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Vors. Richter am OVG a. D. Schütz, Erwin [†]
Rechtsanwalt Dr. Schmiemann, Klaus
Disziplinarrecht des Bundes und der Länder
dargestellt am Bundesdisziplinargesetz unter Berücksichtigung der Disziplinargesetze und Disziplinarordnungen der Länder
4., völlig neu bearbeitete Auflage
€ 124,00 | bestellen
ISBN: 978-3-7694-0932-1
2024/04 | rd. 1.900 Seiten (2 Ordner) (Gesamtwerk einschl. 18. Ergänzungslieferung [Stand: Jan. 2024]) | Loseblatt
Herausgegeben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Klaus Schmiemann. Bearbeitet von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Klaus Schmiemann und Ministerialrat Dr. Stefan Werres, Mag. rer. publ.
Das Werk: Aktuell, umfassend und gut informiert mit dem Standardwerk zum Disziplinarrecht von Schütz/Schmiemann. Ausgerichtet an der Kommentierung des Bundesdisziplinargesetzes, mit einer Gegenüberstellung der Vorschriften aller Disziplinargesetze, so dass der Kommentar unter Beiziehung der ebenfalls abgedruckten jeweiligen Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen in allen Ländern ohne weiteres verwendet werden kann. Ein Kapitel mit Muster-Entwürfen – von der Einleitungsverfügung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG, über die Eröffnung, Ausdehnung, Beschränkung und Aussetzung des Disziplinarverfahrens bis hin zur Disziplinarklage nach § 34 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 BDG – geben dem Anwender Hilfestellung bei der Umsetzung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen in der Praxis. Das Werk ist auf Stand der Reform 2024!
Mit der 18. Ergänzungslieferung wird das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 20.12.2023 (BGBI. I Nr. 389) eingearbeitet. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Änderungsgesetz einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Im Bereich der Bundesbeamten werden in allen Disziplinarverfahren, die ab dem 01.04.2024 eingeleitet werden, alle Disziplinarmaßnahmen – auch die Höchstmaßnahmen – durch die Dienstvorgesetzten in Form von Disziplinarverfügungen ausgesprochen. Für alle bis zum 31.03.2024 eingeleiteten Disziplinarverfahren gilt die bisherige Gesetzeslage.
Dies führt dazu, dass im Kommentar Teil A 2 die geänderte Gesetzeslage (BDG 2024) abgedruckt und in Teil D hinter den jeweiligen bisherigen Paragraphen nebst Kommentierung unmittelbar danach der entsprechende Paragraph in der Fassung des BDG 2024 nachgeheftet wird.
Infolge des neuen Bundesdisziplinargesetzes (BDG) wurde die 3. Auflage des Kommentars mit dem Stand der 11. Ergänzungslieferung (Januar 2000) geschlossen und die 4. Auflage mit einem neuen Grundwerk begonnen, zu dem nunmehr die 3. Ergänzungslieferung (Stand: Juli 2008) vorliegt. Mit ihr wurden zahlreiche Gesetze, Verordnungen etc. aufgenommen, insbes. auch die neuen Landesgesetze (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Konzept und Inhalt des Kommentars sind gegenüber der 3. Auflage im Wesentlichen unverändert geblieben.
Hinweis: Die 3. Auflage ist vollständig vergriffen; die Ergänzungslieferungen 1-11 der 3. Auflage sind einzeln ebenfalls nicht mehr lieferbar.