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Prof. Dr. Löhnig, Martin (Hrsg.)
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Prof. Dr. Reimann, Wolfgang (Hrsg.)
Prof. Dr. Dutta, Anatol, M. Jur. (Oxford) (Hrsg.)
Band 15: Erbfälle unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung
(Nov.) 2014
€ 58,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-1138-6
2014/11 | IX und 182 Seiten | Broschur
Die ab August 2015 anwendbare neue Europäische Erbrechtsverordnung stellt die Rechtspraxis vor neue Herausforderungen. Das 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht (10./11.4.2014) hatte daher das Thema "Erbfälle mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung" zum Gegenstand. Insbesondere waren dabei die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers unter Geltung der Verordnung von Interesse.
Nach der Einführung in Grundfragen der EuErbVO (Walter Pintens) folgt ein Beitrag über das neu geschaffene Europäische Nachlasszeugnis (Christoph Dorsel). Es schließen sich Länderberichte zu den aus deutscher Perspektive wichtigen Rechtsordnungen von
Nach der Einführung in Grundfragen der EuErbVO (Walter Pintens) folgt ein Beitrag über das neu geschaffene Europäische Nachlasszeugnis (Christoph Dorsel). Es schließen sich Länderberichte zu den aus deutscher Perspektive wichtigen Rechtsordnungen von
- Skandinavien (Torstein Frantzen), Spanien (Francisco Pertíñez Vílchez), Österreich (Ena-Marlis Bajons), Italien (Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann) und Frankreich (Christoph Döbereiner)
"… Wer eine kompakte Einführung in das Europäische Erbrecht und in das Erbrecht wichtiger Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sucht, wird das Buch mit großer Freude und großem Gewinn zur Hand nehmen."
RA Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 2/2015, 63 f.)
"Grenzüberschreitende Erbfälle stellen seit jeher die Kautelar- und die Gerichtspraxis vor besondere Herausforderungen, die vor allen Dingen durch die verschiedene Ausgestaltung der Erbrechtssysteme und damit einhergehend der zur Abwicklung notwendigen Verfahrensrechte hervorgerufen werden. Die Vielfalt der nationalen erbrechtlichen Kollisionsnormen erschwert aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten - und dies alles in Anbetracht der weiten Verbreitung von Erbschaften mit internationalen Aspekten. Mit der ab dem 17.8.2015 anwendbaren Europäischen Erbrechtsverordnung soll jedenfalls in den erfassten EU-Mitgliedstaaten eine Erleichterung durch Vereinheitlichung eintreten, wobei auch zugleich ein wichtiges Instrument zur Abwicklung eingeführt wird: das Europäische Nachlasszeugnis.
Das vorliegende Buch ist eine Zusammenfassung der Beiträge, die auf dem 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht, das am 10. und 11. April 2014 stattgefunden hat, gehalten worden sind. Das Besondere dabei: Die Erbrechtsverordnung wird gerade auch aus dem Blickwinkel verschiedener fremder Rechtsordnungen betrachtet. So berichtet Torstein Frantzen über die Entwicklung des Erbrechts der skandinavischen Staaten und zeigt dabei unter anderem interessante Aspekte der Regelung von Erbmöglichkeiten nichtehelicher Lebenspartner auf. Francisco Pertinez Vilchez berichtet in seinem englisch verfassten Beitrag über die Probleme der Anwendung der Verordnung im spanischen Recht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der Abwicklung von Erbfällen nach deutschen Staatsbürgern. Abgedruckt ist weiter der Beitrag von Ena-Marlis Bajon. Es handelt sich um einen Länderbericht Osterreich über Erbfälle mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung. Maria Giovanna Cubeddu Wiedemanns Länderbericht Italien steht unter der Überschrift "Möglichkeiten der Verwirklichung des Gestaltungsziels eines Erblassers" und Christoph Döbereiner stellt die Erbrechtsverordnung aus französischer Sicht dar. Diesen Beiträgen aus den nationalen Rechtsordnungen sind eine Einführung in die Grundprinzipien der Erbrechtsverordnung von Walter Pintens und ein Beitrag von Christoph Dorsel zur Europäischen Erbrechtsverordnung und dem Europäischen Nachlasszeugnis vorangestellt. Abgerundet wird das Ganze durch ein Schlusswort von Anatol Dutta, das unter dem Titel "Die Europäische Erbrechtsverordnung aus Perspektive der nationalen Erbrechtsordnungen: Herausforderungen und Brüche im neuen europäischen Erbrechtsraum" steht.
Aus allen diesen Beiträgen wird deutlich, dass die Erbrechtsverordnung alsbald - für die notarielle Praxis hat sie diese schon jetzt - eine überragende Bedeutung einnehmen wird. Es zeigt sich, dass die teilweise sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Nachlassteilhabe des überlebenden Ehegatten, die Zulässigkeit verschiedener letztwilliger Verfügungen (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament) oder die dingliche Abwicklung von Einzelzuwendungen sich nicht ohne Bruch in die autonom auszulegende Verordnung einpassen lassen. Weiter gilt es, die Schwierigkeiten zu meistern, die aus dem eingeschränkten Anwendungsbereich der Verordnung folgen. Diese betrifft etwa die weiter bestehende Anwendbarkeit des mitgliedstaatlichen internationalen Rechts auf die erbrechtlichen Vorfragen, wie etwa Ehe und Verwandtschaft, und das sich aus dem Weiterbestehen der Staatsverträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten nach Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergebende Spannungsverhältnis. Gespannt darf man auch sein, wie der deutsche Gesetzgeber die von der Verordnung, die selbst unmittelbar anwendbar ist, offengelassenen verfahrensrechtlichen Fragen, wie örtliche Zuständigkeit, Verfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung, die Annahme öffentlicher Urkunden und das Europäische Nachlasszeugnis, regeln wird (vgl. dazu den Referentenentwurf eines Gesetzes zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein). Zu allen diesen Fragen gibt es durchaus faszinierende Erwägungen in diesem Buch zu finden, das nicht nur demjenigen zu empfehlen ist, der sich wissenschaftlich mit dem Internationalen Erbrecht befasst. In dem Werk findet sich eine Vielzahl von interessanten Hinweisen, die sowohl für die notarielle Praxis als auch für die Gerichtspraxis erhebliche Bedeutung haben."
(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther in FamRZ 2015, 728)
RA Christoph Sandkühler in KammerReport Hamm 2/2015, 63 f.)
"Grenzüberschreitende Erbfälle stellen seit jeher die Kautelar- und die Gerichtspraxis vor besondere Herausforderungen, die vor allen Dingen durch die verschiedene Ausgestaltung der Erbrechtssysteme und damit einhergehend der zur Abwicklung notwendigen Verfahrensrechte hervorgerufen werden. Die Vielfalt der nationalen erbrechtlichen Kollisionsnormen erschwert aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten - und dies alles in Anbetracht der weiten Verbreitung von Erbschaften mit internationalen Aspekten. Mit der ab dem 17.8.2015 anwendbaren Europäischen Erbrechtsverordnung soll jedenfalls in den erfassten EU-Mitgliedstaaten eine Erleichterung durch Vereinheitlichung eintreten, wobei auch zugleich ein wichtiges Instrument zur Abwicklung eingeführt wird: das Europäische Nachlasszeugnis.
Das vorliegende Buch ist eine Zusammenfassung der Beiträge, die auf dem 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht, das am 10. und 11. April 2014 stattgefunden hat, gehalten worden sind. Das Besondere dabei: Die Erbrechtsverordnung wird gerade auch aus dem Blickwinkel verschiedener fremder Rechtsordnungen betrachtet. So berichtet Torstein Frantzen über die Entwicklung des Erbrechts der skandinavischen Staaten und zeigt dabei unter anderem interessante Aspekte der Regelung von Erbmöglichkeiten nichtehelicher Lebenspartner auf. Francisco Pertinez Vilchez berichtet in seinem englisch verfassten Beitrag über die Probleme der Anwendung der Verordnung im spanischen Recht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der Abwicklung von Erbfällen nach deutschen Staatsbürgern. Abgedruckt ist weiter der Beitrag von Ena-Marlis Bajon. Es handelt sich um einen Länderbericht Osterreich über Erbfälle mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung. Maria Giovanna Cubeddu Wiedemanns Länderbericht Italien steht unter der Überschrift "Möglichkeiten der Verwirklichung des Gestaltungsziels eines Erblassers" und Christoph Döbereiner stellt die Erbrechtsverordnung aus französischer Sicht dar. Diesen Beiträgen aus den nationalen Rechtsordnungen sind eine Einführung in die Grundprinzipien der Erbrechtsverordnung von Walter Pintens und ein Beitrag von Christoph Dorsel zur Europäischen Erbrechtsverordnung und dem Europäischen Nachlasszeugnis vorangestellt. Abgerundet wird das Ganze durch ein Schlusswort von Anatol Dutta, das unter dem Titel "Die Europäische Erbrechtsverordnung aus Perspektive der nationalen Erbrechtsordnungen: Herausforderungen und Brüche im neuen europäischen Erbrechtsraum" steht.
Aus allen diesen Beiträgen wird deutlich, dass die Erbrechtsverordnung alsbald - für die notarielle Praxis hat sie diese schon jetzt - eine überragende Bedeutung einnehmen wird. Es zeigt sich, dass die teilweise sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Nachlassteilhabe des überlebenden Ehegatten, die Zulässigkeit verschiedener letztwilliger Verfügungen (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament) oder die dingliche Abwicklung von Einzelzuwendungen sich nicht ohne Bruch in die autonom auszulegende Verordnung einpassen lassen. Weiter gilt es, die Schwierigkeiten zu meistern, die aus dem eingeschränkten Anwendungsbereich der Verordnung folgen. Diese betrifft etwa die weiter bestehende Anwendbarkeit des mitgliedstaatlichen internationalen Rechts auf die erbrechtlichen Vorfragen, wie etwa Ehe und Verwandtschaft, und das sich aus dem Weiterbestehen der Staatsverträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten nach Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergebende Spannungsverhältnis. Gespannt darf man auch sein, wie der deutsche Gesetzgeber die von der Verordnung, die selbst unmittelbar anwendbar ist, offengelassenen verfahrensrechtlichen Fragen, wie örtliche Zuständigkeit, Verfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung, die Annahme öffentlicher Urkunden und das Europäische Nachlasszeugnis, regeln wird (vgl. dazu den Referentenentwurf eines Gesetzes zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein). Zu allen diesen Fragen gibt es durchaus faszinierende Erwägungen in diesem Buch zu finden, das nicht nur demjenigen zu empfehlen ist, der sich wissenschaftlich mit dem Internationalen Erbrecht befasst. In dem Werk findet sich eine Vielzahl von interessanten Hinweisen, die sowohl für die notarielle Praxis als auch für die Gerichtspraxis erhebliche Bedeutung haben."
(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther in FamRZ 2015, 728)