Seite
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Keller, Ulrich
Das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807, 899 ZPO
2. neu bearbeitete Auflage
€ 34,00 | Titel ist nicht lieferbar
ISBN: 978-3-7694-0574-3
1999/01 | XXX und 315 Seiten | Broschur
Am 1. 1. 1999 ging die eidesstattliche Versicherung in die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers über.
Zur Vorbereitung hierauf erschien Ende 1998 die 1. Auflage. Sie fand sehr schnell großen Anklang und war deshalb bereits innerhalb des ersten Jahres nach ihrem Erscheinen vergriffen.
Die Neuauflage berücksichtigt das EGInsOÄndG (Übergangsregelungen in Altverfahren), die Neubekanntmachung der GVGA (Text im Anhang), enthält...
...einen neuen Allg. Teil (Vollstreckungsrecht/Gerichtsvollzieherverfahren in bezug auf die eidesstattliche Versicherung)
...eine Neubearbeitung der Kapitel „Inhalt der eidesstattlichen Versicherung“, „Haftanordnung und Verhaftung des Schuldners“ und „Kosten des Verfahrens“.
Zur Vorbereitung hierauf erschien Ende 1998 die 1. Auflage. Sie fand sehr schnell großen Anklang und war deshalb bereits innerhalb des ersten Jahres nach ihrem Erscheinen vergriffen.
Die Neuauflage berücksichtigt das EGInsOÄndG (Übergangsregelungen in Altverfahren), die Neubekanntmachung der GVGA (Text im Anhang), enthält...
...einen neuen Allg. Teil (Vollstreckungsrecht/Gerichtsvollzieherverfahren in bezug auf die eidesstattliche Versicherung)
...eine Neubearbeitung der Kapitel „Inhalt der eidesstattlichen Versicherung“, „Haftanordnung und Verhaftung des Schuldners“ und „Kosten des Verfahrens“.
Aus einer Rezension der 1. Auflage:
„Keller bezeichnet sein Werk im Vorwort als ,Leitfaden‘ zu den Voraussetzungen und dem praktischen Verfahren der eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Dies ist weit untertrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine umfassende Darstellung zur eidesstattlichen Versicherung, die sich in erster Linie an den Praktiker richtet. Hierin erschöpft sich aber die Leistung des Autors nicht. Auf 20 Seiten werden überdies sehr informativ die gesamten Änderungen des 8. Buchs durch die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle dargestellt. Der Übersichtlichkeit dienen auch die oft eingebauten Schaubilder, die wesentliche Abschnitte sehr ansprechend zusammenfassen. Mehrfach baut Keller auch Beispiele zu einzelnen Problemen ein, die das Verständnis erleichtern ...
Daß bei dieser positiven Gesamtleistung auch das Stichwortverzeichnis gut gelungen ist, bedarf fast nicht mehr der Erwähnung. Wer meint, der ,Leitfaden‘ richte sich in erster Linie nur an die jetzt für dieses Verfahren zuständigen Gerichtsvollzieher, wird bei der Lektüre alsbald feststellen, daß auch Rechtsanwälte, Richter und sonstige mit Vollstreckungsfragen befaßte Sachbearbeiter ihn gewinnbringend einsetzen können. Sogar Rechtsreferendare werden erstaunt bemerken, wie verständlich und lehrreich Keller, der ja auch Dozent an der Fachhochschule in Meißen ist, komplizierte vollstreckungsrechtliche Bereiche aufarbeitet. Letztendlich kann man nur hoffen, daß Keller den bereits mit der Übersicht zur 2. Zwangsvollstreckungsnovelle eingeschlagenen Weg fortsetzt und bei der nächsten Auflage sein Werk auf das gesamte Vollstreckungsrecht erstreckt.“
(Vors. Richter am LG Dr. Ernst Becht in NJW 2000, 1250)
„Keller bezeichnet sein Werk im Vorwort als ,Leitfaden‘ zu den Voraussetzungen und dem praktischen Verfahren der eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Dies ist weit untertrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine umfassende Darstellung zur eidesstattlichen Versicherung, die sich in erster Linie an den Praktiker richtet. Hierin erschöpft sich aber die Leistung des Autors nicht. Auf 20 Seiten werden überdies sehr informativ die gesamten Änderungen des 8. Buchs durch die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle dargestellt. Der Übersichtlichkeit dienen auch die oft eingebauten Schaubilder, die wesentliche Abschnitte sehr ansprechend zusammenfassen. Mehrfach baut Keller auch Beispiele zu einzelnen Problemen ein, die das Verständnis erleichtern ...
Daß bei dieser positiven Gesamtleistung auch das Stichwortverzeichnis gut gelungen ist, bedarf fast nicht mehr der Erwähnung. Wer meint, der ,Leitfaden‘ richte sich in erster Linie nur an die jetzt für dieses Verfahren zuständigen Gerichtsvollzieher, wird bei der Lektüre alsbald feststellen, daß auch Rechtsanwälte, Richter und sonstige mit Vollstreckungsfragen befaßte Sachbearbeiter ihn gewinnbringend einsetzen können. Sogar Rechtsreferendare werden erstaunt bemerken, wie verständlich und lehrreich Keller, der ja auch Dozent an der Fachhochschule in Meißen ist, komplizierte vollstreckungsrechtliche Bereiche aufarbeitet. Letztendlich kann man nur hoffen, daß Keller den bereits mit der Übersicht zur 2. Zwangsvollstreckungsnovelle eingeschlagenen Weg fortsetzt und bei der nächsten Auflage sein Werk auf das gesamte Vollstreckungsrecht erstreckt.“
(Vors. Richter am LG Dr. Ernst Becht in NJW 2000, 1250)