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Prof. Dr. Dutta, Anatol, M. Jur. (Oxford) (Hrsg.)
Prof. Dr. Jacoby, Florian (Hrsg.)
Prof. Dr. Dr. h. c. Schwab, Dieter (Hrsg.)
FamFG - Kommentar, 4. Aufl. 2022
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit -
4., neu bearbeitete Auflage 2022
€ 149,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1252-9
2022/01 | LIX und 2.550 Seiten | Gebunden
Online verfügbar bei Gieseking digital Familienrecht.
Das Werk wird bearbeitet von
- Prof. Dr. Christoph Althammer,
- Richter am LG Dr. Florian Bartels,
- Akademische Rätin a.Z. Dr. Christiane von Bary,
- Präsident des AG a.D. Helmut Borth,
- Vors. Richter am OLG a.D. Winfrid Burger,
- Aufs.führ. Richter am AG a.D. Dr. Michael Cirullies,
- Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxon),
- Prof. Dr. Bettina Heiderhoff,
- Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge),
- Rechtsanwalt Dr. Georg Heiß, M. Jur. (Oxford),
- Rechtsanwältin Dr. Natalie Ivanits,
- Prof. Dr. Florian Jacoby,
- Richterin am AG Dr. Katrin Lack,
- Rechtsanwältin und Notarin Tanja Langheim, LL.M.,
- Vors. Richterin am OLG Dr. Gudrun Lies-Benachib,
- Dipl.-Rpfl. Dr. Karen Müller,
- Vors. Richter am LG Dr. Peter-Hendrik Müther,
- Dipl.-Rpfl. Klaus Rellermeyer,
- Regierungsdirektorin Esther Roffael,
- Prof. Dr. Angie Schneider,
- Prof. Dipl.-Rpfl. Susanne Sonnenfeld,
- Dipl.-Rpfl. Dagmar Zorn.
Das ist die praxisgerechte, wissenschaftlich fundierte Kommentierung des FamFG. Präzis, klar und übersichtlich. Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind hervorragende Kenner des Familien- bzw. Zivilverfahrensrechts und erfolgreich publizistisch ausgewiesen.
Die 4. Auflage kommentiert alle Änderungen der 19. Legislaturperiode und enthält bereits jetzt einen Ausblick auf den Rechtsstand ab 1.1.2023. Berücksichtigt sind u.a. das
Adoptionshilfe-Gesetz | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung | Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) u.v.m.
Neu in den Anhang aufgenommen und kurzkommentiert ist das IntGüRVG.
... zur 4. Auflage:
"(...) Die Neuauflage dieses Kommentars ist für jeden Familienrechtler, insbesondere aber für den anwaltlichen Berater, ein unverzichtbares Arbeitsmittel."
(DirAG a.D. Roland Stockmann, FamRB 2022, 82)
„... Die nun mehr 22 Autoren, insgesamt profunde Kenner des FamFG und des Zivilprozessrechtes haben es sich zur Aufga¬be gemacht, das FamFG nicht nur wissenschaftlich, sondern auch praxisgerecht fundiert aufzubereiten. Die Tauglichkeit eines solchen Kommemars zeigt sich damit im familienrechr¬lichen Alltag. ... Fazit: Durch das vermittelte praxisnahe und fundierte Wis¬sen ist die sichere und damit auch erfolgreiche Bearbeitung von Familiensachen gewährleistet. Angesichts dessen und des Umfangs dieses Werkes mir 2.500 Seiten ist der Preis als güns¬tig zu bezeichnen."
(RA und FA FamR Jörg Kleinwegener, FuR 2022, 574)
„... Berücksichtigt sind auch zukünftige Fassungen von Paragrafen, so dass auch schon das Reformgesetz des Vormundschafts- und Betreuungs¬rechts und sogar das Gesetz zur Modernisierung des Personen¬gesellschaftsrechts eingearbeitet sind. ... Die Kommentierungen sind sehr ausführlich, weisen aber viele Gliederungsebenen auf. Das erleichtert das Zurechtfinden."
(RA und FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2022, 866)
„... Nicht nur sind in der Neuauflage die durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zum 1.7.2021 bzw. 1.1.2022 erfolgten Änderungen in § 68 und in §§ 158 ff. berücksichtigt. Der Kommentar enthält auch schon die zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie die zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, drucktechnisch und darstellerisch übersichtlich gegenüber dem jetzigen Gesetzesstand hervorgehoben und gesondert im Anschluss an die derzeitige Rechtslage kommentiert. Dies zeigt bereits die hohe Aktualität des Werkes. (...)
Insgesamt überzeugt die Neuauflage durch hohe Aktualität und großen praktischen Nutzen, weshalb die Anschaffung jedem im FamFG Tätigen unbedingt empfohlen werden kann."
(Richter am OLG Iven Köhler, NZFam 2022, 396)
„... Neben dem Familienverfahrensrecht werden auch das Betreuungsverfahren, die Nachlass- und Teilungssachen , die Registersachen und das Verfahren in sonstigen FG-Angelegenheiten erläutert. Ergänzt wird die praxisgerechte Kommentierung durch fünf Anhänge, in denen u.a. einzelne Ausführungsgesetze zu bestimmten internationalen Übereinkommen kurz kommentiert werden. Die Erläuterungen sind klar gegliedert und gut lesbar. Ihnen sind zumeist kurze Literaturübersichten vorangestellt sowie zusätzlich - bei längeren Ausführungen - auch hilfreiche Gliederungen beigefügt. Rechtsprechung und Literatur, insbesondere auch die reichhaltige Aufsatzliteratur, werden umfangreich nachgewiesen und in den Erläuterungen insgesamt gut verarbeitet. Im Ergebnis lässt sich mit der Neuauflage daher gut arbeiten, so dass das Werk insgesamt sehr empfehlenswert bleibt."
(Richter am KG Dr. Martin Menne, RPflStud 2022, 176 f.)
„... Der Kommentar ist vor allem für die Praktiker geeignet, die weniger an einer Rechtsprechungsdatenbank interessiert sind, sondern vielmehr einen zügigen und verständlichen Überblick über die Vorschriften in ihrem Gesamtkontext gewinnen wollen. Die Autoren bringen auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen roten Faden mit vielen praktischen Tipps in das Verfahren des FamFG. Darin liegt auch der besondere Mehrwert des Kommentars, der den Wermutstropfen einer über die kommenden Jahre abnehmenden Aktualität mehr als aufwiegt."
(Richter am OLG Dr. Sven Billhardt, FamRZ 2022, 1091)
„(...) Der Kommentar ist und bleibt ein belastbarer Begleiter im FGG-Alltag und zwar im gesamten Spektrum des FamFG, nicht nur im Familienrecht."
(RAG Dr. Benjamin Krenberger in https://dierezensenten.blogspot.com/2022/04/rezension-famfg.html)
„Die gelungene Mischung aus Wissenschaft und Praxis macht den Kommentar zu einem wertvollen Begleiter in der erbrechtlichen Praxis."
(RA/FAErbR/Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2022, 202)
„(...) Fazit: Wie schon mit der Vorauflage lässt sich mit der Neuauflage des Werks in der familienrechtlichen Praxis gut arbeiten. Das Buch überzeugt durch praxisbezogene Erläuterungen und gute Problemlösungen, die verfahrensrechtlichen Fragestellungen werden verlässlich aufbereitet. Insgesamt empfehlenswert!"
(Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG a.D., in ZAP 2022, 373)
... zur 3. Auflage:
"(…) Auch in der Neuauflage lässt sich mit dem Band gut arbeiten; die verfahrensrechtlichen Probleme werden verlässlich aufbereitet, sodass das Werk insgesamt sehr empfehlenswert bleibt."
(RiKG Dr. Martin Menne, RpflStud 2018, 186f.)
"(...) Für jeden, der mit Verfahren aus dem Bereich des FamFG in Berührung kommt, ist dieser Kommentar auf jeden Fall sehr zu empfehlen."
(Stefan Mroß, DGVZ 2019, 67 f.)
"(...) Fazit: Die Neuauflage der Kommentierung des FamFG überzeugt durch praxisbezogene Erläuterungen und gute Problemlösungen."
(Vors. Richter LG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 2019, 7 f.)
... zur 2. Auflage:
"Soweit ersichtlich, liegt uns mit diesem Werk einer der umfangreichsten Kommentare vor, der das gesamte FamFG erläutert. Das heißt, dass nicht nur die Bücher 1 und 2, also der Allgemeine Teil und das Verfahren in Familiensachen, kommentiert werden, sondern auch die Bücher 3 bis 9, somit die Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, in Nachlass- und Teilungssachen, in Registersachen samt unternehmensrechtlichen Verfahren, in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen samt den Schlussvorschriften. Zusätzlich enthält der Anhang Erläuterungen zu Art. 111 FGG-RG sowie das IntFamRVG, AUG und das Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz, jeweils mit umfangreichen Annotationen. Der Neuauflage wurde die Gesetzgebung bis Mitte April 2013 zugrunde gelegt, also einschließlich des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013. Dabei ist es den Herausgebern gelungen, 15 der namhaftesten Kenner des Familienverfahrens- bzw. des Familienrechts aus Wissenschaft und Praxis für die Mitarbeit zu gewinnen.
Es ist zu Recht gerügt worden, dass uns mit dem FamFG nicht gerade ein Meisterwerk der Gesetzgebungskunst beschert wurde. Demzufolge konnte dieses Gesetz in Teilen erst nach einer Reihe von Gerichtsentscheidungen praxisgerecht gemacht werden. Zudem mussten in den vier Jahren seit Verkündung des Gesetzes zahlreiche Änderungsgesetze erlassen werden; wie auf den Seiten LIII ff. aufgeführt, sind es mittlerweile deren 17 (Klaus Rellermeyer). Es war deshalb dringend geboten, den Kommentar in einer neuen und aktuellen Auflage herauszubringen, was unter anderem eine Erweiterung um rund 600 Seiten gegenüber der Vorauflage mit sich gebracht hat. Das Werk tut ein Weiteres, indem sich bei jedem Paragrafen Hinweise auf altrechtliche Entsprechungen und vorgenommene Änderungen mit einem Gesamtnachweis aller Änderungen finden, was ganz besonders für den Praktiker, der mit der altrechtlichen Regelung vertraut war, recht nützlich sein kann.
Der Kommentar ist aufgrund der Gliederung der einzelnen Erläuterungen mit Abschnittsüberschriften und maßvollem Fettdruck bei wenigen Abkürzungen auf besonders sympathische Art übersichtlich. Als Beispiel sei § 16 FamFG mit der Überschrift "Fristen" herausgegriffen (Martin Löhnig), wo wir unter "III. Fristberechnung bei Fristauslösung durch Bekanntgabe" folgende Untergliederung finden: Fristbeginn, Fristende bei Wochen- und Monatsfristen, bei Tages- und Stundenfristen, Auslegungsregeln, Rückwärtsfrist. Um ein weiteres Beispiel herauszugreifen: Bei § 261 FamFG ("Güterrechtssachen") ist eine übersichtliche Liste derjenigen güterrechtlichen Ansprüche abgedruckt, die unter diese Bestimmung fallen bzw. nicht fallen, dazu eine Abgrenzung zu § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, den "Sonstigen Familiensachen", der Anwendung ausländischen Rechts und der Beteiligung Dritter (Winfrid Burger).
Im Hinblick auf die immer häufiger werdenden Fälle mit internationalem Bezug ist die nahezu 70 Seiten umfassende Kommentierung des Verhältnisses des FamFG zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft in § 97 FamFG, der Internationalen Zuständigkeit in den §§ 98 bis 106 FamFG und der Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen in den §§ 107 bis 110 FamFG samt den einschlägigen ZPO-Vorschriften besonders hervorzuheben. Da die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach § 98 Abs. 1 FamFG für Scheidungsverfahren durch die EheGVO (VO Nr. 2201/2003 v. 27.11.2003, "Brüssel IIa-VO") weitgehend verdrängt wird, ist die übersichtliche Zusammenstellung der Zuständigkeit der von der EheGVO nicht erfassten Verfahren einschließlich der Problematik vieler solcher Fälle besonders sinnvoll (Bettina Heiderhoff).
Die Allgemeinen Vorschriften für das Verfahren in Familiensachen und das Verfahren in Ehesachen, Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 111 ff. FamFG), also das Herzstück der familienanwaltlichen Tätigkeit, sind mit rund 115 Seiten recht ausführlich kommentiert. Dabei wird auch Stellung zu Einzelfragen bezogen. Beispielsweise wird im Zusammenhang mit der in der Antragsschrift erforderlichen Erklärung über das Einvernehmen (§ 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) zutreffend darauf hingewiesen, dass das Familiengericht nicht über den Inhalt der Einigung informiert werden muss, was von manchen Familiengerichten allerdings nicht beachtet wird. Kritisch wird aber auch angemerkt, dass die entsprechende Gesetzesformulierung dem Ziel des Rechtsausschusses des Bundestages wohl nicht gerecht wird (Löhnig).
Ähnlich ausführlich ist die Erläuterung der Verfahren in Kindschaftssachen der §§ 151 bis 168a FamFG auf rund 160 Seiten (Dagmar Zorn), in Versorgungsausgleichssachen der §§ 217 bis 229 FamFG auf nahezu 100 Seiten (Helmut Borth), in Unterhaltssachen einschließlich Einstweiliger Anordnung und Vereinfachtem Verfahren der §§ 231 bis 260 FamFG auf über 130 Seiten (Karl Kodal und Monika Hütter).
Auf die Vielzahl von Problemen, welche die Neuregelung des Verfahrens in Ehewohnungs- und Hausratssachen in den §§ 200 bis 209 FamFG samt den Vorschriften der §§ 1568a und b BGB mit sich gebracht hat, weist Dieter Schwab hin und bietet jeweils überzeugende Lösungsmöglichkeiten an. Das gilt beispielsweise für die Hinweise auf die über das Gesetz verstreuten Bestimmungen, für die Darstellung der Problematik der Dauer der Qualifikation als Ehewohnung, aber auch für das Problem der Gestaltung der Mietrechtsverhältnisse bei Teilung der Ehewohnung. Gemeinsam mit der Erläuterung in Gewaltschutzsachen (§§ 210 bis 216a FamFG) werden diese Materien auf rund 90 Seiten ebenso grundsätzlich wie praxisnah behandelt.
Es ist ebenso bedauerlich wie unvermeidbar, dass in einer solchen Rezension nur kleine Ausschnitte vorgestellt werden können. Der Rezensent hofft aber, dass es gelungen ist, dennoch einen Eindruck von der großen Bedeutung dieses Werks zu vermitteln, von der umfassenden und in die Tiefe gehenden, aber stets praxisbezogenen und lösungsorientierten Kommentierung dieses einerseits rechtlich schwierigen und formell anspruchsvollen, andererseits aber auch holprigen Gesetzes. Fazit: ein besonders wichtiges und gelungenes Werk."
(RA/FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2013, 1541 f.)
"Fast vier Jahre nach dem Inkrafttreten des FamFG und vier Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage legen die Herausgeber, drei namhafte Professoren, die Neuauflage ihres FamFG-Kommentars vor. Mit ihr werden die Fortentwicklung der seit September 2009 geltenden neuen Verfahrensregeln nachgezeichnet und insbesondere die Fülle an seither ergangener Rechtsprechung, durch die das Gesetz seine Konturen gewonnen hat, aber auch die - überraschend zahlreichen - Gesetzesänderungen, die das Reformgesetz in den vergangenen vier Jahren erfahren hat, in die Erläuterungen eingearbeitet: Es ist daher kein Wunder, dass der Kommentar ganz erheblich an Umfang zugenommen hat und der Text von 1.400 Seiten auf über 2.000 Seiten angewachsen ist. Änderungen gab es auch im Bearbeiterteam, das durch Diplom-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer - von ihm wird insbesondere das Nachlass- und Teilungsverfahren bearbeitet - verstärkt wurde und nunmehr eine gelungene Mischung aus Wissenschaft und Rechtslehre, Richtern und Rechtspflegern sowie einem Rechtsanwalt bildet. In der Neuauflage ist dem Kommentar ein fast 100 Seiten starker Anhang beigegeben worden, in dem das Übergangsrecht (Art. 111 FGG-RG) sowie einige wichtige, für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr geltende Regelwerke wie das IntFamRVG, das AUG und das Ausführungsgesetz zum Haager Erwachsenenschutzübereinkommen abgedruckt und knapp erläutert werden.
Bereits auf den ersten Blick besticht der Band durch seine gediegene Aufmachung: So finden sich beispielsweise im Inhaltsverzeichnis und den Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen stets Hinweise auf die Vorgängernormen, etwa im bisherigen FGG; längeren Erläuterungen ist eine Gliederung vorangestellt und vor allem ein aussagekräftiges Literaturverzeichnis mit Hinweisen auf wichtige, aktuelle Zeitschriftenliteratur beigegeben. Wie viel Sorgfalt auf den Band verwandt wurde, zeigt sich auch daran, dass der Kommentierung eine von Rellermeyer besorgte, tabellarische Übersicht über die - mittlerweile bereits 17 - Änderungsgesetze zum FamFG beigegeben wurde, die mit zunehmendem "Lebensalter'' des FamFG natürlich länger und wichtiger werden wird. Wünschenswert wäre allenfalls noch, wenn für eine bessere Handhabbarkeit des Bands vielleicht Buchzeiger eingebunden werden könnten. Bemerkenswert ist schließlich auch die außergewöhnlich hohe Aktualität der Erläuterungen: Der erst mit dem am 19.5.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern in das Familienverfahrensrecht (BGBl. 2013 I, 795) eingeführte - sicherlich nicht einfache - neue § 155a FamFG findet sich bereits von Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn, Lehrbeauftragte an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, sachkundig erläutert; selbst der durch das gerade erst am 17.5.2013 vom Bundestag verabschiedete (BR-Drucks. 360/13) Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vorgesehene neue § 167a FamFG wird von Zorn ebenfalls schon kommentiert.
Unverändert geblieben ist das Gesamtkonzept des Werks, das nicht nur die für den Familienrechtler bedeutsamen ersten beiden Bücher des FamFG - das familiengerichtliche Verfahren - erläutert, sondern das Gesetz in seiner gesamten Breite kommentiert und damit insbesondere auch die Bestimmungen aus den weiteren Gebieten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kompetent abdeckt. Die Erläuterungen überzeugen in jeder Hinsicht; sie erweisen sich als übersichtlich, insgesamt gelungen und praxisgerecht. Positiv zu vermerken ist, dass vielfach weiter ausgeholt und auch Hinweise auf verfassungsrechtliche Aspekte oder Reformvorhaben gegeben werden (vgl. etwa Vor § 76 Rz. 6.1, 8 ff.) oder auf internationale Entwicklungen, beispielsweise bei der Feststellung der Abstammung im Fall einer im Ausland ausgeführten Leihmutterschaft, aufmerksam gemacht wird (§ 100 Rz. 3 und dort Fn. 5, 7). Schön ist darüber hinaus, dass in den Literaturnachweisen nicht nur auf die Standardkommentare verwiesen wird, sondern die vielfach sehr reichhaltige Zeitschriftenliteratur umfangreich ausgewertet wird wie beispielsweise in der von Christoph Althammer, Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, besorgten Kommentierung des Vollstreckungsrechts (§§ 86 ff.). Aus Sicht der Praxis gelungen ist weiter auch die Aufbereitung der Rechtsprechung, etwa bei der Frage nach der Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht (§ 78 Abs. 2 Rz. 4.1 ff.). Etwas schade ist freilich, dass sich bei den einzelnen Erläuterungen kaum Hinweise auf Gerichts- und Anwaltsgebühren oder die Gegenstandswerte der einzelnen (Familien-)Sachen finden. Gerade für Nutzer aus dem Bereich der Justiz oder der Anwaltschaft würde dies eine deutliche Steigerung des Nutzwerts des Bands bedeuten. Sehr überzeugend fällt schließlich auch die von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D., verantwortete Kommentierung der Versorgungsausgleichssachen aus: Seinen Erläuterungen ist eine umfangreiche Vorbemerkung beigegeben, in der überblicksartig die Besonderheiten des neu geregelten Versorgungsausgleichsrechts vorgestellt werden; in seinen Ausführungen finden sich wiederholt Musterformulierungen für die Antrags- bzw. Beschlussfassung (u.a. § 222 Rz. 6, 9; § 224 Rz. 17 ff.).
Alles in allem erhält der Nutzer mit dem Werk einen her-vorragenden Kommentar, mit dem sich in der Praxis gut arbeiten lässt und der in der Neuauflage umfassend aktualisiert und fortgeschrieben wurde. Das Werk verdient deshalb ein klares Prädikat: Empfehlenswert!"
(RiKG Dr. Martin Menne in FamRB 2013, 233 f.)
"... Inhaltlich besticht das Werk durch seine Ausführlichkeit. Im Vergleich zur Vorauflage hat der Umfang der Kommentierung noch beachtlich zugenommen, bleibt aber handlich. Auch die Neuauflage stellt somit ein wertvolles Hilfsmittel dar. Effektives Arbeiten gewährleisten nicht zuletzt die durch Fettdruck hervorgehobenen wichtigen Stichworte sowie die systematische Gliederung der einzelnen Kommentierungen."
(Prof. Dr. Dirk Olzen in JR 2014, 224)
... zur 1. Auflage:
"Der Kommentar von Bork/Jacoby/Schwab zum FamFG zeichnet sich - im Gegensatz zu den meisten sonstigen Kommentaren - schon dadurch aus, dass er das gesamte FamFG behandelt. Das heißt: Neben dem Allgemeinen Teil in Buch 1 und dem Verfahren in Familiensachen in Buch 2 werden auch die Verfahren in Unterbringungssachen, Nachlassund Teilungssachen, Registersachen und unternehmensrechtlichen Verfahren, die Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Freiheitsentziehungssachen, Aufgebotssachen und die Schlussvorschriften in den Büchern 3 bis 9 erläutert.
Wenn man das Werk aufschlägt, fällt im Inhaltsverzeichnis sofort auf, dass nicht nur jedes Buch und jeder Abschnitt erfasst sind, sondern auch jeder einzelne Paragraf mit seiner Gesetzesüberschrift und dies auch noch dazu mit den Referenzparagrafen der ZPO und des FGG. Dies fuhrt zu einem wesentlich erleichternden Einstieg in das neue Gesetz. Sodann besticht die übersichtliche Gliederung, die bei jedem Paragrafen mit einem "Überblick" oder mit dem Stichwort "Allgemeines" in die Vorschrift einführt. Es folgen sodann die Überschriften, welche die wesentlichen Punkte der einzelnen Vorschrift erfassen. Sie lauten beispielsweise bei § 16 FamFG, wo Fristen behandelt werden: Allgemeines, Einschlägige Normen, Fristberechnung bei Fristauslösung durch Bekanntgabe, Fristende bei Wochen- und Monatsfristen, Fristende bei Tages- und Stundenfristen, Auslegungsregeln, Änderung der Fristdauer (Martin Löhnig). Jeder Praktiker weiß, mit welchen Tücken nicht nur Fristberechnungen gespickt sein können. Er wird deshalb bei der Kommentierung dieser wie aller anderen Bestimmungen dankbar für die schnelle, zuverlässige und weiterführende Orientierungsmöglichkeit sein.
Die hohe Qualität des Buches belegt man am besten mit einem weiteren Beispiel, das ganz besonders überzeugend die Ausführlichkeit und Tiefe des Kommentars demonstriert. Nehmen wir dazu die Überschriften der ersten 14 Seiten der Kommentierung des § 200 Abs. 1 FamFG mit dem Titel "Ehewohnungssachen; Haushaltssachen", die unter anderem folgendermaßen lauten: Überblick, Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB, Begriff der Ehewohnung (Definition, Ende der Eigenschaft als Ehewohnung, Nichteheliche Lebensgemeinschaften), die möglichen Verfahrensgegenstände, der Anspruch auf Überlassung der Wohnung (Rechtsgrundlage, Verhältnis zum possessonschen Besitzschutz, Schadenersatzansprüche, Streit nach Einigung), Unterlassungsgebote nach § 1361b Abs. 3 S. 1 BGB (Grundsätze, "antizipierte" Unterlassungsgebote, möglicher Inhalt), der Anspruch auf Nutzungsentschädigung (die betroffenen Fälle, Ausgleichszahlungen), Ehewohnungssachen nach § 1568a BGB, Ehewohnung, mögliche Verfahrensgegenstände (Neue Konzeption, Verfahrensgegenstände nach neuem Recht), der Anspruch auf Wohnungsüberlassung - die möglichen Konstellationen (Antrag, Mietwohnungen, Miteigentum der Ehegatten, Wohnungen im Eigentum nur eines Ehegatten allein oder zusammen mit Dritten, Dienst- und Werkwohnungen), der Anspruch auf Abschluss eines Mietverhältnisses (die Konstruktion, Miteigentum), offene Fragen (Wohnungsteilung, bloße Nutzungsverhältnisse, Anspruch auf Ausgleichszahlung), keine Ehewohnungssachen, Vereinbarungen (Grundsätze, Ehewohnungsverfahren trotz Einigung, Abänderung). Allein schon die Aufzählung dieser Überschriften macht die Vielfältigkeit und Komplexität der Themen deutlich, die der Rechtsanwalt und der Richter beherrschen müssen, um in Ehewohnungsverfahren, die nicht zuletzt wegen ihres meist hohen Streitniveaus eine besonders genaue Kenntnis dieser Materie erfordern, bestehen zu können. Diese Kenntnis vermittelt Dieter Schwab, der auf 51 Seiten das gesamte Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen in der gewohnt souveränen Weise erläutert.
Von besonderem Interesse sind die durch das FamFG eingeführten umfassenden Neuerungen. Dies gilt insbesondere für das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen. Hier ist die einschlägige Kommentierung ebenso ausführlich wie instruktiv (Helmut Borth), beispielsweise zu § 220 FamFG, wonach der Auskunftspflicht der am Verfahren beteiligten Personen und der Versorgungsträger eine wesentlich größere Bedeutung als bisher zukommt. Das stellt höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Mitwirkungspflichten der Ehegatten. Zur Durchsetzung der Verpflichtung nach § 220 Abs. 5 FamFG ist deshalb die gerichtliche Anordnung so zu fassen, dass der betroffene Ehegatte erkennen kann, welche Angaben zu einem Beschäftigungsverhältnis zu machen und welche Belege (Ausbildungsvertrag, Versicherungskarte, Lohnabrechnung, Bescheid zum Bezug von Arbeitslosengeld) vorzulegen sind, wobei in der Praxis der in diesem Zusammenhang erteilte Rat des Kommentators bedacht werden sollte, dass in solchen Fällen die Anhörung nach § 221 FamFG schneller und einfacher zur Klärung bestehender Fehlzeiten führen wird. Verbessert wird durch das FamFG auch die Verpflichtung zur inhaltlichen Auskunft durch die Versorgungsträger. Nicht nur die Verwendung der vom Familiengericht zugeleiteten Formulare sollte die Auskünfte transparenter machen, sondern in gleicher Weise die Verpflichtung der Versorgungsträger, die vertraglichen Regelungen bekannt zu geben und inhaltlich zu erläutern, was im Einzelfall unter anderem zur Bestimmung des Ehezeitanteils oder der künftigen Entwicklung der Dynamik von Bedeutung sein kann.
Auch viele der kurzen praktischen Hinweise sind sehr wertvoll. Als Beispiel sei die recht blass erscheinende Vorschrift des § 113 Abs. 4 Nr. 2 FamFG erwähnt, wo es heißt, dass in Ehesachen die Vorschriften der ZPO über die "Voraussetzungen einer Klageänderung" nicht anzuwenden sind. Dahinter versteckt sich nicht weniger, als dass die Antragsänderungen und nachträglichen Klagehäufungen von den Erfordernissen der §§ 263, 264, 267 und 533 ZPO befreit sind. Überdies kann der widerklägerische Antrag auch in der Beschwerdeinstanz gestellt werden (Löhnig).
Fazit: Den Herausgebern ist es gelungen, einen hervorragend ausgewiesenen Kreis von 16 Universitätslehrern und Praktikern zu gewinnen, um das bedeutendste Gesetzeswerk im Bereich des deutschen Zivilverfahrensrechts zu erläutern, das seit dem vor mehr als einhundert Jahren erfolgten Erlass der ZPO und des FGG geschaffen worden ist. Dabei informieren die Autoren mit einer sorgfältigen Kommentierung in hervorragender Weise über die Änderungen, die das FamFG in all seinen Teilen mit sich gebracht hat, durchdringen das neue System und bekommen die Anwendungsprobleme in den Griff. Zumindest von denjenigen Werken, die sich des gesamten FamFG angenommen haben, ist der Bork/Jakoby/Schwab in seiner Ausführlichkeit, seiner Tiefe und seiner Praxisnähe die Nummer eins."
(RA und FA FamR Dr. Ludwig Bergschneider in FamRZ 2010, 266 f.)
"Seit einigen Monaten ist das FGG-Reformgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde das bedeutendste Gesetzgebungswerk im Bereich des deutschen Zivilrechts seit Einführung der Zivilprozessordnung realisiert. Mit dem neuen "FamFG Kommentar" des Bielefelder Verlages Gieseking liegt ein kompakter und klarer Kommentar zu der umfassenden Verfahrensreform vor, welcher gerade dem Praktiker eine verlässliche und eindeutige Orientierung in dem teils noch unwägbaren neuen Gesetzeswerk ermöglicht. Nach Einschätzung der Kommentar-Autoren Bork, Jacoby und Schwab kann die Bedeutung der lange überfälligen und umfangreichen Verfahrensreform kaum überschätzt werden, schließlich sei verfahrensrechtlich "kaum mehr ein Stein auf dem anderen geblieben". Insgesamt hat der Gesetzgeber neben der Neustrukturierung des Verfahrens in 111 Gesetze eingriffen und damit zahllose Rechtsgebiete und auch das materielle Recht berührt.
Das neue "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" führt die bislang in FGG, ZPO und Hausratsordnung verstreuten und daher nur schwer überschaubaren Verfahrensvorschriften zusammen. Hiermit wird das Verfahrensrecht der Familiensachen und der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals grundlegend reformiert. Der Schwerpunkt der Reform liegt dabei auf dem Gebiet des Familienrechts. Schließlich wurde das gesamte sechste Buch der ZPO (Verfahren in Familiensachen) aufgehoben und in das neue FamFG eingegliedert. Hierbei wurde etwa das Vormundschaftsgericht abgeschafft und das Große Familiengericht eingeführt. Dieses soll zukünftig über alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten effizient und widerspruchslos entscheiden. Weniger spektakulär, aber gleichwohl von immenser Wichtigkeit gestalten sich die Änderungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde von dem Gesetzgeber beibehalten.
Unter ihn fallen die nach wie vor unterschiedlichen einzelnen Verfahren, wie Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Registersachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In dem Bereich der Nachlass- und Teilungssachen birgt das neue FamFG allerdings keine revolutionären Neuerungen. Vielmehr werden bewährte Regelungen weitestgehend beibehalten und einige von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze kodifiziert. Die gewohnten Vorschriften erhielten jedoch neue "Hausnummern", welche im Inhaltsverzeichnis des Kommentars gut überschaubar den alten Paragraphen gegenübergestellt werden, ohne dabei das Werk mit einer unnötigen Synopse zu belasten. Die besondere Stärke des Kommentars liegt überhaupt in seiner schnörkellosen und damit leicht verständlichen Sprache, der es gelingt auch schwierige Probleme verständlich zu erläutern und auf den oftmals entscheidenden Punkt zu bringen. Hierbei verfällt der Kommentar jedoch nicht in eine Palandtsche Kryptographie, sondern besticht mit seiner einfachen, fast lehrbuchhaften Darstellungskraft. Das die Rechtsprechungshinweise und Quellenangaben nicht innerhalb des Textflusses, sondern jeweils am unteren Rand der Seite platziert sind, erleichtert die Lektüre zudem. Besonders der Praktiker wird auch die meist am Ende der einzelne Kommentierung zusammengefassten weiterführenden Hinweise und Erläuterungen von Verfahrensfragen zu schätzen wissen, welche den abstrakten Charakter der Vorschrift in das schwierige Alltagsgeschäft des Anwenders gewinnbringend überführt.
"Das FamFG wird dafür sorgen, dass die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit künftig nach einem modernen, klar strukturierten und vor allem lesbaren Verfahrensrecht verhandelt werden" betonte die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei Einführung der neuen Verfahrensordnung. Der "FamFG Kommentar" von Bork, Jacoby und Schwab greift diese Maßgabe an ein reformiertes Verfahrensrecht auf, und besticht mit einer ebenso modernen, klar strukturierten und vor allem gut lesbaren Kommentierung."
(RA Thilo Wagner in ErbR 2010, 103)
"Der Kommentar, der fristgerecht zum Inkrafttreten des neuen FamFG zum 1.9.2009 erschien, ist - soweit ersichtlich - das erste Werk, das nicht nur die im Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung des FamFG behandelt, sondern bereits alle Änderungen, die 2009 (beispielsweise durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs oder das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs) hinzugekommen sind. Die Herausgeber und Autoren sind allesamt besondere Kenner des Zivilverfahrensrechts, was sich in der beachtlichen Breite und Tiefe der Bearbeitung widerspiegelt, die auch für die notarielle Praxis wichtige Hilfestellung bieten kann. Gleichzeitig sind die Darstellungen aber übersichtlich und klar verständlich. Alles in allem bringt das gelungene Werk damit die besten Voraussetzungen dafür mit, einer der neuen Hauptkommentare zum FamFG zu werden."
(Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2009, 142)
"Zum 1. September 2009 hat durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) eine gänzlich neue Ära des Verfahrensrechts begonnen.
Vertrautes ist gewichen, Bewährtes findet sich an anderer Stelle wieder, Neues kam hinzu. Die große Herausforderung der täglichen Rechtsanwendung mit dem FamFG besteht insbesondere darin, in der Kürze der regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit auch verfahrensrechtlich alles richtig zu machen.
Hierfür soll insbesondere der hier zu besprechende Kommentar Hilfe, ja Wegbegleiter, sein.
Gibt dieser Kommentar Antworten auf Fragen, die ganz unweigerlich zur Beantwortung anstehen?
Ja, er gibt sie! Er gibt sie ohne Umschweife. Klar, eindeutig und an der Stelle, an der man die Antwort erwartet.
Der Kommentar dient nach meiner Auffassung zuvörderst dem Praktiker, der weniger wissenschaftliche Ausführungen braucht als vielmehr ein Arbeitsmittel zum Zurechtfinden in den Erfordernissen des Verfahrensrechts.
Alle der beinahe 500 Paragrafen des Reformwerks FamFG sind kommentiert. Manche umfangreicher, manche geboten kurz.
Brillant ist der jeweilige Hinweis bei jedem Paragrafen direkt nach dem Gesetzestext und vor dem Beginn der Kommentierung, welche vormalige Norm (insbesondere FGG, ZPO, BGB, HausrVO, GVG) durch den nunmehrigen Paragrafen "ersetzt" ist.
Den erleichterten Einstieg in einzelne Abschnitte schaffen die teilweise vorhandenen Vorbemerkungen, die einen Überblick über die jeweiligen Normen verschaffen.
Ein Beispiel:
In der Vorbemerkung zu §§ 38 bis 48 FamFG ist unter anderem ausgeführt, dass der dortige Regelungsgegenstand im Wesentlichen "Endentscheidungen" seien.
Diese ergehen gem. § 38 FamFG (dort auch die Legaldefinition) grundsätzlich durch Beschluss. Ferner werden etwa die einzelnen Arten und Formen, die Angreifbarkeit und die Rechtskraft erläutert.
Das gefällt.
Darüber hinaus werden auch die Zwischen- und Nebenentscheidungen gehörig dargestellt.
Leider hat das FamFG nicht nur neue Zweifelsfragen geschaffen, sondern auch viele schon vor dem 1.9.2009 streitige Rechtsfragen nicht beantwortet. Der vorliegende Kommentar bezieht Stellung.
Ein Beispiel:
Gem. § 275 FamFG ist in Betreuungssachen der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
Völlig unproblematisch ist diese bedingungslose Anordnung des Gesetzgebers in Fällen, in denen der Betroffene Verfahrenshandlungen zu seinen Gunsten vornimmt.
Problematisch ist dieser Umstand möglicherweise jedoch dann, wenn sich die Verfahrensfähigkeit zulasten des Betroffenen auswirkt. Als Beispiel wird etwa aufgeführt, dass Zustellungen an den Betroffenen erfolgen, ohne dass dieser zuverlässig damit umgehen könne und gleichwohl etwaige Fristen zu laufen beginnen.
In solchen Fällen könne nach Auffassung des Kommentars eine Frist nicht ausgelöst werden, unberührt des Umstands, dass ohnehin ein Verfahrenspfleger zu bestellen sei.
Ähnliches gelte etwa bei einem Verzicht auf Rechtsmittel, der wohl unbeachtlich bleiben müsse.
Man mag dieser Auffassung folgen - oder auch nicht. Tatsache jedoch ist, dass die Frage einer eindeutigen Position zugeführt wird (mit weiteren Fundstellen in den jeweiligen Fußnoten).
Im Rahmen der Kommentierung des Verfahrens in Nachlass- und Teilungssachen ist bei Randnummer 12 zu § 343 FamFG erläutert, dass das Amtsgericht Berlin-Schöneberg die Angelegenheit an ein anderes Gericht abgeben könne, wenn ein wichtiger Grund vorliege.
§ 343 Abs. 2 FamFG regelt im Gegensatz zu § 73 Abs. 2 FGG a. F. nicht mehr (ausdrücklich), dass die Abgabeverfügung bindend ist.
Diese Bindung ergebe sich jedoch aus der Verwendung des in § 3 FamFG geregelten Begriffs der Verweisung, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 FamFG stets bindend sei.
Ferner sei die Verweisung nicht anfechtbar.
Mein Fazit:
Den Herausgebern und den vielen weiteren Bearbeitern ist ein vorzügliches Werk gelungen. Der Rechtsanwender hat die Frage, der Kommentar gibt die Antwort."
(Notarvertreter Achim Brenner in BWNotZ 2009, 215)
"Durch die erheblichen Gesetzesänderungen aufgrund des am 1.9.2009 in Kraft getretenen FamFG muss sich der Rechtsanwender auf die neue Gesetzeslage einstellen. Dabei wird inzwischen eine Fülle an Kommentaren angeboten, die die Rechtsfindung erleichtern sollen. Der vorliegende Kommentar wurde von insgesamt 16 Autoren bearbeitet. Eine besondere Herausforderung bei der Kommentierung stellte die sich immer wieder verändernde Gesetzeslage dar, trotzdem weist das Werk den Gesetzesstand zum 1.9.2009 aus. (...)
Der Kommentar ist sehr anschaulich. Die Schrift ist gut leserlich. Bei umfangreichen Kommentierungen zu den jeweiligen Paragraphen wird der Kommentierung eine Übersicht vorangestellt, um die Suche zu erleichtern. Gut gefällt, dass bei jedem Paragraphen die entsprechende Norm des alten Verfahrensrechts (FGG, ZPO) genannt wird.
Das Werk gibt zu vielen heiklen Stellen des FamFG Auskunft. (...)
Im Ganzen ist der Bork/Jacoby/Schwab jedoch ein einschränkungslos zu empfehlender Kommentar, der dem Rechtsanwender die Gewöhnung an das neue Recht erleichtern und gewiss zur Meinungsbildung beitragen wird. Er ist anwenderfreundlich gestaltet, praxisnah und wird seinem wissenschaftlichen Anspruch gerecht. Insbesondere ist nochmals zu erwähnen, dass der Kommentar alle relevanten Gesetzesänderungen bereits enthält und dem Rechtsanwender mit diesem Werk der Einstieg in die neue Materie zweifellos gelingen wird."
(Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler in RpflStud 2010, 30 f.)
"... Insgesamt ein empfehlenswerter Kommentar zum gesamten FamFG, der seinen Namen verdient und seinen Platz finden wird. Er kann auch von der Qualität her allen mit der Materie befassten Kreisen – Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Ämter – nur empfohlen werden."
(Richter am OLG Hans-Joachim Wolf in Rpfleger 2010, 346)
" (...) Das vorgelegte Werk berücksichtigt bereits die Änderungen, die das im Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündete FamFG schon im Laufe des Jahres 2009 erfahren hat. Dazu gehören die Änderungen durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG vom 3. April 2009, BGBl. I S. 700). So ist ein eigener, mehr als 50 Seiten umfassender Abschnitt dem Verfahren in Versorgungsausgleichssachen vorbehalten. Die von Borth als ausgewiesenem Kenner der Materie bearbeitete Darstellung beginnt mit einigen Erläuterungen zu den Grundzügen der neuen gesetzlichen Regelungen des Versorgungsausgleichs, die für das Verständnis des aktuellen Verfahrensrechtes von entscheidender Bedeutung sind. Des Weiteren werden die z.T. sehr komplexen verfah-rensrechtlichen Zusammenhänge (neben dem FamFG werden Vorschriften aus dem GVG, der ZPO, dem VAHRG und dem BGB herangezogen) auf kurze, präzise und übersichtliche Art und Weise dargestellt.
Das gilt ebenso für die übrigen Kommentierungen, an denen insgesamt 16 Bearbeiter mitgewirkt haben. Einerseits erleichtert ein ausführliches Stichwortverzeichnis die Suche nach Antworten auf spezielle Fragestellungen, andererseits bietet eine Vielzahl von Fußnoten dem Leser die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Quellen zurate zu ziehen."
(BetrAV 2011, 191)
"Das FamFG vom 17.12.2008 hat eine Vielzahl von Kommentierungen erfahren. Da es mit seinen Büchern 1 (Allgemeiner Teil), 2 (Verfahren in Familiensachen) und 8 (Verfahren in Aufgebotssachen) die Bücher 6 und 9 der Zivilprozessordnung vollständig aufgehoben hat, haben nahezu alle bekannten ZPO-Kommentare die entsprechenden Vorschriften des FamFG, also insbesondere die Bücher 1, 2 und 8 zur Kommentierung aufgenommen. Daneben sind aber auch zusätzlich eigenständige Kommentare herausgegeben worden, die - hauptsächlich - das neue FamFG insgesamt kommentieren, wobei es sich nicht nur um Folgeauflagen zu bisherigen FGG-Kommentaren handelt.
Nicht alle Kommentierungen beinhalten den aktuellen Stand der Gesetzgebung, so dass man als Leser aufpassen muss. Beim Bork/Jacoby/Schwab braucht man auch insoweit keine Bedenken zu haben: Selbst die letzte Änderung (§ 375 Nr. 16 FamFG) aufgrund von Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen ... vom 31.7.2007 ist berücksichtigt. Selbstverständlich sind die - vor allen Dingen für die Familiensachen - überaus wichtigen Änderungen durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 3.4.2009 und zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ebenso berücksichtigt wie ein (erstes) "Reparaturgesetz" (Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht ... vom 30. 7. 2009). Damit ist der Kommentar auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Bei den 16 Autoren handelt es sich um anerkannte Fachleute auf dem Gebiet des Familien-, Vormundschafts- und Betreuungs- sowie des zivilrechtlichen Verfahrensrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die sowohl in der Praxis bei den verschiedenen Gerichten tätig sind bzw. waren als auch in Forschung und Lehre. Sie bringen ihre große Erfahrung in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und aus vielen Veröffentlichungen, Vorträgen, Anhörungen, Diskussionen usw. in dieses Werk ein. Das Buch ist mit einem Umfang von gut 1.400 Seiten noch sehr handlich, ohne - jedenfalls nach erster Durchsicht und beginnender Benutzung im praktischen Gebrauch - irgendeine Frage offen zu lassen.
Beispielhaft erwähnt seien hier zum Einen die Ausführungen zu dem Problem, wie sich Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG), der nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (Abs. 4 S. 6) nicht gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes ist, und der häufig nach §§ 1629 II 3, 1796 II BGB wegen erheblichen Interessengegensatzes zu bestellende Ergänzungspfleger zueinander verhalten (Jacoby, § 9 Rn. 12 mit weiterführenden Hinweisen). Mit Zorn (§ 158 Rn. 21 und 8) wird man bei Vorliegen einer erheblichen Interessenkollision im Sinne von §§ 158 II Nr. 1 FamFG und 1796 II 2 BGB - jedenfalls wenn beide gesetzlichen Vertreter betroffen sind - immer durch Bestellung eines Ergänzungspflegers für eine ordnungsgemäße Vertretung insbesondere des nach § 9 II FamFG verfahrensunfähigen minderjährigen Kindes unter 14 Jahren sorgen müssen. Ob und inwieweit man dann auf die (zusätzliche) Bestellung eines Verfahrensbeistandes - gerade auch im Hinblick auf mögliche zusätzliche Aufgaben nach § 158 IV 3 FamFG - verzichten kann oder soll, erscheint sehr zweifelhaft (s. dazu auch die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. in Heidelberg vom 28.10.2009, Vf 1.120, mit Hinweis auf die Arbeitskreise 10 und 11 des Familiengerichtstags).
Besonders hervorzuheben sind zum Anderen die Ausführungen von Schwab zu § 200 FamFG. Es wird dort nicht nur das Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen in gewohnt meisterlicher Manier dargestellt, sondern auf insgesamt über 20 Seiten die materiellen Vorschriften dazu in §§ 1361a und b BGB sowie 1568a und b BGB umfassend und klar erläutert und kommentiert.
Insgesamt lässt der Kommentar keine Wünsche offen - sieht man einmal von dem Anliegen eines Familienrichters ab, auch die neuen Kostenvorschriften (FamGKG mit KV) abgedruckt zu sehen, ab - und ist ohne Einschränkungen zu empfehlen."
(Richter am OLG Klaus Berghaus in FGPrax 2010, 114)