Gerichts- und Anwaltsgebührenrechts aufzuzeigen. Für die ersten vier Abschnitte des Werkes zeichnet Baronin von König verantwortlich. Nach einer kurzen - gleichwohl prägnanten - Einleitung, die die Kostenregelungen im FamFG skizziert, werden im ersten Abschnitt auf ca. 100 Seiten die Verfahrens- und Gegenstandswerte nach den Wertvorschriften des FamGKG und des RVG behandelt. Dabei wurde zB auch die neue Regelung des § 23a RVG, wonach sich im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert bestimmt, berücksichtigt. Der zweite Abschnitt widmet sich auf ca. 70 Seiten den Gerichtskosten. Dabei gefällt ua eine schöne graphische Übersicht zu den "Kostenschuldnern nach dem FamGKG". Auf 180 Seiten folgen die "Rechtsanwaltskosten", wo insbesondere die oft schwierigen Anrechnungsvorschriften anschaulich dargestellt werden. Auf ca. 70 Seiten werden im vierten Abschnitt die Verfahrenskosten- und die Beratungshilfe behandelt. Berechnungsbeispiele, zB zur "Verfahrenskostenhilfe mit Raten", helfen bei der praktischen Umsetzung dieser komplexen Materie. Den Abschluss bildet ein Kapitel über die Kosten der Mediation mit 40 Seiten. Neben den gesetzlichen Vorgaben des RVG für die Mediationsgebühren bietet der Autor Bischof nützliche Vertragsbeispiele für Mediationsvereinbarungen.
Positiv fällt vor allem die Aktualität des Werkes auf. Da sowohl des Verfahrensrecht (FamFG) als auch das Kostenrecht (FamGKG bzw. GKG und GNotKG) kürzlich reformiert wurden, war eine Fülle von neuen Vorschriften und Literatur einzuarbeiten. Dies ist den Autoren auch durchweg geglückt. So wurden die Rechtsprechung bis Mai 2015 und Gesetzesänderungen bis Sommer 2015 berücksichtigt. Soweit das GNotKG Auswirkungen auf die Verfahrenswerte hat, wird es ebenso behandelt wie das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts und das Mediationsgesetz vom 21.7.2012. Gelungen ist auch die übersichtliche Gliederung und Darstellung. Letztere besticht durch Hervorhebungen in Fettdruck und geschickt eingestreute Beispielsfälle. Sehr nützlich erweist sich auch der Anhang mit einer Übersicht zu den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Familiensachen. Der zunehmenden Internationalisierung der Mandate trägt das Kapitel " Grenzüberschreitender Rechtsverkehr" Rechnung.
Zu Recht weisen die Autoren darauf hin, dass das Kostenrecht dem Verfahrensrecht folgt. Ausgehend von dieser Prämisse gelingt ihnen in der Darstellung eine "Verzahnung" von Verfahrens- und Kostenrecht, wobei immer wieder auch ein Seitenblick auf die Regelung im GNotKG, zB bei der Bestimmung des Verfahrenswertes, geworfen wird. Die Ausführungen sind mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen in den Fußnoten versehen. Dabei ersetzt der Band teilweise schon einen Kommentar. Der Benutzer wird praktisch sowohl ein "Lehrbuch zum Kosten- und Vergütungsrecht" als auch eine entsprechende Kommentierung zu einem angemessenen Preis geboten."
(Vizepräsident des LG Prof. Dr. Ludwig Kroiß in NZFam 6/2016, V)
... zur 1. Auflage:
"Das bis zum 31.8.2009 gültige Familienverfahrensrecht sah sich häufig der fundamentalen Kritik ausgesetzt, von geradezu babylonischer Prägung zu sein. Konstatiert wurden "ein unübersichtliches Nebeneinander verschiedener Verfahrensordnungen" (BT-Drs. 16/6308, S. 162), eine Mixtur aus Bestimmungen des BGB, der ZPO und des FGG sowie eine "Vielzahl unsystematischer Sonderregelungen" (Schlünder/Nickel, Das familiengerichtliche Verfahren, Rn. 1). Diese Situation veranlasste den Gesetzgeber zur Schaffung eines Zweiten Buches im FamFG, überschrieben mit "Verfahren in Familiensachen". Da Kostenrecht stets als Folgerecht in Erscheinung tritt, musste dem neuen Verfahrensrecht auch ein neues Kostenrecht zur Seite gestellt werden, was mit dem neuen FamGKG, dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, geschehen ist. Dieser Artikel 2 des FGG-RG bildet auch den Kontext für das FamRZ-Buch "Kosten in Familiensachen", verfasst von den Autoren Baronin von König und Bischof, denen es bereits mit der ersten Auflage gelungen ist, eines der maßgeblichen familienkostenrechtlichen Referenzwerke vorzulegen. Das Buch erfüllt an jeder Stelle den universal-familienkostenrechtlichen Anspruch des Titels und nimmt daher zu Recht einen Platz in der Reihe hervorragender Begleitwerke zur FGG-Reform ein, die in der Reihe der FamRZ-Bücher erschienen sind (vgl. auch Cirullies, Vollstreckung in Familiensachen, sowie Schlünder/Nickel, Das familiengerichtliche Verfahren, ebenfalls Gieseking-Verlag). Die Begründung hierfür ergibt sich aus den folgenden Betrachtungen der fünf Abschnitte des Buches, wovon vier Abschnitte von der Baronin von König und ein Abschnitt von Bischof verfasst wurden.
Im ersten Abschnitt behandelt von König auf 82 Seiten die Verfahrens- und Gegenstandswerte, und zwar in gewohnt zuverlässiger, systematischer, didaktischer und erschöpfender Art und Weise. Ein eigenes und erstes Kapitel über Verfahrenswerte ist deshalb besonders sinnvoll, weil mit dem FamGKG die Wertregelungen systematisiert und vereinheitlicht wurden. Dies gilt umso mehr, als Konkurrenz werke, wie etwa das Buch von Schneider (Gebühren in Familiensachen), die Verfahrens- und Gegenstandswerte erst an späterer Stelle abhandeln, nämlich nach der Behandlung der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Dienlicher und von größerem Nutzen für die gerichtliche Praxis ist es jedoch, wie im Buch der Autoren von König/Bischof geschehen, die Wertbestimmungen vor die Klammer zu ziehen. Das Buch vermittelt nicht nur die neuen kostenrechtlichen Regelungen, sondern auch die überwölbenden FamFG-Regelungen (vgl.: S. 2, 4 ff., 14 ff., 72 ff.: Ausführungen zu §§ 111, 112, 80 ff., 86 ff. FamFG). Unter Rn. 73 bis 76 wird hinsichtlich der übrigen Kindschaftssachen völlig zu Recht differenziert zwischen Vermögens- und nichtver-mögensrechtlichen Angelegenheiten, weil § 46 FamGKG eine falsche Überschrift aufweist. Richtig ist auch die unter Rn. 166 vertretene Ansicht, die sich mit der Geltendmachung wechselseitiger Ausgleichsansprüche im Wege von Klageantrag und Widerklageantrag im Rahmen der Zugewinn-gemeinschaft beschäftigt. Sofern keine Gegenstandsidentität vorliegt, muss es zu einer Zusammenrechnung der Werte kommen, § 39 Abs 1 S. 1 FamGKG (vgl. auch Schneider, a.a.O., Rn. 2563). Die Rn. 194 behandelt die Verbundkonzeption beim Verfahrenswert, wobei die Autorin auf die Regelungen in § 44 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG hinweist. Daher sind im Scheidungsverbundverfahren die Werte von Ehe-und Folgesachen zusammenzurechnen (Rn. 194; vgl. auch Schneider, a.a.O., Rn. 1055). Unter Rn. 233 erörtert die Autorin die wertrechtliche Einordnung der Einstweiligen Anordnung, die nun unter § 41 FamGKG zu finden ist, und zwar wegen der Entkoppelung von der Notwendigkeit eines Hauptverfahrens (grds. halber Wert des Hauptsache Verfahrens). Darüber hinaus enthält der erste Abschnitt auch Ausführungen zu den FamFG eigenen Kosten Vorschriften (§§ 80-85 FamFG, vgl. Rn. 13 ff.), zu einigen KostO-Wertvorschriften (Rn. 44 ff.) und zum neuen, seit dem 1. 1. 2008 gültigen Unterhaltsrecht (Rn. 117 ff.). Das Buch geht auf nahezu alle Facetten der neuen Wertvorschriften ein, sekundiert von einer klaren und eingängigen Sprache. Das Werk besticht gleichermaßen durch dogmatische Orientiertheit und praktische Fundiertheit, was besonders an der großen Vielzahl praktischer Beispiele deutlich wird. Letztere zeichnen verantwortlich dafür, dass sich während der Lektüre des gesamten Buches der Eindruck eines fleißigen, akkurat arbeitenden Kostenbeamten einstellt, der nicht nur den Verfahrenswert und die Gebühr, sondern auch den Kostenschuldner und die mithaftenden Zweitschuldner ermittelt (vgl. etwa Rn. 322 oder 342). Die Fülle an Beispielen und Mustern setzt sich im zweiten Abschnitt fort, der sich auf 60 Seiten den Gerichtskosten widmet. Ein weiterer Vorteil des Buches liegt darin, dass sich von König auf ihre FGG-Kommentierung im Jansen (3.A.) stützen kann (Rn. 326). Dies und die Einbettung der Ausführungen in eine große Vielzahl von Beispielsfällen sind bestens dazu geeignet, die Umstellung auf das FamGKG zu erleichtern. Mustergültig ist auch die Gliederung des zweiten Abschnittes, die synchron mit der Gliederung des Kostenverzeichnisses zum FamGKG läuft (vgl. Rn. 349 ff., 397 ff., 434 ff.). Zutreffend weist die Autorin von König auf die Gebühren für Kindschaftssachen hin, Nr. 1310 KVFamGKG, nämlich 0,50 Verfahrensgebühr, die im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand eines Gegenvorschlages des Bundesrates gewesen ist (vgl. auch Otto/Klüsener/Killmann, Die FGG-Reform: Das neue Kostenrecht, S. 125-127). Thematisiert wird auch die Neukonzeption des einstweiligen Rechtsschutzes (Rn. 434 ff.), die teilweise von einer Verteuerung gekennzeichnet ist (vgl. Nr. 1420 KVFamGKG), ausgenommen jedoch Kindschaftssachen (vgl. Nr. 1410 KVFamGKG). Da stets auch die kostenrechtlichen Beschwerde- und Rechtsbeschwerdevorschriften behandelt werden, erweist sich das Buch als unverzichtbarer Begleiter, gleichgültig, in welcher Instanz man sich befindet.
Im dritten Abschnitt des Buches widmet sich von König den Rechtsanwaltskosten, wobei die Autorin zur neuen Regelung des § 15a RVG bereits anderweitig publizistisch Stellung beziehen konnte (vgl. auch Rpfleger 2009, S. 487 ff.). Die Bestimmung des § 15a RVG enthält eine Definition des Begriffs der Anrechnung und regelt in Abs. 1 die Anrechnung im Innenverhältnis, in Abs. 2 die Anrechnung im Verhältnis zu Dritten (Rn. 496 ff.). Dass das Buch der Autoren von König/ Bischof bereits kurz nach Erscheinen auch Einzug in die wissenschaftliche Literatur gefunden hat, zeigt sich anhand der Ausführungen im dritten Abschnitt des Buches, insbesondere anhand der Rn. 588. Dort vertritt von König die Ansicht, dass eine einstweilige Anordnung als Endentscheidung i. S. v. § 38 Abs. 1 FamFG zu werten ist, was nun von Schlünder geteilt wird (vgl. FamRZ 2009, S. 2056, 2057, dort Fußnoten 6, 14 und 16). Im Einklang mit der sonstigen Literatur befinden sich auch die Ausführungen zum Mehrvergleich (Rn. 554 sowie Stein, FamFR 2010, 31), zur Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Rn. 562 sowie Enders, JurBüro 2009, 617, 618) sowie zur einstweiligen Anordnung (Rn. 580 sowie Enders, a.a.O., 619). Im vierten Abschnitt geht von König auf 56 Seiten den Besonderheiten der Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe nach, die insbesondere in Ehe- und Familienstreitsachen bedeutsam sind (vgl. Rn. 612). Von gleich hoher Qualität sind die Ausführungen zum Anwendungsbereich, den Bewilligungsvoraussetzungen, dem Bewilligungsverfahren, zur Beiordnung und zu den Wirkungen der Verfahrenskostenhilfe und der Beratungshilfe, wenngleich hier der Rezensent Ausführungen zu der Übergangsregelung des Art. 111 FGG-RG vermisst (vgl. hierzu Vogel, FPR 2009, 381 ff.). Im Rahmen des vierten Abschnittes wäre auch ein Hinweis zur Mediationskostenhilfe sinnvoll gewesen, die Bischof im fünften Abschnitt (Kosten der Mediation) bejaht (vgl. Rn. 860 sowie Vogel, a.a.O., 383). Weil die Verfahrenskostenhilfe sich nur mit Hilfe der PKH-Regelungen erschließt (Rn. 614), kann von König an dieser Stelle auf ihr ebenfalls lesenswertes Buch über "Zivilprozess- und Kostenrecht" (2.A.) aufbauen. Das Buch über Familienkosten ist auf dem Stand der Neuregelung gem. Art. 29 Nr. 6 FGG-RG, die eine Änderung des § 117 Abs. 2 ZPO zur Folge hatte (Übersendung von Unterlagen an den Antragsgegner im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, vgl. Rn. 627, 628). Die Aktualität zeigt sich auch in der Darstellung des § 78 Abs. 2 FamFG (Rn. 639-641), der Abweichung vom PKH-Grundsatz der Waffengleichheit, wobei die Autorin zu Recht nicht zu dem Schluss gelangt, die Regelung des § 78 Abs. 2 FamFG sei verfassungswidrig (so aber Fälsch in Jurgeleit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, § 3 Rn. 42). Umfassend und verständlich sind schließlich die Ausführungen von Bischof im 38 Seiten langen fünften und letzten Abschnitt des Buches, den Kosten der Mediation. Dass die Europäische Mediationsrichtlinie (vgl. zuletzt Sujecki, EuZW 2010, 7 ff.) keine Berücksichtigung gefunden hat, kann nicht als Manko gewertet werden, sondern nur Impuls für weitere Auflagen sein. Das Buch über Kosten in Familiensachen mit einem Kapitel über Kosten der Mediation abzuschließen, kann ebenfalls nur als gelungen bezeichnet werden. Wie Vosberg/Rockstroh bereits an anderer Stelle ausführten, ist die Mediation in Familiensachen besonders erfolgversprechend, insbesondere dann, wenn es ihr gelingt, die spezifische Familiendynamik aufgreifen und einer sinnvollen Lösung zuführen (vgl. Vosberg/Rockstroh in FPR 2007, 2). Erläutert ist wiederum das gesamte Kostenspektrum der Mediation, flankiert von Mustervereinbarungen und Vertragsbeispielen (Rn. 788, 861, 862, 863). Bischof geht insbesondere auf die gesetzlichen Vorgaben des RVG für Mediationsgebühren ein, nämlich § 34 RVG, wonach der Rechtsanwalt auf eine Gebühren Vereinbarung hinwirken muss.
Als Fazit kann daher festgehalten werden, dass das Buch aufgrund seiner dogmatischen Orientiertheit und praktischen Fundiertheit uneingeschränkt empfohlen werden kann. Behandelt wird jede Facette der Kosten in Familiensachen, und zwar in verständlicher und systematischer Art und Weise. Kosten in Familiensachen - eine echte (von) Königsdisziplin!"
(Bezirksrevisor Harald Wilsch in Rpfl-Stud 2010, 114 ff.)
"Die FGG-Reform hat der forensischen und rechtsberatenden Praxis nicht nur ein neues Verfahrensrecht beschert, sondern mit der Schaffung des FamGKG auch ein neues, einheitliches Gerichtskostenrecht für Familiensachen gebracht, durch das das bislang geltende GKG und die KostO für das familiengerichtliche Verfahren abgelöst wurden. In dem vorhegenden, von zwei im Kosten- und Gebühren- sowie im Rechtspflegerwesen bestens ausgewiesenen Praktikern, der Rechtspflegerin und Hochschullehrerin Renate Baronin von König und dem pensionierten Vizepräsidenten des OLG Hans Helmut Bischof verfassten Band werden die grundlegenden Neuerungen bei den Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Kosten eines Mediationsverfahrens systematisch aufbereitet und gut nachvollziehbar dargestellt:
Der erste, von von König bearbeitete Abschnitt des Werkes ist den Grundsätzen und der Berechnung der Verfahrenswerte der einzelnen familiengerichtlichen Angelegenheiten gewidmet. Auf eine kurze, prägnante Einführung zu den wesentlichen Neuerungen des FamFG und den Grundzügen der Kostenentscheidung folgt eine gehaltvolle Übersicht zu den Wertvorschriften nach FamGKG, KostO und RVG und sodann eine konsequente Abhandlung der Verfahrenswerte in den verschiedenen Familiensachen: Überzeugend ist dabei, dass zunächst die jeweilige Familiensache knapp im verfahrensrechtlichen Gesamtsystem verortet wird, bevor sie sodann sehr schön und praktisch verwertbar auf die für die Wertbestimmung maßgeblichen Merkmale hin untersucht wird. (…) Sehr zu begrüßen ist, dass die Autorin auch vor seltenen Konstellationen wie etwa der Wertfestsetzung hinsichtlich bestimmter Instrumente des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs nicht Halt macht (Rz. 284 ff.).
Im zweiten, ebenfalls von von König verantworteten Abschnitt wird sodann das Gerichtskostenwesen erläutert. Welche Kosten zu erheben und von wem sie zu entrichten sind, wird mit viel Sachkunde und anhand von zahlreichen Mustern, Übersichten und Beispielen übersichtlich erläutert. Die Darstellung überzeugt auch hier; die Familiensachen werden jeweils im Einzelnen, Punkt für Punkt, auf ihre kostenrechtliche Relevanz hin ausführlich untersucht. Zu begrüßen ist, dass die Verfasserin die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht an geeigneten Stellen, beispielsweise bei der Erhebung der Gerichtskosten in Versorgungsausgleichssachen, schön herausarbeitet (Rz. 419 ff.); das neue Recht wird auf diese Weise leichter nachvollziehbar. (…)
Gut gelungen ist auch der dritte, den Rechtsanwaltskosten vorbehaltene Abschnitt: Das anwaltliche Vergütungsrecht wird, getrennt nach gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeit des Anwalts sowie der anwaltlichen Vergütungsvereinbarung einschließlich der Vereinbarung eines Erfolgshonorars sehr schön dargestellt. Besonderen Wert legt die Autorin darauf, die Grundlagen und das Gesamtsystem, in das das Vergütungsrecht sich einfügt, ausführlich herauszuarbeiten. Die große Bedeutung, die die Verfahrenskostenhilfe in der familiengerichtlichen Praxis hat, zeigt sich daran, dass die gelungenen Ausführungen des Kapitels nicht nur mit vielen Berechnungsbeispielen, sondern auch mit zahlreichen Belegstellen aus der Rechtsprechung unterlegt werden.
Mit dem fünften, von Hans Helmut Bischof beigesteuerten Kapitel wird schließlich ein noch weitgehend unbekanntes, neues Thema bearbeitet; die Kosten der - gerade im Familienrecht - praktisch sehr bedeutsamen Mediation. Dieses zunehmend häufiger eingesetzte, innovative Konzept der Streitschlichtung ist gesetzlich bislang noch nicht geregelt; vielmehr hat die Bundesregierung erst kürzlich den Entwurf eines Mediationsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht, der derzeit beraten wird. Der Autor, ein erfahrener Richter und zwischenzeitlich erfolgreicher Mediator, greift der Entwicklung vor und stellt die Mediation, speziell in Familiensachen, in Grundzügen vor und gibt Tipps zur Durchführung des Verfahrens, bevor er die Kosten der Mediation und wer für sie aufzukommen hat, sehr informativ, kenntnisreich und unter sorgfältiger Einbeziehung der Literatur im einzelnen ausfuhrt und anhand einer Mustervereinbarung exemplifiziert.
Insgesamt betrachtet, handelt es sich bei dem Band von von König/Bischof um ein in jeder Hinsicht empfehlenswertes Werk: Mit den von Renate von König bearbeiteten, ersten Teilen erhält der Nutzer eine kompakte, übersichtliche Einführung in das Kostenwesen in Familiensachen, wohingegen Hans Helmut Bischof eine außerordentlich gehaltvolle, gut strukturierte Abhandlung zu den Vergütungsfragen der Mediation vorlegt, die dem Praktiker, der in diesem Bereich tätig ist, sehr viel zu bieten hat."
(Richter am KG Dr. Martin Menne in NotBZ 2011, 267 f.)
"Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) stellen eine Diplom-Rechtspflegerin und ein Vizepräsident des OLG a.D. Gerichts- und Anwaltskosten dar. Sie beginnen mit einer Übersicht über die Verfahrens- und Gegenstandswerte. Da nicht sämtliche Kostenfragen im FamGKG geregelt, sondern auch im FamFG zu finden sind, wird dabei zunächst die Unterscheidung von Familiensachen und Familienstreitsachen verdeutlicht, um die richtige Zuordnung treffen zu können. Die Wertvorschriften und die Ermittlung flexibler Verfahrenswerte werden für die Verfahren des Familienrechts vorgestellt, jeweils mit Angabe der Rechtsgrundlage. Dabei werden einige Beispiele aufgeführt. Am Ende des 1. Abschnitts werden die für die Praxis relevanten Fragen der Fälligkeit und der Kostenhaftung beantwortet.
Im zweiten und dritten Abschnitt widmen sich die Autoren den Gerichtsund Anwaltskosten, ebenfalls durch Zusammenstellung der einzelnen Tat-bestände unter Nennung der Rechts-normen. Teilweise lockern (Berechnungs-)Beispiele die Darstellung auf. Im vierten Abschnitt werden die Besonderheiten der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgehandelt.
Das Buch gibt einen vollständigen Überblick über das Familienkostenwesen. Es erschöpft sich in weiten Teilen auf die Darstellung des neuen Gesetzes, was sich für eine Übersicht und gute Orientierung eignet. Für vertiefende Fragen und in der Praxis auftretende Problemstellungen fehlen an manchen Stellen entsprechende Hinweise bzw. beantworten diese nicht. Die Strukturen des neuen Rechts werden jedoch deutlich aufgezeigt.
Der fünfte Teil - Mediation - geht über rein abrechnungstechnische Fragen hinaus. Es befasst sich mit der Struktur der Mediation und den unterschiedlichen Aufgaben z.B. des Mediators und des sog. Außenanwalts, der die Mediation (rechts-) beratend begleitet sowie der daraus erwachsenden Haftungs-und Vergütungsfragen. Auf diesem Gebiet gibt es noch keine Standardwerte und eindeutigen Regeln, weshalb die Autoren eine breit gefächerte Analyse des "Marktes" und der Auffassungen aus Rechtsprechung und Literatur vornehmen. Die zeigt, wie schwierig erst Schritte in diesem Feld sind. Das Buch trägt an dieser Stelle sehr gut dazu bei, Trittsicherheit zu erlangen."
(RAin/FAin FamR Dorothea Hecht in BerlAnwBl 2010, 339)
"Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-RG hat nicht nur das familiengerichtliche Verfahren völlig neu geregelt, sondern erstmals auch ein besonderes Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, nämlich das FamGKG, eingeführt. Daneben sind von der Neuregelung auch Bestimmungen der KostO und des RVG betroffen. Das handliche Buch gibt einen eingängigen Überblick über die neu geregelten Kosten in Familiensachen.
Der erste Abschnitt des Werkes befasst sich mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten. Auf rd. 80 Seiten werden - geordnet einerseits nach den einzelnen Familiensachen, andererseits auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht - die Neuregelungen erörtert. Im 10 Seiten umfassenden Anhang wird eine Übersicht der Werte nach bisherigem und nach geltendem Recht unter Angabe der maßgeblichen Gesetzesvorschriften abgedruckt, sodass sich die gesuchte Wertbestimmung und der dazugehörige Wert schnell finden lassen. Im zweiten Abschnitt werden auf rd. 60 Seiten die Gerichtskostenvorschriften des FamGKG dargestellt. Im dritten Abschnitt erörtern die Autoren auf rd. 70 Seiten die Rechtsanwaltskosten in Familiensachen, unterteilt nach außergerichtlicher Tätigkeit und gerichtlicher Vertretung. Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung werden die Anwaltskosten hinsichtlich der einzelnen Familiensachen dargestellt. Im Abschnitt betreffend Vergütungsvereinbarungen wird unter Rn. 601 auch auf die Problematik der Vereinbarung eines Zeittaktes hingewiesen. Im vierten Abschnitt im Umfang von rd. 70 Seiten haben die Autoren die Besonderheiten bei der neu geregelten Verfahrenskostenhilfe und bei der Beratungshilfe erörtert.
Die Abrechnung der Anwaltsvergütung im Rahmen der Mediation bereitet in der Praxis vielfältige Schwierigkeiten. Mit dieser Problematik befasst sich Bischof im fünften Abschnitt des Buches auf rd. 40 Seiten, wobei auch Muster für Vereinbarungen mit abgedruckt sind.
Fazit: Das mit vielen Beispielen, Übersichten und Mustern angereicherte Werk gibt dem Leser schnell einen Überblick über die Kosten in Familiensachen."
(Vors. Richter am LG Heinz Hansens in RVG-Report 2009, 378)
"... Das Buch enthält in allen Abschnitten eine Vielzahl von anschaulichen Beispielen und verfügt ebenfalls über ein umfangreiches Literaturverzeichnis, aufgeteilt in die Gebiete "Bücher" und "Aufsätze". Hierdurch wird das Auffinden vertiefender und ergänzender Literatur wesentlich erleichtert. Im Anhang angefügt ist eine Übersicht, in der die bisherigen gesetzlichen Vorschriften und Werte in alphabetischer Auflistung den nunmehr gültigen Vorschriften und Werten gegenübergestellt werden. Durch diese Darstellung wird ein schnelles Auffinden der einschlägigen Wertbestimmungen ermöglicht, was insbesondere dem Praktiker die Einarbeitung in die neue Gesetzeslage erleichtern wird. Ein übersichtliches Stichwortverzeichnis rundet sodann das Werk ab, das ausführlich gegliedert, übersichtlich und gut lesbar ist. Es wendet sich gleichermaßen an Studierende und an Praktiker, sowohl aus dem Kreis der Richter, Rechtspfleger und Kostenbeamten als auch der Rechtsanwälte. Es stellt eine wertvolle Hilfe für den Studien- und Berufsalltag dar und ist daher sehr zu empfehlen."
(Dipl.-Rpfl. Margret Wiesel in Rpfleger 2010, 346 f.)
"Zum 1.9.2009 ist nicht nur eine grundlegende Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft getreten, sondern auch ein neues einheitliches Gerichtskostenrecht in Form des FamGKG. Das hier besprochene Buch befasst sich in vier Abschnitten mit den Gerichts- und Anwaltskosten im familienrechtlichen Verfahren (Baronin von König). In einem fünften Abschnitt werden die Kosten der Mediation behandelt (Bischof).
Der erste Abschnitt widmet sich den Gegenstandswerten. Dabei werden auch die verfahrensrechtlichen Neuerungen durch das FamFG in den Grundzügen dargestellt, soweit sie kostenrechtlich relevant sind. Der Abschnitt untergliedert die Erörterungen zum Gegenstandswert nach den einzelnen familienrechtlichen Verfahren (u. a. Ehesachen und Folgesachen, Kindschaftssachen, Unterhalts- und Güterrechtssachen). Bei den Ehesachen wird zurecht bei der Einbeziehung der Vermögensverhältnisse in den Gegenstandswert auf die Freibeträge für jeden Ehegatten von 60.000 € aufmerksam gemacht. Vielleicht könnte noch ergänzend darauf hingewiesen werden, dass in der Praxis vielfach für Kinder zusätzliche Freibeträge in Abzug gebracht werden. Im Abschnitt über die Gegenstandswerte wird die Unterscheidung zwischen einer echten und unechten Abtrennung von Folgesachen aus dem Verbund gemäß § 137 Abs. 5 FamFG behandelt. Bei der Erläuterung der Rechtsanwaltsgebühren sind anschauliche Rechenbeispiele über die Abrechnungsmöglichkeiten bei echter Abtrennung enthalten. Vielleicht ist die Anregung erlaubt, in der nächsten Auflage im zweiten Abschnitt über die Gerichtskosten auch noch ein Rechenbeispiel über die Abrechnung und Fälligkeit der Gerichtskosten in Abtrennungsfallen aufzunehmen. Im Abschnitt über die Gerichtskosten werden anschaulich und übersichtlich die Ermäßigungstatbestände der Gerichtskosten anhand verschiedener Rechenbeispiele erörtert, ebenso die Gerichtskosten bei Vollstreckung durch das Familiengericht.
Der dritte Abschnitt ist den Rechtsanwaltsgebühren gewidmet. Die bei außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit in Familiensachen in erster und zweiter Instanz standardmäßig anfallenden Gebühren werden überblicksmäßig erläutert. Auch die Neuregelung des § 15a RVG zur Anrechnung der Geschäftsgebühr und zur Korrektur der stark kritisierten Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung dieser Gebühr im Kostenfestsetzungsverfahren ist eingearbeitet. Richtigerweise wird dargestellt, dass eine Terminsgebühr vor Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens nur entstehen kann, wenn der Anwalt zur Zeit der Besprechung mit der Gegenseite schon Prozessauftrag hatte. Auch hier erlaubt sich der Rezensent die Anregung, der praktisch sehr wichtigen Weichenstellung, ob das anwaltliche Mandat von vornherein nur auf eine außergerichtliche Vertretung gerichtet ist, ob sie von Anfang an den Prozessauftrag umfasste oder ob ein außergerichtliches Mandat mit bedingtem Prozessauftrag erteilt war, in der nächsten Auflage noch etwas mehr Raum zu geben. Aus dem Umfang der Beauftragung können sich erhebliche Gebührenunterschiede nicht nur im Hinblick auf die Terminsgebühr ergeben. Je nach Art des erteilten Auftrags kann bei den Besprechungen mit der Gegenseite im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens nur eine Geschäftsgebühr entstanden sein oder aber eine 0,8 Verfahrensgebühr zusammen mit einer 1,2 Terminsgebühr. Die Autorin behandelt auch die kostenrechtlichen Besonderheiten bei Verfahrenskosten- und Beratungshilfe. Zu Recht wird herausgearbeitet, dass nach dem geänderten § 55 V RVG die Rechtsprechung, die eine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der Abrechnung der Verfahrenskostenhilfegebühren zulasten des Anwalts vorgenommen hat, wenn nicht einmal klar war, dass eine solche überhaupt entstanden war und sie der Anwalt auch nicht erhalten hat, nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Der fünfte, von Bischof bearbeitete Abschnitt enthält eine sehr praxisnahe Darstellung der Kosten der Mediation mit verschiedenen Mustern zu Mediationsverträgen und Honorarvereinbarungen zwischen den Medianten und dem Mediator. Unter Darstellung der verschiedenen Literaturmeinungen spricht sich der Autor dafür aus, dass Honorarvereinbarungen zur Höhe der Vergütung des Mediators nicht der Angemessenheitsprüfung des § 3a RVG unterfallen, sondern nur der allgemeinen Grenze des § 138 Abs. 2 BGB.
Am Schluss des Buches findet sich eine sehr nützliche tabellarische Übersicht zu den Gegenstandswerten in Familiensachen mit Angabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Zudem sind auch noch die vor dem 1.9.2009 geltenden Vorschriften und Werte aufgelistet, die für Altverfahren noch relevant sind.
Das Werk bietet einen guten Überblick über die Grundlagen des Kostenrechts in Familiensachen und erfüllt die im Vorwort der Autoren wiedergegebene Zielsetzung, die Strukturen der Gerichts- und Anwaltskosten in Familiensachen darzustellen."
(RA/FA FamR Dr. Mathias Grandel in FamRZ 2010, 522 f.)