Seite
Prof. Dr. Bienwald, Werner
Rechtsanwältin Dr. Bienwald, Christa
Dipl.-Rechtspfleger Felix, Jörg
Richterin am SG Dr. Glaab, Sarah
Dipl.-Rechtspfleger Harm, Uwe
Richter am AG Dr. Mazur, Szymon
Richterin am LG Dr. Reh, Nicole
Dipl.-Rechtspflegerin Reinfarth, Alexandra
Prof. Sonnenfeld, Susanne
Betreuungsrecht, 7. Aufl. 2023
Kommentar
7., völlig neu bearbeitete Auflage 2023
€ 140,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-1261-1
2022/12 | XXVIII und 1.508 Seiten | Gebunden
Online verfügbar bei Gieseking digital Familienrecht.
Das zum 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts führt zu einer Neuregelung nahezu aller Bereiche des Betreuungsrechts und der ihm zugrunde liegenden Gesetze. Der„Bienwald" – seit langem das Standardwerk für die praktischen Rechtsfragen des Betreuungsrechts wurde im Hinblick auf die Novelle komplett überarbeitet und neu kommentiert.
Sowohl das materielle Betreuungsrecht des BGB als auch das im FamFG geregelte Verfahrensrecht erfahren eine gründliche Überarbeitung. Das Vergütungsrecht wird mit einer systematischen Einführung in das neu gefasste VBVG erläutert, die Regelungen des neuen BtOG werden kommentiert.
Ein hochkarätiges Team von Autorinnen und Autoren führt das von Herrn Bienwald begründete und auch in siebter Auflage noch in Teilen von ihm kommentierte Werk in bewährter Form fort.
... zur 7. Auflage:
„... Die Autoren leisten für das Verständnis und die praktische Umsetzung der Betreuungsrechtreform einen wertvollen Beitrag. Der Kommentar bietet damit eine solide Grundlage für die Beratung und das Führen von Betreuung."
(Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, ZErb 2023, 118)
„... Dies unterscheidet den Kommentar auch von Werken, bei denen man merkt, dass die Bearbeiter der täglichen Betreuungspraxis nicht mehr nahestehen. Hier aber zeigen die Autoren, dass sie auch Bezug zum täglichen Betreuungsrecht haben und das ist für so ein Werk lebensnotwendig."
(RAG Dr. Benjamin Krenberger, https://dierezensenten.blogspot.com/2023/04/rezension-betreuungsrecht.html)
„... Fazit: Den Autoren des Betreuungsrechtskommentars gelingt es, sehr komplexe rechtliche Strukturen eingänglich darzustellen und dabei umfassend die betreuungsrechtlich relevanten Normen zu kommentieren. Der Kommentar ist sprachlich sehr lesbar, inhaltlich umfassend und deckt die gesamte Breite des Betreuungsrechts ab. Geeignet ist der Kommentar für alle Praktiker, für Juristen und auch für Nichtjuristen. Er ist eine sehr gute Grundlage, um den Arbeitsalltag eines Betreuers, Betreuungsrichters oder auch Angehörigen zu erleichtern."
(Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther, https://www.socialnet.de/rezensionen/29234.php)
„... Er [Der Band] sollte in keiner gut strukturierten Bibliothek fehlen und dürfte bei einer Vielzahl von mit Betreuungsrecht befassten Akteuren stets ein Mittel der Wahl sein.
(Diplom-Rechtspflegerin Anne Mitschke, RpflStud 2023, 197 f.)
... zur 6. Auflage:
"Der 2016 in 6. Auflage erschienene Kommentar zum gesamten Betreuungsrecht von Bienwald/Sonnenfeld/Harm ist die Summe mittlerweile mehrerer Berufsleben, er ist eine übervolle Quelle von Wissen und Erfahrung und er ist getragen vom jederzeit erfahrbaren Anspruch, dieses tiefe und breite Wissen dazu einzusetzen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung spürbar zu verbessern und im Verfahren dafür zu sorgen, dass ihre Rechtsposition gewahrt wird. Der Kommentar geht keinem einzelnen Problem aus dem Weg und bereichert jede einzelne Diskussion, sowohl um die Grundfragen als auch um die Details, weil die Verfasser jedes einzelne Problem und jede einzelne heute geführte Diskussion als aktive Gestalter begleitet haben. Damit steht der "Bienwald" neben den Erzeugnissen der Konkurrenz einzigartig da: Ohne dieses Buch existierte das deutsche Betreuungsrecht nicht, jeder Praktiker und jeder Theoretiker des Betreuungs- und Unterbringungsrechts braucht es (täglich!). (…)
Was den Kommentar vor allem auszeichnet, ist der Anspruch, den die Autoren vermitteln: Erwachsenenfürsorge mit den Mitteln des Privatrechts ist eine profunde Rechtskenntnisse, menschliches Mitgefühl und hohes Organisationsgeschick verlangende Aufgabe, die sich weder am gelehrten Schreibtisch noch in kurzen Fachhochschulstudiengängen gut erlernen lässt. Wer das als Betreuer, Anwalt, Gutachter, Rechtspfleger oder Richter ernst nimmt und wer sich gern des (zu Recht an den Grundgedanken des BtG orientierten) Guten und Besseren belehren lässt, der wird mit dem "Bienwald" immer bestens unterrichtet sein."
(Prof. Dr. iur. Adrian Schmidt-Recla in MedR 2016, 793)
"(...) Dieser herausragende Kommentar zum Betreuungsrecht ist auch in seiner Neuauflage bestens zu empfehlen."
(Ulirich Harmening in ZfF 2016, 119)
"(…) Zusammenfassend kann man festhalten, dass das Werk als Querschnittskommentar zum Betreuungsrecht auch in 6. Auflage zu überzeugen weiß. Von seiner Anschaffung werden auch in Zukunft nicht nur Rechtspfleger, Richter, Rechtsanwälte und Notare profitieren können, sondern auch - häufig juristisch nicht vorgebildete - Betreuerinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine. Der Preis von 134,80 Euro ist in Anbetracht des Kommentarumfangs angemessen. Die Anschaffung des Werkes kann daher uneingeschränkt empfohlen werden."
(Notar Dr. Peter Becker in FamRZ 2016, 1434)
"(…) Das Werk ist in der Neuauflage wiederum gewohnt benutzerfreundlich. Durch die systematische Gliederung des Inhalts nach Themen und Normen, aber auch durch das umfangreiche Stichwortverzeichnis kann der Leser die für ihn wesentlichen Informationen schnell auffinden.
Hervorzuheben ist, dass es den Autoren gelingt, die komplexe Materie des Betreuungsrechts sowohl für Juristen als auch für andere Personen, die mit dem Betreuungsrecht befasst sind, sehr anschaulich und verständlich darzustellen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Neuauflage den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung als auch Literatur umfassend wiedergibt und mit seiner Qualität und Aktualität weiterhin seinem Anspruch gerecht wird, den Standard-Kommentar für das Betreuungsrecht zu bilden."
(Prof. Dr. Dirk Olzen in Juristische Rundschau 2016, 607)
"(...) Abschließend ist festzuhalten, dass dieser Kommentar wichtige rechtliche Themen in Rahmen des Betreuungsrechts bespricht, welche in der Gesellschaft breit diskutiert und höchst aktuell sind. Die 6., neu bearbeitete Auflage, ist daher durchaus als großer betreuungsrechtlicher Kommentar namhafter Autoren zu bezeichnen und ist aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Bienwald/Sonnenfeld/Harm ist mit diesem Buch eine fundiert systematische Kommentierung sowie ein brandaktuelles und dabei zuverlässiges Nachschlagewerk gelungen. Ich spreche für diesen Kommentar eine absolute Kaufempfehlung aus, da es eine sehr gute Arbeitshilfe zu einem absolut fairen Preis ist!"
(Rechtsanwältin Susanne Schneider in http://dierezensenten.blogspot.de/2017/01/rezension-betreuungsrecht.html)
... zur 5. Auflage:
"Der wachsenden Bedeutung und Dynamik des Betreuungsrechts ist es geschuldet, dass der aus zahlreichen Veröffentlichungen und auch als Staudinger-Kommentator bekannte Prof. Dr. Werner Bienwald bereits seit der Vorauflage aus dem Jahre 2005 von Prof. Susanne Sonnenfeld sowie Prof. Dr. Birgit Hoffmann unterstützt wird. Was die Veränderungen aufgrund der Föderalismusreform (2006) im Bereich des Heimrechts betrifft, kann er in der Neuauflage nun auch auf die Hilfe seiner Ehefrau, der Rechtsanwältin Dr. Christa Bienwald, zählen.
Des Weiteren ist 2008 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Kraft getreten, dessen Folgen das Standardwerk an den für das Betreuungsrecht relevanten Stellen berücksichtigt. Wesentlicher Gegenstand der Kommentierung sind neben dem materiellen Betreuungsrecht (§§ 1896-1908 k BGB) und dem Vergütungsrecht (§§ 1835-1836 e BGB) auch das erst seit dem 1.9.2009 geltende Verfahrensrecht in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271-339 FamFG) sowie das Betreuungsbehördengesetz (BtBG). Als Bearbeitungsstand wird Februar 2011 angegeben.
Somit finden neben dem neuen Verfahrensrecht in der Neuauflage insbesondere die Auswirkungen des ebenfalls erst zum 1.9.2009 eingeführten 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) und der damit einhergehenden Normierung der Patientenverfügung hinreichend Berücksichtigung. Außer dem
Preis zeigt sich hier eine weiterer Vorteil gegenüber vergleichbaren Kommentaren, wenngleich dies zum Teil auf chronologischen Gründen beruht: Eine derart gründliche Darstellung und Bewertung der Reaktionen auf die gesetzliche Neuregelung in Rechtsprechung und Literatur gibt es in dieser Form bisher nicht.
Aufgegriffen wird insbesondere das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe vom 25.6.2010, in dem der II. Strafsenat des BGH erstmals zu den §§ 1901 a ff. BGB Stellung genommen hat. Daneben finden auch die Veröffentlichungen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung sowie zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Eingang in die Kommentierung. Wenn man auch nicht immer die Meinung des Autors teilt, so muss doch besonders die detaillierte inhaltliche Auswertung der zahlreichen Aufsätze zur neuen Rechtslage hervorgehoben werden, da sie erheblich zur Systematisierung der offen geblieben Fragen beiträgt.
Der wissenschaftliche Tiefgang in der Darstellung betrifft aber schließlich nicht nur den Bereich der Heilbehandlung. Während andere Werke sich hier eher kurz fassen, findet sich im Anhang zu der Kommentierung des § 1908 i BGB ein ausführlicher Abschnitt über Fragen und Normen, welche die Vermögenssorge des Betreuers betreffen.
Fazit: Für alle, die sich mit dem Betreuungsrecht - ganz gleich in welcher Funktion - beschäftigen, wird es sich als schwierig erweisen, einen besseren Kommentar zu finden. Das Werk ist daher uneingeschränkt zu empfehlen."
(Prof. Dr. Dirk Olzen in JR 2012, 268)
"Die aktuelle Auflage dieses eingeführten Großkommentars erfasst in den ersten drei Teilen das gesamte materielle Betreuungsrecht einschließlich des Rechts der Vergütung und des Aufwendungsersatzes sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen (FamFG). In einem vierten Teil sind das kommentierte Betreuungsbehördengesetz und die Ausführungsgesetze der Länder zu finden.
Folgendes ist hervorzuheben: Die Ausführungen zur Regelung von Unterhaltsangelegenheiten während bestehender Ehe sowie die Mitwirkung bei der Ausübung der elterlichen Sorge (§ 1896 BGB). Die Erstkommentierung der Regelung für eine Patientenverfügung. Eine vollständige Neukommentierung des § 1904 BGB, wobei vor allem die Befugnisse eines Betreuers oder Bevollmächtigten sowie die Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen in den Blick geraten. Selbstverständlich sind auch die Bestimmungen des Aufwendungsersatz- und Vergütungsrechts aktualisiert.
Den Autoren ist es in herausragender Weise gelungen, rechtswissenschaftliche Präzision mit großer Praxisnähe zu verbinden, wo vor allem die Interessen der Betroffenen erkennbar sind. Dieser exzellente Kommentar zum Betreuungsrecht ist auch in seiner Neuauflage sehr zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2012, 24)
"Dieser bereits in fünfter Auflage erschienene Kommentar widmet sich der gesetzesübergreifenden Darstellung eines Rechtsgebiets, das vor allem aufgrund der steigenden Anzahl älterer Menschen immer mehr Bedeutung gewinnen wird. (…)
Der Schwerpunkt des Werkes (Teile 1 und 2) liegt dabei auf der Kommentierung des materiellen Betreuungsrechts, das sich in den §§ 1896-1908k BGB findet. Außerdem wird das Recht der Vergütung und des Aufwendungsersatzes bei Betreuungen dargestellt (§§ 1835-1836e BGB). Mit gut 900 Seiten bilden diese beiden Bereiche den Schwerpunkt des Kommentars.
Dem Verfahrensrecht in Betreuungs- und Unterbringungssachen ist der dritte Teil des Kommentars gewidmet. Hier werden die §§ 168, 271-339 FamFG behandelt, deren Kenntnis erst die Durchsetzung der Rechte des Betroffenen ermöglicht. Da jedoch mitunter auch Normen aus dem allgemeinen Teil des FamFG eine Rolle spielen, sollte ergänzend dazu zumindest ein Kurzkommentar zum ganzen FamFG zur Verfügung stehen. Diese Normen auch in dem hier vorliegenden Spezialkommentar zu behandeln, wäre zum einen nicht sachgerecht und würde wohl auch auf Kosten der Ausführlichkeit der Kommentierung zu den zentral wichtigen Vorschriften gehen, die immerhin knapp 500 Seiten umfaßt.
Im vierten Teil des Bandes wird zunächst das Betreuungsbehördengesetz kommentiert, das aufgrund des positiven wie auch negativen Einflusses der Betreuungsbehörden keinesfalls vernachlässigt werden sollte. Die Betreuungsbehörde kann in einem Gerichtsverfahren sowohl Verbündeter des Betreuten wie auch sein ärgster Feind sein, vor allem wenn sich eine Art Verfilzung zwischen der zuständigen Behörde und dem örtlichen Gericht herausbildet. Die Rechtsgrundlagen auch hier zu kennen, kann daher von großer Bedeutung sein.
In einem zweiten Abschnitt dieses Teils sind die Ausführungsgesetze der Länder abgedruckt, wenngleich auch ohne Kommentar. Dennoch ist es eine große Hilfe, deren Texte für alle 16 Bundesländer zur Hand zu haben.
Die Kommentierungen sind übersichtlich und gut gegliedert. Außer bei ganz kurzen Bemerkungen, ist den Ausführungen jeweils eine Gliederung vorangestellt, die auf die jeweiligen Randziffern verweist. Daran schließen sich Hinweise auf das Schrifttum an. Außerdem erleichtert ein ausführliches Stichwortverzeichnis den raschen Zugriff auf die konkret benötigten Informationen.
Damit stellt der "Bienwald" ein wertvolles Handbuch für alle Personen dar, die mit dem Betreuungsrecht befaßt sind. Für die Beratungspraxis wichtig ist, daß auch die Instrumente Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung angemessen behandelt werden, läßt sich doch oft so die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung am einfachsten und effektivsten vermeiden. Aber auch wenn eine Betreuung angeordnet werden soll oder bereits besteht, ist dieser Band ein zuverlässiger Ratgeber, der stets hilft, die Rechte des Betroffenen zu wahren. Dies macht ihn zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für den mit entsprechenden Mandaten betrauten Rechtsanwalt."
(RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler in MAV-Mitteilungen 12/2012, 26 f.)
"`Der Bienwald´ gilt seit vielen Jahren als Standard-Kommentar für das Betreuungsrecht und wurde mit dieser Neuauflage auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Aufgenommen und ausführlich kommentiert sind insbesondere die mit dem 3. BtÄndG aufgenommenen Regelungen zur Patientenverfügung in den §§ 1901a ff. BGB, die steuerrechtliche Rechtsprechung im aktualisierten Abschnitt über das Aufwendungsersatz- und Vergütungsrecht sowie eine vollständige Neukommentierung des § 1904 BGB. Neben dem materiellen Betreuungsrecht werden auch die für das Betreuungs- und Unterbringungsverfahren einschlägigen Bestimmungen des FamFG sowie das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) kommentiert. Ein Abdruck der Landesausführungsgesetze zum Betreuungsrecht der Bundesländer sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis runden diesen fundierten Fachkommentar ab."
(Rechtsdienst der Lebenshilfe 2011, 200)
Aus Rezensionen der 4. Auflage:
"... Wer, in welcher Funktion auch immer, im Betreuungsrecht tätig ist, braucht diesen Kommentar für seine tägliche Arbeit. Zugleich dient er aber auch als ausgezeichnete Plattform für den Einstieg in tiefer gehende Überlegungen und Erörterungen vieler äußerst schwieriger menschlicher, sozialer und auch gesellschaftspolitischer Probleme im Betreuungsrecht."
(Rechtsanwalt Franz Otto Kierig in FPR 2007, 96)
"... In Zeiten zunehmenden Betreuungs-, Vorsorge- und darauf bezogenen Beratungsbedarfs gehört der Kommentar in das Regal der damit befassten Professionen, und diese werden sich zunehmend auch in der Peripherie des Betreuungsrechts, z.B. im Familien- und Erbrecht, finden. Nicht umsonst ist 'der Bienwald' ein Standardwerk ..."
(Dorothea Hecht in Berliner Anwaltsblatt 10/2006, 389)
"... Den Autoren ist es in ihren Erläuterungen in herausragender Weise gelungen, rechtswissenschaftliche Präzision mit großer Praxisnähe zu verbinden, wo vor allem die Interessen der Betroffenen erkennbar sind. Dieser exzellente Kommentar zum Betreuungsrecht ist sehr zu empfehlen."
(Wolfgang Binschus in ZfF 2006, 23)
"Die schön länger erwartete 4. Aufl. des als eines der betreuungsrechtlichen Standardwerke geltenden Kommentars von Bienwald ist zu einem Zeitpunkt erschienen, an welchem das Betreuungsrecht durch das am 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG nicht unerhebliche Reformen erfahren hat. Für die Verfasser - neben dem bisherigen Alleinautor Bienwald haben mit der Neuauflage die Professorinnen Sonnenfeld und Hoffmann die Bearbeitung einzelner Teile übernommen - ergab sich das fest unlösbare Problem, das bisherige und das neue Recht in einem Werk darzustellen, Der Spagat ist letztlich gelungen...
Die nunmehr als "Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann" erschienene 4. Aufl. kann ohne Einschränkung allen mit dem Betreuungsrecht Befassten empfohlen werden. Dies gilt für Richter und Rechtspfleger der VormundschaftsG genauso wie für Behörden, Betreuer und Betreuungsvereine sowie für Hochschulen, Anwälte und mit hilfsbedürftige[n] Menschen befasste Einrichtungen."
(RiAG Prof. Dr. Hans Rausch in FGPrax 2006, 52)
"Das zum 1.7.2005 in Kraft getretene 2. BtÄndG brachte es mit sich, dass sämtliche einschlägigen Kommentare zum Betreuungsrecht überarbeitet wurden und nun in neuer Auflage vorliegen. Der Bienwald war einer der schnellsten, erreicht nun schon die 4. Auflage und darf mit gutem Recht Standardkommentar genannt werden. Er ist - von Loseblattausgaben abgesehen - das nach Seitenzahl und wohl auch Inhalt umfangreichste Werk zum Thema außerhalb der BGB-Gesamtkommentierungen. Er besticht nach wie vor durch eine klare und übersichtliche Systematik ...
Verdienstvoll ist den Autoren vor allem anzurechnen, dass sie gerade im Bereich der im Fluss befindlichen Rechtsbereiche sich nicht auf das Referieren des Rechtszustands beschränken, sondern bei den bislang ungelösten Fragen in die Tiefe gehen und nach dogmatisch sauberen und praxistauglichen Antworten suchen. Das ist insbesondere bei dem schwierigen Thema der Patientenverfügung zu beobachten, wo der Kommentar versucht, die vom BGH vorgegebenen, reichlich unbestimmten Kriterien und Schranken der Zulässigkeit eines Behandlungsabbruchs zu analysieren und näher zu bestimmen ..."
(Rechtsanwalt Matthias Winkler in NJ 2006, 359)