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Prof. Dr. Löhnig, Martin (Hrsg.)
Prof. Dr. Dr. h. c. Schwab, Dieter (Hrsg.)
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Henrich, Dieter (Hrsg.)
Prof. Dr. Dr. h. c. Gottwald, Peter (Hrsg.)
Prof. Dr. Kroppenberg, Inge (Hrsg.)
Band 13: Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa
(Juni 2011)
€ 89,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-1089-1
2011/06 | IX und 356 Seiten | Broschur
"Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" war Gegenstand des 10. Regensburger Symposiums für Europäisches Familienrecht vom 7.-9.10.2010. Durch die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft und die verbesserten medizinischen Möglichkeiten sind in den europäischen Ländern unterschiedliche Rechtsprobleme entstanden. Das deutsche Recht sieht seit dem 1.9.2009 mit den §§ 1901a-1901c BGB neue Regelungen für diesen Bereich vor. Andere Staaten verfügen schon seit längerem über einschlägige Vorschriften, manche wiederum haben noch gar nicht reagiert.
Den Tagungsband eröffnet "Eine kleine Geschichte der Regensburger Symposien" (Dieter Schwab) anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Veranstaltung. Es folgen die Beiträge zur deutschen Rechtslage
sowie 15 Länderberichte für
die Schweiz (Regina E. Aebi-Müller/Sabrina Bienz), Norwegen (Torstein Frantzen), Polen (Blazej Bugajski), Slowenien (Barbara Novak), Österreich (Susanne Ferrari), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), die Niederlande (Willem Breemhaar), Großbritannien (Adrian D. Ward), Frankreich (Frédérique Ferrand), Spanien (Josep Ferrer i Riba), Belgien (Walter Pintens), Italien (Salvatore Patti), Serbien (Olga Cvejic Jancic), Ungarn (Ágnes Dósa), Bulgarien (Velina Todorova)
und abschließend der europäische Vergleich (Mareike Preisner).
Den Tagungsband eröffnet "Eine kleine Geschichte der Regensburger Symposien" (Dieter Schwab) anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Veranstaltung. Es folgen die Beiträge zur deutschen Rechtslage
- Probleme der Vorsorgevollmacht (Martin Löhnig)
- Probleme der Patientenverfügung (Andreas Spickhoff)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Instrumente der Vorsorgenden Rechtspflege (Andreas Albrecht)
sowie 15 Länderberichte für
die Schweiz (Regina E. Aebi-Müller/Sabrina Bienz), Norwegen (Torstein Frantzen), Polen (Blazej Bugajski), Slowenien (Barbara Novak), Österreich (Susanne Ferrari), Griechenland (Achilles G. Koutsouradis), die Niederlande (Willem Breemhaar), Großbritannien (Adrian D. Ward), Frankreich (Frédérique Ferrand), Spanien (Josep Ferrer i Riba), Belgien (Walter Pintens), Italien (Salvatore Patti), Serbien (Olga Cvejic Jancic), Ungarn (Ágnes Dósa), Bulgarien (Velina Todorova)
und abschließend der europäische Vergleich (Mareike Preisner).
"Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit einer von Ihnen in Deutschland erstellten Vorsorgevollmacht geschieht, wenn der Vollmachtgeber nach Mallorca übersiedelt und dort hilfsbedürftig wird? Oder was Sie beachten müssen, damit eine Patientenverfügung die gewünschten Wirkungen auch dann entfalten kann, wenn der Mandant auf der Reise nach Italien infolge eines schweren Verkehrsunfalls in einem Alpentunnel sich in einem Krankenhaus der Schweiz oder Österreichs wiederfindet?
Der vorliegende Band versammelt die Beiträge auf dem 10. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht, das im Oktober 2010 unter dem Thema "Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" stand. Nach drei einleitenden Beiträgen zur rechtlichen und kautelaren Situation in Deutschland (von den Professoren Löhnig, Spickhoff und dem Notar Dr. Albrecht) folgen 14 Länderberichte aus allen Teilen Europas (Schweiz, Norwegen, Polen, Slowenien, Österreich, Griechenland, den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Belgien, Italien, Serbien, Ungarn und Bulgarien). Der Band schließt ab mit einer gründlichen rechtsvergleichenden Analyse und einem Resümee von Mareike Preisner.
Dass in den einzelnen Staaten Europas erhebliche Unterschiede existieren, hätte man erwarten können. Es überrascht aber, dass die Entwicklung in den einzelnen europäischen Staaten nahezu alle Schattierungen und Kombinationsmöglichkeiten abdeckt, und zwar von der kompletten Anerkennung der Verfügungen (z.B. Niederlande) über das "Patientenvollmacht geht, Vorsorgevollmacht nicht" (z.B. Bulgarien) bzw. den umgekehrten Fall des "Vorsorgevollmacht geht, Patientenvollmacht aber nicht" (Norwegen) bis zum "grundsätzlich geht eigentlich nichts" (z.B. Italien). Teilweise mag man das damit begründen, dass einzelne Länder einfach "noch nicht so weit sind". Bewusste Zurückhaltung in einigen westeuropäischen Staaten kann aber auch Anlass zur Reflexion der Lage in Deutschland dienen. In Österreich stellt man z.B. strenge Anforderungen an die Errichtung einer Patientenverfügung, damit diese "rechtsverbindlich" ist. Hält die Verfügung diese Anforderungen (Form, ärztliche und rechtliche Aufklärung, konkrete Bezichnung der abgelehnten ärztlichen Maßnahmen, nicht älter als fünf Jahre) nicht vollständig ein, so ist sie aber nicht absolut wertlos, sondern nur "beachtlich", vom Arzt also bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen.
Interessanterweise weist gerade ein Jurist aus Großbritannien, wo man seit Jahrhunderten Erfahrungen mit privatrechtlich organisierten auf Dauer angelegten Treuhandkonstruktionen hat, darauf hin, dass tendenziell zwei Punkten zu wenig Beachtung geschenkt wird: Der Gewährleistung, dass die Vollmacht tatsächlich frei von äußerer Beeinflussung und dem wahren Willen der Prinzipals entsprechend erteilt wird und der Überwachung des Bevollmächigten.
Die zahlreichen liebevoll ausgearbeiteten und sorgfältig bearbeiteten Länderberichte geben nicht nur wertvolle Hinweise für die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im europäischen Rechtsverkehr. Die vielfältigen Modelle und Erfahrungen geben auch Anlass, über die in Deutschland geltende Rechtslage und Praxis nachzudenken. Der Sammelaband ist daher jedem zu empfehlen, der sich mit dem Thema kritisch auseinandersetzen möchte und auch Anregungen abseits der ausgetrenenen Wege sucht."
(Dr. Rembert Süß in ZErb 2011, 312)
"… Hat ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland - und möchte er auch seinen Lebensabend in Deutschland verbringen -, reicht es grundsätzlich aus, bei der Formulierung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht (nur) die deutsche Rechtslage in den Blick zu nehmen. Allerdings ziehen es mittlerweile bekanntlich viele Rentner und Pensionäre vor, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Zudem enthält etwa Art. 15 des in Deutschland geltenden Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen v. 13.1.2000 verschiedene Möglichkeiten, für die Vollmacht das Recht eines anderen Staates zu wählen; wählbar ist insbesondere das Recht des Staates, dem der Erwachsene angehört. In unterschiedlichen Konstellationen kann es daher gerade bei den Problemkreisen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Beachtlichkeit ausländischen Rechts kommen. Der vorliegende Band enthält für den Praktiker wertvolle Hinweise auf die Rechtslage im europäischen Ausland; er kann gerade bei der Rechtsberatung von großem Nutzen sein.
Der Band ist vor allem aber auch für diejenigen von großem Interesse, die sich dem Thema aus einer rechtspolitischen Perspektive nähern wollen. Die Bandbreite der angebotenen Lösungen ist in den europäischen Staaten außerordentlich groß. Manche Staaten sehen bislang keine eigenständigen Institute der privaten Vorsorge durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor (Italien, Bulgarien, Ungarn). In den meisten anderen Staaten ist demgegenüber zumindest das Instrument der Patientenverfügung gesetzlich verankert. Die Vorsorgevollmacht als mehr oder weniger eigenständiges Rechtsinstitut ist demgegenüber nur - mit erheblichen Unterschieden im Einzelnen - in Belgien, Deutschland, Frankreich, England, Griechenland, den Niederlanden, Norwegen - das andererseits keine Patientenverfügung im eigentlichen Sinne kennt - sowie Osterreich, Schottland und Spanien anerkannt.
Erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten ergeben sich im Einzelnen bei der Form, dem zulässigen Inhalt sowie den Bindungswirkungen derartiger Rechtsinstitute privater Vorsorge. Aus rechtsvergleichender Sicht von Interesse ist ferner, dass viele Staaten - anders als Deutschland - eine (gegenständlich beschränkte) gesetzliche Vertretungsmacht naher Angehöriger kennen; auf diese Weise tritt zu den rechtsgeschäftlichen Möglichkeiten der Vorsorge und der staatlich regulierten Einsetzung eines Betreuers ein weiteres Instrumentarium hinzu. In ihrer abschließenden Würdigung empfiehlt Mareike Preisner - mit beachtlichen Gründen -, auch aus deutscher Sicht neu über eine gesetzliche Vertretungsmacht bestimmter naher Angehöriger nachzudenken.
Der Tagungsband markiert ein kleines Jubiläum der Regensburger Symposien zum Familienrecht. Wie zuvor ist es gelungen, ein rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch brisantes Thema aufzugreifen und aus vorbildlich rechtsvergleichend-europäischer Perspektive aufzubereiten. Die Regensburger Symposien setzen damit Maßstäbe für die wissenschaftliche Aufbereitung und Weiterentwicklung des Familienrechts in einem europäischen Rahmen."
(Prof. Dr. Urs Peter Gruber in FamRZ 2012, 844)
"Das Thema "Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" war Gegenstand des 10. Regensburger Symposiums für Europäisches Familienrecht, das vom 7. bis zum 9.10.2010 stattgefunden hat. Ausgangspunkt des Symposiums war die Überlegung, dass durch die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft und die verbesserten medizinischen Möglichkeiten in den europäischen Ländern Rechtsprobleme entstanden sind, die durchaus unterschiedlich beantwortet werden. So sieht das deutsche Recht seit dem 1.9.2009 mit den §§ 1901a bis 1901c BGB bekanntlich Regelungen insbesondere für das Recht der Patientenverfügung vor. Andere Staaten haben diesen Rechtsetzungsprozess bereits seit einiger Zeit beendet, wogegen andere Staaten noch gar nicht auf diese neuen rechtlichen Herausforderungen reagiert haben. Das anzuzeigende Buch ist der Tagungsband, der aus dem Symposium in Regensburg hervorgegangen ist.
Zur deutschen Rechtslage werden die Probleme der Vorsorgevollmacht von Löhnig und die Probleme der Patientenverfügung von Spickhoff kenntnisreich und prägnant dargestellt. Sodann beschäftigt sich Notar Andreas Albrecht, Regensburg, mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung als Instrumente der vorsorgenden Rechtspflege. Nicht nur aber insbesondere dieser Abschnitt des Tagungsbandes ist für Notarinnen und Notare sehr spannend und gibt vielerlei Anregungen für die eigene Gestaltung entsprechender Verfügungen.
Wer über den nationalen Tellerrand schauen will, wird mit großem Gewinn die in dem Tagungsband vereinigten 15 Länderberichte lesen. Vorgestellt werden die Rechtslage in der Schweiz, in Norwegen, in Polen, in Slowenien, in Osterreich, in Griechenland, in den Niederlanden, in Großbritannien, in Frankreich, in Spanien, in Italien, in Serbien, in Ungarn und in Bulgarien.
Eine Zusammenfassung und ein Vergleich der vorgefundenen Rechtssituationen, den Preisner vornimmt, runden den gelungenen Tagungsband ab.
Wenn der nicht ganz geringe Preis nicht abschreckt, bekommt mit diesem Tagungsband einen erstklassigen Überblick über die Instrumentarien der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung an die Hand."
(RA Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 4/2011, 41)
"Der neu erschienene Tagungsband ist nicht nur ein Beitrag zu dem am 1.1.2009 in Kraft getretenen Haager Übereinkommen zu dem internationalen Schutz von Erwachsenen, sondern auch eine Handlungsaufforderung an die Adresse der insbesondere in Europa zahlenmäßig stetig wachsenden Gruppe schutzbedürftiger Erwachsener. Das 10. Regensburger Symposium gibt mit seinem Tagungsband einen gut lesbaren Überblick über die rechtliche Stellung schutzbedürftiger Erwachsener in Europa; behandelt werden insbesondere (Vorsorge-) Vollmacht und Patientenverfügung in 16 europäischen Ländern. Eine solche Überblicksdarstellung war nach der im Jahre 2000 erschienenen internationalen Dokumentation zum Thema "Zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens" (Hrsg. v. Jochen Taupitz, Berlin, 2000) überfällig.
Die knapp, aber nachvollziehbar dargestellten nationalen Steuerungsinstrumente lassen deutlich werden, dass viele Wege zum gleichen Ziel fuhren, wenngleich Grundfragen, etwa die, was Selbstbestimmung letztlich zum Inhalt hat, (noch) nicht harmonisiert sind. Der Leser gewinnt jedenfalls einen guten Überblick über den rechtlichen Stand des Spannungsfeldes zwischen Freiheit und Fürsorge in Europa und kann erkennen, wie viel Grundlagenarbeit noch zu leisten ist, ehe es ein einheitliches europäisches Erwachsenenschutzrecht geben wird.
Der Umstand, dass es sich um Tagungsbeiträge handelt, schmälert deren wissenschaftlichen Wert nicht, weil sie fundiert unterlegt sind. Die drei deutschen Beiträge von Löhnig, Spickhoff und Albrecht bringen - bis auf den von Löhnig, er spricht sich für die Institionalisierung eines "Überwachungstreuhänders" aus - inhaltlich wenig Neues, beschränken sich vielmehr auf Überblicksdarstellungen der Gesetzes- und Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag von Albrecht befasst sich leider beim Thema "Patientenverfügung" nur mit einer Mindermeinung, was dazu führt, dass - jedenfalls im europäischen Ausland - nicht deutlich wird, dass das sog. "Patientenverfügungsgesetz" in Deutschland die rechtswissenschaftliche Diskussion über die Rechtsnatur der Patientenverfügung beendet hat und verbindlich regelt, dass die Patientenverfugung nicht (nur) eine Anweisung innerhalb des Auftrags-/Innenverhältnisses, sondern eine Dritten gegenüber ohne weiteres Zutun verbindliche rechtsgeschäftsähnliche Erklärung ist. (...)
Der Tagungsband ist nicht nur für die rechtsvergleichende Wissenschaft wertvoll, sondern auch für den Rechtsanwender und den Europareisenden, der seinen Integritätsschutz auch im europäischen Ausland gewahrt wissen will."
(RA/Notar Dr. Wolfgang Lange in ZEV 9/2011, XII)
"Die Herausgeber Martin Löhnig, Dieter Schwab, Dieter Henrich, Peter Gottwald und Inge Kroppenberg setzen mit dem 13. Band der Beiträge zum europäischen Familienrecht auf ein zunehmend aktueller werdendes Thema. Bedingt durch die Überalterung der Gesellschaft in Europa und die verbesserten medizinischen Behandlungsmethoden sind verschiedene Rechtsprobleme entstanden, die auf dem 10. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht vom 7. bis 9.10.2010 erörtert wurden. Der 2011 erschienene Tagungsband fasst die Ergebnisse auf 356 Seiten zusammen.
Vorwegzuschicken ist, dass die Schriftenreihe sich mehr an den wissenschaftlichen Leser richtet, als dass sie praktische Arbeitshilfen an die Hand gibt. Das hier vorgestellte Werk betrachtet rechtsvergleichend im Bereich der Vorsorgevollmacht und des Erwachsenenschutzes die Länder Deutschland, Schweiz, Norwegen, Polen, Slowenien, Österreich, Griechenland, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Belgien, Italien, Serbien, Ungarn und Bulgarien. Die einzelnen Länder werden von unterschiedlichen Autoren bearbeitet, deren Beiträge teilweise in englischer Sprache abgefasst sind.
Für Deutschland werden zunächst die aktuellen Rechtsprobleme bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung dar- und jeweils Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Hintergrund für diese ausführliche Auseinandersetzung ist die Neuregelung der §§ 1901a-1901c BGB für diesem Bereich. In einem weiteren Beitrag werden die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung als Instrumente der vorsorgenden Rechtspflege erläutert.
Da es derartige Regelungen nicht in allen europäischen Ländern gibt, werden anschließend in 15 Länderberichten die dortigen Handhabungsweisen vorgestellt. Obwohl die Begriffe der Selbstbestimmung und deren Umsetzung doch sehr unterschiedlich sind, stellt sich dabei heraus, dass die Problematik in den o. g. europäischen Staaten gleichermaßen aktuell ist und dem Thema der Autonomie im Alter eine immer größere Bedeutung zukommt. Zudem zeigt sich, dass Länder durch die rechtspraktischen Erfahrungen in anderen Staaten auch hier im Wege eines Transfers partizipieren können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das vorgestellte Werk auf wissenschaftlichem Niveau die aktuellen Fragen aus den Bereichen Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung rechtsvergleichend für 16 europäische Länder aufarbeitet. Bedingt durch die Form von Einzelbeiträgen gibt es kein Schlagwortverzeichnis. Das Buch ist eher für einen interessierten Leser geeignet, der sich für die in Europa geltenden Regelungen einen umfassenden Überblick verschaffen will, als für einen Praktiker, der kurz für ein bestimmtes Land einen Praxishinweis sucht."
(ROR Dr. Andreas Viertelhausen in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2011, 1167)
"Das in der Reihe "Beiträge zum Europäischen Familienrecht" als Band 13 erschienene Werk ist der Tagungsband zum zehnten Symposium für Europäisches Familienrecht, das vom 7.-9.10.2010 in Regensburg stattfand. Der Band enthält 15 Länderberichte ausländischer Rechtswissenschaftler zum Erwachsenenschutzrecht und einen abschließenden europäischen Vergleich derselben. Eingeleitet wird in das Thema durch drei Beiträge zur deutschen Rechtslage, und zwar zu den Problemen der Vorsorgevollmacht (Löhnig), der Patientenverfügung (Spickhoff) sowie zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Instrumenten der vorsorgenden Rechtspflege (Albrecht). Wer sich vertieft mit der Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung und dem Erwachsenenschutzrecht beschäftigt, wird den in seiner Art einmaligen, in erster Linie rechtsvergleichenden Tagungsband zu schätzen wissen."
(RAin Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2012, 7)
Der vorliegende Band versammelt die Beiträge auf dem 10. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht, das im Oktober 2010 unter dem Thema "Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" stand. Nach drei einleitenden Beiträgen zur rechtlichen und kautelaren Situation in Deutschland (von den Professoren Löhnig, Spickhoff und dem Notar Dr. Albrecht) folgen 14 Länderberichte aus allen Teilen Europas (Schweiz, Norwegen, Polen, Slowenien, Österreich, Griechenland, den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Belgien, Italien, Serbien, Ungarn und Bulgarien). Der Band schließt ab mit einer gründlichen rechtsvergleichenden Analyse und einem Resümee von Mareike Preisner.
Dass in den einzelnen Staaten Europas erhebliche Unterschiede existieren, hätte man erwarten können. Es überrascht aber, dass die Entwicklung in den einzelnen europäischen Staaten nahezu alle Schattierungen und Kombinationsmöglichkeiten abdeckt, und zwar von der kompletten Anerkennung der Verfügungen (z.B. Niederlande) über das "Patientenvollmacht geht, Vorsorgevollmacht nicht" (z.B. Bulgarien) bzw. den umgekehrten Fall des "Vorsorgevollmacht geht, Patientenvollmacht aber nicht" (Norwegen) bis zum "grundsätzlich geht eigentlich nichts" (z.B. Italien). Teilweise mag man das damit begründen, dass einzelne Länder einfach "noch nicht so weit sind". Bewusste Zurückhaltung in einigen westeuropäischen Staaten kann aber auch Anlass zur Reflexion der Lage in Deutschland dienen. In Österreich stellt man z.B. strenge Anforderungen an die Errichtung einer Patientenverfügung, damit diese "rechtsverbindlich" ist. Hält die Verfügung diese Anforderungen (Form, ärztliche und rechtliche Aufklärung, konkrete Bezichnung der abgelehnten ärztlichen Maßnahmen, nicht älter als fünf Jahre) nicht vollständig ein, so ist sie aber nicht absolut wertlos, sondern nur "beachtlich", vom Arzt also bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen.
Interessanterweise weist gerade ein Jurist aus Großbritannien, wo man seit Jahrhunderten Erfahrungen mit privatrechtlich organisierten auf Dauer angelegten Treuhandkonstruktionen hat, darauf hin, dass tendenziell zwei Punkten zu wenig Beachtung geschenkt wird: Der Gewährleistung, dass die Vollmacht tatsächlich frei von äußerer Beeinflussung und dem wahren Willen der Prinzipals entsprechend erteilt wird und der Überwachung des Bevollmächigten.
Die zahlreichen liebevoll ausgearbeiteten und sorgfältig bearbeiteten Länderberichte geben nicht nur wertvolle Hinweise für die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im europäischen Rechtsverkehr. Die vielfältigen Modelle und Erfahrungen geben auch Anlass, über die in Deutschland geltende Rechtslage und Praxis nachzudenken. Der Sammelaband ist daher jedem zu empfehlen, der sich mit dem Thema kritisch auseinandersetzen möchte und auch Anregungen abseits der ausgetrenenen Wege sucht."
(Dr. Rembert Süß in ZErb 2011, 312)
"… Hat ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland - und möchte er auch seinen Lebensabend in Deutschland verbringen -, reicht es grundsätzlich aus, bei der Formulierung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht (nur) die deutsche Rechtslage in den Blick zu nehmen. Allerdings ziehen es mittlerweile bekanntlich viele Rentner und Pensionäre vor, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Zudem enthält etwa Art. 15 des in Deutschland geltenden Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen v. 13.1.2000 verschiedene Möglichkeiten, für die Vollmacht das Recht eines anderen Staates zu wählen; wählbar ist insbesondere das Recht des Staates, dem der Erwachsene angehört. In unterschiedlichen Konstellationen kann es daher gerade bei den Problemkreisen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Beachtlichkeit ausländischen Rechts kommen. Der vorliegende Band enthält für den Praktiker wertvolle Hinweise auf die Rechtslage im europäischen Ausland; er kann gerade bei der Rechtsberatung von großem Nutzen sein.
Der Band ist vor allem aber auch für diejenigen von großem Interesse, die sich dem Thema aus einer rechtspolitischen Perspektive nähern wollen. Die Bandbreite der angebotenen Lösungen ist in den europäischen Staaten außerordentlich groß. Manche Staaten sehen bislang keine eigenständigen Institute der privaten Vorsorge durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor (Italien, Bulgarien, Ungarn). In den meisten anderen Staaten ist demgegenüber zumindest das Instrument der Patientenverfügung gesetzlich verankert. Die Vorsorgevollmacht als mehr oder weniger eigenständiges Rechtsinstitut ist demgegenüber nur - mit erheblichen Unterschieden im Einzelnen - in Belgien, Deutschland, Frankreich, England, Griechenland, den Niederlanden, Norwegen - das andererseits keine Patientenverfügung im eigentlichen Sinne kennt - sowie Osterreich, Schottland und Spanien anerkannt.
Erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten ergeben sich im Einzelnen bei der Form, dem zulässigen Inhalt sowie den Bindungswirkungen derartiger Rechtsinstitute privater Vorsorge. Aus rechtsvergleichender Sicht von Interesse ist ferner, dass viele Staaten - anders als Deutschland - eine (gegenständlich beschränkte) gesetzliche Vertretungsmacht naher Angehöriger kennen; auf diese Weise tritt zu den rechtsgeschäftlichen Möglichkeiten der Vorsorge und der staatlich regulierten Einsetzung eines Betreuers ein weiteres Instrumentarium hinzu. In ihrer abschließenden Würdigung empfiehlt Mareike Preisner - mit beachtlichen Gründen -, auch aus deutscher Sicht neu über eine gesetzliche Vertretungsmacht bestimmter naher Angehöriger nachzudenken.
Der Tagungsband markiert ein kleines Jubiläum der Regensburger Symposien zum Familienrecht. Wie zuvor ist es gelungen, ein rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch brisantes Thema aufzugreifen und aus vorbildlich rechtsvergleichend-europäischer Perspektive aufzubereiten. Die Regensburger Symposien setzen damit Maßstäbe für die wissenschaftliche Aufbereitung und Weiterentwicklung des Familienrechts in einem europäischen Rahmen."
(Prof. Dr. Urs Peter Gruber in FamRZ 2012, 844)
"Das Thema "Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa" war Gegenstand des 10. Regensburger Symposiums für Europäisches Familienrecht, das vom 7. bis zum 9.10.2010 stattgefunden hat. Ausgangspunkt des Symposiums war die Überlegung, dass durch die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft und die verbesserten medizinischen Möglichkeiten in den europäischen Ländern Rechtsprobleme entstanden sind, die durchaus unterschiedlich beantwortet werden. So sieht das deutsche Recht seit dem 1.9.2009 mit den §§ 1901a bis 1901c BGB bekanntlich Regelungen insbesondere für das Recht der Patientenverfügung vor. Andere Staaten haben diesen Rechtsetzungsprozess bereits seit einiger Zeit beendet, wogegen andere Staaten noch gar nicht auf diese neuen rechtlichen Herausforderungen reagiert haben. Das anzuzeigende Buch ist der Tagungsband, der aus dem Symposium in Regensburg hervorgegangen ist.
Zur deutschen Rechtslage werden die Probleme der Vorsorgevollmacht von Löhnig und die Probleme der Patientenverfügung von Spickhoff kenntnisreich und prägnant dargestellt. Sodann beschäftigt sich Notar Andreas Albrecht, Regensburg, mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung als Instrumente der vorsorgenden Rechtspflege. Nicht nur aber insbesondere dieser Abschnitt des Tagungsbandes ist für Notarinnen und Notare sehr spannend und gibt vielerlei Anregungen für die eigene Gestaltung entsprechender Verfügungen.
Wer über den nationalen Tellerrand schauen will, wird mit großem Gewinn die in dem Tagungsband vereinigten 15 Länderberichte lesen. Vorgestellt werden die Rechtslage in der Schweiz, in Norwegen, in Polen, in Slowenien, in Osterreich, in Griechenland, in den Niederlanden, in Großbritannien, in Frankreich, in Spanien, in Italien, in Serbien, in Ungarn und in Bulgarien.
Eine Zusammenfassung und ein Vergleich der vorgefundenen Rechtssituationen, den Preisner vornimmt, runden den gelungenen Tagungsband ab.
Wenn der nicht ganz geringe Preis nicht abschreckt, bekommt mit diesem Tagungsband einen erstklassigen Überblick über die Instrumentarien der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung an die Hand."
(RA Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 4/2011, 41)
"Der neu erschienene Tagungsband ist nicht nur ein Beitrag zu dem am 1.1.2009 in Kraft getretenen Haager Übereinkommen zu dem internationalen Schutz von Erwachsenen, sondern auch eine Handlungsaufforderung an die Adresse der insbesondere in Europa zahlenmäßig stetig wachsenden Gruppe schutzbedürftiger Erwachsener. Das 10. Regensburger Symposium gibt mit seinem Tagungsband einen gut lesbaren Überblick über die rechtliche Stellung schutzbedürftiger Erwachsener in Europa; behandelt werden insbesondere (Vorsorge-) Vollmacht und Patientenverfügung in 16 europäischen Ländern. Eine solche Überblicksdarstellung war nach der im Jahre 2000 erschienenen internationalen Dokumentation zum Thema "Zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens" (Hrsg. v. Jochen Taupitz, Berlin, 2000) überfällig.
Die knapp, aber nachvollziehbar dargestellten nationalen Steuerungsinstrumente lassen deutlich werden, dass viele Wege zum gleichen Ziel fuhren, wenngleich Grundfragen, etwa die, was Selbstbestimmung letztlich zum Inhalt hat, (noch) nicht harmonisiert sind. Der Leser gewinnt jedenfalls einen guten Überblick über den rechtlichen Stand des Spannungsfeldes zwischen Freiheit und Fürsorge in Europa und kann erkennen, wie viel Grundlagenarbeit noch zu leisten ist, ehe es ein einheitliches europäisches Erwachsenenschutzrecht geben wird.
Der Umstand, dass es sich um Tagungsbeiträge handelt, schmälert deren wissenschaftlichen Wert nicht, weil sie fundiert unterlegt sind. Die drei deutschen Beiträge von Löhnig, Spickhoff und Albrecht bringen - bis auf den von Löhnig, er spricht sich für die Institionalisierung eines "Überwachungstreuhänders" aus - inhaltlich wenig Neues, beschränken sich vielmehr auf Überblicksdarstellungen der Gesetzes- und Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag von Albrecht befasst sich leider beim Thema "Patientenverfügung" nur mit einer Mindermeinung, was dazu führt, dass - jedenfalls im europäischen Ausland - nicht deutlich wird, dass das sog. "Patientenverfügungsgesetz" in Deutschland die rechtswissenschaftliche Diskussion über die Rechtsnatur der Patientenverfügung beendet hat und verbindlich regelt, dass die Patientenverfugung nicht (nur) eine Anweisung innerhalb des Auftrags-/Innenverhältnisses, sondern eine Dritten gegenüber ohne weiteres Zutun verbindliche rechtsgeschäftsähnliche Erklärung ist. (...)
Der Tagungsband ist nicht nur für die rechtsvergleichende Wissenschaft wertvoll, sondern auch für den Rechtsanwender und den Europareisenden, der seinen Integritätsschutz auch im europäischen Ausland gewahrt wissen will."
(RA/Notar Dr. Wolfgang Lange in ZEV 9/2011, XII)
"Die Herausgeber Martin Löhnig, Dieter Schwab, Dieter Henrich, Peter Gottwald und Inge Kroppenberg setzen mit dem 13. Band der Beiträge zum europäischen Familienrecht auf ein zunehmend aktueller werdendes Thema. Bedingt durch die Überalterung der Gesellschaft in Europa und die verbesserten medizinischen Behandlungsmethoden sind verschiedene Rechtsprobleme entstanden, die auf dem 10. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht vom 7. bis 9.10.2010 erörtert wurden. Der 2011 erschienene Tagungsband fasst die Ergebnisse auf 356 Seiten zusammen.
Vorwegzuschicken ist, dass die Schriftenreihe sich mehr an den wissenschaftlichen Leser richtet, als dass sie praktische Arbeitshilfen an die Hand gibt. Das hier vorgestellte Werk betrachtet rechtsvergleichend im Bereich der Vorsorgevollmacht und des Erwachsenenschutzes die Länder Deutschland, Schweiz, Norwegen, Polen, Slowenien, Österreich, Griechenland, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Belgien, Italien, Serbien, Ungarn und Bulgarien. Die einzelnen Länder werden von unterschiedlichen Autoren bearbeitet, deren Beiträge teilweise in englischer Sprache abgefasst sind.
Für Deutschland werden zunächst die aktuellen Rechtsprobleme bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung dar- und jeweils Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Hintergrund für diese ausführliche Auseinandersetzung ist die Neuregelung der §§ 1901a-1901c BGB für diesem Bereich. In einem weiteren Beitrag werden die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung als Instrumente der vorsorgenden Rechtspflege erläutert.
Da es derartige Regelungen nicht in allen europäischen Ländern gibt, werden anschließend in 15 Länderberichten die dortigen Handhabungsweisen vorgestellt. Obwohl die Begriffe der Selbstbestimmung und deren Umsetzung doch sehr unterschiedlich sind, stellt sich dabei heraus, dass die Problematik in den o. g. europäischen Staaten gleichermaßen aktuell ist und dem Thema der Autonomie im Alter eine immer größere Bedeutung zukommt. Zudem zeigt sich, dass Länder durch die rechtspraktischen Erfahrungen in anderen Staaten auch hier im Wege eines Transfers partizipieren können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das vorgestellte Werk auf wissenschaftlichem Niveau die aktuellen Fragen aus den Bereichen Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung rechtsvergleichend für 16 europäische Länder aufarbeitet. Bedingt durch die Form von Einzelbeiträgen gibt es kein Schlagwortverzeichnis. Das Buch ist eher für einen interessierten Leser geeignet, der sich für die in Europa geltenden Regelungen einen umfassenden Überblick verschaffen will, als für einen Praktiker, der kurz für ein bestimmtes Land einen Praxishinweis sucht."
(ROR Dr. Andreas Viertelhausen in Staatsanzeiger für das Land Hessen 2011, 1167)
"Das in der Reihe "Beiträge zum Europäischen Familienrecht" als Band 13 erschienene Werk ist der Tagungsband zum zehnten Symposium für Europäisches Familienrecht, das vom 7.-9.10.2010 in Regensburg stattfand. Der Band enthält 15 Länderberichte ausländischer Rechtswissenschaftler zum Erwachsenenschutzrecht und einen abschließenden europäischen Vergleich derselben. Eingeleitet wird in das Thema durch drei Beiträge zur deutschen Rechtslage, und zwar zu den Problemen der Vorsorgevollmacht (Löhnig), der Patientenverfügung (Spickhoff) sowie zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Instrumenten der vorsorgenden Rechtspflege (Albrecht). Wer sich vertieft mit der Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung und dem Erwachsenenschutzrecht beschäftigt, wird den in seiner Art einmaligen, in erster Linie rechtsvergleichenden Tagungsband zu schätzen wissen."
(RAin Dr. Gabriele Müller in DNotI-Report 2012, 7)