Seite
Vizepräsident des LG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Zimmermann, Walter
FamRZ-Buch 36: Betreuung und Erbrecht, 3. Aufl. 2023
- Der Betreute als Erbe oder Erblasser -
3., völlig neu bearb. Auflage 2023
€ 59,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1281-9
2023/01 | XXIII und 306 Seiten | Broschur
Online verfügbar bei FamRZ digital Buch und Gieseking digital Familienrecht.
Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?" haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
„... Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)
... zur 3. Auflage:
„Das Erbrecht spielt eine vielfältige Rolle in Betreuungsverfahren. Für die Akteure im Betreuungsrecht ist es unerlässlich, sich grundsätzlich und im Bedarfsfall gezielte Kenntnisse zu diesem Rechtsgebiet an zueignen. Das Handbuch von Walter Zimmermann ist mit seinen beiden ersten Auflagen bereits zum Standard-Nachschlagewerk mit Alleinstellungsmerkmal geworden. Der Autor, der mit vielen Veröffentlichungen ein ausgewiesener Experte für das Erbrecht ist, hat nunmehr die Änderungen der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung in sein Praxishandbuch eingearbeitet sowie weitere Aktualisierungen vorgenommen.
Auf 300 Seiten stellt der Autor umfassend und in bekannt praxisbetonter Art und Weise sämtliche Aspekte des Erbrechts mit Bezug zum Betreuungsrecht dar, die für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreute und ihre Angehörigen, Fachanwältinnen und Fachanwälte, Notarinnen und Notare sowie Betreuungsvereine, Betreuungsgerichte, Verfahrenspflegerinnen und -pfleger und Betreuungsbehörden relevant sein können. (...)
Die detaillierte Gliederung, die Hervorhebung bestimmter Schlüsselbegriffe, das umfassende Stichwortverzeichnis, viele praxisbezogene Beispiele und die Wiedergabe rechtlicher Vorschriften von Gesetzen jenseits des BGB machen die komplexe Materie für die Leserinnen und Leser gut verständlich.
Das Handbuch von Walter Zimmermann ist auch in der 3. Auflage ein unverzichtbares Begleitbuch in der Praxis für alle professionellen Akteure im Betreuungs und Erbrecht, insbesondere für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger an den Betreuungs und Nachlassgerichten, Notarinnen und Notare, Fachanwältinnen und Fachanwälte, Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sowie Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger und sollte auf keinem Schreibtisch fehlen. Der Preis von 59 Euro ist moderat und macht das Buch auch für Einzelpersonen erschwinglich."
(Dipl.-Rpfl. Ulrike Thielke, FamRZ 2023, 1779 f.)
"... Formal kommt es von seiner Gliederung als Erbrechtsbuch daher. Inhaltlich blickt es auf jedes Thema durch die Brille des Betreuers. Die einzelnen Abschnitte stellen dazu zunächst kompakt das erbrechtliche Grundlagenwissen dar und durchdenken dann das Thema unter dem Aspekt, welche Fragen, Probleme, Handlungsnotwendigkeiten, aber auch Fallstricke sich für den Betreuer stellen können. Weit über ein Erb- und Betreuungsrechtslehrbuch hinausgehend nimmt Zimmermann alle mit dem jeweiligen Sachkomplex zusammenhängenden Aspekte mit in den Blick: Das Verfahrensrecht im Falle eines Prozesses - das Sozialrecht im Falle der Involvierung eines Sozialhilfeträgers - das Vergütungsrecht mit Blick auf die Reichweite des eigenen Handlungsauftrags - das Steuerrecht, um nur einige Beispiele zu nennen.
Besonders wertvoll für die Praxis sind dabei die Hinweise zum Umgang mit möglichen Unklarheiten und Fallstricken. Die vielen Anregungen zu Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen enthalten quasi Checklisten für Betreuer. In weiten Teilen liest sich das Buch dadurch wie ein Antwortbuch auf FAQ (Frequently asked questions) für Betreuer. (...)
Das Buch ist auf aktuellstem Stand. Sämtliche Änderungen des Betreuungsrechts durch die Reformen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I 2021, 882; 959) sind eingearbeitet. Soweit sich dadurch eine Änderung der Rechtslage gegenüber der bisherigen Praxis ergibt, wird auch das ausführlich behandelt.
Alles in allem: Auch in der 3. Auflage ist das Praktikerbuch aus der Feder des renommierten und versierten Autors für alle Betreuer ein unverzichtbarer sicherer Kompass durch den Dschungel des Erbrechts."
(Prof. Dr. Annegret Lorenz, https://www.socialnet.de/rezensionen/30109.php)
„... In gewohnt herausragender Art bearbeitet Zimmermann u.a. die Aspekte Testamentserrichtung und Widerruf, die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie die verschiedenen Konstellationen, in der der Betreute mit einem Nachlass in Kontakt kommt, sei es als Alleinerbe, Miterbe oder sonstiger Begünstigter des Testaments. ...Auch in seiner Neuauflage ist das Handbuch Betreuung und Erbrecht jedem Erbrechtler uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen."
(Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2023, 480)
„... Ob die Zahl der Kapitel bewusst gewählt oder sich zufällig so ergeben hat, jedenfalls handelt es sich um einen Überblick von A bis Z. lnhaltlich ist es Zimmermann gelungen, die Materie durch Beispiele praxisnah und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur verständlich darzustellen. Ein aktuelles, informatives Werk für alle, die mit Fällen und Problemen der Betreuung zu tun haben, sei es in gestaltender Funktion vor dem Erbfall, sei es nach Eintritt des Erbfalls, also für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger."
(Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, fachbuchjournal 3/2023, 27)
„... Das Werk dient in erster Linie beruflichen Betreuern, Selbständigen wie Vereins- oder Behördenbetreuern, der Lösung erbrechtlicher Problemstellungen, die sich im Rahmen von Betreuungsverfahren dann ergeben, wenn der Betreuer als Erbe oder Erblasser auftritt. Denkbar im letzteren Fall ist nicht nur der eigentliche Todesfall des Betreuten, sondern auch die Nachlassvorsorge durch Errichtung letztwilliger Verfügungen. Die Besonderheiten der zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Betreuungsreform werden hierbei äußerst sorgfältig berücksichtigt. (...)
Insbesondere aufgrund der Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform und die gut platzierten Praxishinweise ist die Anschaffung des Werks für Betreuer, deren Aufgabenkreis die Vermögenssorge und damit u.a. verbunden die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten enthält (vgl. § 1823 BGB), zu empfehlen. Auch in den Sammlungen und Bibliotheken der Betreuungsvereine und behörden sowie der Betreuungsgerichte sollte ein Exemplar des Werks zur Aufbereitung von Einzelfallproblemen keinesfalls fehlen."
(Dipl.-Rpfl. Marcel Schmiegelt, RpflStud 2023, 27)
„... Reformbedingt hatte der pensionierte Richter und Vielqualitätsschreiber sein bekanntes Buch grundsätzlich zu überarbeiten. Weiterhin behandelt er sämtliche Schnittstellen des Erbrechts zum Betreuungsrecht, leicht verständlich. Die durchdachte Gliederung sichert die schnelle Auffindbarkeit des gesuchten Problems. Kleinere Beispiele veranschaulichen die Theorie. Eines der ganz wichtigen Bücher für den Erbrechtler. Denn: Am Betreuungsrecht kommt kein Erbrechtler vorbei."
(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2023, 250)
„... Diese übersichtlich gestaltete Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Betreuer*innen, Betreuungsbehörden/vereine, Rechtspfleger*innen, Anwält*innen, Richter*innen, Testamentsvollstrecker*innen und Nachlasspfleger*innen, sowie an alle die sich zu dieser Thematik informieren wollen. Die Auswirkungen des Betreuungsrechts auf das Erbrecht werden in diesem sehr empfehlenswerten Werk gut verständlich und praxisnah dargestellt."
(Jan Schoppmeier, ZfF 2023, 100)
„... Die Abwicklung eines Erbfalls in Bezug auf einen Betreuten stellt eine besondere Herausforderung dar, der sich der Leser mithilfe der von Zimmermann dargestellten Aspekte ohne Zweifel stellen kann. Zimmermann nimmt dabei sowohl die Testamentserrichtung und den Widerruf als auch den Anfall und die Ausschlagung der Erbschaft mit in den Blick. Für die Praxis besonders hilfreich sind auch die Kapitel zum Betreuten als Alleinerben, als Vermächtnisnehmer sowie als Vor- und Nacherben. Im Ganzen profitiert das Werk von der langjährigen Erfahrung von Zimmermann, die dieser bereitwillig mit seinen Lesern teilt. Die Neubearbeitung sollte seinen festen Platz in der Bibliothek des Erbrechts finden."
(Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2023, 120)
... zur 2. Auflage:
"… Die exemplarischen Ausführungen zeigen, dass dem Autor daran gelegen ist, die Materie umfassend, prägnant, verständlich und praxisnah fortzuschreiben. Mit klarer Sprache, logischem Aufbau, lebensnahen Beispielen, hilfreichen Praxistipps und nicht zuletzt dank genauer Erläuterung der Normen sowie zahlreicher Verweise auf die ergangene Rechtsprechung ist ihm dies vollends gelungen.
Abschließend ist festzuhalten: Sowohl im Studium als in der Praxis stellt dieses Werk für Betreuung und Erbrecht ein vortreffliches Lehrbuch und Nachschlagewerk dar, das den vielfältigen Berührungspunkten der Rechtsgebiete umfassend Rechnung trägt."
(Diplom-Rechtspflegerin Elfriede Walter, RpflStud 2018, 27)
"(…) Den Auftakt bildet das Kapitel "Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen"; es folgt die Testamentserrichtung und -widerruf durch den Betreuten. Höchst aktuell ist der Testamentswiderruf des Testierfähigen gegen einen Geschäftsunfähigen; zu Recht lehnt Zimmermann den Widerruf gegenüber einem Vorsorgebevollmächtigten unter Hinweis auf§ 131 BGB ab. Höchst überzeugend sind die Ausführungen zur Ausschlagung der Erbschaft durch einen Betreuer, da der Autor umfassend die umstrittene Rechtsmaterie darstellt und Hinweise für den sichersten Weg gibt. Eigene Abschnitte widmet er dem Betreuten als Allein-, Mit-, Vor-, Nacherben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten. Des Weiteren beleuchtet er u.a. die im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen des Betreuungsgerichts, wobei er auch auf Verjährungsfragen eingeht. Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"
(RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450)
... zur 1. Auflage:
"Walter Zimmermann, als Autor juristischer Sachbücher hoch geschätzt und allen in der Branche Tätigen wohl bekannt, hat ein weiteres Werk vorgelegt, das es zu besprechen gilt. Gegenstand ist das Spannungsverhältnis zwischen Betreuung und Erbrecht. Ist ein Betreuter als Erbe oder als Erblasser an einem Erbfall beteiligt, ergeben sich stets Besonderheiten. Es gibt Betreute, die geschäftsfähig sind, und solche, die geschäftsunfähig sind, was für die Beteiligten oft schwer zu erkennen ist. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der geschäftsfähige Betreute seinem Betreuer Vollmachten erteilt oder wenn er ein Wissen hat, das dem Betreuer fehlt. Der Verf. versucht, diesen wenig beachteten Bereich zwischen Betreuung und Erbrecht aufzuhellen.
Zimmermann erläutert zunächst die Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen und geht dann pragmatisch vor, indem er die einzelnen Problembereiche strukturiert und systematisch zu klären versucht: Testamentserrichtung und -widerruf, das Gemeinschaftliche Testament, Beteiligung eines Betreuten, die Annahme der Erbschaft und deren Anfechtung, die Ausschlagung der Erbschaft und deren Anfechtung, der Betreute als Alleinerbe, als Erbvertragspartei, als Vermächtnisnehmer und Vermächtnisschuldner, als Mitglied einer Erbengemeinschaft, als Vorerbe und als Nacherbe. Auch die Testamentsvollstreckung in Betreuungsfällen wird dargestellt, kommt es doch dort zu einer schwierigen Gemengelage der Zuständigkeiten. Die Tätigkeiten des Betreuers beim Tod des Betreuten, die Vergütung des Betreuers und Regressansprüche werden erläutert, auch die Enterbung des Betreuten, Erbverzicht und Zuwendungsverzicht und der Pflichtteil des Betreuten. Erbschein und Erbscheinsverfahren sowie die Genehmigungserfordernisse und Verjährungsfragen sind ebenso Gegenstand der Darstellung. Die Nachlasspflegschaft stellt einen Sonderfall dar. Dort ergeben sich dann zusätzliche Probleme, ähnlich wie bei der Testamentsvollstreckung.
Einige Abschnitte seien hier besonders erwähnt: Zimmermann erläutert kurz und prägnant die Struktur des Behindertentestamentes der Eltern des Betreuten (Rz. 117 ff.). Die Schnittstellen zur Testamentsvollstreckung werden im Abschnitt N (Rz. 421 ff.) behandelt. Zimmermann hält die Identität von Betreuer und Testamentsvollstrecker, also die Ämtervermischung, wegen des möglichen Interessengegensatzes für unzweckmäßig. Ist gleichwohl eine Ämterhäufung angeordnet, ist nach seiner Auffassung ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen (§§ 1899 Abs. 4, 1796 Abs. 1 BGB) mit dem Aufgabenkreis Wahrnehmung der Rechte des Betreuten gegenüber dem Testamentsvollstrecker (Rz. 466 ff). Ein Hinweis auf die Entscheidung des BGH (FamRZ 2008, 1156 = ZEV 2008, 330), wonach in diesen Fällen keine generalisierende Betrachtungsweise möglich sei, sondern im Einzelfall zu prüfen ist, ob ein erheblicher Interessengegensatz i. S. von § 1776 Abs. 2 BGB bestehe, wäre an dieser Stelle angebracht gewesen.
Informativ sind die Ausführungen über die Anordnung der Betreuung über einen Testamentsvollstrecker. Es geht hier um die Vorschrift des § 2201 BGB. Unter Bestellung eines Betreuers im Sinne dieser Vorschrift versteht man die Bestellung im regulären Verfahren, das nach seiner Ausgestaltung eine gewisse Rechtssicherheit bietet. Nach Ansicht des BayObLG genügt aber auch die Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 300 FamFG (FamRZ 1995, 962). Diese Auffassung überzeugt nach Meinung von Zimmermann nicht, weil in solchen Fällen weder der Sachverhalt vollständig ermittelt noch ein Sachverständigengutachten erholt wird (Rz. 473). Praktisch bedeutsam sind auch die Ausführungen über die Beendigung der Betreuung beim Tod des Betreuten. Zimmermann schildert die gesetzlichen und faktischen Pflichten des (bisherigen) Betreuers, auch die Notwendigkeit, die Geschäfte bei Gefahr im Verzuge fortzuführen (Rz. 480 ff.). Besondere Bedeutung hat in der Rechtsprechung die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Insbesondere das Schenkungsverbot der §§ 1908i, 804 BGB und dessen Anwendung bei gemischten Schenkungen, vor allem im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, sind ohne klare Konturen. Die Genehmigungsfälle werden vollständig aufgelistet und erläutert (Rz. 661 ff.). Das besondere Interesse Zimmermanns gilt seit jeher der Nachlasspflegschaft. Ist der Betreuer auch der spätere Nachlasspfleger, ergeben sich zahlreiche Schnittstellen, die zu praktischen Schwierigkeiten führen (Rz. 739 ff.).
In summa: Das Werk von Zimmermann ist ein hervorragend informatives Werk, das mit Gewinn und Genuss von allen gelesen werden kann, die mit derartigen Problemen zu tun haben, sei es als Gestalter vor dem Erbfall, sei es nach Eintritt des Erbfalls."
(Prof. Dr. Wolfgang Reimann in FamRZ 2012, 1784)
"In einem eingängigen Werbespot hieß es: "Gibt es da auch etwas von Ratiopharm?" Im Erbrecht könnte es heißen: "Gibt es da auch etwas von Zimmermann?" Es scheint fast, dass einem beim Blick in eine gut sortierte Erbrechtsbibliothek zu jedem Thema auch ein Werk von oder mit Prof. Dr. Zimmermann ins Auge fällt.
Neben dem Erbrecht ist das Vorsorge- und Betreuungsrecht das Hauptthema von Zimmermanns Publikationen. Was liegt da näher, als beide Gebiete in einem Buch zusammen zu behandeln? Der Bedarf für ein solches Werk ist vorhanden und wird noch zunehmen: Die Menschen werden älter und die Selbstständigkeit beeinträchtigende Erkrankungen wie Demenz nehmen zu. Die rechtliche Komplexität unseres Lebens ist hoch und innerfamiliäre Unterstützung seltener geworden. Eine Folge dieser Entwicklungen ist der Anstieg der Betreuungszahlen. Werden unter Betreuung stehende Menschen dann Erben oder Erblasser, kann sich eine Fülle von rechtlichen Problemen ergeben.
Allerdings ist nicht immer die Betreuung selbst die Ursache für Komplikationen. Gut ist Zimmermanns wiederholter Hinweis, dass eine rechtliche Betreuung nicht unbedingt auch die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten bedeutet: Auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen kommt es aber bei seinen Handlungen an. Lediglich eine Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt lässt seine Fähigkeit unberührt, rechtlich wirksam zu handeln.
Betreuer stehen oft vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn der Betreute erbt; schließlich sind die meisten Betreuer keine Juristen. Aber auch für Dritte ist es problematisch, wenn ein Betreuter Teil der Erbengemeinschaft ist oder gegen einen Betreuten Pflichtteils-, Nacherben- oder Vermächtniserfüllungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Primäre Zielgruppe des Buches scheinen Betreuer zu bilden. Die Ausführungen Zimmermanns sind meist etwas ausholend, um ein grundsätzliches Verständnis für das Erbrecht zu vermitteln. Jedenfalls Fachanwälten für Erbrecht werden weite Passagen bekannt sein, vielleicht auch aus anderen Werken des Autors. Auf manche besondere Fragen wird aber auch der Erbrechtsanwalt nur schwer anderweitig Antworten finden. So ist das Buch dem Spezialisten zu empfehlen, der im konkreten Mandat ein die Betreuung betreffendes Problem lösen muss oder öfter mit derart gelagerten Sachverhalten zu tun hat.
Außerdem werden auch Tatbestände behandelt, die bei uns Erbrechtlern Lücken auftun können: Wissen Sie, wie es sich mit der Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten verhält? Ist Ihnen bekannt, unter welchen Voraussetzungen die Staatskasse bei den Erben des Betreuten Regress nehmen kann?
Dass es sich lohnt, genauer hinzusehen, wenn ein Beteiligter unter Betreuung steht, zeigt sich zudem bei Gestaltungen sowohl hinsichtlich letztwilliger Verfügungen als auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften: Gibt der Betreuer ohne eine erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Erklärung ab, kann das Geschäft unwirksam sein und es können für alle Beteiligten unangenehme Folgen entstehen. Zimmermann behandelt dementsprechend recht umfassend unter dem Blickwinkel der Betreuung Aspekte von der Testamentserrichtung und dem Testamentswiderruf über die Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft bis zum Betreuten als Allein-, Mit-, Vor- und Nacherben.
Zimmermann hat es wieder bewerkstelligt, den Bedarf an Literatur für ein bestimmtes Rechtsgebiet zu erkennen und ihn durch ein Buch mit Antworten auf die praxisrelevanten Fragen zu befriedigen. Dabei bedient er sich, wie bei ihm üblich, einer verständlichen, klaren Sprache und gliedert übersichtlich. So hat er mit "Betreuung und Erbrecht" - und da liegt gewiss der Unterschied zu der eingangs erwähnten Pharmafirma - nicht nur etwas Nützliches, sondern auch etwas Eigenes und Neues geschaffen."
(RA/FA ErbR Dr. Dietmar Kurze in ZErb 2013, 22 f.)
"Dieses Buch klärt die Schnittmengen zwischen Erbrecht und Betreuungsrecht: Testamentserrichtung durch einen Betreuten, Testamentsanfechtung durch Betreuer, Annahme einer Erbschaft oder Ausschlagung durch Betreute oder Betreuer, Betreute als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Vorerbe, Regress der Staatskasse bei den Erben des Betreuten, Genehmigungen des Betreuungsgerichtes, Nachlasspflegschaft, Pflegefreibetrag usw. Bei rund 1,3 Millionen Betreuungsverfahren Ende 2011 hat jeder Estate Planner Kontakt mit Fällen, in denen die Besonderheit betreuungsbedürftiger Menschen bedeutsam ist. Das Buch klärt alle relevanten Aspekte und ist durch den Zuschnitt auf genau diese Thematik eine sehr wertvolle und empfehlenswerte Arbeitshilfe."
(RA Dr. Dietrich Ostertun in "Ideen zum Erbrecht", Newsletter 1/2013, S. 16)
"In seinem Vorwort weist der Verfasser darauf hin, dass das Werk sich mit den vielfältigen Facetten des Erbens und Vererbens durch betreute Menschen, die gesetzlich vertreten werden, befasst. Jedenfalls gelingt es dem Autor, auf einfache und übersichtliche Weise nahezu alle Punkte anzusprechen, die in diesem Themenbereich relevant sind. Nicht nur das Erben und Vererben selbst wird dargestellt, sondern es werden auch wertvolle Hinweise für Betreuer gegeben, die sich mit vielfältigen Fragen der Verwaltung des Nachlasses bei Alleinerbschaft oder Erbengemeinschaft auseinandersetzen müssen. Sehr erfreulich ist, dass dort, wo zitiert wird, in der Fußnote die Rechtsprechungs- und Literaturhinweise sind. Umständliches Blättern nach hinten, um die Zitatstellen zu finden, erübrigt sich. Inhaltlich ist das Werk auf die praktische Arbeit von Betreuer/innen ausgerichtet. Die Ausführungen sind auch für Nichtjuristen einfach zu verstehen und nachzuvollziehen. Zu Fragestellungen gibt der Autor immer eine Antwort. (…)
Alles in allem ist das Buch für jeden interessant und sehr gut gebräuchlich, der, wie Richter oder Rechtspfleger am AG, aber auch als Anwalt, mit diesen Dingen täglich zu tun hat. Besonders geeignet scheint es mir jedoch für Betreuer zu sein, für die solche Sachverhalte nicht zum täglichen Geschäft gehören. Sie finden mit dem Werk eine Möglichkeit, schnell und einfach, aber ausreichend Hinweise zum richtigen Verhalten zu bekommen. Sie werden leichter entscheiden können, ob ein Sachverhalt durch sie selbst lösbar ist oder ein Anwalt beauftragt werden sollte."
(Dipl-Rpfl. Otto Wesche in BtPrax 2014, 103 f.)
"Die FamRZ-Buchreihe wächst seit Jahren kräftig an – sicher liegt dies vor allem an der gestiegenen Spezialisierung der Anwaltschaft und entsprechend hohem Bedarf an Spezialliteratur. Nun liegt mit „Betreuung und Erbrecht“ ein handliches Buch von knapp 250 Seiten vor, das eine Lücke schließt, die bisher zwischen betreuungsrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Veröffentlichungen klaffte. Der Untertitel „Der Betreute als Erbe oder Erblasser“ stellt klar, worum es geht: Praxisnahe Darstellungen, die Richter, Notare, Anwälte und auch Betreuer ohne juristische Ausbildung für die tägliche Arbeit benötigen. Für Referendare dagegen lohnt die Anschaffung des Buches sicher noch nicht.
Zimmermann arbeitet sich in seinem Buch quer durch alle Rechtsgebiete und streift dabei u.a. auch Steuerrecht, Landpachtrecht und das öffentliche Dienstrecht. Dabei startet er mit einer knappen Einführung in die „Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen“, in der wichtige Grundfragen erörtert werden, so etwa die Position des Betreuers und die prozessuale Stellung von Betreutem/Betreuer. Wer in der Praxis einmal versucht hat, derartige Themen nachzuschlagen, der weiß, wie mühsam dies sein kann. Sodann folgen 25 weitere Kapitel, anhand derer die gesamte Problematik in mundgerechten Happen dargestellt wird. Es wird etwa zu Testamentserrichtung und Testamentswiderruf, zum gemeinschaftlichen Testament mit einem Betreuten, der Ausschlagung, und natürlich auch zur Position des Betreuten, der erbt, von Zimmermann detailliert ausgeführt. Sehr gut gefällt mir selbst das Kapitel zu den Genehmigungen des Betreuungsgerichtes, da hier regelmäßig Unsicherheiten zu verzeichnen sind.
Gut an dem Buch ist, dass es nicht nur theoretische Rechtsfragen abarbeitet, sondern (soweit dies möglich ist) diese nach Problemkreisen darstellt. Gelungen in diesem Zusammenhang ist etwa die Darstellung zur Bedeutung der Testamentsvollstreckung (S. 132 ff.), die nicht die Testamentsvollstreckung an sich in den Mittelpunkt stellt (hier ist dann rein erbrechtliche Literatur zu Rate zu ziehen), sondern vielmehr Lösungsansätze zu Kostenfragen, Streitfragen zwischen Testamentsvollstrecker und Betreutem bzw. dem Betreuer und sogar steuerrechtlichen Problemen in diesem Zusammenhang aufzeigt. Ein weiteres Highlight des Buches ist eine Zusammenfassung der Situation der Betreuungstätigkeit beim Tod des Betroffenen (Rn. 480 ff.), die erfahrungsgemäß in der Praxis recht viele Probleme aufwirft. Ob Jurist oder mit der Materie befasster Nichtjurist – mit den Darstellungen Zimmermanns werden zumindest die wichtigste Fragen („Was ist nun zu tun? Was darf ich als Betreuer (noch)? Wer zahlt? Was gibt es noch an seitabliegenden Problemen zu klären?“) beantwortet.
Was bietet das Buch noch? Ausführliche Fallbeispiele mit langen Lösungen nebst Begründung fehlen, obgleich dies heute bei vielen Veröffentlichungen für die Praxis Standard zu sein scheint. In dem Buch sind jedoch zahlreiche typische Beispielsfälle aus der Praxis dargestellt, die mit Sachverhalt und Lösung kurz skizziert werden. An einigen Stellen finden sich zudem eingerückte Normen – gerade Nichtjuristen (sprich: Betreuer) werden sich hier freuen, da eine weitere Recherche somit weithin überflüssig wird. Gut gepflegte Inhalts-, Literatur- und Stichwortverzeichnisse sind natürlich ebenso vorhanden, so dass das Buch durchaus eine sinnvolle Anschaffung ist."
(RiAG Carsten Krumm in "Die Rezensenten" [http://dierezensenten.blogspot.de/2012/10/rezension-zivilrecht-betreuung-und.html])
"Der Anlass für die Anordnung einer Betreuung kann vielfältiger Natur sein. Ein Beispiel hierfür sind die in einer alternden Gesellschaft zunehmenden Fälle von schwerer Demenz. Auch Gestaltungen wie die des Behindertentestaments zeigen klar, dass die Berührungspunkte von Betreuungs- und Erbrecht mannigfaltig sind. Nicht zuletzt die von dem erbrechtlichen Berater in Betreuungssituationen zu beachtenden Besonderheiten hat Prof. Dr. Walter Zimmermann in seinem Buch "Betreuung und Erbrecht - Der Betreute als Erbe oder Erblasser" dargestellt.
Das Werk hat einschließlich Sachverzeichnis 252 Textseiten. Unterteilt ist das Buch in 26 Kapitel. Dargestellt werden vom Verfasser insbesondere:
- Allgemeines zur Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Kapitel B bis D/35 Seiten);
- Annahme, Ausschlagung sowie haftungsbegrenzende Maßnahmen (Kapitel E bis G/30 Seiten);
- Stellung des Betreuten als Allein-, Mit-, Vor- und Nacherben sowie bei Testamentsvollstreckung (Kapitel H, J bis N/67 Seiten);
- Rolle des Betreuers beim Tod des Beireuten, Fragen der Vergütung, des Regresses der Staatskasse und gegebenenfalls der Erben (Kapitel O bis R/32 Seiten);
- Enterbung, Pflichtteil, Erb- und Pflichtteilsverzicht und lebzeitige Verträge (Kapitel S und T/24 Seiten);
- Erbschein, nachlassgerichtliches Verfahren und betreuungsgerichtliche Genehmigungen (Kapitel U und V/17 Seiten);
- Verjährung, Nachlasspflegschaft sowie Aspekte des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (Kapitel W, Y und Z/22 Seiten).
Erörtert werden jeweils die Sicht des Betreuten, des Betreuers, etwaiger Erben und sonstiger Dritter. Insgesamt überzeugt die Darstellung von Zimmermann in ihrer Breite. Sie ist im Wesentlichen, wenn nicht sogar insgesamt erschöpfend.
Jeweils zu Beginn der Kapitel werden die erbrechtlichen Grundlagen - vorrangig wohl für Leser aus dem Bereich des Betreuungsrechts - kurz zusammengefasst. Die weiteren Ausführungen führen die konkreten erb- und betreuungsrechtlichen Aspekte in einem zweiten Schritt zusammen. An den wesentlichen Punkten werden regelmäßig Referenzfundstellen angegeben. Überdies werden die relevanten Meinungsstreitigkeiten skizziert, ohne an der in der Rechtspraxis notwendigen Übersichtlichkeit zu verlieren. Ergänzt wird die überzeugende Darstellung durch eine Vielzahl anschaulicher Beispiele, die das jeweilige Problem und seine Lösung zusätzlich veranschaulichen. Beim Lesen des Werkes wird zudem schnell klar, dass sich der Verfasser mit beiden Rechtsgebieten - dem Erb- und dem Betreuungsrecht - bereits seit vielen Jahren intensiv beschäftigt. Dies macht sich sehr erfreulich in der sehr flüssigen Schreibe bzw. Lesbarkeit des Buches bemerkbar.
Zimmermann leistet mit seinem Werk ganze Arbeit. Soweit ersichtlich werden alle wesentlichen Fragen des mit "Betreuung und Erbrecht" skizzierten Themas - und eine Vielzahl zugehöriger Details - umfassend und insbesondere auch verständlich behandelt und beantwortet. Völlig zu Recht heißt es daher auf dem Klappentext des Buches: "Bestens geeignet für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, ... Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger oder auch für Betroffene selbst." Für die erbrechtliche Bibliothek kann die Anschaffung des Werkes auf jeden Fall uneingeschränkt empfohlen werden."
(FA ErbR/FamR Wolfgang Krüger, LL.M., in ErbR 2013, 399 f.)
"Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg ist Autor einer Vielzahl von Publikationen, insbesondere auf dem Gebiet des Betreuungs- und Erbrechts. Mit diesem Werk ist ihm ein Rundumschlag der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten dieser beiden Rechtsgebiete gelungen, die naturbedingt in der täglichen Praxis oftmals zusammentreffen und eine Reihe von Fragen auf werfen. Der Untertitel "Der Betreute als Erbe oder Erblasser" umschreibt, dass sich der Autor den unterschiedlichen erbrechtlichen Rechtspositionen des Betreuten widmet.
Wie die Aufteilung des Inhalts in 26 nach dem Alphabet geordneten Abschnitten zeigt, wird die Materie von A bis Z behandelt. (...)
Dem Autor ist es hervorragend gelungen, die Materie insbesondere durch Beispiele praxisnah und unter notwendiger Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur verständlich darzustellen. Viele Detailfragen werden beantwortet. Das Buch kann alldenjenigen empfohlen werden, die im Rahmen von Betreuungsrecht mit Erbrecht oder im Rahmen von Erbrecht mit Betreuungsrecht zu tun haben - damit eigentlich allen auf einem dieser Gebiete Tätigen. Es mag als Nachschlagewerk, aber auch als Lehrbuch genutzt werden. Gerade Studierenden im Rechtspflegerstudium wird es eine wertvolle Informationsquelle zum Verstehen der vielfältigen Berührungspunkte dieser Rechtsgebiete sein und als Hilfe beim Erkennen und Lösen der sich in kombinierten Fällen ergebenden Probleme dienen. Dieses FamRZ-Buch ist eine Bereicherung der betreuungs- und erbrechtlichen Literatur und in jedem Fall eine sinnvolle Ergänzung des Lehrmaterials."
(Dipl.-Rpfl.´in Elfriede Walter in RpflStud 2012, 166 f.)