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Dr. Feuerborn, Alfred
Dr. Riechmann, Volkhard
Konzessionsabgabenverordnung
Kommentar zur Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
€ 64,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0480-7
1994/01 | XVIII und 280 Seiten | Gebunden
Die Verordnung über Konzessionsabgaben für die Versorgung mit Strom und Gas (KAV) ist seit dem 1. Januar 1992 in Kraft. Sie stellt die Zahlungen der Versorgungsunternehmen an die Gebietskörperschaften auf eine neue Rechtsgrundlage, die sich inhaltlich zum Teil erheblich von dem alten Recht unterscheidet.
Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen ist in nächster Zeit aus kartellrechtlichen Gründen und infolge der deutschen Vereinigung neu abzuschließen. Das neue Konzessionsabgabenrecht gewinnt hierfür eine beachtliche Bedeutung. Für viele Vertragsbeziehungen spielen darüber hinaus die in der KAV vorgesehenen Übergangsregelungen eine große Rolle. Schließlich versucht die Verordnung, auch den anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen im Konzessionsabgabenrecht Rechnung zu tragen.
Die Kommentierung ist Ausfluß zahlreicher Erörterungen mit den Kommunen und der Versorgungswirtschaft. Dementsprechend ist der Kommentar in erster Linie für sie, also für die Praxis geschrieben worden.
Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen ist in nächster Zeit aus kartellrechtlichen Gründen und infolge der deutschen Vereinigung neu abzuschließen. Das neue Konzessionsabgabenrecht gewinnt hierfür eine beachtliche Bedeutung. Für viele Vertragsbeziehungen spielen darüber hinaus die in der KAV vorgesehenen Übergangsregelungen eine große Rolle. Schließlich versucht die Verordnung, auch den anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen im Konzessionsabgabenrecht Rechnung zu tragen.
Die Kommentierung ist Ausfluß zahlreicher Erörterungen mit den Kommunen und der Versorgungswirtschaft. Dementsprechend ist der Kommentar in erster Linie für sie, also für die Praxis geschrieben worden.
„ ... Man könnte meinen, daß durch die Reform der alten KAE zur KAV die ganze Palette der bisherigen Probleme gelöst sei, so daß für eine Kommentierung kaum Raum bleibt. Der Rezensent hat da eine ganz andere Erkenntnis: Die KAV ist trotz jahrzehntelanger Reformüberlegungen mit heißester Nadel genäht. Die früher vorhandenen Probleme, deren Aufzählung an dieser Stelle unterbleibt, weil sie nichts mit Autoren und Kommentar zu tun haben, können jederzeit wieder als Diskussionsargumente verwendet werden, und neue Probleme sind hinzugekommen. Aus diesem Grunde wird sich das vorliegende Werk wohl zum Standardkommentar dieses Rechtsbereiches entwickeln ...“
(Dr. Johannes Werner Schmidt in Gemeindehaushalt 7/95)
„ ... Ihr Werk ist ihnen bestens gelungen: Ohne den Kommentar der beiden Insider Feuerborn und Riechmann wird niemand auskommen, dem sich Fragen aus dem doch sehr speziellen Gebiet des Konzessionsabgabenrechts stellen. Dabei wird es die Praxis besonders begrüßen, daß das Werk bewußt auf sie zugeschnitten ist, d. h. vor allem auf die Bedürfnisse der Gebietskörperschaften und der Versorgungsunternehmen, aber natürlich auch der einschlägigen Behörden, Verbände und Gerichte.“
(Dr. Egon Hoffmann in Gewerbearchiv 1995, 88)
(Dr. Johannes Werner Schmidt in Gemeindehaushalt 7/95)
„ ... Ihr Werk ist ihnen bestens gelungen: Ohne den Kommentar der beiden Insider Feuerborn und Riechmann wird niemand auskommen, dem sich Fragen aus dem doch sehr speziellen Gebiet des Konzessionsabgabenrechts stellen. Dabei wird es die Praxis besonders begrüßen, daß das Werk bewußt auf sie zugeschnitten ist, d. h. vor allem auf die Bedürfnisse der Gebietskörperschaften und der Versorgungsunternehmen, aber natürlich auch der einschlägigen Behörden, Verbände und Gerichte.“
(Dr. Egon Hoffmann in Gewerbearchiv 1995, 88)